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© 1986 Jürgen
KAUN unter Mitarbeit von Friedrich FELDMANN Stuttgart
KRITIK DER
FREIWIRTSCHAFTLICHEN GELD- UND ZINSTHEORIE
1 Einführung...................................................................................................................................................................... 2
2 Zur Begründung des Zinses........................................................................................................................................ 3
2.1 Der Geldzins........................................................................................................................................................... 3
2.2 Realwirtschaftliche Zinstheorien........................................................................................................................ 3
2.2.1 Zinsverpflichtungen aus
Konsumentenkrediten.................................................................................. 3
2.2.2 Zinsverpflichtungen aus
Investitionskrediten...................................................................................... 4
2.3 Geld-/Kapitalmärkte und Zins............................................................................................................................. 4
2.4 Empirische Größenordnungen für die BRD...................................................................................................... 4
2.5 Die wahre Höhe der sog. „Zinsbelastung“....................................................................................................... 4
2.5.1 Die absolute Zinsbelastung..................................................................................................................... 5
2.5.2 Die relative Zinsbelastung........................................................................................................................ 5
2.6 Zins als Risikoprämie und
Bearbeitungsgebühr.............................................................................................. 6
2.7 Zins als Güterzins: Miete, Pacht......................................................................................................................... 6
3 Darstellung der freiwirtschaftlichen
Geldreform....................................................................................................... 6
3.1 Umlaufsicherung................................................................................................................................................... 7
3.2 Indexwährung........................................................................................................................................................ 7
3.3 Abschaffung von Fristentransformation und
Buchgeldschöpfung............................................................. 7
3.4 Freie Wechselkurse.............................................................................................................................................. 8
3.5 Gesetz zur Stabilerhaltung der Währung.......................................................................................................... 8
4 Kritik der freiwirtschaftlichen
Geldreform.................................................................................................................. 8
4.1 Beurteilung der Hortungsteuer (Umlaufsicherungsgebühr).......................................................................... 9
4.2 Beurteilung der Indexwährung......................................................................................................................... 12
4.3 Zum Verbot der Fristentransformation bzw.
der Buchgeldschöpfung....................................................... 14
4.4 Zu der Forderung nach freien Wechselkursen.............................................................................................. 15
4.5 Zur gesetzlichen Verpflichtung der
Bundesbank auf absolute Währungsstabilität................................ 15
4.6 Zum freiwirtschaftlichen Vorschlag eines
Verkaufs der Währungsreserven der Bundesbank zur
teilweisen Tilgung der Staatsschulden........................................................................................................... 16
5 Die Folgewirkungen der
freiwirtschaftlichen Geldreform...................................................................................... 16
5.1 Absinken des Zinssatzes durch eintretende
Kapitalfülle?........................................................................... 16
5.2. Verhinderung von Inflation und Deflation
durch die umlaufgesicherte Indexwährung?........................ 17
5.3 Beendigung des „zinsbedingten
Wachstumszwangs“ der Wirtschaft?.................................................... 17
5.4 Überwindung von Kapitalballung und
Zentralismus?.................................................................................. 18
