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Viktor Pfluger:
Hat die Zinslehre der
Kirche noch Gültigkeit?
Hat die
Kirche wirklich ihre alte Lehre über Zins und Wucher, wie sie in der Enzyklika
«Vix pervenit» offiziell verkündet ist, heute nicht aufgegeben? Gaben nicht
seit dem Anfang des letzten Jahrhunderts römische Kongregationen auf die
Anfrage, wie man Beichtkinder, die Zins nehmen, im Beichtstuhl behandeln müsse,
immer die Antwort: «Non sunt inquietandi», sie sind nicht zu beunruhigen?
Verkünden nicht die meisten neuen Moralisten, das Zinsnehmen sei heute nicht
unerlaubt? Hat nicht Heinrich Pesch einen neuen Titel der sozialen
Dienstleistung aufgestellt, der immer erlaube, einen mäßigen Zins zu nehmen?
Erklärte nicht die Kirche selber in ihrem Gesetzesbuch (Ausgabe 1917, Canon 1543),
den gesetzlichen Zins sich auszubedingen, sei per se nicht unerlaubt? Ist es da
nicht unmöglich, daß die Kirche an ihrer früheren Lehre noch festhält? Lehrt
sie jetzt nicht das gerade Gegenteil von der Enzyklika «Vix pervenit»? Nein,
ihre Lehre ist unveränderlich, sie ist heute noch die gleiche wie 1745.
Freilich wird sie jetzt nicht befolgt und kann nicht befolgt werden. Eine ganz
andere Zinslehre, die Zinslehre der Welt, hat sie vollständig verdrängt und die
Herrschaft an sich gerissen. In
dieser Lage, die die Kirche nicht ändern kann, muß sie entscheiden, was ihre
Gläubigen praktisch unter der Herrschaft der Zinswirtschaft tun dürfen. Diese
pastoralen Entscheidungen sind nicht ihre Zinslehre. Ihre Zinslehre zeigt, wie
es in einer richtigen Wirtschaftsordnung nach dem Willen Gottes sein soll. Die
pastoralen Entscheidungen der römischen Kongregationen, der Moralisten und des
Codex Juris Canonici besagen, was die Gläubigen unter den ganz andern
Verhältnissen, in die sie durch die Zinswirtschaft hineingestellt sind und
denen sie sich nicht entziehen können, noch tun dürfen. Ihre Zinslehre
verkündet, was von jedem Staat, wenn er eine vernünftige und christliche
Wirtschaft haben will, ausgeführt und durchgeführt werden muß. Die jetzigen
praktischen Entscheidungen der Kirche zeigen, wie die Gläubigen sich verhalten
dürfen, nachdem der Staat die Zinslehre der Kirche mißachtet und eine ganz
unchristliche Zinslehre zur Herrschaft erhoben hat. Unter der Herrschaft dieser
Zinslehre kann die Lehre der Kirche nicht durchgeführt und nicht in allen
Punkten befolgt werden. Die Zinslehre der Kirche hält sich gleichsam in den
Katakomben verborgen, und die meisten Christen kennen sie nicht einmal mehr.
Aber sie existiert und wird einmal wieder den Gruften der Katakomben entsteigen
und den ihr gebührenden Thron in der menschlichen Wirtschaft einnehmen.
