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Glossar der Neuen Umweltökonomie |
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Die Grundlagen der Neuen Umweltökonomie wurden in der Veröffentlichung von
Holger Rogall: Bausteine einer zukunftsfähigen Umwelt- und Wirtschaftspolitik
– Eine praxisorientierte Einführung in die Neue Umweltökonomie und die
Ökologische Ökonomie, vorgestellt, die im Herbst 2000 bei Duncker &
Humblot erschienen ist. |
Transdisziplinärer Ansatz
der Neuen Umweltökonomie
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Dem Buch wurde ein Glossar
beigefügt, das ständig ergänzt und Aktualisiert werden soll |
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Abfall: Die Abfalldefinition lässt sich aus dem Krw-/AbfG herleiten. Hiernach sind Abfälle bewegliche Sachen, die unter Anhang I des Gesetzes aufgeführte Gruppen fallen und deren sich der Besitzer entledigt oder entledigen will oder entledigen muss.
Abfallbehandlung: Die A. umfasst den gesamten Umgang mit Abfall, hierzu gehören die Verwertung, die Verbrennung die Ablagerung (Deponierung) und andere Behandlungsarten.
Abfallwirtschaft: Die A. umfasst alle Maßnahmen zur umweltschonenden Handhabung von Abfällen. Dies reicht von der Abfallvermeidung über die Verwertung, Behandlung bis zur Endlagerung.
Abgaben: Unter A. werden nach der Abgabenordnung alle Zahlungen definiert, die der Bürger an den Staat (im weitesten Sinne) Kraft öffentlichen rechts zu leisten hat. Hierbei wird unterschieden in: Beiträge, Gebühren, Steuern, Sonderabgaben, Pflichtpfänder und Zölle.
Absorption: Aufnahme und Auflösung von meist gasförmigen Stoffen (Luft, Schadstoffgase etc.) in anderen Stoffen (z. B. Wasser, Filter).
Agenda 21: Tagesordnung (Aufstellung der Gesprächspunkte) des 21. Jahrhunderts. Umweltpolitische Konzeption, auf die sich die Teilnehmerstaaten der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung im Juni 1992 in Rio de Janeiro geeinigt haben.
Abwärme: A. ist die anfallende Wärmeenergie, die bei chemischen, physikalischen oder technischen Prozessen als (oft unerwünschtes) Nebenprodukt (Koppelprodukt) erzeugt wird.
Akzeptanz: Unter A. wird die positive Haltung bzw. Einschätzung der Akteure (z. B. Bevölkerung, Unternehmen) gegenüber einer Maßnahme (z. B. Einführung eines umweltpolitischen Instrumentes) verstanden.
Altlasten: Eine rechtlich einheitliche Definition existiert nicht. Fachlich anerkannt: Altlasten sind mit Schadstoffen verunreinigte Flächen und Böden, von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht.
Anlagen: Das BImSchG definiert in § 3 Abs. 5 Anlagen als Fabriken, Betriebsstätten, Maschinen, Geräte, fahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Gabelstapler), Lagerplätze, betriebliche Lagerplätze und Baustellen. Dabei unterscheidet das Gesetz in: (1) Genehmigungsbedürftige Anlagen, für die ein förmliches Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG vorgeschrieben ist, (2) genehmigungsbedürftige Anlagen, für die ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 19 BImSchG durchzuführen ist, und (3) nichtgenehmigungsbedürftige Anlagen nach den § 22 ff. BImSchG, für die aber dennoch bestimmte Grundpflichten nach dem Stand der Technik einzuhalten sind, die in verschiedenen Verordnungen präzisiert werden.
Allokation: A. meint die Verteilung der Güter, insbesondere der Produktionsfaktoren der Volkswirtschaft. Ziel ist die optimale Allokation der Ressourcen, d. h. der effizienteste Einsatz der Produktionsfaktoren auf alternative Verwendungszwecke.
Allokationstheorie: = siehe neoklassische Gleichgewichtstheorie
Allmende: Unter A. wurden (im europäischen Mittelalter) die für die gesamte Dorfgemeinschaft nutzbaren Weideflächen verstanden. Das Allmende-Problem meint die Erfahrung, dass Wirtschaftssubjekte mit dem Eigentum der Allgemeinheit nicht so effizient umgehen wie mit dem eigenen.
Artenschutz: Die Bundesartenschutzverordnung gewährt Tieren und Pflanzenarten, die vom Aussterben bedroht sind, einen erhöhten Schutz. Danach ist es u. a. verboten, wildwachsende Pflanzen missbräuchlich zu nutzen, ihre Bestände zu verwüsten sowie wildlebende Tiere mutwillig zu töten.
Atomare Gefahren: Für den langfristigen "Ausstieg" aus der Nutzung der Atomenergie (Kernenergie) werden die folgenden Argumente vorgebracht: Kerntechnische Anlagen sind sabotage- und kriegsanfällig. Die absolut sichere Ablagerung (Endlagerung) über Jahrhunderttausende (wegen der teilweise sehr langen Halbwertszeiten) kann nicht garantiert werden. Die Risiken der Kernenergie brauchen aufgrund eines staatlichen Steuerprivilegs nicht in voller Höhe versichert werden (sonst wäre die Nutzung zu teuer).
Ausschlussprinzip: Unter A. wird das Recht jedes Eigentümers eines privaten Gutes verstanden, andere von der Nutzung dieses Gutes auszuschließen, bzw. für die Nutzung einen Preis (Entschädigung) zu verlangen.
Benutzervorteile: B. sind Neue ökonomische Instrumente, die die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verändern, um umweltfreundliche Produkte auf dem Markt durchzusetzen. Beispiele ist die Fahrerlaubnis von Kat-Fahrzeugen bei Smog, oder die Ausnahme von Lkw-Fahrverboten für lärmarme Lastkraftwagen..
Best Available Technology (BAT): Die EU-Kommission versucht mit der Verabschiedung einer EU-Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzungen den Begriff "Stand der Technik" durch den Begriff der "besten verfügbaren Technik" (BAT) zu ersetzen. Unter BAT versteht die Kommission Anlagen, die dem "neuesten Stand der Entwicklung" entsprechen und unter "wirtschaftlich vertretbaren Verhältnissen" für die Betreiber zugänglich sind.
Bewertung von Umweltgefahren: Zur Bewertung von Umweltgefahren existiert bis heute kein anerkanntes Verfahren, da es sich hier nicht um eine Größe, sondern um verschiedene bis heute nicht miteinander vergleichbare Größen handelt. Daher können zur Zeit nur eine Reihe von Kriterien herangezogen werden die im Sinne einer Sachbilanz ohne Bewertung aufgeführt werden: Schadstoffgehalt, Rohstoffverbrauch, Energieverbrauch, Wasserbelastung. Ein anderes Bewertungsverfahren stellt das von Schmidt-Bleek entwickelte -> MIPS-Verfahren dar.
