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Inhaltsverzeichnis: Optimale
Liquidität
§ 3 Liquiditätskosten
Auch wenn man durch die Augen derer schaut, die mit
Liquidität umgehen, und noch nicht durch die gesamtwirtschaftliche Brille,
stellen sich die Kosten der Liquidität unterschiedlich dar, je nachdem, ob man
sich auf den Platz der Zentralbank und der Geschäftsbanken begibt, die Geld
"emittieren" oder auch wieder verschwinden lassen, oder auf die
Plätze der Wirtschaftssubjekte, die Kasse halten und Geld einnehmen, ausgeben,
leihen, verleihen usw.
I. Produktionskosten der Liquidität
Von Produktionskosten der Liquidität kann nur dort die
Rede sein, wo Beiträge erbracht werden zur Herstellung von Liquidität. Zu
diesen Beiträgen gehört offenbar auch die technische "Geldschöpfung"
durch die Zentralbank und die Geschäftsbanken. Also kann man mit einem gewissen
Recht die Geldschöpfungskosten dieser Institutionen als eine Form ansehen, in
der Liquiditätskosten anfallen. Dazu gehören, für die Geschäftsbanken, auch
ihre Refinanzierungskosten, insbesondere die Kosten der Liquiditätsreserve. Mit
hinzuzurechnen sind aber wohl auch die laufenden Kosten für den Betrieb des
Liquiditätssystems, das auch ein Zahlungsverkehrssystem ist: laufende Kosten,
die von dem manuellen Aufwand, wenn Banknoten und Münzen unter
Wirtschaftssubjekten weitergereicht werden, über die Buchungskosten im
Bankensektor bis hin zu Diebstahls- und anderen Schadensrisiken reichen.
II. Bestandhaltekosten von Fremdliquidität
Die liquiditätstheoretisch wichtigsten und
aufschlußreichsten Liquiditätskosten ergeben sich im Falle der Fremdliquidität,
also dann, wenn ein Kassehalter ein Darlehen aufnimmt und dafür Zinsen zahlt.
In diesem Zins enthalten sind aber nicht nur die Kosten der Liquidität im Sinne
der "Liquiditätsverzichtsprämie", die an den Kreditgeber abgeführt
werden muß, sondern auch noch eine "Risikoprämie" und womöglich ein
"Inflationsausgleich". Um nun den liquiditätstheoretisch vor allem
relevanten "Preis für die zeitweilige Inanspruchnahme von Liquidität"
mit aller Schärfe abzugrenzen, muß man sich sehr genau anschauen, welche
Transaktionen in einem typischen Kreditgeschäft miteinander verbunden sind.
1. Preis der Liquidität: Liquiditätskosten
Soweit ein Kreditnehmer an den Kreditgeber für die
Überlassung monetärer Liquidität eine Vergütung zu entrichten hat (Liquiditätsverzichtsprämie),
handelt es sich um einen Bestandhaltepreis der in Anspruch genommenen monetären
Liquidität. So wie es sich bei dem Opportunitätsnutzen der Liquidität, auf den
der Kreditgeber verzichtet, um "Nutzen im Verlaufe der Zeit" handelt,
also um Bestandhaltevorteile, so ist auch der Preis, der dafür entrichtet
werden muß, ein Bestandhaltepreis.
Gibt der Kreditnehmer das geliehene Geld aus, dann endet
der Zustand seiner Liquidität. Deshalb erscheinen ihm von diesem Augenblick an
die Zinsen, die er nach wie vor bis zur Tilgung des Kredites zahlen muß, nicht
mehr als Liquiditätskosten. Er ordnet die Kosten demjenigen Wirtschaftsgut zu,
das er auf Kredit mit dem geliehenen Geld erworben hat. Entstanden aber sind
die jetzt dem erworbenen Wirtschaftsgut zugerechneten Kosten als
Liquidisierungskosten, und sie dauern an bis zu dem Zeitpunkt, in dem der
Kreditnehmer den Kreditgeber wieder liquide stellt, indem er den (nicht
liquiden) Rückzahlungsanspruch des Kreditgebers tilgt und ihm dafür in Gestalt
des Geldes eine liquide Anwartschaft auf einen Teil des Sozialprodukts
verschafft.
