Homepage www.geldreform.de

 

Gaestebuch www.geldreform.de

 

Inhaltsverzeichnis: Optimale Liquidität

 


 

 

Kapitel aus: Suhr / Godschalk: Optimale Liquidität, Fritz Knapp Verlag, Frankfurt am Main, 1986, ISBN 3-7819-0349-4

 

 

 

 

1. Kapitel

 

 

LIQUIDITÄTSNUTZEN UND LIQUIDITÄTSKOSTEN AUS MIKROÖKONOMISCHER SICHT

 

§ 1 Der liquiditätstheoretische Ansatz

 

I. Einstiegsfragen

 

Monetäre Liquidität bietet Annehmlichkeiten; denn mit Geld tauscht es sich leichter als mit Kartoffeln, Kühlschränken oder Antiquitäten. Monetäre Liquidität verursacht aber auch Kosten; denn das Geld in der Kasse kostet den entgangenen Nutzen seiner anderweitigen Verwendung (Opportunitätskosten) und, wenn es geliehenes Geld ist, zusätzlich dazu die Zinsen, die man dafür zu entrichten hat.

Wenn aber mit Kassehaltung Nutzen und Kosten einhergehen, drängt sich eine Reihe von Fragen auf: In welchem Verhältnis stehen die Nutzen- und Kostenströme zueinander, die mit Kassenbeständen verbunden sind? Welche Stromsalden ergeben sich? Wie wirken sich etwaige Salden auf das Entscheidungsverhalten der Kassehalter aus? Welche Antriebs-, Lenkungs-, Allokations- und Verteilungseffekte gehen mit Kassehaltung einher oder sind sonst durch Eigenschaften der monetären Liquidität verursacht? Hat man es bei der jeweiligen Struktur der Salden von Zu- und Abströmen mit unveränderlichen ökonomischen Vorgegebenheiten und Daten zu tun, oder läßt sich das Gefüge der Ströme und Salden nach wirtschaftspolitischen, vor allem nach ordnungspolitischen Erkenntnissen beeinflussen und verbessern?

Die Antworten auf diese Fragen führen zu aufschlußreichen Einsichten. Damit aber der sehr einfache Grundgedanke, um den es dabei letztlich geht, nicht im Gestrüpp der vielen Einzelheiten, die alle auch bedacht sein wollen, verdeckt bleibt, soll dieser Grundgedanke in seinen wesentlichen Zügen hier knapp und straff vorweg beschrieben werden (§ 1), bevor dann der Liquiditätsnutzen (§ 2) und die Liquiditätskosten (§ 3) als solche genauer betrachtet und eindringlicher miteinander in Beziehung gesetzt werden (§ 4). Daraus resultieren dann zwar einige Wiederholungen; aber Wiederholungen empfehlen sich ohnehin, wenn es gilt, sich mit ungewohnten Überlegungen und Einsichten vertraut zu machen, um sie dann kritisch prüfen und beurteilen zu können. Außerdem sind einige wenige terminologische Vereinbarungen erforderlich, die das weitere Vorgehen erleichtern.

 

 

II. Die mikroökonomische Perspektive

 

Den Nutzen und die Kosten von Liquidität, von denen jetzt im ersten Kapitel die Rede ist, nutzt und trägt der Kassehalter selbst. Man schaut dabei durch die Augen von Kassehaltern und hält fest, was an intern relevanten Vorgängen in ihr Gesichtsfeld kommt, um es zu analysieren und zu ordnen. Das ist zugleich eine mikroökonomische Perspektive. Diese Perspektive bringt einen "subjektiven" Akzent insofern, als die Bewertung der Eigenschaften von Liquidität als "nützlich" oder "nachteilig" und "kostenträchtig" von demjenigen abhängt, um dessen Liquidität es gerade geht.