Blockheizkraftwerk (BHKW): Ein BHKW besteht aus Motoren oder Gasturbinen, die, die bei der Stromerzeugung gewonnene, Abwärme als Nahwärme für die Raumheizung und die Warmwassererzeugung nutzen. Ab Leistungsklassen >5 oder 10 MW spricht man nicht mehr von BHKW, sondern von KWK- Anlagen (Kraft- Wärme- Koppelung).
Boden: Der Boden ist die oberste (meist nur 20 - 40 cm Dicke) überbaute und nicht überbaute Schicht der festen Erdkruste, einschließlich des Grundes fließender oder stehender Gewässer, soweit sie durch menschliche Aktivitäten beeinflusst werden kann. Der Boden hat eine Vielzahl von nicht substituierbaren natürlichen Funktionen. So dient er als Naturkörper, Lebensraum von Organismen, Pflanzenstandort, als Filter und Rohstofflieferant sowie als Fläche für menschlichen Bebauungen.
Bruttosozialprodukt (BSP) - Bruttoinlandsprodukt (BIP): Das B. (BSP) ist die Summe aller über den Markt verkauften Güter und Dienstleistungen sowie die erfassten Bestandsveränderungen und die im Ausland erzielten Einkommen von Inländern minus der im Inland erzielten Einkommen von Ausländern. Anders ausgedrückt heißt dies, dass das BSP die Summe aller von Inländern in einem Jahr erzielten Einkommen umfasst. Das BSP wird als statistisches Maß der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung abgeschafft, künftig wird nur noch das international verwendete Maß des Bruttoinlandsproduktes (BIP) erfasst, dass im Gegensatz zum BSP nur noch die im Inland erzielten Einkommen summiert.
Bürgerinitiativen (BI): BI sind spontane, zeitlich meist begrenzte, eher lockere Zusammenschlüsse einzelner Bürger, die sich außerhalb der etablierten Beteiligungsformen der repräsentativen Demokratie, zumeist zu einem aktuellen, einzelnen Anlass zusammenschließen und als unmittelbar Betroffene auf Entscheidungen Einfluss nehmen wollen.
Coase-Theorem: Coase versuchte in den 60er Jahren das Problem des Marktversagens durch das Vorliegen externer Effekte zu lösen, indem er Eigentums- oder Nutzungsrechte (Property-Rights an Umweltgütern) vergeben wollte. Entweder entschädigt der Betroffene den Verursacher für eine Produktionseinschränkung (Nutzungsrechte liegen beim Produzenten) oder der Produzent muss dem Betroffenen eine Ausgleichszahlung für die Umweltschädigungen leisten. Coase geht hierbei davon aus, dass durch Verhandlungslösungen beide Fälle zu einem ökonomisch-ökologischen Optimum führen.
Direkt steuernde Instrumente: Unter direkt steuernden Instrumenten werden ordnungsrechtliche Instrumente wie Ge- und Verbote verstanden.
Drei-Wege-Katalysator: Der 3-Wege-Kat ist eine Abgasminderungstechnik für Kraftfahrzeuge. Die bei der Verbrennung von Benzin entstehenden Schadstoffe (Kohlenmonoxid CO, Kohlenwasserstoffe KW und Stickstoffoxid NOx) werden katalytisch beschleunigt zu ungiftigen Stoffen wie Kohlendioxid, Wasserstoff, Stickstoff und Wasser umgewandelt.
Effizienzstrategie: E. meint die drastische Erhöhung der Ressourceneffizienz von bestehenden Produkten (z. B. 3 l-Auto) z. B. um den Faktor 4 oder 10.
Emission: Von Anlagen oder Produkten ausgehende Luftverunreinigungen (Gase, Stäube), Geräusche, Strahlen, Abwärme und Erschütterungen. Emissionen sind somit bei der Produktion oder dem Konsum anfallende unerwünschte Koppelprodukte.
Emissionsrechte: Bei dem Modell der handelbaren Emissionsrechte das auf Dales (1968) zurückgeht, legt ein Nationalstaat oder die Völkergemeinschaft für eine Region, ein Land oder die Welt einen Emissionsstandard fest, ermittelt die damit vereinbare Emissionsmenge und bringt die Emissionsrechte in Umlauf. Jeder Emittent (Unternehmen, Staat) darf nur soviel an (Schad-)Stoffen in einer Periode ausstoßen, wie er Lizenzen hierfür besitzt. Je nach Ausgestaltung des Lizenzsystems berechtigen die Lizenzen für einen festgelegten Zeitraum (ein Jahr oder mehrere Jahre) zu einer bestimmten Emissionsmenge.
Energie: E. ist die Fähigkeit eines Körpers Arbeit zu verrichten. Sie wird in der gleichen Einheit wie Arbeit in Joule gemessen (1 KJ = Tausend Joule, 1 MJ = 1 Million Joule). Eine andere gebräuchliche Energieeinheit ist die kWh (Kilowattstunde). Oft werden die Energieeinheiten auch in Primärenergieeinheiten angegeben (1 kg Steinkohleneinheit SKE = 29.308 KJ = 8,14 kWh; 1 Kg Rohöleinheit RÖE = 41.868 KJ =11,63 kWh; 1 m3 Erdgas = 31.736 KJ = 8,82 kWh).
Energiepreiskrisen: In den Jahren 1973/74 und 1979/80 kam es durch die OPEC.Länder verursacht, zu deutlichen Rohölpreissteigerungen (1973/74 von 3 auf 11$/Barrel, 1979/80 auf 34$/Barrel). In der Folge kam es zu deutlichen gesamtwirtschaftlichen Preissteigerungen (1973: 6,9 %; 1974: 7,0 %; 1980: 5,4 %; 1981: 6,3 %) und wirtschaftlichen Wachstumseinbrüchen (Wachstum reales BIP - 1974: 0,2 %; 1975: -1,3 %; 1981: 0,1 %; 1982: - 0,9 %).
Entsorgung: Die E. umfasst nach dem Abfallgesetz die Verwertung, Behandlung und Endlagerung von Abfällen.
Erwerbspersonen: E. sind alle Personen mit Wohnsitz im Bundesgebiet (Inländerkonzept), die eine unmittelbar oder mittelbar auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben oder suchen, unabhängig von der Bedeutung des Ertrages ihrer Tätigkeit oder Arbeitszeit, d. h. als Erwerbspersonen zählen Erwerbstätige und Erwerbslose. Erwerbslose sind Personen ohne Arbeitsverhältnis die sich um eine Arbeitsstelle bemühen, unabhängig davon, ob sie beim Arbeitsamt gemeldet sind.
Eutrophierung (Überdüngung): E. ist eine Überdüngung von Gewässern, die zur Folge hat, dass sich das Wachstum der Wasserpflanzen aber auch der Algen beschleunigt. Gewässerschäden treten dadurch ein, dass der Sauerstoffbedarf immer größer wird und zum Sauerstoffmangel in den Gewässern führt. In einem fortgeschrittenen Stadium führt das Absterben der Wasserpflanzen zur Fäulnis und zur Bildung giftiger Stoffe wie Ammoniak und Schwefelwasserstoff. Die Eutrophierung entsteht durch ein Überangebot von Düngemitteln (meist Nitrat und Phosphat) aus der Landwirtschaft und durch Abwässer. Die Folge ist ein Rückgang des Fischbestandes bis hin zum Fischsterben.