5.5 Vollbeschäftigung?............................................................................................................................................ 19
5.6 Verteilungswirkungen der Geldreform............................................................................................................. 20
Die Aktivitäten der Anhänger der auf Silvio Gesell (1862 - 1930) zurückgehenden Freiwirtschaftslehre lassen sich bis in die Gründungsphase des Landesverbandes Baden-Württemberg (BW) der GRÜNEN zurückverfolgen. Die Freiwirte waren insofern erfolgreich, als es ihnen gelang, im Abschnitt „öffentliche Finanzen, Währung“ auf S. 8 des Grundsatzprogramms BW von 1980 die Grundzüge ihrer Geldreform festzuschreiben – bis heute erfolgte keine Revision dieser Aussagen! Seitdem drängten die Freiwirte im Plenum der LAG Wirtschaft und Finanzen immer wieder auf eine eingehende Diskussion und Berücksichtigung ihrer Thesen; schließlich wurde am 3.11.1984 im Landtag ein Seminar zum Thema Geld und Zins abgehalten, auf dem Helmut Creutz und Reiner Bischoff die freiwirtschaftliche Position und Hansjörg Herr von der FU Berlin den kritischen Standpunkt referierten. Das Seminar warf indessen mehr Fragen auf als es Antworten zu geben vermochte, weshalb beschlossen wurde, für befristete Zeit einen Arbeitskreis „Geld und Zins“ ins Leben zu rufen. Als ständige Mitglieder gehörten dem AK an seitens der Freiwirte Reiner Bischoff, Hugo Blau, Michael Grimminger, Otto Malig; seitens der Kritiker Friedrich Feldmann, Willi Hauptvogel, Hans-Peter Hellermann, Elke Henkies, Bernhard Hübner und Jürgen Kaun. Die Koordination oblag gemeinschaftlich Elke Henkies und dem Freiwirt Otto Malig. Auf insgesamt 10 Arbeitssitzungen in der Zeit vom 12.1.1985 bis zum 8.2.1986 wurde die Thematik diskutiert, wobei als Diskussionsleitfaden ein in der 1. Fassung 24-seitiges Papier „Geldreform im Wirtschaftsprogramm der GRÜNEN BW“ der beiden freiwirtschaftlichen Autoren Bischoff/Grimminger diente. Im Oktober 1985 legten die Autoren eine revidierte, 2. Fassung dieses Papiers vor, das die Einwände der Kritiker angemessen berücksichtigen sollte. Es konnte jedoch in den Grundpositionen keine Annäherung erzielt werden. Statt eines konsensfähigen gemeinschaftlichen Abschlußpapiers legen sowohl die Freiwirte als auch deren Kritiker jeweils eine eigene Stellungnahme dem Plenum am 1.3.1986 vor.
Bischoff/Grimminger
rechnen sich selbst der modernen, „reformistischen“ Strömung innerhalb der
Freiwirte zu, die u.a. durch Gottfried Binn, Helmut Creutz, Hans Weitkamp und
durch das Publikationsorgan „Zeitschrift für Sozialökonomie – mensch, technik,
gesellschaft“ der Stiftung für persönliche Freiheit und soziale Sicherheit
sowie durch Georg Ottos „Die Liberalsozialen in den GRÜNEN – Arbeitskreis
Dritter Weg“ im Landesverband Niedersachsen repräsentiert wird. Wesentliche
Argumentationslinien ihrer Geldreform haben Bischoff/ Grimminger übernommen von
Dieter Suhr, Geld ohne Mehrwert, Frankfurt 1983.
Diese Kritik beschäftigt sich auch mit Aussagen der traditionellen
Freiwirtschaftslehre (FWL), vertreten durch die Partei „Freisoziale Union
(FSU)“ und u.a. durch die Zeitschrift „Der Dritte Weg“.
Ideologisch
ist die FWL wegen der Glorifizierung des freien Unternehmertums, der Überbetonung
des Individualismus und des Selbsthilfeprinzips, der strikt
marktwirtschaftlichen, antistaatlichen und antikollektivistischen Einstellung
sowie des absoluten Vorrangs des Leistungs- vor dem Bedarfsprinzip in der Nähe
des rigorosen Wirtschaftsliberalismus bzw. des Ordoliberalismus der Freiburger
Schule um Walter Eucken anzusiedeln.
Durch die Verwirklichung der freiwirtschaftlichen Geldreform
sollen nach Meinung der Freiwirte folgende Ziele erreicht werden, die großteils
auch die der GRÜNEN sind: Beseitigung der Arbeitslosigkeit, Abbau der
vorhandenen und Verhütung weiterer Umweltschäden, Verhinderung der Inflation,
Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Menschen, Verwirklichung sozialer
Gerechtigkeit, Überwindung des Wachstumszwangs, Brechung der Macht
internationaler Konzerne und des Kapitals, Abbau der Staatsverschuldung.
Die Freiwirte (Bischoff/Grimminger) wollen diese Ziele
hauptsächlich durch folgende Maßnahmen erreichen:
-
Durchführung einer Geldreform, d.h. Schaffung von „Freigeld“.
Dabei soll eine Geldhortungsteuer oder Umlaufsicherungsgebühr den Geldumlauf
beständig sichern. Bargeld und Giroguthaben wären mit einer Hortungsteuer von 5
bis 10 % jährlich zu belasten. Sparkonten würden davon je nach Länge der
Festlegungszeit mehr oder weniger befreit. Sie würden mit einer
Wertsicherungsklausel ausgestattet, aber nicht verzinst.
-
Den Banken würde die Fristentransformation verboten, d.h. sie
dürften kurzfristige Kundeneinlagen nicht mehr für langfristige Kredite
verwenden.
