In dieser Veranstaltung werdet Ihr so wunderbar tönende Begriffe wie mancipatio, traditio oder condictio sowie deren Be- deutung kennen lernen. In Anbetracht der Tatsache, daß das römische Recht gute 2 Jahrtausende zurückliegt, ist die Frage nach dem Sinn und Zweck des römischen Rechts zumindest berechtigt. Tatsache ist aber, daß viele der von den Römern er- dachten Rechtsfiguren auch heute noch verkleidet in unseren Gesetzen, insbesondere im BGB, herumgeistern. Das Kennen- lernen der römischen Ursprungsformen kann daher durchaus zu einem vertieften Verständnis unseres heutigen Systems bei- tragen. Mit Prof. Adomeit stoßt Ihr auf einen sympathischen und eigentlich auch kompetenten Dozenten, doch leider mangelt es seinen Vorlesungen oft an Struktur, Vorbereitung und Pep.
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Kommentaren aus dem Info Sommersemester 1998.
Erstellt am 3.5.98 von
Florian Brick (alle Rechte
vorbehalten) für das
DeFo, letzte Änderungen am
3.5.98 von Florian Brick.