Externalisierung der Umweltkosten: E. meint die Überwälzung von Kosten (die eigentlich mit dem Produktpreis abgegolten sein müssten) auf Dritte (den Steuerzahler, künftige Generationen, die Natur), so dass die Güter unter den (volkswirtschaftlich) entstehenden Produktionskosten verkauft werden können. Die zwingende ökonomische Folge ist eine Übernachfrage und somit Fehlallokation (d.h. ineffiziente Verwendung der Ressourcen).
Fehlallokation: F. meint die suboptimale Verteilung von Gütern und Produktionsfaktoren, hier den nicht effizienten Einsatz natürlicher Ressourcen.
Fernwärme: Die aus Kraftwerken (KWK- Anlagen)und Müllverbrennungsanlagen stammende Abwärme wird zum Heizen von Wohnanlagen und z. B. für Schwimmbäder genutzt.
Fluorkohlenwasserstoffe (FCKW): FCKW unterschiedlich stark fluorierte. Chlorkohlenwasserstoffverbindungen. Sie werden als Treibgase, als Kältemittel und als Löschmittel eingesetzt. Sie sind ungiftig, nicht brennbar und haben aufgrund ihrer hohen Persistenz (bis zu 60 Jahre in der Atmosphäre) einen erheblichen Einfluss auf die Zerstörung der stratosphärischen Ozonschicht.
Gefahrenabwehr: Eines der Grundprinzipien des deutschen Umweltrechts. Es umfasst die Abwehr von Gefahren für Rechtsgüter (Gefahren für Leib, Gesundheit, Leben und Umwelt) und die Abwehr drohender Beeinträchtigungen von Menschen, Tieren und Pflanzen durch Schadstoffe (Abwehr von Verunreinigungen der Luft, des Wassers und des Bodens).
Gefahrstoffe: Unter G. können alle Chemikalien verstanden werden, die mindestens eine der "gefährlichen Eigenschaften" besitzen sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, reizend, explosionsgefährlich, brandfördernd, hochentzündlich, leicht entzündlich, entzündlich, krebserregend, fortpflanzungsgefährdend, erbgutverändernd, sensibilisierend, umweltgefährdend. Zur Zeit werden in der gewerblichen Wirtschaft, in der Forschung und in den privaten Haushalten rund 80.000 bis 100.000 der etwa sechs Millionen bekannten chemischen Stoffe verwendet.
Gesetz von der Erhaltung der Masse: M. kann nicht verloren gehen, sondern nur in unterschiedliche Formen umgewandelt, freigesetzt oder gebunden werden.
Grenzkosten: Grenzkosten meint die Kosten, die ein Produzent für die letzte Einheit eines herzustellenden Produktes aufwenden muss. Die Neoklassik geht i. d. R. vom Ertragsgesetz aus, das steigende Grenzkosten zur Folge hat.
Grenznutzen: G. meint den Nutzen, den ein Konsument aus dem letzten erworbenen Gut zieht. In der neoklassischen Gleichgewichtstheorie wird i. d. R. bei zunehmenden Konsum eines Gutes von fallenden Grenznutzen ausgegangen(z. B. wird davon ausgegangen, dass die "Freude" über ein zweites Paar Schuhe größer ist als über das 30. Paar).
Grenzwerte: Durch eine Festlegung von Grenzwerten soll versucht werden, den Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen.
Güter: Unter G. werden i. d. R. Produkte (vom Menschen gefertigte sächliche Güter) und Dienstleistungen verstanden, die zur Befriedigung der menschlichen Bedürfnisse dienen. Eine Sonderform stellen die Umweltgüter (natürlichen Ressourcen) dar. Es wird zwischen privaten, öffentlichen, kollektiven und meritorischen Gütern unterschieden.
Handelbare Emissionsrechte: H. E. (auch Lizenz- oder Zertifikatsmodelle genannt) sind ein "Neues ökonomisches Instrument", das die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Akteure verändert. Hierbei legt der Staat (die Staatengemeinschaft) eine Emissionsobergrenze fest und vergibt die Gesamtemissionsmenge in Form von vielen frei handelbaren Emissionsrechten (Zertifikaten) an die Emittenten.
Homo oeconomicus: Das Modell des H. geht von einem ausschließlich zweckrational (wirtschaftlich) denkenden Menschen aus, das den Analysen der klassischen und neoklassischen Wirtschaftstheorie zugrunde liegt. Er handelt uneingeschränkt Eigennutz maximierend, daher ist er auch nicht bereit, sich freiwillig an den Kosten der Produktion von öffentlichen oder kollektiven Gütern zu beteiligen und unterliegt dem Gefangenendilemma.
Immissionen: Schadstoffgehalt in einem definierten Luftvolumen (z. B. g/qm Luft).
Indirekt wirkende Instrumente: Unter i. w. I. werden Umweltschutzinstrumente verstanden, die auf dem Kooperationsprinzip beruhen und mittels Anreizen (die unterhalb der Mehrkosten liegen) und Informationen versuchen, die Akteure zu einem umweltfreundlichen Handeln zu bewegen.
Internalisierung: I. meint die Rücküberwälzung von sozialen Kosten (die zuvor externalisiert wurden) auf den Produzenten und hiermit auf den Produktpreis.
Internalisierungsstrategien: I. sind alle Instrumente und Maßnahmen zur Internalisierung der sozialen Kosten.
Kant'scher Imperativ: "Handele so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne".
Kollektive Güter: Bei den Kollektiven Gütern unterscheidet man zwischen den "öffentlichen Gütern" und den "meritorischen Gütern". Die Nachfrage nach ihnen unterliegt nicht dem Marktmechanismus von Angebot und Nachfrage, weil die öffentlichen Güter freie Güter ohne Preis sind und meritorische Güter vom Staat kostenlos angeboten oder subventioniert werden.
Konsumentenrivalität: K. tritt immer dann auf, wenn ein Gut eine Kapazitätsgrenze besitzt, d. h. die Nutzung eines Gutes durch einen zweiten oder x-ten Nutzer eine Nutzenminderung für den ersten Nutzer erbringt.
Gefangenendilemma: Meint die Unfähigkeit des Menschen sich zukunftsfähig zu verhalten, da er als homo oeconomicus zweckrational handelt, d. h. nicht bereit ist, auf etwas zu verzichten oder freiwillig Kosten zu tragen (z. B. für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen) die andere nicht auch fragen müssen. Dieses Verhalten ist zweckrational, weil der Wirtschaftakteur ansonsten Wettbewerbsnachteile oder Nutzenverzicht erleiden müsste. Gesamtwirtschaftlich führt dieses Verhalten aber zu einer Fehlallokation (Übernutzung).
Kooperationsprinzip: Grundprinzip der Umweltschutzpolitik. Ziel ist die frühestmögliche Einbeziehung der gesellschaftlichen Akteure in die Umweltpolitik.