-
Einführung freier Wechselkurse überall, also Austritt der BRD aus
dem europäischen Währungssystem.
-
Die Bundesbank sollte ihre Währungsreserven (z.Z. etwa 70 Mrd. DM
Buchwert) verkaufen und zum Abbau der Staatsschulden verwenden.
-
Durch diese Maßnahmen soll mittelbar eine Zinssenkung bis auf die
unvermeidbare Bearbeitungsgebühr von ca. 2 % erreicht werden, die als
entscheidend für das Erreichen
der genannten Ziele angesehen wird.
Diese
ausschließlich monetäre Erklärung definiert den Zins als
„Liquiditätsverzichtsprämie“: weil Geld ein allgemeines, jederzeit flüssiges
Tauschmittel ist, muß jedem Geldbesitzer ein Geldzins bezahlt werden, damit er
sein Geld in Umlauf bringt und nicht in seiner Kasse hortet, was einen
Nachfrageausfall nach sich zöge; bei sehr niedrigem Zins gerät nämlich die
Geldnachfrage in die „Liquiditätsfalle“, d.h. Hortung in den Kassen der
Privaten, denn der Liquiditätsvorteil der Kassenhaltung wird jetzt attraktiv.
Schließlich müssen die Geldhorter bei extremem Niedrigzins nicht mit
wesentlichen Ausfällen an Zinseinnahmen rechnen, die sie sonst bei fester
Geldanlage kassiert hätten.
Die
FWL kennt nur diese eine Zinserklärung, die nachfolgend dargelegten
Zinstheorien ignoriert sie. Der Geldzins wird durch die FWL gebrandmarkt als
„Zinsausbeutung, leistungsloses Einkommen“, das die Geldbesitzer von den
Unternehmern und Arbeitern erpressen könnten; dieser Zins soll als
Zentralforderung der Freiwirte allmählich verschwinden.
An dieser Stelle läßt sich dagegen einwenden, daß Geld ein
ökonomisches Gut darstellt, das prinzipiell knapp ist. Deshalb kann jedes
knappe Gut einen positiven Preis, hier den Geldzins, erzielen.
Betrachten
wir einen Kreditvorgang zwischen zwei privaten Haushalten: der Kreditgeber verzichtet
durch den Geldverleih auf an und für sich möglichen Konsum in der Gegenwart, er
erleidet durch seinen Konsumverzicht einen Nutzenentgang; dazu kommt, daß ihm
100 DM heute lieber sind als 100 DM in ein paar Jahren. Wegen der Unsicherheit
in der Zukunft und der Geldentwertung fordert ein ökonomisch denkender
Kreditgeber einen Aufschlag (Zins) für sein verliehenes Geld, so daß er in ein
paar Jahren z.B. 105 DM je heute verliehene 100 DM zurückerhält. Andererseits
ist das Verlangen des Aufpreises vom Kreditnehmer her ebenfalls gerechtfertigt,
denn der ihm durch den Kredit ermöglichte Mehrkonsum ist ihm offenbar den
Aufpreis (Zins) wert, da er in der Gegenwart entsprechend mehr
Bedürfnisbefriedigung genießt.
Hier werden
Kreditvergaben von privaten Haushalten an Unternehmer untersucht. Im Kapitalismus
gehören die Produktionsanlagen den Unternehmern, einer relativ kleinen Schicht,
während die große Mehrheit, die Lohnabhängigen, ihre Arbeitskraft zur
Existenzsicherung den Kapitaleignern verkaufen muß. Übersteigen die
Verkaufserlöse der Produkte die vertraglich fixierten Kosten (u.a. Löhne), so
verbleibt ein Profit, der allein den Kapitaleignern zufällt. Unter
kapitalistischen Produktionsbedingungen fragen die Unternehmer nur dann Investitionskredite
nach, wenn aus dem Einsatz des damit finanzierten Sachkapitals (Gebäude, Anlagen,
Maschinen usw.) Profite zu erwarten sind. Der Fremdkapitalgeber fordert vom
Investor berechtigterweise den Zins als Beteiligung am Profit aus dem
kreditfinanzierten profitsteigernden Sachkapitaleinsatz. Das gilt verstärkt,
wenn die Kapitalgeber nur durch Zinszahlung zum Sparen, d.h. Verzicht auf
Gegenwartskonsum, bereit sind. Auch wenn es überhaupt keinen Geldzins mehr
gäbe, könnte unter kapitalistischen Produktionsverhältnissen jeder Unternehmer
weiter einen Profit erzielen – allein wegen der Eigentums- und
Herrschaftsverhältnisse: die Vermögenden könnten sich – anstelle nun nicht mehr
rentabler Finanzanlagen – selbst Produktionsmittel kaufen, an denen sie
Arbeiter beschäftigen und mit deren Hilfe sie Profit erzielen könnten. Diese
Zinsforderung (Profit) entsteht ausschließlich in der kapitalistischen
Produktionssphäre – durch die alternativen Anlagemöglichkeiten, die den
Vermögenden offenstehen (Finanzanlagen oder Produktivkapital).
