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Inhaltsverzeichnis: Optimale Liquidität

 


 

 

Kapitel aus: Suhr / Godschalk: Optimale Liquidität, Fritz Knapp Verlag, Frankfurt am Main, 1986, ISBN 3-7819-0349-4

 

 

 

§ 3 Liquiditätskosten

 

Auch wenn man durch die Augen derer schaut, die mit Liquidität umgehen, und noch nicht durch die gesamtwirtschaftliche Brille, stellen sich die Kosten der Liquidität unterschiedlich dar, je nachdem, ob man sich auf den Platz der Zentralbank und der Geschäftsbanken begibt, die Geld "emittieren" oder auch wieder verschwinden lassen, oder auf die Plätze der Wirtschaftssubjekte, die Kasse halten und Geld einnehmen, ausgeben, leihen, verleihen usw.

 

I. Produktionskosten der Liquidität

 

Von Produktionskosten der Liquidität kann nur dort die Rede sein, wo Beiträge erbracht werden zur Herstellung von Liquidität. Zu diesen Beiträgen gehört offenbar auch die technische "Geldschöpfung" durch die Zentralbank und die Geschäftsbanken. Also kann man mit einem gewissen Recht die Geldschöpfungskosten dieser Institutionen als eine Form ansehen, in der Liquiditätskosten anfallen. Dazu gehören, für die Geschäftsbanken, auch ihre Refinanzierungskosten, insbesondere die Kosten der Liquiditätsreserve. Mit hinzuzurechnen sind aber wohl auch die laufenden Kosten für den Betrieb des Liquiditätssystems, das auch ein Zahlungsverkehrssystem ist: laufende Kosten, die von dem manuellen Aufwand, wenn Banknoten und Münzen unter Wirtschaftssubjekten weitergereicht werden, über die Buchungskosten im Bankensektor bis hin zu Diebstahls- und anderen Schadensrisiken reichen.

 

II. Bestandhaltekosten von Fremdliquidität

 

Die liquiditätstheoretisch wichtigsten und aufschlußreichsten Liquiditätskosten ergeben sich im Falle der Fremdliquidität, also dann, wenn ein Kassehalter ein Darlehen aufnimmt und dafür Zinsen zahlt. In diesem Zins enthalten sind aber nicht nur die Kosten der Liquidität im Sinne der "Liquiditätsverzichtsprämie", die an den Kreditgeber abgeführt werden muß, sondern auch noch eine "Risikoprämie" und womöglich ein "Inflationsausgleich". Um nun den liquiditätstheoretisch vor allem relevanten "Preis für die zeitweilige Inanspruchnahme von Liquidität" mit aller Schärfe abzugrenzen, muß man sich sehr genau anschauen, welche Transaktionen in einem typischen Kreditgeschäft miteinander verbunden sind.

 

1. Preis der Liquidität: Liquiditätskosten

 

Soweit ein Kreditnehmer an den Kreditgeber für die Überlassung monetärer Liquidität eine Vergütung zu entrichten hat (Liquiditätsverzichtsprämie), handelt es sich um einen Bestandhaltepreis der in Anspruch genommenen monetären Liquidität. So wie es sich bei dem Opportunitätsnutzen der Liquidität, auf den der Kreditgeber verzichtet, um "Nutzen im Verlaufe der Zeit" handelt, also um Bestandhaltevorteile, so ist auch der Preis, der dafür entrichtet werden muß, ein Bestandhaltepreis.

Gibt der Kreditnehmer das geliehene Geld aus, dann endet der Zustand seiner Liquidität. Deshalb erscheinen ihm von diesem Augenblick an die Zinsen, die er nach wie vor bis zur Tilgung des Kredites zahlen muß, nicht mehr als Liquiditätskosten. Er ordnet die Kosten demjenigen Wirtschaftsgut zu, das er auf Kredit mit dem geliehenen Geld erworben hat. Entstanden aber sind die jetzt dem erworbenen Wirtschaftsgut zugerechneten Kosten als Liquidisierungskosten, und sie dauern an bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Kreditnehmer den Kreditgeber wieder liquide stellt, indem er den (nicht liquiden) Rückzahlungsanspruch des Kreditgebers tilgt und ihm dafür in Gestalt des Geldes eine liquide Anwartschaft auf einen Teil des Sozialprodukts verschafft.