Man hat Schwierigkeiten, diejenigen Liquiditätskosten,
die sich für den Kreditnehmer in Bestandhaltekosten eines Wirtschaftsgutes
verwandeln, liquiditätstheoretisch exakt zu bezeichnen. Es entsteht der
Eindruck, als werfe hier das monetäre Kredit- und Liquiditätssystem einen noch
näher zu identifizierenden Kostenschatten auf alle diejenigen Wirtschaftsgüter,
die mit geliehenem Geld erworben werden. Der berühmte "Geldschleier"
hinterläßt hier offenbar deutliche Spuren in der wirtschaftlichen Wirklichkeit.
2. Preis des Kredites: Mißtrauenskosten
Im Rahmen eines Geldkreditgeschäftes wird nicht nur
monetäre Liquidität auf Zeit und gegen Entgelt zur Verfügung gestellt. Vielmehr
tauscht der Kreditgeber bei Auszahlung des Darlehens auch sein sicheres Geld,
also Kaufkraft in Höhe des Nominalwertes des Geldes, in eine nur mehr oder
weniger sichere Rückzahlungsforderung aus dem Darlehen um. Ob er nach Ablauf
der Darlehenslaufzeit seine nur mehr oder weniger sichere Forderung realisieren
kann und wieder ein sicheres Aktivum in die Hand bekommt, ist ungewiß. Also
verkauft der Darlehensgeber zusammen mit der Übertragung monetärer Liquidität
eine gewisse Risikobereitschaft, und dafür erhält er die im Zins mit enthaltene
„Risikoprämoie“.
Nur bei dieser Risikoprämie handelt es sich um echte
„Kreditkosten“, nämlich um Kosten, die mit dem Vertrauen oder vielmehr
Misstrauen des Darlehensgebers in den Darlehensnehmer zusammenhängen. So
gesehen enthalten Kreditgeschäfte in sich zugleich ein Versicherungsgeschäft.
Dessen Kosten hängen zwar mit der Liquidisierung zusammen, sind aber gerde
nicht „Liquiditätskosten“ im liquiditätstheoretsch strengeren Sinne.
3. Preis des Währungsrisikos: Inflationsausgleich
Stets dann, wenn nicht mit absolut stabiler Währung
gerechnet werden kann, gehen die Partner eines Geldkreditgeschäftes ein
Geschäft ein, das Währungsrisiken und -Chancen in sich birgt. Die Gewißheit,
mit der Veränderungen in der Kaufkraft des Geldes erwartet werden können, wirkt
sich dementsprechend aus auf den Zuschlag, den der Kreditnehmer dafür zu zahlen
hat, daß er voraussichtlich von der Chance profitiert, seinen Verpflichtungen
mit Geld von geringerer Kaufkraft nachkommen zu können.
Zwar sind in der Bundesrepublik Deutschland nach § 3 des
Währungsgesetzes solche direkten Wertsicherungsklauseln an sich generell
verboten und bedürfen der Erlaubnis. Beim Zins aber wird die Wertsicherung so
geschickt in einem Konglomerat von Vergütungen versteckt, daß die Verleiher von
Geld zu den wenigen Wirtschaftssubjekten gehören, die bei erwarteter Inflation
"Wertsicherung" ohne zusätzliche Genehmigung im Zins aushandeln
können, soweit der Markt insgesamt dabei mitspielt.
Auch bei diesem Inflationsausgleich im Zins handelt es
sich um Kosten, die anläßlich der Beschaffung von Fremdliquidität entstehen.
Sie sind aber ebensowenig wie die Risikoprämie im Zins von unmittelbarem
liquiditätstheoretischem Interesse. Außerdem stehen ihnen Vorteile gegenüber
durch den Schwund der Kaufkraft bei der Valuta. Sie dürfen daher im Folgenden
ebenfalls vernachlässigt werden.
