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Samstag, 17. Dezember 2005
       
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"Diese augenzwinkernde Kumpanei der Dienste ."

Ex-Justizministerin Däubler-Gmelin zieht enge Grenzen

Frau Däubler-Gmelin, Sie sind Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses im Bundestag. Was ist im Kampf gegen den Terrorismus erlaubt? Was nicht?

Im Anti-Terror-Kampf geht es darum, Menschen, die terroristische Gewalt vorbereiten und ausüben, zu stoppen. Die Mittel dazu sind klar definiert: Es dürfen nur die Mittel des Rechtsstaats sein. Das ist nicht nur eine Frage der Moral, sondern auch der Effizienz: Sie zerstören sonst die Werte, die sie zu schützen vorgeben.

Darf man mit Ländern kooperieren, die foltern?

Mit einem Geheimdienst, von dem man weiß, dass er regelmäßig foltert, kann man im Prinzip nicht zusammenarbeiten. Wenn eine solche Zusammenarbeit in einem konkreten Fall unumgänglich ist, muss man sich vorher verbindliche Zusagen einholen.

Darf man die Informationen eines solchen Dienstes nutzen?

Ich halte es nicht für erträglich, wenn deutsche Ermittler im Informationsaustausch mit ausländischen Diensten augenzwinkernd darüber hinwegschauen, dass unerlaubte Mittel verwendet wurden.

Wie ist es mit Informationen über einen bevorstehenden Anschlag, die unter Folter gewonnen wurden?

Das ist das berühmte Szenario der tickenden Bombe. Ich will nicht ausschließen, dass es unter einer Million Fälle vielleicht einmal zu einer solchen tragischen Zwangslage kommen kann. Dann kann und muss man die Folgen des Handelns gegen ein Verbot auf sich nehmen. Das rechtfertigt aber nicht, jetzt Regeln im Vorfeld zu machen, die die Glaubwürdigkeit des rechtsstaatlichen Vorgehens der deutschen Bediensteten zerstören.

Dürfen deutsche Ermittler Gefangene in Guantanamo vernehmen?

Das ist unmöglich. Das wäre genau diese augenzwinkernde Kumpanei der Dienste, die mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun hat. Ein Verhör in einem Lager, das Gefangene von der Genfer Konvention und vom Zugang zu den Gerichten ausnimmt, ist nicht akzeptabel.

Welche Informationen dürfen die deutschen Dienste weitergeben?

Deutsche Ermittler dürfen keine Informationen an einen ausländischen Dienst weitergeben, wenn dieser Dienst irgendwo auf der Welt Leute entführt und misshandelt. Wenn ein deutscher Dienst vermuten muss, dass ein ausländischer Dienst sich nicht an das Folterverbot hält, ist die rote Linie erreicht.

Gilt das auch für die CIA?

Das hängt sehr davon ab, ob sich die USA jetzt der internationalen Definition von Folter anschließen und zu einem umfassenden Verbot kommen. Wenn sie das nicht tun, muss das für die Kooperation der Dienste und die Weitergabe von Informationen Konsequenzen haben.

Das Gespräch führte Bettina Vestring.

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17. Dezember 2005
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