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Beate Klarsfeld mit Horst Mahler (am Mikrofon) und Jürgen Horlemann (SDS) Foto: Klaus Mehner, Quelle und ©: Bundesstiftung Aufarbeitung, Mediennr. 00011975 |
Auf einer vom AStA einberufenen Versammlung wird
im Auditorium maximum über die gewaltsamen Auseinandersetzungen vor dem Landgericht am Tegeler Weg
kontrovers diskutiert. Die Demonstration gegen das dort am 4. November 1968 anberaumte Ehrengerichtsverfahren
gegen APO-Anwalt Horst Mahler war in eine
Straßenschlacht eskaliert, in deren Verlauf über 120 Polizeibeamten durch Steinwürfe
verletzt wurden.
Der ehemalige AStA-Vorsitzende Johann-Wolfgang Landsberg wendet sich gegen die Brutalisierung und Emotionalisierung innerhalb der Außerparlamentarischen Opposition, diese sei nun keine "Bewegung mit emanzipatorischem Charakter" mehr. Jürgen Horlemann (SDS) erwidert, nach der offenen Gewaltanwendung der Polizei gegen die Studentenopposition habe man sich nun endlich aus der lange eingeübten Opferrolle befreit. "Es gibt eine Menschengruppe, für die Gewalt kein Problem ist; das sind die Faschisten. Ein Sozialist, für den Gewalt kein Problem ist, ist für mich kein Sozialist". Wer wolle, "dass die studentische Bewegung zerschlagen wird und innerlich zerfällt, der soll weiter solche Aktionen machen". Während der Debatte erscheint Beate Klarsfeld in Begleitung ihres Rechtsanwalts Horst Mahler im Auditorium maximum. Sie ist am Nachmittag in einem Schnellgerichtsverfahren wegen vorsätzlicher Beleidigung und Körperverletzung des Bundeskanzlers zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Sie erklärt, mit der symbolischen Ohrfeige habe sie die Öffentlichkeit auf die NS-Vergangenheit Kiesingers aufmerksam machen wollen. Rechtsanwalt Mahler berichtet über den Prozessverlauf und bezeichnet das Urteil gegen seine Mandantin als "ohne Beispiel in der Nachkriegsgeschichte West-Berlins". |