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Das Geld ist nicht das einzige Mittel zur Zinserpressung. Wie
uns u. a. die
Keynessche Zinsformel zeigt (s. Kap. 6), hat auch der Boden eine
Vor-
machtstellung auf dem Markt. Während jedoch das Geld eine
mehrfache
Sonderstellung einnimmt - als "Joker" (Suhr) im Tauschverkehr,
wegen
seines Liquiditäts- und Transaktionskostenvorteils und als
nicht beliebig vermehrbares und dazu oft noch hortbares Tausch-,
Spar-
und Kreditmittel - treffen für den Boden nur die beiden letztgenannten
Eigenschaften (adäquat) zu: Die Bodenfläche und viele
Bodenschätze und
Naturkräfte sind 1. von Natur aus knapp und faktisch unvermehrbar
und
können 2. ohne Durchhaltekosten ungenutzt gelassen werden.
Mit Ausnah-
me des Bodens in den Agrarländen der Dritten Welt und des
Erdöls, ha-
ben die Bodenflächen, die Bodenschätze und die Naturkräfte
in den Indu-
striegesellschaften jedoch keine nennenswerte "Riegel"-Funktion
in der
Zirkulation. Sie haben jedoch eine erhebliche Ausbeutungsfunktion,
wenn nicht alle Menschen in gleicher Weise über sie verfügen
können:
wenn sie sich in der Verfügungsgewalt einiger weniger befinden,
also Pri-
vateigentum sind: der Vorteil ihre tendentiell monopolistische
Stellung auf
dem Markt, der ihnen dort einen "Bonus" (Keynes) in
Form der Boden-
rente verschafft, kommt dann nur diesen wenigen Eigentümern
zugute.
Da alle Nichteigentümer auf Naturkräfte, Bodenschätze
und insbeson-
dere auf Bodenflächen angewiesen sind, um arbeiten und leben
zu kön-
nen, müssen sie - direkt als eigentumslose Bauern, Mieter,
Fabrikanten,
Kaufleute usw. oder indirekt als Arbeiter in den Produktionsstätten,
Lä-
den, Büros etc. - diese bei jenen nachfragen, die über
diese Naturpro-
dukte verfügen. Ist die Nachfrage nach Boden etc. größer
als ihr Angebot
(Ungleichgewicht auf dem Markt), so entsteht (ähnlich wie
beim unglei-
chen Geld-Ware-Verhältnis) eine Differenz auf dem Markt,
die zu dem
Sondergewinn Bodenzins oder Bodenrente führt. Die Nutznießer
dieser
Rente sind die Eigentümer des Bodens und der Naturschätze,
wobei es
völlig gleichgültig ist, ob sie die Nutzung dieser Naturgeschenke
verpach-
ten oder ob sie diese selbst bewirtschaften und ausbeuten (vorausgesetzt,
sie müssen die erzielte Bodenrente nicht als Zins an einen
Geldgeber ab-
führen, weil diese Naturprodukte verschuldet sind).
Die Bodenrente ist um so höher, je dichter ein Land besiedelt
ist, je rei-
cher seine Bürger sind, je mehr sie also für die Nutzung
des Bodens etc.
an Pacht und Mieten zahlen können, und je schwieriger die
Auswande-
rungsmöglichkeiten in Länder mit "Freiland, mit
kostenlos oder billig
zur Verfügung stehendem Boden sind.
Die Grundrentner profitieren an jedem wissenschaftlichen und
techni-
schen Fortschritt, der die Bürger von der Grundrente entlastet.
Bauen sie
z. B. Hochhäuser, um den Boden intensiver nutzen und die
Bodenrente
auf viele Bodenbenutzer verteilen zu können, dann steigt
dort automa-
tisch die Rente pro Quadratmeter Bodenfläche und mit ihr
der Grund-
stücksspreis. Die Grundeigentümer profitieren also unverdient
an den
wissenschaftlichen, technischen, architektonischen, handwerklichen
Lei-
stungen dieser Menschen ebenso, wie am Bevölkerungswachstum
und
den entsprechenden Leistungen der Kinderaufzucht, oder was für
Lei-
stungen die Bürger auch immer erbringen mögen.