Aber die Vorteile des einen sind oft die Nachteile der anderen, und besonders in der Ökonomie geht mit des einen Haben das Soll des anderen einher. Auch sind der individuelle Nutzen und das Gemeinwohl nicht ohne weiteres immer so miteinander verbunden, daß mit dem einen auch das andere steigt. Also darf man in die folgenden Untersuchungen nur eindringen unter dem Vorbehalt, daß sich die Horizonte verschieben und die Einschätzungen ändern können, wenn man später die Kassehalterperspektive verläßt und im zweiten und dritten Kapitel gesamtwirtschaftliche Standpunkte einnimmt: Was z.B. für die einzelnen Wirtschaftssubjekte als Kassehalter ihre hochgeschätzte "Kasse" ist, der ihre "Neigung zur Liquidität" (Keynes) gilt, - das erscheint aus gesamtwirtschaftlicher Sicht bekanntlich als eine Liquidität, die gerade noch nicht aktuell transaktionswirksam ist, nämlich als nur potentielle Liquidität, deren Wirksamkeit noch von weiteren Faktoren abhängt. So gesehen beginnt die volkswirtschaftliche Liquidität eigentlich erst genau dort, wo die "subjektive", betriebswirtschaftliche Liquidität (noch als Kassenbestand aufgefaßt) aufhört: nämlich in dem Augenblick, in dem die Kasse um den betroffenen Betrag geleert, das Geld ausgegeben und in eine andere Kasse befördert wird (Geldfluß).

Wenn also jetzt viel von "Liquidität" und ihren Eigenschaften die Rede sein wird, so gilt es stets zu bedenken: Man muß nur die ökonomischen Horizonte etwas anders wählen, und schon erscheint nicht mehr das Geld, das in der Kasse bereitgehalten wird, als "Liquidität", sondern das Geld, das die Kassen wechselt und zu diesem Zwecke eine Kasse verläßt.

 

 

III. . Liquidität aus der Sicht von Kassehaltern

 

1. Opportunitätsnutzen der Liquidität

 

"Liquide" im Sinne der hier behandelten "monetären Liquidität" ist, wer Geld in der Kasse oder ein Sichtguthaben auf dem Girokonto hat. Mit dieser Liquidität sind die ökonomischen Vorzüge einer vollen Kasse verbunden: jene Liquiditätsvorteile, denen die schon erwähnte Keynes'sche "Neigung zur Liquidität" gilt und die seit Keynes mit den Stichworten "Transaktionskasse", "Spekulationskasse" und "Vorsichtskasse" umschrieben werden. (Die Spekulations- und Sekuritätsvorteile von Liquidität freilich hängen aufs Engste zusammen mit den Transaktionsvorteilen; sie sind eigentlich nur deren Abkömmlinge. Deshalb ist es legitim, wenn unten in § 4 die Spekulationskasse und die Vorsichtskasse als in der Transaktionskasse miteinbegriffen behandelt werden, um die Kassen auf andere Weise nach Funktionen in "Emissionskasse", "Transaktionskasse" und "Anlegerkasse" zu unterscheiden).

Es ist sinnvoll, den Nutzen der Liquidität als "Opportunitätsnutzen" zu bezeichnen. Zum einen handelt es sich um genau denjenigen Nutzen, den der Kassehalter mit "Opportunitätskosten" erkauft: Wer sich für Kassehaltung in bestimmter Höhe entscheidet, verzichtet darauf, diese Liquidität anderweit zu verwenden und den Nutzen etwa von Konsum- oder Investitionsgütern einzustreichen. So entspricht der Opportunitätsnutzen der Liquidität ihren Opportunitätskosten. Zum anderen aber handelt es sich bei den Vorteilen aus der Liquidität um Möglichkeiten und Chancen, also um günstige "Opportunitäten", so daß die Bezeichnung auch recht gut direkt das ausdrückt, womit man es zu tun hat. Drittens kann man von "Opportunitätsnutzen" bei der Liquidität auch insofern reden, als es sich dabei um die vermiedenen Kosten einer anderweitigen Verwendung handelt: Wer seine Liquidität aufgibt und sich festlegt, bezahlt dafür z.B. mit Unbeweglichkeit. Auch insoweit erscheint der "Opportunitätsnutzen" als das begriffliche Gegenteil der vertrauten "Opportunitätskosten".