Man hat Schwierigkeiten, diejenigen Liquiditätskosten, die sich für den Kreditnehmer in Bestandhaltekosten eines Wirtschaftsgutes verwandeln, liquiditätstheoretisch exakt zu bezeichnen. Es entsteht der Eindruck, als werfe hier das monetäre Kredit- und Liquiditätssystem einen noch näher zu identifizierenden Kostenschatten auf alle diejenigen Wirtschaftsgüter, die mit geliehenem Geld erworben werden. Der berühmte "Geldschleier" hinterläßt hier offenbar deutliche Spuren in der wirtschaftlichen Wirklichkeit.

 

2. Preis des Kredites: Mißtrauenskosten

 

Im Rahmen eines Geldkreditgeschäftes wird nicht nur monetäre Liquidität auf Zeit und gegen Entgelt zur Verfügung gestellt. Vielmehr tauscht der Kreditgeber bei Auszahlung des Darlehens auch sein sicheres Geld, also Kaufkraft in Höhe des Nominalwertes des Geldes, in eine nur mehr oder weniger sichere Rückzahlungsforderung aus dem Darlehen um. Ob er nach Ablauf der Darlehenslaufzeit seine nur mehr oder weniger sichere Forderung realisieren kann und wieder ein sicheres Aktivum in die Hand bekommt, ist ungewiß. Also verkauft der Darlehensgeber zusammen mit der Übertragung monetärer Liquidität eine gewisse Risikobereitschaft, und dafür erhält er die im Zins mit enthaltene „Risikoprämoie“.

Nur bei dieser Risikoprämie handelt es sich um echte „Kreditkosten“, nämlich um Kosten, die mit dem Vertrauen oder vielmehr Misstrauen des Darlehensgebers in den Darlehensnehmer zusammenhängen. So gesehen enthalten Kreditgeschäfte in sich zugleich ein Versicherungsgeschäft. Dessen Kosten hängen zwar mit der Liquidisierung zusammen, sind aber gerde nicht „Liquiditätskosten“ im liquiditätstheoretsch strengeren Sinne.

 

3. Preis des Währungsrisikos: Inflationsausgleich

 

Stets dann, wenn nicht mit absolut stabiler Währung gerechnet werden kann, gehen die Partner eines Geldkreditgeschäftes ein Geschäft ein, das Währungsrisiken und -Chancen in sich birgt. Die Gewißheit, mit der Veränderungen in der Kaufkraft des Geldes erwartet werden können, wirkt sich dementsprechend aus auf den Zuschlag, den der Kreditnehmer dafür zu zahlen hat, daß er voraussichtlich von der Chance profitiert, seinen Verpflichtungen mit Geld von geringerer Kaufkraft nachkommen zu können.

Zwar sind in der Bundesrepublik Deutschland nach § 3 des Währungsgesetzes solche direkten Wertsicherungsklauseln an sich generell verboten und bedürfen der Erlaubnis. Beim Zins aber wird die Wertsicherung so geschickt in einem Konglomerat von Vergütungen versteckt, daß die Verleiher von Geld zu den wenigen Wirtschaftssubjekten gehören, die bei erwarteter Inflation "Wertsicherung" ohne zusätzliche Genehmigung im Zins aushandeln können, soweit der Markt insgesamt dabei mitspielt.

Auch bei diesem Inflationsausgleich im Zins handelt es sich um Kosten, die anläßlich der Beschaffung von Fremdliquidität entstehen. Sie sind aber ebensowenig wie die Risikoprämie im Zins von unmittelbarem liquiditätstheoretischem Interesse. Außerdem stehen ihnen Vorteile gegenüber durch den Schwund der Kaufkraft bei der Valuta. Sie dürfen daher im Folgenden ebenfalls vernachlässigt werden.