Koppelprodukte: Eine K. liegt vor, wenn aus einem Produktionsprozess aufgrund technischer Bedingungen gleichzeitig mehrere Güter hervorgehen (z. B. Wärme und Strom beim Heizkraftwerk). Oftmals ist das Koppelprodukt unerwünscht weil es nicht weiterverwendet werden kann. Dann muss es als Abfall weiterverwertet oder entsorgt werden.
Lohn- und Gehaltssumme: Summe der Lohnsteuerpflichtigen Bruttobezüge (inkl. aller Zulagen) jedoch ohne Pflichtanteile der Arbeitgeber zur Sozialversicherung.
Macht: Macht wird hier definiert als Fähigkeit (Potential) das Handeln anderer Akteure zu beeinflussen.
Mandate: Mandate sind politische Wahlämter (Staatsämter) auf Zeit.
Marketing: M. wird heute als systematische, absatzorientierte Gesamtunternehmenspolitik verstanden. Umweltmarketing hat die Aufgabe, bei der Planung, Koordinierung und Kontrolle aller absatzgerichteten Aktivitäten eine Vermeidung und Verringerung von Umweltbelastungen zu bewirken.
Marktversagen: Aufgrund struktureller Ursachen (Externalisierung, Öffentliche-Güter-Problematik) können nicht alle Güter (z. B. meritorische Güter) optimal durch Marktprozesse verteilt werden (Fehlallokation).
Mediationsverfahren: Zur Konfliktreduzierung und Entscheidungsfindung werden bei umweltrelevanten Problemen verstärkt Verhandlungsprozesse genutzt. Diese sollen allerdings nicht die förmlichen Verfahren (z. B. Genehmigungsverfahren für Anlagen oder Planfeststellungsverfahren für wesentliche öffentliche Infrastrukturinvestitionen) ablösen, sondern im Vorfeld oder parallel zu den Verwaltungsverfahren stattfinden. Hierdurch sollen Gerichtsverfahren vermieden werden, die Akzeptanz für die Entscheidungen durch die frühzeitige Beteiligung der Betroffenen erhöht werden, die Verwaltung von der Aufgabe eines einseitigen Entscheidungsprozesses befreit werden, bzw. das Know-how der zu Beteiligenden genutzt werden.
Meritorische Güter: M. sind "kollektive" Güter, die der Staat (durch die Steuerzahler finanziert) kostenlos anbietet oder preislich subventioniert, weil sie gesamtwirtschaftlich oder gesellschaftlich bedeutsam sind (positive externe Effekte erzeugen), Konsumenten und Produzenten aber nicht ausreichende Geldmittel hierfür aufwenden (Marktversagen). Bekannte Beispiele sind Infrastruktureinrichtungen wie Bildungsstätten, Gesundheitseinrichtungen, sozialer Wohnungsbau, Arbeits- und Verkehrssicherheit und natürliche Ressourcen. In diesen Fällen muß der Gesetzgeber auch zu allgemeinverbindlichen Regelungen kommen (Abgaben und gesetzliche Pflichten z. B. Gurtanschnallpflicht im PKW).
Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltige Entwicklung, auch als zukunftsfähige, dauerhaft aufrechterhaltbare oder dauerhaft umweltgerechte Entwicklung bezeichnet, ist die deutsche Übersetzung des 1992 in Rio in der Agenda 21 festgelegten neuen Entwicklungsziels der Menschheit "sustainable development" (SD). Sie wird hier definiert als eine Entwicklung, die ökonomische und sozial-kulturelle Ziele im Rahmen der ökologischen Fragfähigkeit der natürlichen Lebensgrundlagen anstrebt. Dabei wird das Recht aller lebenden und künftigen Menschen auf die gleiche Qualität der natürlichen Ressourcen zugrunde gelegt.
Nachsorgende Umweltschutztechniken: N. sind alle Verfahren, die i. d. R. mittels Filter in der Produktion auftretende Schadstoffe aus großen (Luft-, Wasser-, Abfall-) Volumen herausfiltern und anschließend als Sondermüll weiter behandeln (entsorgen). Die vorhandenen Umweltschutztechniken sind wie die Umweltgesetze in die verschiedenen Umweltmedien oder Umweltbereiche unterteilt. Bislang sind zumeist Entsorgungs- und nachgeschaltete Technologien ("end-of-the-pipe-Technologien") entwickelt und gefördert worden.
Natürliche Lebensgrundlagen: Unter natürliche Lebensgrundlagen wird hier das natürliche System mit seinen lebenserhaltenden Funktionen und den natürlichen Ressourcen (Luft, Wasser, Boden, Rohstoffe) verstanden (ökonomisch: Umweltgüter).
Natürliche Ressourcen: Natürliche Ressourcen, in der Umweltökonomie auch Umweltgüter genannt, umfassen die Umweltmedien (Wasser, Luft, Boden) und die regenerativen und nicht regenerativen Rohstoffe. In ihrer Gesamtheit bilden sie das natürliche System Umwelt mit ihren für den Menschen existentiellen Funktionen (Produktions-, Träger-, Regler- und Lebensraum sowie Reproduktions- bzw. Freizeitfunktion).
Naturfremde Substanzen: N. meint Stoffe, die in der Natur nicht vorkommen, sondern erst durch menschliche Einwirkungen (z. B. Produktionsprozesse) entstanden sind (z. B. FCKW). Man muss hierzu allerdings auch die Stoffe zählen, die durch natürliche Metabolisierung aus nicht in der Natur vorkommenden Substanzen entstehen bzw. an Orten entstehen, wo sie üblicherweise natürlich nicht vorkommen (Chlorradikale als Abbauprodukte der FCKW in der Stratosphäre, die die eigentlichen Zerstörer der Ozonschicht sind).
Neoklassische Gleichgewichtstheorie: Die N. G. stellt das herrschende Lehrgebäude der Ökonomie dar, sie entstand am Ende des 19. Jahrhunderts. Die Neoklassik erklärt alle ökonomischen Prozesse als Tauschprozesse von Wirtschaftsakteuren, die zweckrational handeln.
Neoklassische Umwelt- und Ressourcenökonomie: Die n. U. sieht im Umweltschutz (inkl. dem effizienten Umgang mit den natürlichen Ressourcen über mehrere Generationen) eine Aufgabe zur Sicherung der ökonomischen Grundlagen, damit wird der Schutz der natürlichen Ressourcen (Wasser, Boden, Rohstoffe, Luft) zu einem reinen ökonomischen Problem (Primat der Ökonomie). Das Marktversagen (die Fehlallokation) wird u. a. mit der Externalisierung sozialer Kosten erklärt. Als Hauptaufgabe wird die Berechnung der "optimalen Umweltbelastung" angesehen folg. Ressourcenökonomie. Im Rahmen der Ressourcenökonomie soll die optimale Allokation der natürlichen Ressourcen gewährleistet werden.
