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Jürgen Kaun
Die freiwirtschaftliche Geldreform: Mirakel oder Debakel für die
Umwelt?
Die von Silvio Gesell (1862-1930) begründete Freiwirtschaftslehre erhebt den Anspruch, eine "Natürliche Wirtschaftsordnung" jenseits von Kapitalismus und Sozialismus entwickelt zu haben. Als Haupthindernis einer Harmonie von Ökonomie und Ökologie gilt der Freiwirtschaftslehre die ungebremste kapitalistische Wachstumsdynamik, die mit der Begrenztheit unseres Planeten unvereinbar sei. Wie erklärt nun die "moderne" Freiwirtschaftslehre (exemplarisch Löhr 1988) die Ursachen des Wirtschaftswachstums? Hinter dem unaufhörlichen Wachstum der umweltzerstörenden Güterproduktion steckt ihr zufolge das zinsfordernde Geldkapital, das sich infolge des Zinseszinsmechanismus exponentiell vermehre und der "vorgelagerten" materiellen Produktion gleichfalls eine exponentielle Expansion aufzwinge (vgl. Löhr 1988, S. 3 ff.)
Um eine wachstumsfreie "ökologische Kreislaufwirtschaft" (Löhr 1988) zu erreichen, sollen die Nettoinvestitionen in Produktionsanlagen als wichtigste Wachstumsdeterminante auf Null gebracht werden. Alle "Kredite" - gemeint ist: die gesamtwirtschaftliche Ersparnis - sollten von den Investitionen weg- und zu hundert Prozent in den Konsum gelenkt werden. Nur diejenigen Aufwendungen, die zum Erhalt des bestehenden Produktionsapparates notwendig sind, die Ersatzinvestitionen, sollen und müssen noch aus Abschreibungen finanziert werden. Der angestrebte Endzustand, die wachstumsfreie "stationäre Wirtschaft" oder "einfache Reproduktion", beruht auf folgenden notwendigen Voraussetzungen:
Das gesamte Volkseinkommen wird konsumiert, es findet kein Sparen und mithin auch kein Ausbau des Produktionsapparates durch Nettoinvestitionen statt;
die Höhe von Produktion, Beschäftigung, Einkommen und Ausgaben für produzierte Güter und Dienste bleibt stets gleich.
Die Bedingung zur Erreichung dieses Zustands sei ein gegen Null tendierender Zins, der aber mit der heutigen Geldverfassung nicht erreicht werden könne. Mit sinkendem Zins werde allmählich der Wachstumszwang überwunden. Erst der Nullzins ermögliche qualitatives statt quantitatives Wachstum, weil der Rentabilitätszwang für Investitionen künftig entfalle. Heute noch unrentable Investitionen in "sanfte" Energiespar- und Umweltschutztechnologien ließen sich in der zinsfreien Wirtschaft viel leichter durchführen als heute (vgl. Löhr 1988, S. 11 ff.).
Die Beseitigung des Zinses will die Freiwirtschaftslehre durch die Auferlegung eines "Schwundsatzes" von 2,5 bis 5 % auf die gesamte Tauschgeldmenge, d. h. die Summe aus Bargeld und Giralguthaben (1996: 441 Milliarden DM), erreichen. Das bedeutet, daß die Tauschgeldmenge jährlich um diesen Prozentsatz weniger wert ist. Durch diese planmäßige Entwertung der Tauschgeldmenge soll der Liquiditätsvorteil des Geldes eliminiert und ein rascher, stockungsfreier Umlauf des Geldes gewährleistet werden; wer sein Geld nicht rasch ausgibt, wird ja durch die Entwertung bestraft (vgl. Löhr 1988, S. 4, 11, 14). Mit einer Umlaufsicherung der Tauschgeldmenge habe die Deutsche Bundesbank auch erstmals die Geldmengenentwicklung vollkommen im Griff, und sie könne daher gesetzlich auf eine absolute Währungsstabilität (eine Preisniveausteigerungsrate von Null) verpflichtet werden (vgl. Löhr 1988, S. 13; Kaun 1986, S. 8).