Sogar die von den Bürgern selbst geschaffene Lebensqualität
eines
Landes, einer Region oder eines Stadtteils - das Vorhandensein
von Ki-
nos, Theatern, Sportplätzen, Konzertveranstaltungen, Festlichkeiten,
Schulen, Kindergärten, Jugend- und Bürgerzentren, Bibliotheken,
Ver-
kehrsverbindungen, Elektrifizierung usw. - lassen sich die Grundeigen-
tümer von diesen Bürgern bezahlen. Wenn z. B. Kreuzberg
durch teure
"Schicki-Micki-Läden" aufgemotzt wird, dann steigen
dort die Miet- und
Bodenpreise und die dortige zahlungsunfähige Bevölkerung
wird aus ih-
rem Kiez verdrängt (wofür die selbst betroffenen Mieter
der Läden aller-
dings nichts können). Wollen die Menschen nicht auf freiem
Land in der
Wildnis leben, im "Idiotismus des Landlebens" (Marx)
dann müssen sie
auch für die Teilnahme an den Errungenschaften ihrer Kultur
einen Tribut
in Form einer um diese Lebensqualität entsprechend erhöhten
Rente an
die Grundeigentümer entrichten. (94) Die Grundrentner profitieren
also
von Leistungen, die andere erbracht haben, und sie werden reicher
und
reicher, ohne einen Finger krumm zu machen.
Beim Verkauf des Bodens hängt sein Preis von der Höhe
der Rente ab,
die jeder Quadratmeter abwirft, und von der Verzinsung, die das
in diesen
Boden angelegte Geld einbringen würde, wenn es in anderes
Kapital inve-
stiert werden würde. Die Rentenhöhe jedes Quadratmeters
hängt von sei-
ner Lage (Verkehrsverbindungen, Laufkundschaft etc.) und Qualität
(Fruchtbarkeit, Vorhandensein von Naturschätzen wie Metalle,
Kohle,
Öl usw., und Naturkräften wie z. B. Wasserkraft) ab.
Diesen Unterschie-
den entsprechend erscheint der Bodenzins als Differentialrente.
(95) Diese
Differenz drückt sich in der unterschiedlichen Preis- bzw.
Rentenhöhe der
einzelnen Grundstücke pro Quadratmeter aus, je nach dem,
wie weit sie
z. B. von den Arbeits-, Lebens- und Verbraucherzentren entfernt
sind. So
kostet ein Quadratmeter Grund und Boden in der Wildnis nichts
(Gesell:
"Freiland ersten Grades"), auf dem Lande etwa drei,
im Zentrum einer
Großstadt bis zu 30.000 DM, also das zehntausendfache eines
entfernten
Ackers. (96)
In den letzten drei Jahrzehnten sind die Bodenrenten und Bodenpreise
in der BRD in fast astronomische Höhen geklettert. Helmut
Creutz
schreibt: "(...) der Wert der Baugrundstücke (ist) seit
1950 in jedem Jahr
nominell um ca. 12% und real (nach Abzug der Inflationsrate, K.
S.) um
8% angestiegen (qm-Preis 1950: 2,80 DM; 1983: 117 DM). Ein Grund-
stück von 10.000 DM aus dem Jahr 1950 hat heute demnach einen
Nomi-
nalwert von etwa 420.000 DM und einen Realwert von 127.000 DM."
