Immatrikulationsgebühr

Konflikt geht weiter


Die FU hatte Erfolg - und ist damit nicht glücklich. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die Zulässigkeit der Immatrikulations- bzw. Rückmeldegebühr ist unmittelbar wirksam. Auch eine Berufung hätte keine aufschiebe nde Wirkung und könnte eine Verweigerung der Zahlung nicht wirksam begründen.

Daher mußten die Studierenden die umstrittenen Gebühren jetzt vollständig überweisen, um einer zusätzlichen Säumnisgebühr von DM 36 zu entgehen.

Ende September hatten ca 35.000 FU-Studierende den geforderten Betrag vollständig eingezahlt, bei über 6.000 fehlte etwas (das kann auch der Nachweis einer Prüfungsberatung sein), der Rest hatte sich nicht gerührt - da bei entsprechend em Studienziel erstmals der Nachweis einer Promotionsanmeldung verlangt wurde, wird es hier mehr Aussteiger geben. Die Säumigen wurden inzwischen unter Androhung der Exmatrikulation gemahnt. Nach Hochschulgesetz ist die Exmatrikulation bei nicht ordn ungsgemäßer Rückmeldung zwi ngend.

Die FU hat die Gebühren wiederholt kritisiert, muß sich aber an das Gesetz halten. Für 1996 sind ihr die durch die Gebühren zu erwartenden Gelder bereits abgezogen worden, so daß die Studierenden jetzt dieses Loch stopfen.

Senator Radunski predigt unterdessen, daß es - über die Imma-Gebühr hinaus - Studiengebühren geben soll. BAFöG-Empfänger sollen freigestellt werden, aber das sind ohnehin nur wenige. Die Gebühr soll nur im Grundstudium erhoben werden. Das klingt nach einer Einladung an jene, die in Baden-Würtemberg künftig in den hohen Semestern zur Kasse gebeten werden . Und nach einer Aufforderung, das Grundstudium künftig nicht mehr in Berlin zu absolvieren.

-ther


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