 

2. Eigenliquidität und Fremdliquidität

 

Wie ein Unternehmer mit eigenem oder fremdem Kapital arbeiten kann, so kann man auch danach unterscheiden, ob jemand eigene oder fremde Liquidität in der Kasse hat. Tatsächlich handelt es sich bei der monetären Kaufkraft und Liquidität in der Kasse um Aktiva. Also steht nichts im Wege, auch bei liquiditätstheoretischen Überlegungen entsprechend der Unterscheidung zwischen "Eigenkapital" und "Fremdkapital" von "Eigenliquidität" und "Fremdliquidität" zu sprechen, je nachdem, ob Jemand eigene oder geliehene Liquidität in der Kasse bereit hält. Die Unterscheidung erleichtert es, sich über liquiditätstheoretisch erhebliche Befunde, Unterschiede und Zusammenhänge zu verständigen. (Später, insbesondere in § 11 II, wird man noch genauer hinschauen müssen. Da Geld sowohl Kaufkraft als auch Liquidität verkörpert, bleibt sorgfältig zu identifizieren, was im Einzelfall "fremd" ist: die monetäre Kaufkraft oder die Liquidität oder beides oder beides nicht!)

 

 

3. Kosten von Fremdliquidität

 

Eigenliquidität verursacht praktisch keine Aufwendungen. Der Laie empfindet sie als "kostenlos". Mit ihr verbunden sind nur Opportunitätskosten, also der entgehende Nutzen einer anderweitigen Verwendung der Liquidität. Fremdliquidität hingegen ist nicht nur mit den gleichen Opportunitätskosten wie die Eigenliquidität verbunden, sondern der Kassehalter muß dafür die Zinsen aufwenden, die er an seinen Geldgeber für die zeitweilige Überlassung der monetären Liquidität zu entrichten hat. Fremdliquidität nämlich hat ihren Preis. Die Zinsen sind der Preis, den der Kreditgeber dafür fordert, daß er zeitweilig auf den Nutzen seiner Liquidität verzichtet.

 

 

4. Korrelationen zwischen Nutzen und Kosten von Liquidität

 

a) Fremdliquidität bietet dem, der sie vorhält, sowohl Nutzen als auch Kosten: Zum einen genießt er die Annehmlichkeiten der Transaktionskasse, Spekulationskasse und Vorsichtskasse, also den Opportunitätsnutzen von Liquidität. Zum anderen trägt er Liquiditätskosten in Gestalt der Zinsen, die er für das geliehene Geld zahlt. So fallen in seiner Person Nutzen und Kosten zusammen.

Da es sich bei dem Zins im idealtypischen Falle um den Marktpreis eben jener Liquidität handelt, die der Betroffene in seiner Kasse als Fremdliquidität bereithält, entsprechen die Kosten, die er trägt, ungefähr dem ökonomischen Marktwert des Nutzens, den er genießt. Der Opportunitätsnutzen der Liquidität und die Kosten der Fremdliquidität sind insoweit volkswirtschaftlich weitgehend "äquivalent". Aber sie sind nicht nur in diesem Sinne "äquivalent", sondern auch deckungsgleich ("kongruent"), nämlich insofern, als sie bei ein und derselben Person zu Buche schlagen und sich daher bei ihr abdecken und ausgleichen. Der Nutzenzustrom von Fremdliquidität entspricht dem Kostenstrom, der mit ihr verbunden ist. Zustrom und Abstrom saldieren sich zu Null. Die Kosten kompensieren oder neutralisieren den Nutzen. Solche Fremdliquidität kann, was die mit ihr verbundenen Ströme von Nutzen und Kosten betrifft, als "neutrale Liquidität" bezeichnet werden.

b) Eigenliquidität dagegen ist nicht mit Aufwendungen verbunden, die ihrem Marktpreis entsprechen. Dem Nutzenstrom der Opportunitätsvorteile von Eigenliquidität steht kein irgendwie auch nur annähernd äquivalenter Aufwendungsstrom gegenüber. Keine Aufwendungen gleichen den Nutzen aus. Liquiditätsnutzen und Liquiditätskosten sind weder äquivalent noch kongruent. Also ist Eigenliquidität, was den mit ihr verbundenen Nettonutzenzustrom betrifft, keine "neutrale Liquidität".

c) Ausgegebene Fremdliquidität hinterläßt ihre Kosten bei demjenigen, der sich die Fremdliquidität zu Zahlungszwecken besorgt hat: sei es, daß er sich ein Investitionsgut, sei es, daß er sich ein Konsumgut auf Kredit erwerben, sei es, daß er eine Schadensersatzforderung begleichen oder zu welchen Zwecken sonst auch immer Geld ausgeben wollte oder mußte.