(97)
Die potentielle Kaufkraft eines Grundstücks aus dem Jahre
1950 hat sich
also um mehr als das 12fache vermehrt - ohne produktive Leistung
des
Eigentümers. Ein Geschenk der an Boden eigentumslosen Bürger
an die
Grundeigentümer. Nur durch die Rezession seit Mitte der 70er
Jahre ist
der Bodenpreisanstieg - vorübergehend - ins Stocken geraten.
a
Als Exemplar der Gattung Mensch ist jedem Menschen - gewisserma-
ßen als "Landtier" - der Boden als Lebensgrundlage
ebenso angeboren,
wie jedem Fisch als Wassertier das Wasser. Als Gattungswesen Mensch
hat also jedes einzelne Exemplar des Homo sapiens Anspruch auf
diese
Naturprodukte. Die Aneignung und der Verkauf bzw. die Zurverfügung-
stellung der "Mutter Erde" und anderer unvermehrbarer
und monopoli-
stischer Naturprodukte gegen eine Nutzungsgebühr, den Pacht-
oder
Mietzins, durch eine kleine, juristisch legalisierte Minderheit
von Priva-
teigentümern ist die gleiche Absurdität, als wollten
sich einige Schlauköp-
fe die Luft aneignen und kubikmeterweise verkaufen oder gegen
einen
Luftzins verpachten. Nur weil die überall und unbegrenzt
vorhandene
Luft nicht einzuzäunen ist, bleiben wir wohl von der Privatisierung
der
Atemluft verschont. (98)
In der Praxis kann sich in einem so dicht besiedelten Land wie
die Bun-
desrepublik selbstverständlich nicht jeder nach Belieben
Boden und Na-
turschätze aneignen; allgemein anerkannte Regelungen zur
Bodennut-
zung und Ausbeutung von Bodenschätzen und Naturkräften
und zur Ver-
teilung der Bodenrente sind daher unerläßlich. Das
heutige Bodenrecht
ist jedoch nicht aus praktischen Erwägungen und durch die
freie Überein-
kunft aller Betroffenen zustandegekommen. Es ist historisch teils
aus
dem germanischen Lehnsrecht und den Gewaltverhältnissen des
Feuda-
lismus, teils aus dem Unrecht der römischen Sklavenhaltergesellschaft
hervorgegangen. Dieses patriarchalische Bodenrecht hat das vorherge-
hende matristische Bodenrecht verdrängt, wo der Boden das
kollektive
Eigentum der Garten- und Ackerbau betreibenden Frauen einer Sippe
war. (99)
In vielen dieser Länder müssen die Pachtbauern mehr
als die Hälfte ih-
rer Ernte an die Grundeigentümer abführen - und das
unter den Bedin-
gungen primitiver Anbaumethoden und daher auch geringer Erträge,
so
daß ihnen kaum etwas zum Leben übrigbleibt. Auf den
Philipinen, wo ei-
ne Großgrundbesitzerin, Corazon Aquino, Präsidentin
ist, müssen die
Pächter sogar bis zu 80% ihrer Ernten an die Landeigentümer
ablie-
fern. (100) Wegen ihrer Armut sind viele Pächter bei den
Großgrundbesitzern
hoch verschuldet und müssen, außer den hohen Pachtzinsen,
hohe Kre-
ditzinsen zahlen. Das macht die Tilgung der Schulden unmöglich,
so daß
sie ihr Leben lang in Schuldknechtschaft verbleiben.
Häufig lassen die Großgrundeigentümer riesige
Ländereien brachlie-
gen. Dadurch verlieren die Menschen in diesen Regionen ihre Erwerbs-
möglichkeiten, das dortige Wirtschaftsleben kommt zum Erliegen
und
viele Menschen verhungern. So wirkt die Macht des privaten und
mono-
polistischen Großgrundbesitzes sogar als "Riegel"
des Wirtschaftsproze-
ses, obwohl der Boden kein Zirkulationsmittel ist.