 

4. Transtemporaler Kaufkraftaustausch?

 

Wirtschaftlich geht es bei einem Kredit letztlich darum, daß der eine heute eine Leistung erbringt, für die die Gegenleistung erst per Termin in der Zukunft zu erbringen ist. Es sieht so aus, als habe man es mit einem "transtemporalen Kaufkraftaustausch" zu tun. Und doch muß man bei der liquiditätstheoretischen Analyse noch genauer hinschauen: Ist es wirklich "Kaufkraft", die über die Zeit hinweg getauscht wird? - Ist es nicht vielmehr die Liquidität, die "verpachtet" wird?

a) In der Tauschwirtschaft geschieht beim Tausch mit zeitversetzten Leistungspunkten Folgendes: Der eine tauscht seine heutige Leistung um in einen Anspruch auf zukünftige Leistung. Dieser Anspruch auf zukünftige Leistung ist ein schon heute "wertvolles" Tauschobjekt: eine rechtlich gesicherte Erwartung zukünftiger Leistung. Tatsächlich tauschen die Partner also gegenwärtige Tauschobjekte. Nur hat das eine Tauschobjekt, nämlich die Forderung auf Leistung per Termin, die Eigenschaft, ein juristisches Kunstgebilde zu sein, das seinen Wert gerade darin hat, daß der Berechtigte per Termin eine Leistung erwarten kann. Auch das, was der Tauschpartner, der per Termin leisten will, in den Tausch einbringt, ist ein gegenwärtiges Objekt insofern, als er sich von Stund an bindet im Sinne der Verpflichtung, die er übernimmt.

Der Modelltausch in der Tauschwirtschaft zeigt also, daß auch beim Tausch mit versetzten Leistungszeitpunkten jeweils gegenwärtige Objekte getauscht werden.

b) In der monetisierten Wirtschaft spielt sich die Sache ganz ähnlich ab: Um einen "Kredit" zu erhalten, muß der Kreditnehmer schon heute was mitbringen und in den Tausch geben, nämlich seine Bereitschaft, per Termin in der Zukunft Geld zurückzuzahlen. Und auch der Kreditgeber erhält für des Geld, das er weggibt, schon heute ein Tauschobjekt im Gegenzug, nämlich die rechtlich gesicherte Erwartung, per Termin Geld zurückzubekommen. Was die Tauschobjekte und ihren einfachen Tauschwert betrifft, findet also bei Kreditgeschäften gerade kein "transtemporaler Kaufkraftaustausch" statt, sondern ein Geschäft oder vielmehr zwei Geschäfte mit jeweils synchronem Austausch von Tauschobjekten.

Was beim Kreditgeschäft zu unterschiedlichen Zeitpunkten geschieht, ist etwas anderes als der Austausch der betroffenen Tauschkraftmengen: Der Kreditgeber tauscht das nicht liquide Objekt "Verpflichtung zur Zahlung per Termin" um in das liquide Objekt "Geld", und der Kreditnehmer verfährt zu dem vorgesehenen Zeitpunkt umgekehrt, indem er das liquide Objekt "Geld" gegen Rückgabe des nicht liquiden Objektes "Forderung auf Zahlung per Termin" in Tausch gibt. Hinsichtlich der Tauschkraft, die in den getauschten Objekten steckt, finden also zwei ausgeglichene Geschäfte statt. Keiner bekommt Tauschkraft hinzu, keiner verliert dabei. Wes heute in der einen Richtung und per Termin in der anderen geleistet, also „transtemporal getauscht" wird, ist die Liquidität der von den Partnern ins Geschäft eingebrachten Tauschobjekte.

c) Beim Kreditgeschäft in Geld findet ein transtemporaler Liquiditätstausch statt, und zwar auf der Grundlage beiderseits vorhandener Tauschobjekte mit jeweils darin verkörpertem Tauschwert.

