Nachdem diese Veranstaltung einige Zeit gar nicht angeboten wurde, gibt es sie nach bereits einem Jahr wieder. Sie ist als
Überblick über den meisten Stoff des Wahlfachs sowohl zum Einstieg wie auch zur Wiederholung bestens geeignet und für
Wahlfächler daher ein absolutes Muß.
Schwerpunkt des Stoffes wird die Darstellung des römischen Privatrechts sein. Auf diesem Gebiet waren die Römer die
ersten und lange Zeit auch die letzten, die ein fein differenziertes System aus Rechtsfiguren geschaffen haben. So stammt z.
B. die scharfe Trennung von Eigentum und Besitz, die wir heute seit dem ersten Semester als selbstverständlich
mitschleppen, von ihnen. Wie es dazu kam und zahlreiche weitere geschichtliche Aspekte der Entstehung und Veränderung
des römischen Rechts wird Prof. Wesel ebenfalls zur Genüge darstellen und dabei auch wirtschaftliche und soziale Aspekte
berücksichtigen.
Der Dozent dürfte den meisten bekannt sein, trotzdem einmal mehr der Versuch einer Charakterisierung: Wesel betrachtet
Recht betont politisch, was die Sache schon von vornherein spannend macht. Er pflegt gleichzeitig einen lockeren und gut
aufnehmbaren Stil und erzählt nicht nur dann Anekdoten und Witze (von denen man den einen oder anderen schon mal
gehört hat), wenn er das Gefühl hat, daß die sich die Konzentration der Zuhörer gerade in einem Tief befindet. Das alles hebt
ihn deutlich von anderen Professoren ab. Wer aber deswegen meint, in der Veranstaltung würde man nicht gefordert, wird
sich gründlich täuschen.
Deswegen auch die Empfehlung die Vorlesung, eher vor- als nachzubereiten; dazu eignen sich die in der Lehrbuchsammlung
erhältlichen Lehrbücher von Honsell und Kaser sowie das entsprechende Kapitel aus Wesels eigener "Geschichte des
Rechts".
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Kommentaren aus dem Info Sommersemester 1998.
Erstellt am 3.5.98 von
Florian Brick (alle Rechte
vorbehalten) für das
DeFo, letzte Änderungen am
3.5.98 von Florian Brick.