FU-Beschwerde gegen Haushaltsstrukturgesetz

Gericht entscheidet im Herbst


Noch vor Beginn des Wintersemesters wird der Berliner Verfassungsgerichtshof über die von der FU eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen mehrere Teile des Haushaltsstrukturgesetzes entscheiden. Dies teilte das Gericht der FU am 20. Juni mit.

Die FU hat insbesondere wegen der vom Gesetz vorgeschriebenen weitgehenden Reduzierung von Studienplätzen in der Veterinärmedizin sowie der vollständigen Beseitigung der Studienplätze in der Zahnmedizin der FU Klage erhoben. Außerdem wurde die Einrichtung einer gemeinsamen Finanzkommission für die drei Universitäten als mit dem Hochschulrahmengesetz und der Freiheit von Forschung und Lehre unvereinbar beanstandet. Die Berliner Verwaltungsgerichte haben die Einstellung des Studiengangs Zahnmedizin bereits als verfassungswidrig gerügt, weil sie ohne Abwägung der Interessen von Stadt, Studierwilligen und Universität stattfand. Die Urteile blieben jedoch bisher ohne Konsequenzen für den Gesetzgeber.

Der Verfassungsgerichtshof hat es nun zwar abgelehnt, vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, gleichzeitig aber schon eine kurzfristige Entscheidung spätestens im Herbst in der Hauptsache angekündigt.

Die Verfassungsbeschwerde der FU ist nach Auffassung des Gerichts weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Gleichwohl mochte der Gerichtshof das Gesetz nicht vorläufig außer Vollzug setzen, da ein solcher Schritt nur dann gegangen werden soll, wenn die Folgen so schwerwiegend sind, daß sie den Erlaß einer einstweiligen Anordnung unabweisbar machten.

Mit der Entscheidung ist sichergestellt, daß vor Beginn des Lehrbetriebs im Wintersemester Rechtssicherheit über den Fortbestand des Studiengangs Zahnmedizin geschaffen wird. Telefonische Auskünfte unter 838-73900 /-73931.

-ther


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