Bezahlt der Kreditnehmer mit dem geliehenen Geld seine Schuld, so verliert er die damit erworbene und verbundene Liquidität. Aber er schuldet dafür nach wie vor die Zinsen. Er zahlt also weiterhin den "Preis für die zeitweilige Überlassung monetärer Liquidität", obwohl er gar nicht mehr liquide ist. Wer sich den Nutzen von Liquidität in Form von Fremdliquidität besorgt, deren Kosten während der gesamten Laufzeit des Kredites bei ihm hängenbleiben, wird das also nur tun, wenn er entweder unter Zwang steht, also z.B. eine Schadensersatzschuld befriedigen muß, oder wenn ihm der Nutzen des Gutes, das er erwerben möchte, größer erscheint als die Liquidisierungskosten, die er dafür in Gestalt der Zinsen übernehmen muß. Den Nutzen der Liquidität genießen Dritte: die Zahlungsempfänger; und die genießen sie wieder als Eigenliquidität, also ohne die Liquiditätskosten, die beim Kreditnehmer hängengeblieben sind.

Der Kreditgeber, der seine Eigenliquidität vermarktet hat, bleibt weiter im Genuß ihrer ökonomischen Nützlichkeit: Zinserträge treten für ihn an die Stelle des Opportunitätsnutzens seiner Liquidität. Soweit er nur sicher ist, sein Geld nach Ablauf der Kreditfrist zurückzuerhalten, kann es ihm auch egal sein, was der Kreditnehmer mit der Fremdliquidität anfängt: ob er damit Kasse hält, ob er damit Konsumgüter oder Investitionsgüter erwirbt oder ob er damit eine Schadensersatzschuld tilgt.

Der Kassehalter, der seine Fremdliquidität ausgibt, erlangt dafür allerdings die Befreiung von einer Schadensersatzschuld oder den Nutzen eines Konsumgutes bzw. eines Investitionsgutes. Aber es ist unter lenkungspolitischen Gesichtspunkten schon fragwürdig, daß dabei die Tilgung einer Schuld, der Nutzen eines Konsumgutes und der Nutzen eines Investitionsgutes über den gleichen Kamm geschoren und mit schematisch gleichen Kosten belastet erscheinen.

So wie die Eigenliquidität beim Kassehalter einen Nettonutzenzustrom mit sich bringt, der mit der Vermarktung des Liquiditätsnutzens zu einem Ertragsstrom wird, so bleibt beim Kreditnehmer, der seine Fremdliquidität weiterreicht, der Kostenstrom hängen, der für ihn mit seiner Fremdliquidität verbunden war. Dieser Kostenstrom der monetären Fremdliquidität bestimmt für ihn den Eintrittspreis, den er zahlen muß, wenn er die Vorteile anderer ökonomischer Güter nutzen oder sich auch nur von einer Schuld befreien will, aber zur Zeit gerade nicht über eigene Liquidität verfügt. Der Preis der Fremdliquidität macht die Gegenwartspräferenz kostspielig.

Sobald also Fremdliquidität ausgegeben wird, sind ökonomischer Nutzen und ökonomische Kosten der Liquidität nicht mehr "kongruent", sondern gehen eigenartige abweichende Wege. Dabei bleibt die Eigenschaft der monetären Fremdliquidität, kostspielig zu sein, an den wirtschaftlichen Gütern hängen, die damit erworben werden.

 

 

IV. Liquiditätstheoretische Hypothesen

 

Wenn Nutzenstrom und Kostenstrom von Liquidität nicht in jedem Falle "kongruent" sind, dann gehen mit Liquidität gegebenenfalls Nettokostenströme und Nettonutzenströme einher, deren volkswirtschaftliche Folgen sich in drei Hypothesen andeuten lassen, um deren Verifizierung bzw. Falsifizierung es im weiteren u.a. gehen wird:

 

 

1. Ordnungspolitische Ausgangshypothese

 

Sind Nutzenstrom und Kostenstrom nicht kongruent, wird der ordnungspolitische Grundsatz verletzt, daß derjenige, der irgendwelchen Nutzen genießt, auch die damit verbundenen Kosten tragen soll. Daraus ergibt sich die Hypothese: Die Mißachtung eines so grundsätzlichen Prinzips an so zentraler Stelle, nämlich beim allgemeinen Tauschmittel Geld, läßt vermuten, daß im heutigen monetären System von Kaufkraft, Liquidität und Kredit ein grundlegender ordnungspolitischer Konstruktionsfehler steckt, dessen negative Auswirkungen und Fernwirkungen weit hineinreichen in die gesamte wirtschaftliche und übrige soziale Wirklichkeit. Auch kann erwartet werden, daß die Beseitigung des Konstruktionsfehlers nicht nur punktuelle, sondern ebenso weitreichende positive Auswirkungen auf das gesamte sozio-ökonomische System haben würde.