Als Folge der Geldreform durch Auferlegung des "Schwundsatzes", auch als "Hortungsteuer" oder "Umlaufsicherungsgebühr" bezeichnet, verspricht die Freiwirtschaftslehre eine Reihe höchst segensreicher Wirkungen:
Dadurch, daß das Horten von Geld verhindert werde, entstehe ein wachsendes Angebot an Geldkapital, so daß der Kapitalzins infolge der zurückgehenden Knappheit des Geldkapitals tendenziell gegen Null sinke und der Wachstumszwang überwunden werde (vgl. Löhr 1988, S. 11).
Erstmals werde dauerhaft eine völlige Preisniveaustabilität, d. h. eine Inflationsrate von Null, erreicht (vgl. Löhr 1988, S. 13).
Künftig werde stets Vollbeschäftigung herrschen, da das krisenauslösende Geldhorten zuverlässig unterbunden werde. Zum ersten Mal in der Wirtschaftsgeschichte könne sich das Warenangebot seine eigene Nachfrage schaffen, das Geld könne nun der Ware gegenüber nicht mehr zurückgehalten werden (vgl. Löhr 1988, S. 11).
Weiterhin werde sogar die "Soziale Frage", also das Verteilungsproblem, ohne "sozialstaatliche Umverteilungspraktiken" rein marktwirtschaftlich gelöst. Die eintretende Kapitalfülle bewirke eine fortgesetzte Verlagerung von Kapital- hin zu Arbeitseinkommen. Die Arbeit werde zum knappsten und damit am besten entlohnten Produktionsfaktor, am Ende würden die Kapitaleinkommen ganz verschwinden (vgl. Löhr 1988, S. 11). Das "Recht auf den vollen Arbeitsertrag" werde endlich Realität. Die Lohnquote steige auf bis zu 100 % des Volkseinkommens, entsprechend gehe die Gewinnquote gegen Null. Der kapitalistische Interessengegensatz zwischen Kapital und Arbeit werde überwunden.
Schließlich wird seit einiger Zeit auch die Lösung der ökologischen Probleme versprochen, weil der schädliche Wachstumszwang entfalle und in der zinsfreien Wirtschaft bisher noch unrentierliche, aber ökologisch sinnvolle Investitionen finanziert und durchgeführt werden könnten.
Bei der
kritischen Diskussion der freiwirtschaftlichen Reformvorschläge gehen wir in
zwei Schritten vor. In diesem Abschnitt lassen wir uns noch auf ein
Gedankenexperiment ein und unterstellen die Realisierbarkeit der Geldreform.
Später stellen wir aber die grundsätzlichere und entscheidende Frage, ob sich
durch die propagierte Hortungsteuer
wirklich das unter Umlaufzwang stehende
"Freigeld" schaffen ließe.
Den angeblichen Wachstumszwang "belegen" die Freiwirte, indem sie das tatsächlich exponentiell zunehmende Geldvermögen dem Sozialprodukt bzw. der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung gegenüberstellen. Dies ist jedoch methodisch unzulässig. Ein ökonomisch konsistentes Vorgehen fordert, daß die Bestandsgröße Geldvermögen mit dem von ihr finanzierten Gegenstück Realvermögen, ebenfalls einer Bestandsgröße, und nicht mit der Stromgröße Nationaleinkommen bzw. Sozialprodukt verglichen werden muß. Der Blick in die Empirie zeigt denn auch keinen direkten kausalen Zusammenhang zwischen der Entwicklung der Geldvermögen und der des Wirtschaftswachstums. So gab es immer wieder Jahre, in denen zwar die Geldvermögen zunahmen, aber das Sozialprodukt gleichzeitig stagnierte oder gar schrumpfte.