In einer
Marktwirtschaft und bei prinzipieller Knappheit des Geldes bildet sich an den
Geld- und Kapitalmärkten aus dem Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage ein
Zinssatz als Knappheitspreis des Geldes, wobei der Zinssatz zu verstehen ist
als Preis für die zeitweise Überlassung von Kaufkraft in Geldform (Kredit) auf
dem Geldkapitalmarkt. Das Kreditangebot stammt vor allem von den
Privathaushalten, aber auch von Unternehmen, die Kreditnachfrage erfolgt für
Zwecke des Investierens, Konsumierens und zur Spekulation. Die Zinshöhe sorgt
nun dafür, daß nur die rentabelsten bzw. erfolgreichsten Vorhaben am
Kreditmarkt plaziert werden können; bei sehr niedrigem Zinssatz – so eine
vorliegende Auffassung – würden die Fehlinvestitionen zunehmen, weil die
billigen Kredite nicht mehr die sorgfältige Auswahl der Investitionsprojekte
nach Erfolgsaussichten und Rentabilität erzwingen würden.
Der maximale
Bestand an „Hortgeld“ im Sinne der Freiwirte (= Geldmenge M l : Bargeldumlauf +
Sichteinlagen) betrug 1984 etwa 300 Mrd. DM. Der Kredit ist heute ganz
überwiegend ein Werkzeug zum Erwerb von gewinnversprechenden
Produktionsmitteln. So betrugen Ende 1984 die Kreditverpflichtungen der
Unternehmen (ohne Wohnungswirtschaft) 1.406 Mrd. DM, diejenigen der
Privathaushalte dagegen nur 177 Mrd. DM. Der Löwenanteil der Kredite wird
folglich als Investitionskredite durch Punkt 2.2.2 erklärt.
Hier
operieren die Freiwirte, allen voran Helmut Creutz, mit wahren Horrorzahlen,
woraus sie eines ihrer stärksten Argumente zugunsten ihrer Geldreform zu ziehen
trachten. Bei genauer Analyse stößt man jedoch auf einen der gravierendsten
Denkfehler im freiwirtschaftlichen Gedankengebäude. Gestützt auf Helmut Creutz'
sog. „Berechnungen“, gelangen die Freiwirte zu folgenden Behauptungen:
-
für 1984 beträgt angeblich die „Zinsbelastung“ der „Schaffenden“
187 Mrd. DM
- die
Geldkapitalverzinsung zehre heute einen Anteil von ca. 14 % am Volkseinkommen
(1984: 1.341 Mrd. DM) auf
- auf jeden
bundesdeutschen Haushalt komme eine Gesamtverschuldung von 130.000 DM, für die
jährlich ca. 10.000 DM Zinsen bezahlt werden müßten.
Wie jedoch die Tatsachen aussehen, ist seit der Veröffentlichung
der Zinsstromrechnung 1984 durch die Deutsche Bundesbank für jedermann nachprüfbar.
In 1984 wurden fast 2/3 aller Zinszahlungen von Unternehmen geleistet, während
andererseits 4/5 aller Zinseinkünfte auf Privathaushalte entfielen. Insgesamt
besaßen 1984 Private, Unternehmen und Staat Zinsforderungen von 113 Mrd. DM;
die Zinsverpflichtungen aller drei Sektoren zusammengenommen betrugen 187 Mrd.
DM; der Saldo von 74 Mrd. DM entspricht den Netto-Zinsforderungen des
Bankensystems an Private, Unternehmen und Staat. Betrachtet man nur die Privathaushalte
allein, so hatten diese per Saldo einen Zinseinnahmenüberschuß von 71,5 Mrd. DM
(90 Mrd. DM Zinsforderungen ./. 18,5 Mrd. DM Zinsverpflichtungen), was bei ca.