Zuerst suchte man im
Mittelalter das strenge Zinsverbot der Kirche und des Staates praktisch durch
allerhand Titel und Verträge zu umgehen. Aber keiner wagte es, seine
Richtigkeit und Gültigkeit zu bestreiten. Der «Reformator» Kalvin (1509-1564)
war der erste, der dies tat, indem er leugnete, daß die Stelle Lk 6,35 ein
Zinsverbot enthalte und dem alttestamentlichen Zinsverbot die Verbindlichkeit
für die Christen absprach, weil dies ein politisches Gesetz für die Juden
gewesen sei. Während der Genfer «Reformator» mit der Zinslehre der Kirche
brach, hielten Luther und Zwingli entschieden daran fest und predigten gegen
das Zinsnehmen noch ganz katholisch. Trotzdem riß gerade in ihren Reihen das
Zinsnehmen bedenklich ein, besonders nachdem die Staaten das staatliche
Zinsverbot aufgehoben hatten. Alles Predigen und Androhen kirchlicher Strafen
fruchtete nicht mehr. Der österreichische berühmte Prediger Pater Scherrer
(1539-1605) gestand schon 1584: „Wir Prediger sind gegen das Zinsnehmen zu
schwach, man laßt uns dawider schreien und schreiben, solange wir wollen. Die
Zuhörer kehren sich nicht daran.“ Die Synoden von Brixen (1603), Osnabrück
(1628) und Bordeaux (1583) betonen, daß das Bewusstsein von der Sündhaftigkeit
des Zinsnehmens zum größten Teil geschwunden sei. Der materialistische,
egoistische Mammongeist war, genährt durch den Humanismus die neuen Erfindungen
und Entdeckungen und den aufblühenden Welthandel, immer größer geworden und
erfüllte die Herzen. Aus diesem Geiste heraus suchten nun vom 16. Jahrhundert
an außer der Kirche stehende Gelehrte wie Molinäus, Salmasius und andere die
herrschende Zinspraxis zu rechtfertigen und stellten ganz neue Zinstheorien
auf. Die Kirche verurteilte sie. Umsonst. Sie fanden auch in katholischen
Herzen Anklang. 1744 wagte es zum erstenmal ein Katholik, der als Gelehrte
hochangesehene Scipio Maffei, in seinem Buch «Über die Geldanlage» das
Zinsverbot der Kirche prinzipiell zu bestreiten. Dieser Irrlehre setzte Papst
Benedikt XIV. 1745 in seiner Enzyklika „Vix pervenit“ die wahre Lehre der
Kirche entgegen, und sandte Maffei ein Exemplar der Enzyklika mit der Aufforderung
zu, sich der Lehre und dem Urteil der Kirche zu unterwerfen. Der gefeierte
Gelehrte erklärte in seinem Brief an den Papst seine völlige Übereinstimmung
mit der Lehre der Enzyklika. In Wirklichkeit war die Lehre der Enzyklika ganz
entgegengesetzt. 1746 gab Maffei eine zweite Auflage seines Werkes heraus und
ließ ihr als Anhang die Enzyklika „Vix pervenit“ beidrucken, sowie seinen Brief
an den Papst und auch - man höre und staune - einen Auszug aus dem großen
Folianten des niederländischen Jansenisten Nikolaus Broedersen «Über die
erlaubten und unerlaubten Zinsen» (erschienen 1743), der die falschen
Zinslehren des Molinäus und Salmasius wieder neu darstellte. In seiner
bekannten Milde setzte Benedikt XIV. das Buch seines früheren Schülers nicht auf
den Index der verbotenen Bücher. Es fehlte nicht an solchen, die eine
Indizierung anstrebten. Warum der Papst ihnen nicht nachgab? Wir wissen es
nicht. Wahrscheinlich sah er ein, daß ein weiterer Kampf unnütz und
aussichtslos sei. Das Übel war schon zu weit fortgeschritten und konnte von der
Kirche nicht mehr geheilt werden. So begnügte sich der Papst damit, die Lehre
der Kirche über Zins und Wucher noch einmal offiziell verkündet und
festgenagelt zu haben.