Wenn aber beim Kreditgeschäft gar kein transtemporaler Tauschkraftaustausch stattfindet, dann geht es auch insoweit beim Kredit nicht um die zeitweilige Überlassung von "Kapital" und um die Kosten dieses Kapitals. Tatsächlich konnten die Kreditkosten ja soeben auch schon restlos in Komponenten zerlegt und bestimmten Leistungen zugeordnet werden: Zinskomponente "Preis für die Überlassung monetärer Liquidität", Zinskomponente "Preis für das Rückzahlungsrisiko" und Zinskomponente "Ausgleich erwarteter Inflation". Für die "zeitweilige Überlassung von Kaufkraft" oder "Geldkapital" bleibt nichts übrig, wenn man nicht den Preis der Liquidität von dem Zeitpunkt an, in dem der Kreditnehmer das geliehene Geld ausgibt, zu "Kapitalkosten" definiert.

Trotzdem besteht die praktisch einheilige Überzeugung, Zinsen seien, soweit sie nicht Risikoprämie oder Inflationsausgleich enthalten, der Preis für vorzeitigen Zugriff auf Kaufkraft, auf Produktionsmittel, auf gegenwärtige Leistung gegen zukünftige. Diese Überzeugung ist insofern richtig, als sich das überlieferte System von Liquidität und Kredit dahin auswirkt, daß es profitabel ist, eine Anwartschaft aufs Sozialprodukt nicht schon heute, sondern erst später geltend zumachen, und kostspielig, eine erst später real anfallende Leistung schon heute zu liquidisieren, um mit ihr schon heute etwas kaufen zu können.

Diese Erfahrung, daß Zukunftspräferenz profitabel und Gegenwartspräferenz teuer ist, sitzt uns so tief in den Gliedern, daß wir als Ursache empfinden, was bloße Folge ist: Wir glauben, die Menschen ziehen durchschnittlich die gegenwärtige der zukünftigen Liquidität vor, so daß sie bereit sind, dafür zu zahlen; dabei ist gegenwärtige Liquidität einfach gar nicht anders zu haben als zum Preis des durchschnittlichen Liquiditätsnutzens von Geld. Wir sitzen dabei einer kapitalistischen Täuschung auf, von der wir uns nur sehr schwer freimachen können, weil wir uns nicht vorstellen können, daß es anders sein könnte. (Das wird sich ändern, sobald wir erfahren und üben, wie man Kredit und Liquidität in Anspruch nehmen kann nach einem Verfahren, bei dem der Preis für Liquidität immer von dem bezahlt werden muß, der Liquidität in Anspruch nimmt, und nur für die Zeit, während derer er liquide ist: unten § 12).

 

 

5. Darlehen als komplexes Verbundgeschäft

 

Das gute, alte Darlehen erweist sich also als ein recht komplexes und in seinen Einzelheiten schwierig widerspruchsfrei zu deutendes Verbundgeschäft. Miteinander verbunden sind: die zeitweilige Überlassung von Liquiditätsvorteilen und deren Vergütung; ein Kreditrisiko-Versicherungsgeschäft; ein Wertsicherungsgeschäft hinsichtlich der Währungsrisiken und schließlich ein doppelter Tausch, bei dem heute ein nicht liquides Objekt gegen ein liquides getauscht (verkauft) und per Termin das liquide wieder gegen das nicht liquide Objekt zurückgenommen (gekauft) wird, wobei dieses Doppelgeschäft im Ergebnes auf die zeitweilige Überlassung monetärer Liquidität hinausläuft, um die es den Partnern letztlich geht. So sehr kostspielig wird das Geschäft für den Darlehensnehmer nur deshalb, weil die Liquidität als solche Nettovorteile in der Zeit bietet, die er vergüten muß, bis er diese Quelle von Nettonutzenzuströmen wieder zurückgibt.

 

 

III. Opportunitätskosten von Eigenliquidität

 

Wer Kasse hält und den Opportunitätsnutzen monetärer Liquidität genießt, der muß bedenken, daß ihm gleichzeitig stets der Nutzen entgeht, den ihm jede in Betracht kommende anderweitige Verwendung seines Geldes in der Kasse bringen würde oder gebracht hätte: "Opportunitätskosten". Bei ökonomisch rationalem Verhalten wird ein Wirtschaftssubjekt seine Kassehaltung derart steuern, daß aus seiner Sicht der daraus resultierende Opportunitätsnutzen den Nutzen erreicht oder übersteigt, den anderweitige Verwendungen der Liquidität bieten. In diesem Falle ist der Nutzen jeder anderen Möglichkeit gleich oder geringer als der Nutzen aus der Kassehaltung, für die es sich entschieden hat. Insoweit hat man es also nur mit der Identifizierung der besten unter verschiedenen guten Nutzungsmöglichkeiten zu tun, also nicht mit den realen Kosten (Aufwendungen), um die es hier im Zusammenhang mit der liquiditätstheoretischen Untersuchung der mit Liquidität verbundenen Nutzen- und Kostenströme geht.