4. Transtemporaler Kaufkraftaustausch?
Wirtschaftlich geht es bei einem Kredit letztlich darum,
daß der eine heute eine Leistung erbringt, für die die Gegenleistung erst per
Termin in der Zukunft zu erbringen ist. Es sieht so aus, als habe man es mit
einem "transtemporalen Kaufkraftaustausch" zu tun. Und doch muß man
bei der liquiditätstheoretischen Analyse noch genauer hinschauen: Ist es
wirklich "Kaufkraft", die über die Zeit hinweg getauscht wird? - Ist
es nicht vielmehr die Liquidität, die "verpachtet" wird?
a) In der Tauschwirtschaft geschieht beim Tausch mit
zeitversetzten Leistungspunkten Folgendes: Der eine tauscht seine heutige
Leistung um in einen Anspruch auf zukünftige Leistung. Dieser Anspruch auf
zukünftige Leistung ist ein schon heute "wertvolles" Tauschobjekt:
eine rechtlich gesicherte Erwartung zukünftiger Leistung. Tatsächlich tauschen
die Partner also gegenwärtige Tauschobjekte. Nur hat das eine Tauschobjekt,
nämlich die Forderung auf Leistung per Termin, die Eigenschaft, ein
juristisches Kunstgebilde zu sein, das seinen Wert gerade darin hat, daß der
Berechtigte per Termin eine Leistung erwarten kann. Auch das, was der
Tauschpartner, der per Termin leisten will, in den Tausch einbringt, ist ein
gegenwärtiges Objekt insofern, als er sich von Stund an bindet im Sinne der
Verpflichtung, die er übernimmt.
Der Modelltausch in der Tauschwirtschaft zeigt also, daß
auch beim Tausch mit versetzten Leistungszeitpunkten jeweils gegenwärtige
Objekte getauscht werden.
b) In der monetisierten Wirtschaft spielt sich die Sache
ganz ähnlich ab: Um einen "Kredit" zu erhalten, muß der Kreditnehmer
schon heute was mitbringen und in den Tausch geben, nämlich seine Bereitschaft,
per Termin in der Zukunft Geld zurückzuzahlen. Und auch der Kreditgeber erhält
für des Geld, das er weggibt, schon heute ein Tauschobjekt im Gegenzug, nämlich
die rechtlich gesicherte Erwartung, per Termin Geld zurückzubekommen. Was die
Tauschobjekte und ihren einfachen Tauschwert betrifft, findet also bei
Kreditgeschäften gerade kein "transtemporaler Kaufkraftaustausch"
statt, sondern ein Geschäft oder vielmehr zwei Geschäfte mit jeweils synchronem
Austausch von Tauschobjekten.
Was beim Kreditgeschäft zu unterschiedlichen Zeitpunkten
geschieht, ist etwas anderes als der Austausch der betroffenen
Tauschkraftmengen: Der Kreditgeber tauscht das nicht liquide Objekt
"Verpflichtung zur Zahlung per Termin" um in das liquide Objekt
"Geld", und der Kreditnehmer verfährt zu dem vorgesehenen Zeitpunkt
umgekehrt, indem er das liquide Objekt "Geld" gegen Rückgabe des
nicht liquiden Objektes "Forderung auf Zahlung per Termin" in Tausch
gibt. Hinsichtlich der Tauschkraft, die in den getauschten Objekten steckt, finden
also zwei ausgeglichene Geschäfte statt. Keiner bekommt Tauschkraft hinzu,
keiner verliert dabei. Wes heute in der einen Richtung und per Termin in der
anderen geleistet, also „transtemporal getauscht" wird, ist die Liquidität
der von den Partnern ins Geschäft eingebrachten Tauschobjekte.
c) Beim Kreditgeschäft in Geld findet ein transtemporaler
Liquiditätstausch statt, und zwar auf der Grundlage beiderseits vorhandener
Tauschobjekte mit jeweils darin verkörpertem Tauschwert.
Wenn aber beim Kreditgeschäft gar kein transtemporaler
Tauschkraftaustausch stattfindet, dann geht es auch insoweit beim Kredit nicht
um die zeitweilige Überlassung von "Kapital" und um die Kosten dieses
Kapitals. Tatsächlich konnten die Kreditkosten ja soeben auch schon restlos in
Komponenten zerlegt und bestimmten Leistungen zugeordnet werden: Zinskomponente
"Preis für die Überlassung monetärer Liquidität", Zinskomponente
"Preis für das Rückzahlungsrisiko" und Zinskomponente "Ausgleich
erwarteter Inflation". Für die "zeitweilige Überlassung von
Kaufkraft" oder "Geldkapital" bleibt nichts übrig, wenn man
nicht den Preis der Liquidität von dem Zeitpunkt an, in dem der Kreditnehmer
das geliehene Geld ausgibt, zu "Kapitalkosten" definiert.