Neue Institutionenökonomie (NIÖK): Die NIÖK berücksichtig explizit die Tatsache, dass von Institutionen (Organisationen, Normensystemen, Rechtskonstruktionen) verhaltensprägende Wirkungen auf das Wirtschaftssystem ausgehen. Hiermit wird u. a. die Vorstellung von einem im Wirtschafts- und Gesellschaftsprozess neutral agierenden Staat aufgegeben. Die NIÖK geht davon aus, dass die Entscheidungsfindung von Institutionen aus durch Nutzenüberlegungen oder durch Konsens zwischen nutzenmaximierenden Subjekten erfolgt. Die NIÖK umfasst die Property-Rights-Theorie, Transaktionskostenansätze und Ansätze der Vertragstheorie. Sie beschäftigt sich mit den Aspekten der Theorie des Staates, der Bürokratie, des Parteienstaates, der Theorie des Unternehmens, der Gewerkschaften, der ökonomischen Analyse des Rechts und der Entwicklung wirtschaftlicher und sozialer Institutionen. Als Basis der NIÖK (der Property-Rights-Theorie) kann das Coase-Theorem dienen, welches als erstes externe Effekte durch Zuordnung von Eigentums- bzw. Nutzungsrechten theoretisch internalisierte.
Neue Ökonomische Instrumente: Unter N. Ö. I. werden marktkonforme Instrumente verstanden, die die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Akteure verändern. Sie überlassen es den Akteuren, wann und wie sie handeln wollen. Gleichwohl geben sie, aber, anders als die weichen indirekt wirkenden Instrumente, einen spürbaren Anreiz zur Verhaltensänderung (z. B. ökologische Steuerreform oder handelbare Emissionsrechte)
Neue Umweltökonomie: Die N.U. will die neoklassische Umweltökonomie weiterentwickeln, in dem sie die Schwächen dieser ökonomischen Teildisziplin vermeidet und unter Aufnahme der zentralen Erkenntnisse der Ökologischen Ökonomie eine Synthese zwischen beiden ökonomischen Schulen herzustellen versucht. Hierbei wird auf eine exakte Monetarisierung der Externen Umweltkosten verzichtet (Ansatz der neoklassischen Umweltökonomie) und statt dessen der Standard-Preis-Ansatz zur Erreichung ökologischer Ziele verwendet. Bestandteil dieses neuen ökonomischen Theorieansatzes ist die Aufgabe des Primats der Ökonomie und die Erkenntnis, dass meritorische Güter existieren (Ansatz der Ökologischen Ökonomie). Von der neoklassischen Umweltökonomie wird die Instrumenten Diskussion aufgenommen, allerdings die Zielerreichung einer Nachhaltigen Entwicklung in den Mittelpunkt gestellt.
Nichtrivalität: Der Konsum eines Gutes durch viele Personen beeinträchtigt nicht den Konsum (Nutzen) weiterer Konsumenten (z. B. Anblick des Mondes).
Niedrigenergiehäuser: Als N. werden Wohngebäude bezeichnet, die mindestens 30 % weniger Energieverbrauch für die Raumwärme benötigen als Bauwerke, die nach der Wärmeschutzverordnung´95 gebaut wurden (54 - 100 kWh/qm/a); d. h. zwischen 38 - 70 kWh/qm/a verbrauchen.
Null-Energie-Haus: Als Null-Energie-Haus, auch Solarhaus genannt, werden Gebäude bezeichnet, die ohne weitere Heizenergiezuführung in der Lage sind, ihren Wärmebedarf ausschließlich mit Techniken der Solarenergie zu decken. Aufgrund der derzeitigen Speicherprobleme ist die notwendige Voraussetzung hierfür eine Ultra-Niedrigenergie-Hausbauweise, die mit einem Heizenergiebedarf von unter 20 kWh/m2 und Jahr auskommt.
Nutzen: N. stellt ein theoretisches Maß für die Bedürfnisbefriedigung eines Menschen aus dem Erwerb eines Gutes oder einer Handlung dar. Es umfasst alle materiellen und immateriellen Aspekte. Die Ökonomie betrachtet den Sinn jeglichen wirtschaftlichen Handelns in der Nutzenverringerung.
Öffentliche Güter: Ö. sind Güter bei denen das Ausschlussprinzip nicht angewendet werden kann und Nichtrivalität vorliegt. Hierdurch kann die Nutzung auch nicht von der Zahlung eines Entgeldes abhängig gemacht werden. Die Ökonomen haben die natürlichen Ressourcen lange Zeit als öffentliches Güter angesehen, obgleich die Knappheit immer sichtbarer wurden.
Ökologie: Lehre von den Beziehungen der Lebewesen zu ihrer biologischen Umwelt (vom griech. oikos "Wohnung" und logos "Lehre"). Die Ökologie (Teilbereich der Biologie) wurde zunächst als Lehre vom Haushalt der Natur definiert. Heute wird sie umfassender als Wissenschaft von den wechselseitigen Beziehungen zwischen den Organismen und Umweltfaktoren verstanden.
Ökologische Ökonomie - Ecological Economics: Die Ökologische Ökonomie hat sich vor etwa zehn Jahren zu einer eigenen Schule oder Teildisziplin innerhalb der Ökonomie entwickelt. Die Vertreter grenzen sich in ihrem Selbstverständnis von der neoklassischen Umwelt- und Ressourcenökonomie ab. Im Mittelpunkt steht ein transdisziplinärer Ansatz der das Primat der Ökonomie ablehnt und sich an den Zielen einer Nachhaltigen Entwicklung orientiert.
Ökologische Steuerreform (ÖSR): Eine ÖSR soll durch die sukzessive Einführung und Erhöhung von Abgaben für die Nutzung natürlicher Ressourcen (z. B. Energie-, Wasser-, Abfall-, Flächenabgabe) die Rahmenbedingungen für Produzenten und Konsumenten dahingehend ändern, dass effizientere und umweltfreundlichere Produkte einen Wettbewerbsvorteil erhalten und die Wirtschaftsakteure sparsamer mit den Ressourcen umgehen. Die Mehreinnahmen des Staates (Mehrbelastungen der Akteure) sollen durch die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge kompensiert werden.
Ökonomie (Wirtschaftswissenschaften): Lehre von den wirtschaftlichen Zusammenhängen (vom griech. oikonom "Haus- oder Gutsverwalter"). Unter wirtschaftlichem Handeln wird der (zweck-) rationale Umgang mit knappen Gütern verstanden.
Organisationen: Organisationen sind arbeitsteilig aufgebaute Gruppen von Personen, die sich freiwillig zusammenschließen, um gemeinsame Ziele zu erreichen. Zu ihnen zählt man Parteien, Gewerkschaften, Verbände.
Pareto-Optimum: Modell der neoklassischen Ökonomie. An diesem Gleichgewichtspunkt ist die Allokation der Ressourcen optimal, da kein Wirtschaftssubjekt besser gestellt werden könnte, ohne dass ein anderes schlechter gestellt wird. Dieser Pareto-Optimale Punkt sagt allerdings nichts über die Verteilung der Ressourcen oder Güter nach dem Tauschprozess aus, da z. B. die Ausgangsausstattung der Tauschpartner extrem unterschiedlich gewesen sein kann. Es scheint daher nicht sehr sinnvoll das Pareto-Kriterium als gesellschaftliches Wohlfahrtsziel zu akzeptieren.