Einige Jahrzehnte später, als
die französische Revolution die letzten Schranken wegräumte, hatte die neue
Wirtschaft, die Zinswirtschaft, oder der Kapitalismus die volle Herrschaft
erlangt. Keiner konnte sich dieser Herrschaft mehr entziehen. Jeder war in
diesem neuen Wirtschaftssystem gezwungen, Zins zu zahlen, ob er wollte oder
nicht. Der Zins aller Kapitalien wurde auf die Preise geschlagen, in die Preise
eingerechnet. So enthalten alle Warenpreise durchschnittlich 50 Prozent Zins
(siehe Grafik S. 33 v. Helmut Creutz). In der Summe Geldes, die einer jährlich
für seinen Unterhalt auslegen muß, zahlt er den Zins. Wer z. B. Fr. 2000.- für
seinen Unterhalt braucht, muß Fr. 1000.- Zins zahlen. Alle müssen Zins zahlen,
und von diesen müssen wenigstens 98 Prozent viel mehr Zins zahlen, als sie
selbst beziehen können. Sie kommen also bedeutend zu kurz. Ein Arbeiter, der
Fr. 2000.- für Wohnung, Kleidung und Nahrung ausgibt, muß durch diese Ausgabe
Fr. 1000.- Zins zahlen und kann vielleicht von seinem Sparkassenbuch Fr. 50.-
Zins beziehen. So muß er 20 mal mehr Zins zahlen, als er beziehen kann. Was ist
da eigentlich der Zins, den er bezieht? Ist er nicht eine teilweise Zurücknahme
für den weit größeren Zins, den er bezahlen mußte? Wenn er Zins bezieht,
bezieht er eigentlich keinen Zins, sondern nimmt nur wieder etwas von dem
zurück, was man ihm abgepreßt hat. Darf er sich nicht möglichst schadlos halten
für den Zins, den er hat zahlen müssen? Ist unter der Herrschaft der
Zinswirtschaft das Zinsnehmen nicht für die meisten Menschen erlaubt? Dürfen
sie nicht wenigstens so viel Zins beziehen, wie ihnen selber durch die
Zinswirtschaft abgenommen wird? Solange sie ja nicht mehr Zins beziehen, als
sie infolge der Zinswirtschaft notwendig zahlen müssen, nehmen sie im Grunde
genommen gar keinen Zins. Ihr Zinsnehmen ist nur äußerlich, dem Schein nach,
Zins nehmen. In Wirklichkeit ist es gar keine ungerechte Bereicherung, kein
Zins. Eigentlichen Zins beziehen in der Zinswirtschaft nur diejenigen, die mehr
Zins beziehen, als sie zahlen müssen; zu diesen gehören von hundert Personen
nur zwei. Sollte nun die Kirche dieses «Zinsnehmen», das in Wirklichkeit gar
kein Zinsnehmen ist, verbieten? Sollte sie gerade ihre besten Mitglieder daran
hindern, den Schaden, den ihnen die Zinswirtschaft unfehlbar zufügt und den sie
durch das Zinszahlenmüssen, wirklich erleiden, wieder einigermaßen durch «Zins»
nehmen ausgleichen zu können? Nein. Durch die Herrschaft der Zinswirtschaft und
den gänzlichen Abfall von der Zinslehre der Kirche ist eine ganz neue Situation
entstanden. Die der Zinslehre der Kirche vollständig entgegengesetzte Zinslehre
der habsüchtigen Welt hatte die Herrschaft für sich erobert und schädigte alle
Kinder der Kirche schwer, die sie zum Zinszahlen nötigte. In dieser Lage, die
die Kirche nicht ändern kann, sehen wir, wie von der ersten Hälfte des 19.
Jahrhunderts an die römischen Kongregationen auf Anfragen von Bischöfen oder
Beichtvätern, ob sie mit gutem Gewissen solche, die Zins nehmen in der Beichte
absolvieren dürften, immer wieder die Antwort erteilen: „Non sunt inquietandi,
dummodo parati sunt stare mandatis S. Sedis“ - «Die Gläubigen sind nicht zu
beunruhigen wegen des „Zins"nehmens, nur sollen sie bereit sein, den
Erlassen des Heiligen Stuhles sich zu unterwerfen.»
