FU-Zahnmedizin zwischen Gesetz und Verfassung

Studienbewerber reingedrückt


Erstmals hat das Verwaltungsgericht Berlin unter Mißachtung der im Haushaltsstrukturgesetz vorgesehenen Regelungen Studierwilligen den Weg in die Zahnmedizinausbildung an der FU gebahnt.

In einer Entscheidung der 12. Kammer wird sieben Klägern ein Studienplatz zugesprochen, obwohl das Haushaltsstrukturgesetz ausdrücklich festgelegt hat, daß nach Inkrafttreten dieses Gesetzes die Ausbildung nur noch an der Humboldt-Universität stattfinden soll.

Da für die Kläger eine angemessene Anfängerausbildung in diesem bereits weit fortgeschrittenen Semester nicht mehr gewährleistet werden kann, müßte die FU im kommenden Wintersemester trotz der vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Aufhebung des Studiengangs Zahnmedizin an der FU weitere Erstsemesterveranstaltungen anbieten. Sollte dies geschehen, so wäre nach der bisherigen Rechtsprechung der Berliner Verwaltungsgerichte zu erwarten, daß die dafür vorzusehende Ausbildungskapazität dann auch erschöpfend genutzt werden müßte. Somit wären rund 45 weitere Bewerber zu immatrikulieren.

Das Gericht hat ferner erneut die Verfassungswidrigkeit des bereits zu einem früheren Zeitpunkt beschlossenen Zahnmedizingesetzes festgestellt und die sich daraus ergebende - nach Gerichtsauffassung willkürliche - Absenkung der Ausbildungskapazität in diesem Fach an der FU nicht akzeptiert. Deshalb wurden auch bereits eingesparte Stellen im Bereich des wissenschaftlichen Personals vom Gericht so behandelt, als wären sie weiterhin besetzt. Das so entstehende "fiktive Lehrangebot" wurde bei der Berechnung der Ausbildungskapazität einbezogen, so daß mehr Studienplätze vergeben wurden, als durch das tatsächlich vorhandene Lehrpersonal gerechtfertigt sind.

-ther


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