Passivenergiehäuser: Als P. werden alle Wohngebäude bezeichnet, die einen spezifischen Jahresheizwärmebedarf von 15 - 30 kWh/qm/a aufweisen. Eine alternative Definition fordert einen Jahresheizwärmebedarf von unter 15 kWh/qm/a.
Planung: Systematische Vorbereitung einer Handlungsabsicht, vorausschauendes systematisches Durchdenken und Formulieren von Zielen, Instrumenten und Maßnahmen, deren optimale Auswahl fest sowie Festlegung von Zeitplänen zur Umsetzung.
Politik: Unter P. wird hier ein aktives Handeln zur direkten Gestaltung der staatlichen Rahmenbedingungen und Regierungsausübung verstanden.
Politiker: Unter P. werden hier Menschen verstanden, die haupt- oder nebenberuflich in der Politik tätig sind und dementsprechend auf zeit Staatsämter (Mandate) als Abgeordnete, Minister oder Staatssekretäre ausüben.
Politikversagen: P. meint das Versagen der Politik bei der Lösung dringlicher Probleme, hier das Unvermögen, die notwendigen Änderungen der Rahmenbedingungen für Konsumenten und Produzenten herbei zu führen.
Primärenergieverbrauch (PEV): Als PEV wird die Umwandlung aller Energieträger bezeichnet, die als Rohstoffe in der Natur vorkommen (z. B. Kohle, Gas, Uran, Holz, Erdöl).
Produktionsfaktoren: In der Klassischen Ökonomie werden unter Produktionsfaktoren (Leistungsträger der Güterproduktion) Boden, Arbeit und Kapital verstanden. Heute werden die "natürlichen Ressourcen" und "technisches Wissen" hinzugerechnet.
Produktivität: Verhältnis zwischen (mengen- oder wertmäßigem) Produktionsergebnis zur Menge der eingesetzten Produktionsfaktoren. Zumeist wird die Arbeitsproduktivität (Output je Arbeitsstunde) gemessen. Künftig wird aber auch der Begriff der Energieproduktivität (volkswirtschaftlich: BIP zu Energieeinheit, betriebswirtschaftlich: Output zu Energieeinheit) bewertet werden.
Produzierendes Gewerbe: Das P. umfasst das Verarbeitende Gewerbe, das Baugewerbe, die Energie- und Wasserversorgung sowie den Bergbau (inkl. dem jeweiligen Handwerk).
Ressourceneffizienz: Ressourceneffizienz gibt das Verhältnis zwischen Wertschöpfung (z. B. einem Produkt oder dem Bruttoinlandsprodukt) und dem zur Erzeugung notwendigen Ressourceneinsatz (z. B. Energieverbrauch) an.
Regeln der Technik: Während der "Stand der Technik" als die derzeit fortschrittlichste Technik, die sich im Einsatz befindet, definiert ist, bedeutet der Begriff der "allgemein anerkannten Regeln der Technik", dass die Mehrheit der Betreiber dieses Verfahren einsetzt.
Rendite: Prozentuales Verhältnis zwischen dem Erfolg einer Unternehmung und dem eingesetzten Kapital. Beispiel:
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Ressourcenökonomie: Die R. hat sich aus der neoklassischen Gleichgewichtsökonomie entwickelt. Sie beschäftigt sich mit der optimalen Verteilung der natürlichen Ressourcen über die Zeit. Es wird der Frage nachgegangen, wie der vorhandene Bestand an Ressourcen rational intergenerationell verteilt wird. Die Ressourcenökonomie geht davon aus, dass aus Effizienzgründen der Bestand der Ressourcen bis zum Ende des Zeithorizonts vollständig verbraucht sein soll. Hierbei wird angenommen, dass künftigen Generationen aufgrund der fortschreitenden Kapitalakkumulation und des technischen Fortschritts ein höheres Einkommen zur Verfügung steht, als heutigen. Da allen Generationen ein gleiches Nutzenniveau zugebilligt wird, leitet die Ressourcenökonomie für gegenwärtige Generationen einen höheren Ressourcenverbrauch ab, d. h. sie nehmen eine Abdiskontierung zukünftiger Nutzen vor. Je höher dieser Diskontsatz ausfällt, je höher darf die Abbaurate der Ressourcen sein.
Rücknahmeverpflichtungen: R. sind ökonomische Instrumente des Staates mit dem Ziel, die Produktverantwortung der Hersteller "von der Wiege bis zur Wiedergeburt" dahingehend durchzusetzen, dass die Hersteller schon bei der Konstruktion von Produkten die Vermeidung und die spätere Verwertung von Abfällen (des Altproduktes) mit einplanen.
Schadstoffe: Stoffe, die durch ihre chemische oder physikalische Wirkung in der Lage sind Menschen und Umwelt zu schädigen. Manche Stoffe werden erst aber einer gewissen Konzentration zu Schadstoffen, andere sind schon in kleinsten Mengen schädlich (z. B. krebserzeugende Stoffe). Es wird unterschieden in Schwermetalle, wie Blei (hochgiftig, Anreicherung im Knochen) und Cadmium (Freisetzung in der Produktion, gesundheitsschädigend), organische Schadstoffe, wie Benzol (leichtflüchtige krebserregende Flüssigkeit), Polychlorierte Biphenyle (stark krebserregende Stoffe), chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW, Ausgangsstoff für Kunststoffe, krebserregend, kaum abbaubar), Dioxine (Sammelbezeichnung für über zweihundert polychlorierte Kohlenwasserstoffe) sowie in radioaktive Stoffe wie Uran, Plutonium usw. Schadstoffe können mit der Atmung, über die Haut oder mit Nahrungs- und Genussmittel aufgenommen werden.
Smog: Verunreinigungen der Luft in Ballungsgebieten, meist bei austauscharmer Wetterlage. Der sog. "Wintersmog" entsteht aufgrund hoher Schwefeldioxid- und Rußemissionen meist im Winter. Auf der Grundlage des § 40 Abs. 1 BImSchG können die Länder räumlich begrenzte Fahrverbote für Kfz ohne geregelten Katalysator erlassen. Der sog. "Sommersmog" (hohe bodennahe Ozonkonzentration) entsteht durch die Reaktion von Stickoxiden (NOx), Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffen oder anderen flüchtigen, organischen Verbindungen (VOC = volatile organic compounds) wenn die Luft damit stark belastet ist und starke Sonneneinstrahlung vorliegt. Hauptemittenten sind der Kfz-Verkehr und industrielle Anlagen. Auf der Grundlage des § 40a BImSchG werden bei Überschreiten von festgelegten Ozongrenzwerten (z. B. 240 µg/m3 Luft) Fahrverbote für Kfz (Ausnahme Kfz mit geringem Schadstoffausstoß) erlassen.
Staatszielbestimmungen: Unter S. versteht man die als Verfassungsauftrag formulierten Ziele eines Gemeinwesens, die im Unterschied zu den Grundrechten, aber nicht vor dem Bundesverfassungsgericht einklagbar sind.
