Wahlen

Amtszeit der Vizepräsidenten endet im Juni


Der Akademische Senat (AS) der FU wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 14. Mai über die Wahlvorschläge für das Amt des 1. Vizepräsidenten beschließen. Sie müssen alle Vorschläge berücksichtigen, die von mindestens einem Drittel der Mitglieder des AS unterstützt werden. Die Wahlvorschläge sind dem Kuratorium der FU zur Stellungnahme vorzulegen. Das Kuratorium tagt am 6. Juni. Es ist berechtigt, die Wahlvorschläge des AS einmal zurückzuweisen.

Der AS beschließt gegebenenfalls am 18. Juni endgültig über die Wahlvorschläge. Der Wahltermin für das Amt des Ersten Vizepräsidenten ist auf den 1. Juli festgelegt. Wahlgremium ist das Konzil. Erhält im ersten Wahlgang kein Bewerber die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder, so findet ein zweiter Wahlgang am 8. Juli und, falls auch dieser ergebnislos bleibt, ein dritter Wahlgang am 15. Juli 1997 statt. Am dritten Wahlgang nehmen nur die beiden Bewerber teil, die im zweiten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben. Gewählt ist dann, wer die einfache Mehrheit der Stimmen erhält.

Dem Konzil gehören 61 Mitglieder an, davon 31 Professoren und je zehn akademische Mitarbeiter, Studenten und sonstige Mitarbeiter. Auch die Amtszeit der drei weiteren Vizepräsidenten endet mit der des 1. Vizepräsidenten. Die Neuwahl für diese Positionen ist ebenfalls für den 1. Juli vorgesehen. Ihre Wahl erfolgt auf Vorschlag des Präsidenten, des AS oder eines Drittels der Konzilsmitglieder. Gewählt ist, wer die Mehrheit der gültigen Stimmen erhalten hat. Die Frist zur Abgabe von Wahlvorschlägen endet am 26. Mai.

FU:N


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