Hochschulleitung legt 9-Punkteplan zum Immobilienmanagement vor

Weniger Räume und Gebäude - mehr Forschung und Lehre


"Wir müssen ein anderes Gebäudemanagement betreiben, damit wir auch in Zukunft noch Personal einstellen können!" Auf diese Formel brachte Präsident Johann W. Gerlach in der Dekaneversammlung am 11. Juni die nach Abschluß ; des Hochschulvertrages mit dem Land entstandene Situation der Freien Universität für die kommenden Jahre. Die FU wird wissenschaftlich nur "überleben" und hinreichend Neueinstellungen im wissenschaftlichen Mittelbau vornehmen können, wenn kurzfristig Gebä ude freigemacht werden und in den v erbliebenen Bereichen enger zusammengerückt wird.

Grundlage all dieser Überlegungen ist die jetzt bis in das Jahr 2000 absehbare "planungssichere" Finanzausstattung der Freien Universität. Einerseits würden die bleibenden Zuschüsse kaum ausreichen, um die vorhandenen Dauerbe schäftigten zu bezahlen, so daß Neueinstellungen im wissenschaftlichen Mittelbau weitestgehend unterbleiben müßten. Da andererseits der Hochschulvertrag vorsieht, daß Einsparungen bei den Sachausgaben, z. B. durch Abmietung von Gebäuden und entfallende Bewirtschaf tungskosten, nicht zu einer Zuschußsenkung führen, und daß die Aufgabe von landeseigenen Gebäuden die Möglichkeit schafft, entweder durch Vermietung eigene Einnahmen zu erzielen oder durch Verkauf 50 Prozent des Erlöses zu erhalten, kann hier neuer Handlungsspielraum hergestellt werden.

Die Bewertung der verschiedenen Optionen beim Gebäudemanagement hat die Hochschulleitung veranlaßt, von folgenden Prioritäten auszugehen:


1. Die Aufgabe angemieteter Gebäude hat höchste Priorität. Zwar ist der finanzielle Nutzen ersparter Mietkosten kurzfristig nicht so groß wie der mögliche Erlös durch einen Verkauf, doch handelt es sich i nsofern um eine dauerhafte 100prozentige Entlastung von den Mietausgaben und eine erhebliche Reduzierung von Bewirtschaftungskosten.


2. Der Verkauf von Gebäuden, die zu 100 Prozent im Eigentum der Freien Universität stehen, hat Vorrang vor der Veräußerung von landeseigenen Gebäuden, die die Universität nutzt, da uns bei dem Verkauf uni versitätseigener Gebäude auch 100 Prozent des Erlöses zustehen und wir davon ausgehen, daß ein flexibleres Verkaufsverfahren möglich sein wird.


3. Mehrfachumzüge sind möglichst zu vermeiden, da jeder Umzug mit zusätzlichen Kosten verbunden ist und neben den unmittelbaren Kosten auch Störung der Betriebsabläufe verursacht.


4. Abmietungen sollten auch jetzt schon erfolgen, obwohl in vielen Fällen noch nicht feststeht, welche konkrete künftige Unterbringung möglich sein wird. Denn nur wenn jetzt schon die jeweiligen Verträge zum frü ;hestmöglichen Termin gekündigt werden, kann d ie erforderliche gesicherte Haushaltsgrundlage für die künftigen Planungen - insbesondere Personaleinstellungen - hergestellt und allen Beteiligten die Ernsthaftigkeit und Notwendigkeit für das Zusammenrücken deutlich gemacht werden.

5. Um für die betroffenen Bereiche auch einen Anreiz für die Aufgabe bisheriger Liegenschaften herzustellen, sollen dem jeweiligen Fach bzw. der jeweiligen Fächergruppe die effektiv eingesparten Nettobewirtschaftungskost en als zusätzliche Personal- oder Sachmittel verbleiben.


6. Vor jedem Umzug ist zu klären, welche realen Raumnutzungsanforderungen bestehen, da es keinesfalls vertretbar ist, wenn z. B. bisherige Laborflächen infolge eines Umzugs künftig als Büros genutzt werden, wäh rend an anderer Stelle eventuelle Labore nachg erüstet werden müssen. Es ist insoweit darauf hinzuweisen, daß bereits jetzt an zahlreichen Stellen hochinstallierte Flächen in einer Weise genutzt werden, die diesen Installationsaufwand nicht rechtfertigt.