Die Hortungsteuer soll angeblich "streikendes", d. h. gehortetes Geld in wirksame monetäre Nachfrage verwandeln und zugleich eine Kapitalfülle hervorrufen, die den Zins gegen Null sinken lasse. Die ökologisch fatale Folge wäre jedoch ein kräftiges Wirtschaftswachstum durch einen Nachfrageschub seitens der Konsumenten, die aufgrund der drohenden Geldabwertung zu beschleunigten Geldausgaben veranlaßt würden. Sogar eine weitere Mehrnachfrage nach Konsumgütern (wegen der wegfallenden Sparanreize) und auch nach Investitionsgütern (wegen der drastisch verbilligten Fremdfinanzierungskosten) könnte ausgelöst werden.
Hier tritt ein eklatanter Widerspruch in der Argumentation der Freiwirtschaftslehre zutage: Einerseits beklagt sie den vermeintlichen Wachstumszwang durch das "Zinsgeld", andererseits verursachte die von ihr vorgeschlagene Geldreform, falls sie erfolgreich wäre, selbst einen kräftigen Wachstumsschub mit vermehrten Umweltschäden (vgl. Kaun 1986, S. 18 f.).
Die Freiwirtschaftslehre bezeichnet die Zinsfreiheit als notwendige Bedingung für eine wachstumsfreie Wirtschaft, da nur ein Nullzins eine "unrentable", konsumtive Verwendung der Kredite zulasse. Die Unmöglichkeit einer Kreditumlenkung in den Konsum zeigt sich jedoch darin, daß die Kreditnachfrage der Privathaushalte nur einen Bruchteil der Investitionskreditaufnahme der Unternehmen beträgt. Sollten die Konsumenten als Kreditnehmer künftig an die Stelle der Investoren treten, müßten sie sich dann um ein Vielfaches höher verschulden als heute. Unklar bleiben hierbei folgende Fragen: Warum sollten sich die Konsumenten diese gewaltige Schuldenlast - auch bei einem Zinssatz von Null - überhaupt aufbürden? Und: Wer wäre bei einem Nullzins noch bereit, seinen Gegenwartskonsum hinauszuschieben und zu sparen?
Weil die gesamten Nettoinvestitionen der Unternehmen mehrheitlich aus nicht entnommenen Gewinnen und (saldierten) Vermögensübertragungen finanziert werden und nur zum kleineren Teil aus Fremdmitteln, wäre der ohne Kreditaufnahme finanzierte Nettoinvestitionsblock durch eine Kreditumlenkung in den Konsum gar nicht zu verhindern. Entsprechend gering fiele die mögliche Drosselung des unerwünschten quantitativen Wachstums aus.
Eine durch die freiwirtschaftliche Kreditumlenkung gespeiste Expansion der Konsumnachfrage träfe bald auf Kapazitätsgrenzen des ja unveränderten Produktionsapparates (in der stationären Wirtschaft sind die Nettoinvestitionen gleich Null!), und sie würde letztlich in einem inflationstreibenden Nachfrageüberhang wirkungslos verpuffen. Solange, bis die absoluten Kapazitätsgrenzen erreicht wären, würde diese Mehrnachfrage wenigstens anfangs noch weiteres umweltschädliches Produktionswachstum hervorrufen! Da die wachstumsfreie Wirtschaft durch eine fehlende volkswirtschaftliche Ersparnisbildung charakterisiert ist, träte das genaue Gegenteil der von der Freiwirtschaftslehre prophezeiten "Kapitalfülle" ein, nämlich ein extremer Kapitalmangel, denn das gesamte Volkseinkommen würde konsumiert. Nicht nur die rentablen produktiven Investitionen, die quantitatives Wachstum bewirken, sondern gerade die für qualitatives Wachstum erforderlichen "unrentablen", sogenannten sanften Investitionen zur Energieeinsparung und zur Umweltschonung könnten infolge dieses Kapitalmangels gar nicht getätigt werden.
