Grundgesamtheit

Die Grundgesamtheit umfasst die gesamte Menge der Individuen, Fälle, Ereignisse, Dokumente auf die sich die Aussagen (Ergebnisse) der Untersuchung beziehen sollen. Man kann auch sagen, die Grundgesamtheit umfasst alle möglichen Untersuchungseinheiten.

Speziell im Falle der Inhaltsanalyse kann eine Grundgesamtheit nicht alle jemals erschienen und jemals erscheinenden Zeitungsausgaben, TV-Sendungen etc. umfassen.

Die Grundgesamtheit muss präzise bestimmt sein, damit überhaupt die Voraussetzung erfüllt ist, eine Stichprobe zu ziehen.

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