7. Es hat eine kritische Überprüfung der Auslastung der Veranstaltungsräume zu erfolgen. Denn aufgrund der zurückgehenden Zahl der Studierenden, aber eventuell auch aufgrund der jeweils auf die Bereiche beschrä nkten Nutzung der Veranstaltungsräume kann festgestellt werden, daß deren Auslastung weit von der eigentlich zu fordernden Vollzeitnutzung, d.h. montags bis freitags von 8:00 bis 22:00 Uhr und an den Samstagen von 8:00 bis 14:00 Uhr entfernt is t. Insoweit sind die Raumbelegung und Veranstaltungsplanung zu überprüfen und Umnutzungsmöglichkeiten auszuschöpfen.


8. Alle internen Möglichkeiten zur Einnahmeerzielung durch Untervermietung von Räumen entweder für einzelne Veranstaltungen oder für Dauernutzungen sind wahrzunehmen, soweit dadurch nicht erhebliche Störungen d es universitären Betriebes auftreten. Die Able hnung einer erbetenen Anmietung ist deshalb mit dem Präsidialamt abzustimmen.

9. Im Rahmen der Untervermietung sollte insbesondere den eigenen Absolventinnen und Absolventen die Möglichkeit gegeben werden, bei einem beruflichen Start in die Selbständigkeit Räume und Infrastruktur der Universit&aum l;t mietweise zu nutzen.


Im Rahmen der vorstehenden Grundsätze hat die Hochschulleitung entschieden, daß die der Universität gehörende Raumkapazität in Lankwitz komplett und möglichst homogen zu nutzen ist. Ein zunächst ebenfalls erwogener Verk auf bzw. eine Untervermietung der Geb äude und des Geländes in Lankwitz wurden zwar geprüft, jedoch verworfen, da es für die Instituts- und Bürogebäude keine Mietinteressenten gibt und eine Räumung des Geländes für Wohnbebauung Kosten verursachen würde, die lediglich den zu erwartenden Einnahm en entsprächen und darüber hinaus auch noch die vom Bund erhaltenen Hochschulbauförderungsmittel in zweistelliger Millionenhöhe zurückgezahlt werden müßten. Die Nutzu ng des Geländes Lankwitz durch die Freie Universität wird nach derzeitigem Planungsstand aufgrund der Abmietung bzw. des Verkaufs anderer Gebäude auch mindestens bis zum Jahre 2015 zwingend erforderlich sein.

Zusätzlich zu den schon in Lankwitz - neben der Publizistik und der Kommunikationswissenschaft - untergebrachten Geowissenschaften sollen die Geographie und Meteorologie künftig dort ihren Standort haben. Bei diesen drei Fächern gibt es sow ohl inhaltliche Überschneidungen als auch die Möglichkeit gemeinsamer Labornutzung, weshalb sich eine örtliche Konzentration besonders anbietet und von der externen Fachkommission der Naturwissenschaften auch empfohlen wurde. Die in Lankwitz z.Zt. noch vor handene Belegung durch unterschiedlichste Einzelprojekte muß aufgegeben werden. Diese Arbeitsgruppen sind vor allem in den mit ihnen verbundenen Bereichen bzw. in nicht voll ausgenutzten anderen Gebäuden konzentriert unterzubringen.

Ein erhebliches Zusammenrücken hat der Präsident auch vom Fachbereich Wirtschaftswissenschaften erbeten, damit eine zusätzliche Belegung im Gebäude Boltzmannstraße erfolgen kann.

Durch diese Umzüge soll Platz geschaffen werden für die Ostasien-Wissenschaften, die Theaterwissenschaft und die Ethnologie, deren Standorte geräumt werden müssen, sowie für Teilbereiche der Biologie, deren sehr weit gestreute Unt erbringung - bei gleichze itiger Aufgabe mehrerer kleinerer Gebäude - stärker konzentriert werden soll. Ebenfalls aufgegeben wird das Gebäude, in dem bisher der Arbeitssicherheitsdienst untergebracht war, da für diesen eine gemeinsame Unterbringung mit dem Universitätsklinikum Benjamin Franklin (UKBF) im früheren US-Hospital gefunden werden konnte.


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