Die Konkurrenz der Investoren um die knapper werdenden Kreditmittel würde die betriebswirtschaftlich unrentablen "Öko-Investitionen" verdrängen und die Kreditzinsen in immer neue Höhen treiben. Und in der Tat, nicht ein Niedrig- oder Nullzins, sondern hohe Zinsen wirken als Wachstumshemmnis, wie dies die Freiwirtschaftslehre auch eingesteht (vgl. Löhr 1988, S. 14). Zinslose Darlehen stimulieren doch die Kreditnachfrage für (produktive) Investitionen, anstatt sie zu bremsen. Nullwachstum, d. h. eine "ökologische Kreislaufwirtschaft" im Sinne der Freiwirtschaftslehre und eine gesamtwirtschaftliche Ersparnisbildung als Voraussetzung für das Eintreten der vorhergesagten, zinssenkenden "Kapitalfülle" sind logisch miteinander unvereinbar.
Untersuchen wir nun trotzdem exkursorisch, welche Folgen für die Arbeitslosigkeit ein - fiktives! - gestiegenes Kapitalangebot hätte, das durch zurückgehende Kapitalknappheit den Zins gegen Null drückte. Zinslose Investitionsdarlehen würden gegenüber heute, wegen des hohen Zinskostenanteils ihrer Finanzierung, extrem kapitalintensive Großtechnologien (wie übrigens auch Kernkraftwerke, Wiederaufbereitungsanlagen usw.) verhältnismäßig am stärksten verbilligen. Nicht eine "ewige" Vollbeschäftigung, sondern eine forcierte Wegrationalisierung von Arbeitsplätzen wäre zu erwarten, weil langlebige, kostspielige und hochautomatisierte Produktionsanlagen beim Wegfall der Zinskosten weit billiger als heute zu installieren wären: Der Faktor Arbeit würde relativ zum Faktor Kapital immer teurer (vgl. Kaun 1986, S. 20).
Der Dreh- und Angelpunkt für das Gelingen der Geldreform ist natürlich die Frage, ob die Hortungsteuer das Tauschgeld unter Umlaufzwang stellen kann. Jede Steuer bzw. Abgabe kann immer nur lenkend auf das Verhalten der Bürger einwirken; lediglich im Grenzfall einer Prohibitivsteuer mit abschreckenden Steuersätzen entsteht eine Quasi-Zwangssituation für die Besteuerten, die einem direkten gesetzlichen Verbot nahekommt. Wie die historische Erfahrung aus den 1920er Jahren zeigt, haben erst exorbitante Geldentwertungsraten jenseits von monatlich 50 % (Hyperinflation) dem Geld die Hortbarkeit, also die Funktion als Wertaufbewahrungsmittel (allerdings auch als Wertmesser!), genommen. In der DM-Ära erreichte die Jahresrate aus beiden "destruktiven" heutigen Umlaufsicherern Zins und Teuerung zusammen 16,9 % in der Spitze (1981), also das Dreifache des freiwirtschaftlichen Umlaufsicherungssatzes, ohne daß die Bürger auf das Halten von Liquidität in ihren Kassen verzichtet hätten. Offenbar überwog selbst damals der Liquiditätsnutzen die Kosten der Kassenhaltung ( = Zinsentgang, Kaufkraftschwund).
Ist das Versprechen der Freiwirtschaftslehre, die Auferlegung einer Hortungsteuer von 2,5 bis 5 % pro Jahr auf die Tauschgeldmenge (1996: 441 Milliarden DM) werde den Zins auf Null herabdrücken, gut begründet? Die von ihr mit 2,5 bis 5 % pro Jahr angegebene "Liquiditätsprämie des Geldes", nach der sich die Höhe des Hortungsteuersatzes auf die Tauschgeldmenge richten soll, betrug z. B. 1996 11 bis 22 Milliarden DM ( = 2,5 bis 5 % von 441 Milliarden DM). Dagegen beliefen sich die gesamten Zinseinkommen 1996 auf 223 Milliarden DM. Damit ist nur ein Bruchteil von 5 bis 10 % sämtlicher Zinseinkünfte als Liquiditätsprämie des Geldes erklärbar; nur dieser eher unbedeutende Bruchteil der "Zinsbelastung" könnte durch die Einführung der Hortungsteuer auf Tauschgeld verschwinden (vgl. Kaun 1986, S. 4 f.). Das manchen vielleicht überraschende Ergebnis erklärt sich daraus, daß vom gesamten zinstragenden Geldvermögen der privaten Haushalte (1996: 4955 Mrd. DM) nur 9 % als Tauschgeld gehalten wurden. Die anderen Geldvermögensformen, auf die über 90 % der Zinseinnahmen entfallen, sind Spareinlagen, Versicherungssparen, Rentenpapiere, Sparbriefe, Aktien, Bausparen und Sonstige. Ganz entscheidend ist nun, das dieses Gros des Geldvermögens überhaupt nicht mit der Hortungsteuer belegt würde.
