Sprachstudium

Aufnahmetest für alle BewerberInnen


Einen obligatorischen Sprachtest für Studieninteressenten, die sich für Englisch, Nordamerikastudien oder eine Romanische Sprache einschreiben wollen, führt die FU ab Wintersemester 1996/97 ein. Wer ihn besteht, wird wie bisher eingeschrieben. Wer ihn nur teilweise besteht, muß die erforderliche Qualifikation in studienbegleitenden Sprachkursen innerhalb von höchstens vier Semestern nachgeholt haben. Wer eine Sprache wie Spanisch, Italienisch, Portugiesisch oder Rumänisch studieren will, aber noch keine Vorkenntnisse hat, kann sich in einem Vorstudiensprachkurs von höchstens zwei Semestern Dauer auf den Sprachtest vorbereiten. Das Abiturzeugnis und ggf. das Überwinden der "NC-Hürde" reichen in Zukunft in diesen Fächern also nicht mehr aus. Dies ist eine grundsätzliche Neuerung.

Der Fachbereich Neuere Fremdsprachliche Philologien, das John-F.-Kennedy-Institut für Nordamerikastudien in Zusammenarbeit mit der Zentraleinrichtung Sprachlabor und letztlich der Akademische Senat haben sich zu dieser Regelung entschlossen, weil sie ein besser strukturiertes Studium in diesen Fächern ermöglichen soll. Damit wird die Wahrscheinlichkeit erhöht, innerhalb der weiterhin gültigen Regelstudienzeit von neun Semestern das Studium erfolgreich abschließen zu können. Diese Ziele lassen sich nur erreichen, wenn ein sprachliches Mindestniveau bereits bei Studienbeginn nachgewiesen wird oder in kurzer Zeit nach Studienbeginn nachgeholt wird. In den neu gefaßten Studienordnungen wird der Anteil der sprachpraktischen Ausbildung dadurch nicht reduziert, sondern im Gegenteil ausgebaut, weil die sehr gute Beherrschung der studierten Sprache nach wie vor der wichtigste Qualifikationsnachweis für Absolvent/inn/en auf dem Arbeitsmarkt ist.

Die vor allem von studentischer Seite geäußerte Sorge, die Zeit des Vorstudiensprachkurses könne nicht im Rahmen des BAföG zusätzlich gefördert werden, konnte durch einen Brief der Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung ausgeräumt werden. Studentenvertreter/innen haben bei der Behandlung dieser Angelegenheiten eine Entschließung des Akademischen Senats durchgesetzt, mit der die Professoren der beteiligten Fächer aufgefordert werden, mehr Lehrveranstaltungen als bisher in den jeweiligen Fremdsprachen anzubieten, weil schließlich auch ein Teil der Prüfung in der Fremdsprache stattfindet.

Die neu gefaßte Satzung und die neuen Ordnungen für diese Fächer sind Ende Juli von der Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung bestätigt worden.


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