Hat die Kirche nun damit ihre
alte Lehre aufgegeben oder geändert und das Zinsnehmen erlaubt? Nein. Sie hält
an ihr fest und wird sie in besseren Tagen, wenn man einmal das schlimme Übel
und die Irrlehre der Zinswirtschaft wieder richtig erkannt hat, von neuem
einschärfen und zur Geltung bringen. Jetzt muß sie die Zinswirtschaft dulden
und für ihre Gläubigen einfach entscheiden, was sie unter der eisernen
Herrschaft der Zinswirtschaft tun dürfen, ohne das Gewissen zu verletzen. Ihre
diesbezüglichen Entscheidungen darf man aber nicht als Kundgebungen ihres Lehramtes
ansehen, sondern des Hirtenamtes. Die Entscheidungen der Kongregationen und der
Moralisten sowie der Kanon 1543 (4) des kirchlichen Gesetzbuches von 1917
enthalten nicht die Lehre der Kirche; sie sind nur praktische Anweisungen für
die Zeit, da die Zinswirtschaft und die Irrlehre, auf der sie beruht, alle in
ihrem Bann und Zwang hält. Der Moralprofessor Franz Hürth S.J. schrieb, „daß
der Kanon (1543) unmittelbar nur eine praktische Norm gibt, nicht aber eine
Lehrentscheidung, noch eine aus der Natur der Sache hergeleitete
theologisch-wissenschaftliche Lösung des Zinsproblems» (Stimmen der Zeit, 1926,
Band 111, Seite 151). Auch der bekannte Moraltheologe Vermeersch spricht die
gleiche Ansicht aus: „Was den Lehrwert und die Bedeutung des Kanons betrifft,
so ist er disziplinärer Natur, wie der Kodex überhaupt. Dieser spielt zwar des
öftern auf Dogmen an, aber es ist nicht seine Aufgabe, sie kundzumachen. Er
will nicht belehren, sondern praktische Vorschriften geben“ (Linzer
Quartalschrift 1928, Seite 764). Es wäre darum verfehlt, wenn jemand die Lehre
der Kirche im Kanon 1543 suchen würde. Die letzte offizielle Verkündigung der
Zinslehre enthält die Enzyklika «Vix pervenit». (5)
Die Menschen sind vielfach
abgefallen von den Gesetzen Gottes; ganz besonders ist von ihnen die Wirtschaft
von der richtigen Zinslehre losgelöst und die Zinswirtschaft eingeführt worden.
Dadurch entstand die so brennende soziale Frage. Baron von Vogelsang, der
berühmte Sozialreformer, erkannte schon vor mehr als einem halben Jahrhundert,
daß die Zinsfrage das Kardinalproblem der sozialen Frage ist. (Zins und Wucher
- Ein Separatvotum in dem vom deutschen Katholikentage eingesetzten
sozialpolitischen Komitee, Wien 1884, Seite 27 und 49).
Die Zinswirtschaft führt
notwendig zu sehr schlimmen Folgen. Sie hat das Proletariat geschaffen. Sie
nimmt allen Arbeitern durchschnittlich die Hälfte ihres Arbeitslohnes weg und
schiebt sie in die Taschen verhältnismäßig weniger Reichen, die diesen Gewinn
ohne Arbeit erhalten. Die Nichtarbeiter bekommen in der Zinswirtschaft die
Hälfte des Arbeitslohnes aller Arbeiter, und zwar ohne eigentliche Arbeit
leisten zu müssen. Muß da die Arbeit nicht in Mißkredit und Verachtung kommen?
Müssen die Arbeiter nicht zu Proletariern werden, die ähnlich wie die Sklaven
nur das Notwendigste für ihren Lebensunterhalt erhalten? Wird dadurch die
Menschheit nicht in Herren und Sklaven, in Ausbeuter und Ausgebeutete
geschieden? Ist der Klassenhaß und Klassenkampf nicht eine natürliche Folge?
