Stupa-Wahlen

Wiederholung einstweilig verhindert


In quasi letzter Minute hat das Oberverwaltungsgericht die Wiederholungswahl zum Studentenparlament verhindert. Damit entsprach es einem Antrag des AStA . Nachdem bei den Wahlen im Januar zwei gefälschte Listen teilnahmen, hatte der FU-Präsident die Wahlen aufgehoben. Die Wiederholung sollte das Studentenparlament nun vom Makel der Manipulationen befreien. Dagegen waren der AStA und ein Mitglied des Studentenparlaments vor das Verwaltungsgericht gezogen. Das gab jedoch dem Präsidenten Recht.

Das Oberverwaltungsgericht hat nun anders votiert. Es sah sich in der Eile außerstande, darüber zu entscheiden, ob dem Präsidenten ein Aufsichtsrecht bei Wahlen zusteht. Daher machten die Richter einen "besonderen Bestandsschutz" für Wahlen - also auch jene vom Januar - geltend. Die FU strebt nun eine Entscheidung im Hauptverfahren an.

-ther


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