[an error occurred while processing this directive] 1968

8.11.1968

Beate Klarsfeld spricht im Auditorium maximum der FU.

  Schwarz-Weiß-Foto: Beate Klarsfeld im Auditorium maximum der FU
Beate Klarsfeld mit Horst Mahler (am Mikrofon) und Jürgen Horlemann (SDS)
Foto: Klaus Mehner, Quelle und ©: Bundesstiftung Aufarbeitung,
Mediennr. 00011975
  Auf einer vom AStA einberufenen Versamm­lung wird im Auditorium maximum über die gewaltsamen Auseinandersetzungen vor dem Landgericht am Tegeler Weg kontrovers diskutiert. Die Demonstra­tion gegen das dort am 4. November 1968 anbe­raumte Ehrengerichtsverfahren gegen APO-Anwalt Horst Mahler war in eine Straßenschlacht eskaliert, in deren Verlauf über 120 Polizeibeamten durch Steinwürfe verletzt wurden.
 
Der ehemalige AStA-Vorsitzende Johann-Wolfgang Landsberg wendet sich gegen die Brutalisierung und Emotionalisierung innerhalb der Außerparla­menta­rischen Opposition, diese sei nun keine "Bewegung mit emanzipatorischem Charakter" mehr. Jürgen Horlemann (SDS) erwidert, nach der offenen Ge­waltanwendung der Polizei gegen die Studenten­opposition habe man sich nun endlich aus der lange eingeübten Opferrolle befreit.
 
Der Theologe Helmut Gollwitzer kritisiert die Ge­walt­anwendung am Tegeler Weg mit den Worten:
"Es gibt eine Menschengruppe, für die Gewalt kein Problem ist; das sind die Faschisten. Ein Sozialist, für den Gewalt kein Problem ist, ist für mich kein Sozialist". Wer wolle, "dass die stu­dentische Bewe­gung zerschlagen wird und inner­lich zerfällt, der soll weiter solche Aktio­nen machen".

 
Während der Debatte erscheint Beate Klarsfeld in Begleitung ihres Rechtsanwalts Horst Mahler im Auditorium maximum. Sie ist am Nachmittag in einem Schnellgerichtsverfahren wegen vorsätzli­cher Beleidigung und Körperverletzung des Bun­deskanzlers zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Sie erklärt, mit der symboli­schen Ohrfeige habe sie die Öffentlichkeit auf die NS-Vergangenheit Kiesingers aufmerksam machen wollen. Rechtsanwalt Mahler berichtet über den Prozessverlauf und bezeichnet das Urteil gegen seine Mandantin als "ohne Beispiel in der Nach­kriegsgeschichte West-Berlins".
 
[an error occurred while processing this directive]