Das gesamte Geldvermögen, das zutreffender "Finanzvermögen" heißen sollte, beträgt also ein Vielfaches der Tauschgeldmenge. Daher beeinflußt selbst eine erfolgreiche Umlaufsicherung des Geldes auch kaum die Kreditzinsen im gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt.
Der Kapitalmarktzins kann denn auch nicht durch die Geldkapitalbesitzer monopolistisch "erpreßt" werden, er bildet sich vielmehr auf dem Kapitalmarkt als Preis für die leihweise Überlassung von gesparten Einkommensteilen aus dem Zusammenspiel von Kreditangebot und Kreditnachfrage. Gäbe es keine Nachfrage nach Krediten, könnte am Kapitalmarkt auch kein positiver Zinssatz durchgesetzt werden. Eine Kreditnachfrage erfolgt, um heute mehr Güter und Dienste für Investitions- und Konsumzwecke nachfragen zu können, als das aus dem eigenen verfügbaren Einkommen oder durch Auflösung eigener Ersparnisse möglich wäre.
Entgegen ihren Versprechungen eignet sich die Freiwirtschaftslehre nicht zum Umbau unserer Wirtschaft in eine ökologisch-soziale Marktwirtschaft. Anstatt weiteres Wirtschaftswachstum wirksam zu begrenzen, würde die Einführung der Hortungsteuer - im fiktiven "Erfolgsszenario" - zusätzliche Wachstumsimpulse durch eine Stimulierung der Konsum- und Investitionsgüternachfrage auslösen - mit steigendem Umweltverbrauch.
Weil die von den Freiwirten angestrebte "ökologische Kreislaufwirtschaft" mit Nullwachstum keine zinssenkende "Kapitalfülle", sondern vielmehr einen zinssteigernden Kapitalmangel mit sich brächte, stünden die Aussichten unrentabler "Öko-Investitionen", sich gegen herkömmliche, profitbringende Produktivinvestitionen durchzusetzen, noch schlechter als heute. Der Übergang vom quantitativen zum qualitativen, umweltverträglichen Wachstum könnte so nicht geschafft werden.
Zum Glück für die Umwelt ist die Realisierbarkeit der freiwirtschaftlichen "ökologischen Kreislaufwirtschaft" aber als äußerst unwahrscheinlich einzuschätzen, weil die Hortungsteuer - zumindest in der vorgeschlagenen Form - kaum eine Veränderung der Kassenhaltungsgewohnheiten der Wirtschaftsteilnehmer erzwingen könnte. Die Ausgangsfragestellung dieses Essays können wir folglich dahin beantworten, daß unsere Umwelt von der scheiternden Geldreform weder ein Mirakel noch ein Debakel zu gewärtigen hätte, sondern im ökologischen Status quo verharrte.
Creutz, Helmut, Dieter Suhr, Werner Onken: Wachstum bis zur Krise? Berlin 1986
Gesell, Silvio: Die Natürliche Wirtschaftsordnung durch Freiland und Freigeld, Nürnberg 1984 (10. Aufl.), 1. Aufl. 1911
Kaun, Jürgen (Mitarbeit: Friedrich Feldmann): Kritik der freiwirtschaftlichen Geld- und Zinstheorie, Selbstverlag, Stuttgart 1986
Löhr, Dirk: Zins und Wirtschaftswachstum. Sonderdruck aus: Zeitschrift für Sozialökonomie, Nr. 79/1988