Bei optimierter Kassehaltung steuert der Inhaber von Eigenliquidität seinen Kassenbestand derart, daß ihm seine Liquidität gleichen oder größeren Nutzen bringt als andere Verwendungsmöglichkeiten dieser Liquidität. Dabei wird der Liquiditätsnutzen in Gestalt der Chancen und Möglichkeiten, die Geld bietet, real in Anspruch genommen. Im Verhältnis dazu stellen dann die Opportunitäts-"Kosten" der optimierten Kassehaltung gar keine "Kosten" dar, sondern die gleich großen oder geringeren (hypothetischen) Nutzenzuströme, die nicht auch noch gleichzeitig mit der Kassehaltung beansprucht werden können. Bei optimierter Kassehaltung entgeht dem Kassehalter im Ergebnis nichts. Er hat unter den möglichen Nutzenzuströmen den besten gewählt. Und erst recht hat er keine Aufwendungen im Sinne eines Nutzenabstroms in Gestalt der "Opportunitätskosten". Also ist auch der Einwand, der hier zu kommen pflegt, falsch: daß nämlich dem Nutzen der Liquidität ja ihre Opportunitätskosten "gegenüberstünden", so daß ein Ausgleich stattfinde und hier der wahre Fall der "neutralen Liquidität" vorliege. Dem liegt ein Trugschluß zugrunde, der in der Terminologie angelegt ist: "Kosten".

 

 

IV. Abgrenzungen

 

Wer Kasse hält, der trägt bei Inflation auch die Währungsverluste. Aber so wenig wie die Deflationsgewinne als spezifische Gewinne aus der monetären Liquidität gedeutet werden konnten, ebenso wenig handelt es sich bei den Inflationsverlusten um Verluste, die mit der Liquiditätseigenschaft des Geldes zusammenhängen. Wie dort, so handelt es sich auch hier um Veränderungen im Währungsmaßstab, die auf die Kasse durchschlagen, weil die in der Kasse gehaltene Kaufkraft in Währungseinheiten gemessen wird. Die Inflationskosten von Kassehaltung haben also nicht mit der Liquidität, sondern mit der Kaufkraft des Geldes zu tun.

Ungeachtet der Tatsache, daß sich die bereitgehaltene Liquidität bei Inflation entwertet, also Inflationskosten verursacht, vermittelt das inflationierte Geld weiterhin monetäre Liquidität. Ein Teil des Opportunitätsnutzens dieses Geldes wird jedoch durch den inflationsbedingten Schwund bei der Kaufkraft eben dieses Geldes kompensiert, so daß das Vergnügen an der Liquidität und damit auch die Neigung zur Liquidität abnimmt, wenn die Inflation zunimmt.

Bei Geldforderungen mittel- und langfristiger Art spielt die inflationsbedingte Verminderung der Kaufkraft eine erhebliche bis drastische Rolle. Bei Kassehaltung jedoch fallen die Folgen einer mäßigen Inflation weniger ins Gewicht, weil die Kassenbestände gegenüber anderen Aktiva und Passiva, die in Gestalt von Geldvermögen oder Geldverbindlichkeiten in den Büchern stehen, einen verhältnismäßig geringen Betrag auszumachen pflegen, weil es unrentabel ist, zu viel Kasse zu halten.

Andere Kosten der Kassehaltung, wie etwa Sicherungen gegenüber Diebstahl oder Betrug, gehören genau genommen nur insoweit zu den spezifischen Liquiditätskosten, als die Verlustgefahr genau daher rührt, daß die gefährdeten Güter in hochliquider Form vorliegen.