Wiederholungswahl im Mai

Stupa-Wahlen für ungültig erklärt


Am 21. und 22. Mai 1996 findet die Wiederholungswahl der Mitglieder des Studentenparlaments statt. Die Neuwahl wurde nötig, da FU-Präsident Gerlach im Wege der Rechtsaufsicht die Wahlen vom Januar 1996 für ungültig erklärte.
Bei der Wahl waren zwei gefälschte Wahlvorschläge eingereicht worden, wobei die Fälschung selbst erst nach der Wahl offenkundig wurde:

Die vermeintlichen Kandidatinnen und Kandidaten der Liste 33 "Liste der lustigen Namen" und der Liste 55 "...das gibt's doch gar nicht" erwiesen sich als zwar real existierende FU-Studierende, die jedoch ohne ihr Wissen und Zutun auf d ie Listen gesetzt wurden. Ihre Unterschriften waren gefälscht worden.

Nachdem die Wahlen selbst nicht angefochten worden waren und auch das Studentenparlament selbst die Wahl nicht rechtzeitig für ungültig erklärt hat, hat der Präsident die Wahl wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Re chtmäßigkeit von Wahlen und der gegen elementare Grundsätze demokratischer Wahlen verstoßenden eklatanten Fälschungen aufgehoben.

FU:N

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