Standard-Preis-Ansatz: Der Standard-Preis-Ansatz geht auf die Ökonomen Baumol/Oates zurück. Er beinhaltet die Festlegung eines bestimmten Umweltstandards (Verbrauchs an natürlichen Ressourcen) der durch die Erhebung von Umweltabgaben angestrebt wird. Die Abgabenhöhe wird durch ein mehrjähriges trail-end-error-Verfahren variiert, bis die Umweltstandards erreicht sind.
Stand der Technik: In Rechtsnormen verwendeter Begriff für den Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren und Anlagen zur Begrenzung von Umweltbelastungen. "Stand der Technik ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren (...) der die praktische Eignung einer Maßnahme zur Begrenzung von Emissionen gesichert erscheinen lässt. Bei der Bestimmung sind insbesondere Verfahren heranzuziehen, die mit Erfolg im Betrieb erprobt worden sind." (§ 3 Abs. 6 BImSchG).
Steuern: S. sind Geldleistungen (der Steuerpflichtigen an die öffentlichen Haushalte), die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein (§ 3 Abs. 1 Abgabenordnung), d. h. ein nicht fiskalischer Zweck (z. B. eine umweltpolitische Lenkungsabsicht) ist erlaubt.
Strategien: Unter S. wird das planmäßige Handeln, im Sinne langfristiger Zweck-Mittel-Entwürfe verstanden. Damit sind Strategien der Planung nahe verwandt.
Subsidiaritätsprinzip: Nach diesem Prinzip sollen nur dann Kompetenzen von den jeweiligen kleineren Gruppen / Organisationseinheiten (Familien/Kommunen) auf die jeweils größere Gruppe / gesellschaftliche Organisationseinheit (Land/Bund/EU) verlagert werden, wenn die kleinere Gruppe zur Lösung des jeweiligen Problems nicht in der Lage ist.
Substitutionsstrategie: S. meint die Einführung neuer umweltfreundlicher Produkte (z. B. Solaranlagen) die die Dienstleistungen traditioneller Produkte übernehmen (z. B. Warmwasserbereiter).
Suffizienzstrategie: S. meint Umsetzung neuer Lebens- und Wohlfahrtsstile im Sinne der Dematerialisierung der Wirtschaft.
Sustainable Development (SD): Siehe Nachhaltige Entwicklung.
Umwelt: Der Begriff wird vielfältig definiert. In seiner umfassendsten Begriffsbestimmung bedeutet Umwelt die Gesamtheit der existenzbestimmenden Faktoren (inkl. der physischen, psychischen, technischen, ökonomischen und sozialen Beziehungen und Bedingungen). Hier als Gesamtheit der, den menschlichen Lebensraum definierenden, natürlichen Gegebenheiten verstanden.
Umweltabgaben: U. sind Abgaben auf die Nutzung natürlicher Ressourcen (z. B. auf Energie oder Wasser) in Form von Gebühren und Beiträgen, Steuern oder Sonderabgaben.
Umweltakteure: Unter U. werden alle Menschen bzw. Gruppen und Organisationen verstanden, die aufgrund ihres Machtpotenzials die Möglichkeit haben, positiven oder hemmenden Einfluss auf eine gesellschaftliche Entwicklung (hier in Richtung Nachhaltigkeit) auszuüben.
Umweltbelastungsarten: Die U. können in folgende Kategorien unterteilt werden: (1) Schadstoffhaltige feste, flüssige, gasförmige Stoffe. Als Unterkategorie können die Umweltchemikalien - gesundheits- und umweltschädliche Stoffe in Produkten und Nahrungsmitteln - angesehen werden. (2) Lärm, Erschüttern und umweltbelastende Abwärme und Strahlungen. (3) Zerstörung der natürlichen Lebenskreisläufe durch Landschaftsveränderungen, Überbauungen und Erosion. (4) Übernutzung der natürlichen Ressourcen über das Maß der Regenerationsfähigkeit hinaus (z. B. Überfischung, Abholzung). Im weiteren Sinne wird hierunter auch die Verschwendung der nicht regenerierbaren Rohstoffe und Primärenergieträger verstanden.
Umweltgüter: Siehe natürliche Ressourcen.
Umweltlizenzen: Siehe Emissionsrechte
Umweltmedien: Unter Umweltmedien werden Boden, Wasser und Luft, inkl. Ihrer Funktionen im natürlichen Lebenskreislauf verstanden.
Umweltökonomie: Die U. (engl. environmental economics) hat sich aus der neoklassischen Umwelt- und Ressourcenökonomie entwickelt. Sie ist ein Zweig der Wirtschaftswissenschaft, die in ihren Theorien, Analysen und Kostenrechnungen ökologische Parameter mit einbezieht (Umweltprogramm der Bundesregierung 1971). Hier wird die Weiterentwicklung zu einer Neuen Umweltökonomie gefordert, die transdisziplinäre Ansätze und die Übernahme des Nachhaltigkeitsgedankens beinhaltet (Verschmelzung mit den Ansätzen der ökologischen Ökonomie).
Umweltpolitik: Umweltpolitik ist die Gesamtheit der Maßnahmen, die notwendig sind, um: (1) dem Menschen eine Umwelt zu sichern, wie er sie für seine Gesundheit und für ein menschenwürdiges Dasein braucht, (2) Boden, Luft und Wasser, Pflanzenwelt und Tierwelt vor nachteiligen Wirkungen menschlicher Eingriffe zu schützen, (3) Schäden oder Nachteile aus menschlichen Eingriffen zu beseitigen. Diese Zieltrias wird seit der UN-Konferenz für Environment and Development 1992 in Rio mit dem Begriff der Nachhaltigkeit bzw. dauerhaft aufrechterhaltbaren Entwicklung (sustainable development) zusammengefasst. Er umfasst damit nicht nur die gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Menschen (anthropozentrischer Ansatz), sondern gibt auch den anderen Lebewesen und Umweltmedien ein gewisses Eigenrecht auf Schutz vor nachteiligen Wirkungen. Allerdings geht Strom davon aus, dass Umweltpflege nicht Selbstzweck ist, sondern letztlich immer um des Menschen willen geschieht (weiter anthropozentrischer Ansatz). Andernfalls müsste den Umweltgütern, die bislang dem Menschen vorbehaltene Fähigkeit, Träger von eigenen Rechten und Pflichten (Rechtssubjekt) zu sein, verliehen werden (ökozentrischer Ansatz).
Umweltqualitätsstandards: Unter Umweltqualitätsstandards wird die Festlegung von Grenzwerten oder Verbrauchsraten verstanden, die nicht überschritten werden dürfen.
Umweltqualitäts- und Umwelthandlungsziele: Qualitätsziele sind übergreifende Ziele für einen umweltpolitischen Problembereich, (z. B. Klimaveränderung) die aus den vier Umweltoberzielen (Managementregeln) der Nachhaltigkeit abgeleitet werden. Sie beschreiben die angestrebten Umweltstandards (Sollwerte). Umwelthandlungsziele geben die quantifizierbaren Schritte (Zwischenziele) an, die Notwendig sind, um die in den Umweltqualitätszielen beschriebenen Standards zu erreichen. Aus diesen Umwelthandlungszielen sind Maßnahmen und Instrumente zur Durchsetzung und Zielerreichung zu entwickeln und umzusetzen.