Wie ganz anders würde es sein,
wenn die Zinslehre der Kirche, wie sie von Gott geoffenbart ist, wieder in der
Wirschaft richtig durchgeführt würde! Dann raubte der Zins den Arbeitern nichts
mehr von ihrem Lohn; sie erhielten den vollen und gerechten Lahn, der es jedem
Arbeiter ermöglichte, auch eine sehr große Familie gut zu erhalten. Man
brauchte keinen extra Familienlohn und keine Ausgleichskassen. Es gäbe auch
kein Proletariat mehr. Die Ursachen des Klassenhasses und Klassenkampfes wären
aufgehoben. Die Drohnen, die unter der Zinswirtschaft auf Kosten des
Arbeitsertrages anderer lebten, wären verschwunden. Alle, die arbeiten könnten,
müßten arbeiten, wenn sie etwas verdienen wollten. Die Arbeit käme zu ihrem
Recht und würde nicht mehr verachtet.
Aber könnte man dann noch
sparen, wenn es keinen Zins mehr gäbe? Das Sparen mit Zins ist freilich
bezaubernd und verlockend. Wer Fr. 100.- in die Sparkasse einlegt, bekommt im
Jahr einen Zuwachs von Fr. 3.- oder Fr. 4.-, ohne daß er etwas zu tun braucht.
In 20 oder 25 Jahren hat er doppelt so viel Geld, wie er eingelegt. Wie
herrlich!
Wie viele lassen sich durch
diese Vermehrung täuschen und merke nicht, daß sie für den Zins, den sie
bekommen, 10 und 100 mal mehr Zins zahlen müssen, indem ihnen die
Zinswirtschaft die Hälfte des Lohnes wegnimmt! Sie müssen in der Zinswirtschaft
viel mehr Zins zahlen, als sie erhalten können. Alle Arbeitenden müssen rund
die Hälfte ihres Jahreslohnes an den Zins abtreten. In Wirklichkeit bekommen
sie also nicht nur keinen Zins, sondern sie müssen noch dazu Zins zahlen. Wie
wenig können sie unter diesen Verhältnissen sparen? Wie ganz anders aber
könnten sie sparen, wenn die Zinswirtschaft sie nicht ausbeutete, wenn es keine
Zinswirtschaft gäbe! Sie bekämen ja dann einen doppelt so hohen Lohn, wie jetzt
unter der Zinswirtschaft. Rechnet mal, wie viel ihr jährlich mehr auf die Seite
tun könnt, wenn euer Lohn noch einmal so groß ist! In der zinslosen Wirtschaft
kann man viel, viel mehr sparen als in der heutigen Zinswirtschaft. Alle
Werktätigen haben darum ein eminentes Interesse daran, daß die Zinswirtschaft
abgeschafft wird und die Lehre der Kirche wieder zur Herrschaft kommt.
Es ist die Aufgabe und die
Pflicht des Staates, die zinslose Wirtschaft durchzuführen. Im Mittelalter
wollten die Regierungen diese Aufgabe erfüllen durch ein strenges Verbot mit
schwerer Strafandrohung. Die Erfahrung hat gezeigt, daß dieses Mittel nicht zum
Ziel führt. (...)
Möge bald die Zeit anbrechen, wo
die Wirtschaft wieder nach den Gesetzen Gottes eingerichtet und der Zins, die
usura, verschwunden ist.
Fußnoten:
(4) Im neuen Gesetzbuch der
Kirche (CIC von 1983) wurde dieser Kanon ersatzlos gestrichen. Er lautete (CIC
1917):
«Bei Gewährung eines Darlehens (d.h. wenn jemandem eine
vertretbare Sache überlassen wird, daß sie sein Eigentum wird gegen die
Verpflichtung, nachher eine gleichwertige Sache zurückzuerstatten) darf kein
Lohn beansprucht werden für die Gewährung des Darlehens selbst.
Damit ist es aber an sich nicht
verboten, die gesetzlichen Zinsen zu beanspruchen, sofern der gesetzliche
Zinsfuß nicht übermäßig groß ist. Anderseits kann sogar eine noch höhere
Vergütung verlangt werden, wenn ein gerechter und hinreichend schwerwiegender
Grund vorhanden ist.»
(5) Aber der Kanon 1543
versuchte doch noch der traditionellen Lehre der Kirche durch die Trennung in
Darlehens- und Zinsvertrag Rechnung zu tragen. (Fussnote eingefügt vom Verleger)