Trotzdem besteht die praktisch einheilige Überzeugung,
Zinsen seien, soweit sie nicht Risikoprämie oder Inflationsausgleich enthalten,
der Preis für vorzeitigen Zugriff auf Kaufkraft, auf Produktionsmittel, auf
gegenwärtige Leistung gegen zukünftige. Diese Überzeugung ist insofern richtig,
als sich das überlieferte System von Liquidität und Kredit dahin auswirkt, daß
es profitabel ist, eine Anwartschaft aufs Sozialprodukt nicht schon heute,
sondern erst später geltend zumachen, und kostspielig, eine erst später real
anfallende Leistung schon heute zu liquidisieren, um mit ihr schon heute etwas
kaufen zu können.
Diese Erfahrung, daß Zukunftspräferenz profitabel und
Gegenwartspräferenz teuer ist, sitzt uns so tief in den Gliedern, daß wir als
Ursache empfinden, was bloße Folge ist: Wir glauben, die Menschen ziehen
durchschnittlich die gegenwärtige der zukünftigen Liquidität vor, so daß sie
bereit sind, dafür zu zahlen; dabei ist gegenwärtige Liquidität einfach gar
nicht anders zu haben als zum Preis des durchschnittlichen Liquiditätsnutzens
von Geld. Wir sitzen dabei einer kapitalistischen Täuschung auf, von der wir
uns nur sehr schwer freimachen können, weil wir uns nicht vorstellen können,
daß es anders sein könnte. (Das wird sich ändern, sobald wir erfahren und üben,
wie man Kredit und Liquidität in Anspruch nehmen kann nach einem Verfahren, bei
dem der Preis für Liquidität immer von dem bezahlt werden muß, der Liquidität
in Anspruch nimmt, und nur für die Zeit, während derer er liquide ist: unten §
12).
5. Darlehen als komplexes Verbundgeschäft
Das gute, alte Darlehen erweist sich also als ein recht
komplexes und in seinen Einzelheiten schwierig widerspruchsfrei zu deutendes
Verbundgeschäft. Miteinander verbunden sind: die zeitweilige Überlassung von
Liquiditätsvorteilen und deren Vergütung; ein Kreditrisiko-Versicherungsgeschäft;
ein Wertsicherungsgeschäft hinsichtlich der Währungsrisiken und schließlich ein
doppelter Tausch, bei dem heute ein nicht liquides Objekt gegen ein liquides
getauscht (verkauft) und per Termin das liquide wieder gegen das nicht liquide
Objekt zurückgenommen (gekauft) wird, wobei dieses Doppelgeschäft im Ergebnes
auf die zeitweilige Überlassung monetärer Liquidität hinausläuft, um die es den
Partnern letztlich geht. So sehr kostspielig wird das Geschäft für den
Darlehensnehmer nur deshalb, weil die Liquidität als solche Nettovorteile in
der Zeit bietet, die er vergüten muß, bis er diese Quelle von
Nettonutzenzuströmen wieder zurückgibt.
III. Opportunitätskosten von Eigenliquidität
Wer Kasse hält und den Opportunitätsnutzen monetärer
Liquidität genießt, der muß bedenken, daß ihm gleichzeitig stets der Nutzen
entgeht, den ihm jede in Betracht kommende anderweitige Verwendung seines
Geldes in der Kasse bringen würde oder gebracht hätte:
"Opportunitätskosten". Bei ökonomisch rationalem Verhalten wird ein
Wirtschaftssubjekt seine Kassehaltung derart steuern, daß aus seiner Sicht der
daraus resultierende Opportunitätsnutzen den Nutzen erreicht oder übersteigt,
den anderweitige Verwendungen der Liquidität bieten. In diesem Falle ist der
Nutzen jeder anderen Möglichkeit gleich oder geringer als der Nutzen aus der
Kassehaltung, für die es sich entschieden hat. Insoweit hat man es also nur mit
der Identifizierung der besten unter verschiedenen guten Nutzungsmöglichkeiten
zu tun, also nicht mit den realen Kosten (Aufwendungen), um die es hier im
Zusammenhang mit der liquiditätstheoretischen Untersuchung der mit Liquidität
verbundenen Nutzen- und Kostenströme geht.