 

 

2. Kapitalkosten als Liquidisierungskosten

 

Erwirbt ein Unternehmen Produktionsanlagen mit geliehenem Geld, so trägt es "Kapitalkosten" in Gestalt der Zinsen. Wenn aber Zinsen sowohl ihrem Anlaß als auch ihrer sachlichen Qualität nach der Preis sind für die zeitweilige Überlassung von monetärer Liquidität, dann sind jene Kapitalkosten künstliche, nämlich geldbedingte Liquidisierungskosten, die einen eigenartigen und womöglich dysfunktionalen hohen Standard für die Rentabilität der erworbenen Produktionsmittel setzen: und zwar deshalb, weil sie beim Kreditnehmer hängenbleiben und betriebswirtschaftlich dem Gut zugerechnet werden, das auf Kredit erworben wird.

Das monetäre System von Kaufkraft, Liquidität und Kredit hinterläßt bei jeder Kreditvergabe eine liquiditäts- und kredittechnisch verursachte Kostenschleppe beim Investor (oder Konsumenten) und einen ebenso geldbedingten Ertragsstrom beim Anleger. Da sich der Konsument oder Investor, der nicht liquide ist, monetäre Liquidität letztlich in der Regel nur verschafft, um eine Transaktion abwickeln zu können, sind seine Liquidisierungskosten letztlich Transaktionskosten. Soweit sie dann als Kostenschleppe beim erworbenen Investitionsgut hängenbleiben, werden sie als "Kapitalkosten" erfahren und etikettiert. Das wiederum hat zur Folge, daß der wahre Charakter der Liquidisierungskosten, nämlich ihr Charakter als Kosten einer einmaligen Transaktionsbereitschaft, unter dem besonderen Namen "Kapitalkosten" und den Vorstellungen, die man daran knüpft, verdeckt bleibt.

Weil an den Investitionsgütern dysfunktional verrechnete Transaktionskosten hängenbleiben, kann sich die spezifische Knappheit der je individuellen Investitionsgüter auf dem Markt nicht unverfälscht in individuellen Preisen ausdrücken, ohne daß eine durch das Transaktionsmittel "Geld" verursachte künstliche Knappheit die Bestandhaltepreise verfälscht, die Gegenwartspräferenz verteuert und eine optimale Allokation verhindert. So knapp und teuer wie die monetäre Transaktionsbereitschaft "Liquidität", so knapp und teuer sind schematisch zunächst einmal sämtliche Produktionsmittel für diejenigen, die damit arbeiten wollen. Die Rentabilitätslinie wird parallel nach oben verschoben, die Eintrittsschwelle für Konsum auf Kredit ebenfalls.

So zwingt die Liquiditätstheorie zu einer Überprüfung und Rekonstruktion der Kapitaltheorie von ihren liquiditätstheoretischen Grundlagen her. Es könnte sein, daß sich die Kapitaltheorie, soweit sie "Geldkapital" betrifft, in die Liquiditätstheorie auflöst.

 

 

3. Externe Effekte

 

Die Inkongruenz von Liquiditätsnutzen und Liquiditätskosten bedeutet auch, daß, wohlfahrtstheoretisch ausgedrückt, "externe Effekte" auftreten. Es ist zu vermuten, daß die hier behandelten liquiditätstheoretischen Einsichten auch in der Wohlfahrtsökonomie weiterhelfen können. Man wird also der Frage noch genauer nachgehen müssen, welche Beiträge zur Produktion von Liquidität zu welchen externen Liquiditätsvorteilen und welche Handhabungen von Liquidität womöglich zu externen Kosten führen, um dann nach Möglichkeiten und Strategien einer Internalisierung der externen Effekte zu suchen, die die Wohlfahrtsdefizite durch externe Effekte verringern.