In Mittelamerika ist die United Fruit Companiy ein berüchtigter
aus-
ländischer Großgrundbesitzer. Diese US-amerikanische
Kapitalgesell-
schaft pflegt ihre Bodenprivilegien mit Hilfe der vom US-Steuerzahler
fi-
nanzierten "Ledernacken", einer US-Marine-Spezialtruppe,
durchzuset-
zen und zu verteidigen. Ihrem finanziellen und militärischen
Einfluß in
Zentralamerika haben die dortigen Nationen die Bezeichnung "Bananen-
republiken" zu verdanken. Sie kauft dort Politiker und sorgt
dort für den
Sturz demokratisch gewählte bürgerlich-liberaler Reformregierungen.
So hat sie sich z. B. 1954 in Guatemala als Drahtzieher bei der
gewaltsa-
men Beseitigung einer frei gewählten Bodenreform-Regierung
und der
Installierung einer völkermordenden Militärdiktatur
hervorgetan.
Diese Kapitalgesellschaft ist auch Beispielhaft für die Verquickung
des
US-Staatsapparats mit dem Kapital, was wiederum die Handlangerdien-
ste des Staates für Kapital und Grundrentner verständlich
macht. So war
zur Zeit der US-Intervention in Guatemals John Forster Dulles,
ehemali-
ger leitender Angestellter des Anwaltbüros Sullivan &
Croomwell, New
York, welches 1930 und 1936 an den Verträgen zwischen der
United Fruit
Company und der guatemaltekischen Regierung mitwirkte, Außenmini-
ster der Vereinigten Staaten. Henry Cabott Loige, Teilhaber am
(damals)
5.779-Millionen-Dollar-Kapital der United Fruit, war derzeit US-Chefde-
legierter bei der UNO und Gegner einer Einberufung des Sicherheitsrats
wegen der Intervention in Guatemala. Spruille Brude, ebenfalls
Aktionär
der "Frutera", war der Wortführer der Propaganda
gegen Guatemala, das
als angeblich kommunistisch in der Weltöffentlichkeit madig
gemacht
wurde. Der Bruder des US-Außenministers, Allen Dulles, früherer
Präsi-
dent der Unites Fruit, war der derzeitige Chef des CIA, der die
militäri-
schen Operationen der Intervention gegen die frei gewählte
guatemaltki-
sche Regierung vorbereitete und in Gang setzte.
Der Grund der Intervention: Die mit drei Viertel aller abgegebenen
Stimmen gewählte links-liberale Regierung unter Arbenz Guzman
wollte
eine Bodenreform durchführen, von der nicht nur der einheimische
Groß-
grundbesitz betroffen gewesen wäre, sondern auch das brachliegende
Land der Unitet Fruit - und nur dieses, was eigentlich sehr bescheiden
war. Er nahm sich jedoch die Frechheit heraus, die zu enteignenden
Län-
dereien nach dem von den Grundeigentümern selbst festgelegten
und
sehr stark unterbewerteten Buchwert des Bodens zu entschädigen
und
nicht nach seinem sehr viel höheren Marktwert, für den
die Grundeigen-
tümer jedoch nie Steuern bezahlt hatten! (101)
Guatemala ist ein ganz gewöhnliches Beispiel für viele
andere. Auch
Aquino hat verkündet, nicht "soziale und wirtschaftliche
Reformen, son-
dern Polizei- und Militäraktionen" seien die Antwort
auf den "Terroris-
mus von links und rechts". (102) Soll heißen: die Antwort
auf die Reformfor-
derungen der landlosen philippinischen Bauern und Pächter
gegenüber
dem Großgundeigentum und dessen Staat. Sollte Aquino jedoch
wider Er-
warten versuchen, den Staatsapparat für die Durchführung
einer Boden-
reform einzusetzen, dann werden sich die Großgrundeigentümer
mit ih-
ren (aus der Bodenrente finanzierten) Privatarmeen schon dagegen
zur
Wehr zu setzen wissen. (103)
Auch in der Bundesrepublik sind die Gewaltverhältnisse nicht
grund-
sätzlich anders. Das beweist z. B. das brutale Vorgehen bürgerlicher
Poli-
tiker gegen jugendliche Hausbesetzer und die straffreie Erschießung
Benno Ohnesorgs duch einen Polizeibeamten am 2. Juni 1967.
