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Erkenntnisinteresse/ Informationsbedarf
- Erkenntnisinteresse
: Die geplante Untersuchung hat (zumindest bei deskriptiven Untersuchungen) zumeist die Aufgabe eine bestimmte
Informationslücke zu schließen.
- Informationsbedarf
heißt: WAS muss ich wissen, um dem Untersuchungszweck gerecht zu werden?
- Anders ausgedrückt: Um den Zweck der Untersuchung zu erfüllen, muss die Untersuchung welche Informationen bereit stellen? Welche Fragen also soll die Untersuchung beantworten?
- Die Präzisierung des Rahmenthemas erfolgt anschließend und stellt so etwas wie eine aussagekräftige
Überschrift dar. Diese steht – auch wenn sie erst Ergebnis der Überlegungen zu Zweck und Grund ist – ganz am Anfang.
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