Bei optimierter Kassehaltung steuert der Inhaber von
Eigenliquidität seinen Kassenbestand derart, daß ihm seine Liquidität gleichen
oder größeren Nutzen bringt als andere Verwendungsmöglichkeiten dieser
Liquidität. Dabei wird der Liquiditätsnutzen in Gestalt der Chancen und
Möglichkeiten, die Geld bietet, real in Anspruch genommen. Im Verhältnis dazu
stellen dann die Opportunitäts-"Kosten" der optimierten Kassehaltung
gar keine "Kosten" dar, sondern die gleich großen oder geringeren
(hypothetischen) Nutzenzuströme, die nicht auch noch gleichzeitig mit der
Kassehaltung beansprucht werden können. Bei optimierter Kassehaltung entgeht
dem Kassehalter im Ergebnis nichts. Er hat unter den möglichen Nutzenzuströmen
den besten gewählt. Und erst recht hat er keine Aufwendungen im Sinne eines
Nutzenabstroms in Gestalt der "Opportunitätskosten". Also ist auch
der Einwand, der hier zu kommen pflegt, falsch: daß nämlich dem Nutzen der
Liquidität ja ihre Opportunitätskosten "gegenüberstünden", so daß ein
Ausgleich stattfinde und hier der wahre Fall der "neutralen
Liquidität" vorliege. Dem liegt ein Trugschluß zugrunde, der in der
Terminologie angelegt ist: "Kosten".
IV. Abgrenzungen
Wer Kasse hält, der trägt bei Inflation auch die
Währungsverluste. Aber so wenig wie die Deflationsgewinne als spezifische
Gewinne aus der monetären Liquidität gedeutet werden konnten, ebenso wenig
handelt es sich bei den Inflationsverlusten um Verluste, die mit der
Liquiditätseigenschaft des Geldes zusammenhängen. Wie dort, so handelt es sich
auch hier um Veränderungen im Währungsmaßstab, die auf die Kasse durchschlagen,
weil die in der Kasse gehaltene Kaufkraft in Währungseinheiten gemessen wird.
Die Inflationskosten von Kassehaltung haben also nicht mit der Liquidität,
sondern mit der Kaufkraft des Geldes zu tun.
Ungeachtet der Tatsache, daß sich die bereitgehaltene Liquidität
bei Inflation entwertet, also Inflationskosten verursacht, vermittelt das
inflationierte Geld weiterhin monetäre Liquidität. Ein Teil des
Opportunitätsnutzens dieses Geldes wird jedoch durch den inflationsbedingten
Schwund bei der Kaufkraft eben dieses Geldes kompensiert, so daß das Vergnügen
an der Liquidität und damit auch die Neigung zur Liquidität abnimmt, wenn die
Inflation zunimmt.
Bei Geldforderungen mittel- und langfristiger Art spielt
die inflationsbedingte Verminderung der Kaufkraft eine erhebliche bis
drastische Rolle. Bei Kassehaltung jedoch fallen die Folgen einer mäßigen
Inflation weniger ins Gewicht, weil die Kassenbestände gegenüber anderen Aktiva
und Passiva, die in Gestalt von Geldvermögen oder Geldverbindlichkeiten in den
Büchern stehen, einen verhältnismäßig geringen Betrag auszumachen pflegen, weil
es unrentabel ist, zu viel Kasse zu halten.
Andere Kosten der Kassehaltung, wie etwa Sicherungen
gegenüber Diebstahl oder Betrug, gehören genau genommen nur insoweit zu den
spezifischen Liquiditätskosten, als die Verlustgefahr genau daher rührt, daß
die gefährdeten Güter in hochliquider Form vorliegen.