Das Ausmaß des legalen Bodenunrechts in den Agrarländern
derDrit-
ten Welt, aus dem legale Gewalt und legitime Gegengewalt hervorgehen,
machen - neben Elend und Hunger - nüchterne Zahlen deutlich.
In
Nicaragua z. B. besaßen vor der Revolution der Sandinistas
"zwei Pro-
zent der Grundbesitzer fünfzig Prozent des anbaufähigen
Landes, siebzig
Prozent der Bauern aber nur zwei Prozent des Bodens"; zwölfmal
in den
letzten hundert Jahren haben dort die USA militärisch interveniert...
(104)
Gesell: "Die Zweiteilung des Volkes in Rentner und Lasttiere
ist wider-
natürlich und kann darum nur durch Gewalt, körperliche
(Polizei, Mili-
tär, Folter; K. S.) und seelische (Religion; Ideologie, Erziehung;
K. S.)
aufrecht erhalten werden; sie ist Krieg." (105)
Hinzu kommt der Werzuwachs des Bodens, der den Eigentümern
eben-
falls als leistungsloser Gewinn zufließt. Diesen realisieren
sie als arbeits-
freies Einkommen, wenn sie bei Verkauf des Bodens die Gewinnspanne
der Preissteigerungssrate kassieren (Spekulationsgewinn), oder
wenn sie
beim Abschluß neuer Miet- und Pachtverträge den Zuwachs
der erhöhten
Bodenrente einstreichen (Rentabilitätsgewinn).
Diesen Gewinn kassieren auch jene, die Altbauten mit amtlich
festge-
setzten Mietepreisen für den niedrigen Preis entsprechend
der derzeitigen
Rentabilität gekauft haben und diese Häuser vermieten
oder verkaufen,
wenn die Preisbindung aufgehoben worden ist. - Diese Gewinnspanne
ist ein Geschenk des Staates an Grund- und Hauseigentümer
und Speku-
lanten. Und ausgerechnet diese leistungslosen Gewinne werden so
gut
wie gar nicht besteuert!
Der Wertzuwachs des privaten Bodens beträgt nach Creutz (unter
Be-
rücksichtigung des gegenwärtigen Rückgangs der
Bodenpreissteigerung)
120 Milliarden im Jahr. Für jene 60% aller Haushalte in der
BRD, die kei-
nen Boden besitzen, bedeutet das, daß sie den Wertzuwachs
des Eigen-
tums der anderen 40% Haushalte in den letzten 32 Jahren mit etwa
95.000
DM je Haushalt bezahlen mußten. Dabei hat die große
Mehrheit der 40%
Grundeigentümer mehr draufgezahlt, als sie an der Wertsteigerung
ihres
kleinen Grundstücks gewonnen hat. Diese mehrstelligen und
unversteu-
erten Millionengewinne machen, oft über Nacht, einige wenige
Glücks-
pilze und vor allem staatlich geförderte Spekulanten. (108)
Das macht einen mühe- und leistungslosen Gewinn der privaten
Grund-
eigentümer aus Renten (60 Mrd.) und Wertsteigerungen (120
Mrd.) von
rund 180 Milliarden DM im Jahr. Er stammt aus dem Arbeitseinkommen
der Produzenten, das diese vor allem als Käufer und Mieter
über die Prei-
se ihrer eigenen Produkte, insbesondere im Mietpreis, bezahlen.
Dieses
arbeitsfreie Einkommen der Grundeigentümer ist zwölfmal
so hoch wie
die 15 Milliarden DM, die der Staat den Müttern und Vätern
für ihre pro-
duktive Leistung der Aufzucht ihrer Kinder jährlich als Zuschüsse
und
Steuervergünstigungen aus der Tasche der Steuerzahler - zum
Teil also
aus ihren eigenen - zukommen läßt. (109)
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