Umweltraum: U. meint die Summe aller natürliche Ressourcen, die der Mensch nachhaltig (dauerhaft) nutzen kann, ohne eine Schädigung der Lebensgrundlagen zu verursachen.
Umweltrecht: U. ist die Gesamtheit aller Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Normen und Satzungen), die der Umweltpflege dienen.
Umweltschadenskosten: Unter U. werden alle Kosten verstanden, die bei der Nutzung insbesondere der Übernutzung der natürlichen Ressourcen entstehen (z. B. Gesundheitskosten, Sanierungskosten für verschmutzte Gewässer und Böden, Ernteverluste usw.).
Umweltschutzinvestitionen: U. sind Zugänge an Sachanlagen zum Schutz vor schädlichen Einflüssen, die bei der Produktionstätigkeit entstehen, sowie Erzeugnisse die bei der Verwendung eine geringere Umweltbelastung hervorrufen (produktbezogene Investitionen). Zu diesen zählen nur solche, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen.
Umweltstraftaten: Unter Umweltstraftaten werden alle Handlungen oder Unterlassungen verstanden, die umweltrelevante Delikte darstellen. Die Anzahl der bekannt gewordenen Umweltdelikte ist in den letzten 20 Jahren dramatisch gestiegen. Im Jahr 1976 wurden 3.395 Umweltdelikte erfasst, 1995 waren es 40.800 Straftaten und 1996 bereits 45.611 Fälle (allerdings sind die Zahlen durch die veränderten Rechtsgrundlagen nur bedingt vergleichbar). An erster Stelle steht heute die umweltgefährdende Abfallbeseitigung. An zweiter und dritter Stelle folgen Gewässerverunreinigungen und Bodenverunreinigungen. Nach wie vor gehen die Experten von einer sehr hohen Dunkelziffer aus.
Umweltpolitische Instrumente: U.I. sind Maßnahmen des Staates mit denen er seine umweltpolitischen Ziele durchsetzen will. Sie werden hier in harte direkt wirkende, weiche indirekt wirkende und Neue ökonomische Instrumente gegliedert.
Unternehmen: U. sind in der Statistik definiert als die kleinsten, gesondert bilanzierenden und rechtlich selbständigen Wirtschaftseinheiten. Als Arbeitsstätten gelten örtliche Einheiten, d. h. Grundstücke oder abgegrenzte Räumlichkeiten, in denen eine oder mehrere Personen erwerbstätig sind (Betriebe).
Verbände: V. sind auf Dauer angelegte Zusammenschlüsse von Personen, Gruppen, Unternehmen oder Institutionen zur organisierten Interessenvertretung gegenüber Dritten, z. B. staatlichen Entscheidungsträgern, Öffentlichkeit usw.
Verkehr: V. entsteht aus der Ortsveränderung von Personen und Gütern (Transport), sofern dafür vorgesehene Flächen und Schnittstellen verwendet werden. Als Verkehr zu Land wird also jeder Transport verstanden, der sich auf Straßen, Schienen, Kanälen oder Rohrleitungen vollzieht, als See- und Luftverkehr jene Transporte, die sich Häfen und Flughäfen bedienen.
Umweltvermeidungskosten: Wenn Umweltprobleme vermindert werden sollen, müssen Umweltschutzmaßnahmen ergriffen werden die Kosten verursachen (z. B. Bau von Filteranlagen und Klärwerken, Wärmeschutzsanierung, aber auch Nutzenentgang bei Verzicht auf Fernreisen). Alternativ könnten die Akteure auf die Nutzung des Gutes das Umweltschäden verursacht verzichten, was ökonomisch ebenfalls als Vermeidungskosten (da Nutzenentzug) interpretiert wird. Nach dem Gesetz der fallenden Grenzproduktivität geht die Umweltökonomie davon aus, dass die Vermeidungskosten mit zunehmender Verbesserung der Umweltsituation zunehmen (um die "letzten" Schadstoffe aus z. B. dem Wasser zu entwerfen sind sehr kostspielige Investitionen nötig).
Verwertung: V. wird als Gewinnung von Stoffen und Stoffgruppen aus Abfällen und deren stofflicher oder energetischer Nutzung im Wirtschaftskreislauf definiert (Entwurf TA-Siedlungsabfall). Umstritten ist hierbei die Frage, ob eine energetische Nutzung der anfallenden Energie bei der Verbrennung, als "thermische Verwertung" der stofflichen Verwertung, d. h. dem Recycling gleichgestellt werden darf.
Vorsorgeprinzip: V. ist eine der Grundprinzipien der Umweltpolitik. Es beinhaltet das Ziel Umweltschutzmaßnahmen präventiv und an der Quelle der Schädigungen anzusetzen, so dass sie gar nicht erst entstehen können.
Verursacherprinzip: V. ist eines der Grundprinzipien der Umweltpolitik. Hiernach soll derjenige der einen Schaden verursacht alle Beseitigungs- und Folgekosten tragen (inkl. Planungs-, Überwachungs-, Vermeidungs- und Beseitigungskosten). Ziel ist die Internationalisierung der externalisierten Kosten.
Wärmeschutzverordnung (WSVO): Eine Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden auf der Grundlage des Energiespargesetztes wurde das erste Mal 1977 erlassen und 1982 sowie 1995 novelliert. Mit der nächsten Novellierung wird im Jahr 2000 gerechnet. Sie gilt grundsätzlich für alle neu zu errichtenden Gebäude, die bei bestimmungsgemäßer Nutzung auf mindestens 15 °C und mehr als drei Monate im Jahr beheizt werden. Durch die WSVO wird der Jahresheizwärmebedarf pro Quadratmeter Nutzfläche begrenzt. Während der Heizungsbedarf bei Altbauten um 250 kWh/m2 und bei Gebäuden zwischen 1950 und 1970 bei 300 - 500 kWh/m2 liegt, beträgt der Heizwert bei Bauten der WSVO 1984 160 kWh/m2 und der WSVO 1995 54 - 100 kWh/m2. Bei der WSVO 2000 wird mit einer weiteren Absenkung um 30 % gerechnet. Die wichtigste Schwäche der bisherigen WSVO lagen in dem Verzicht, Wärmemindeststandards für vorhandene Gebäude festzulegen.
Wirtschaftspolitik: Zur W. zählen alle Aktivitäten staatlicher Instanzen, die darauf gerichtet sind (aufgrund politisch festgelegter Ziele) Einfluss auf die folgenden Wirtschaftsbereiche zu nehmen: Wirtschaftsordnung (Entscheidung über die Entwicklung des Wirtschaftssystems), Strukturpolitik (Gestaltung der branchenorientierten und regionalen Zusammensetzung der Wirtschaft), Ablauf des Wirtschaftsprozesses (angemessenes Wirtschaftswachstum- Einkommen, Arbeitslosigkeit, Inflation und Stagflation, Umweltpolitik, Verteilungsprobleme, Machtkontrolle).