24 Mio. Haushalten in der BRD pro Haushalt im Durchschnitt ca. 3.000 DM
Zinseinnahmen ergibt. Die falschen Resultate der FWL-Berechnungen beruhen zum
einen darauf, daß „vergessen“ wird, die Zinsverpflichtungen und die
-forderungen gegeneinander aufzurechnen und folglich nur den Saldo von 74 Mrd.
DM als sog. „Zinsbelastung“ aller drei Sektoren gegenüber dem Bankensystem zu
verrechnen; zum anderen schlägt die FWL alle Zinsverpflichtungen (187
Mrd. DM) nur den Privathaushalten zu und unterstellt damit, Unternehmen
und Staat hätten endgültig überhaupt keine Zinslast zu tragen.
Bischoff/Grimminger
und auch Helmut Creutz versuchen, die absolute Zinsbelastung für die gesamte
BRD-Volkswirtschaft zu berechnen, wobei sie methodisch wie folgt vorgehen: die
gesamten Zinsverpflichtungen der drei Sektoren Unternehmen, Privathaushalte und
Staat (zusammen 187 Mrd. DM in 1984) werden einfach in Relation zum
Bruttosozialprodukt (BSP) gesetzt. Für 1984 betragen alle Zinsverpflichtungen
demnach 10,7 % des BSP; hiermit soll der Eindruck erweckt werden, diese 10,7 %
würden vom BSP „abgezwackt“ und würden der Volkswirtschaft definitiv entgehen.
Die „Berechnung“ einer absoluten Zinsbelastung auf der Ebene der gesamten
Volkswirtschaft ist allerdings ein völlig sinnloses Unterfangen: für eine
Volkswirtschaft als Ganzes existiert – abgesehen von einer unbedeutenden
Nettoauslandsverschuldung – per Saldo keine inländische Verschuldung und damit
keine „Zinsbelastung“. Den Zinsforderungen der Kreditgeber stehen in gleicher
Höhe die Zinsverpflichtungen der Kreditnehmer gegenüber; beide heben sich
gegenseitig auf, der inländische Zinssaldo einer Volkswirtschaft ist gleich
Null!
Hier steht
die Zinsbelastung der Privathaushalte insgesamt und innerhalb dieses Sektors
zur Debatte. Die Haushalte insgesamt erzielten für 1984 per Saldo einen Zinseinnahmenüberschuß
von 71,5 Mrd. DM (90 Mrd. DM Zinsforderungen ./. 18,5 Mrd. DM Zinsverpflichtungen
aus Konsumentenkrediten). Nun behaupten die Freiwirte einfach, die gesamten 187
Mrd. DM Zinsverpflichtungen würden vollständig in den Preisen, Mieten und
Steuern endgültig nur auf die Haushalte überwälzt; danach trügen weder die
Unternehmen (durch Schmälerung der unverteilten Gewinne) noch der Staat (durch
Neuverschuldung für Zwecke des Zinsendienstes) Anteile der Zinskosten. Ferner
wird auch hier wieder „vergessen“, für die Gesamtheit der Haushalte die 187
Mrd. DM Zinsverpflichtungen aller drei Sektoren mit den 90 Mrd. DM
Zinsforderungen der Haushalte zu saldieren. Da exakte statistische Zahlen
leider fehlen, versuchen die Freiwirte durch Rückgriff auf Helmut Creutz'
Angaben das Ausmaß der zinsbedingten Umverteilung innerhalb der
Haushalte – von den Armen hin zu den Reichen – zu schätzen. Sie geben die Höhe
des zinsbedingten Nettotransfers mit jährlich ca. 90 - 100 Mrd. DM an; durch
die Zinsanteile in Preisen, Mieten und Steuern müßten derzeit 85 % der Haushalte
als Nettozinszahler bezeichnet werden, die die Nettozinseinnahmen der
restlichen 15 % der Haushalte bezahlten.
Bestandteile des in der Realität beobachtbaren Gesamtzinssatzes
sind auch die Risikoprämie, die zu verstehen ist als eine Versicherungsprämie,
die der Gläubiger seinem Schuldner für einen eventuellen Ausfall seiner
Forderung abverlangt und die Bearbeitungsgebühr (Provision) der Kreditinstitute.
Die
effektive Höhe dieser beiden Zinsbestandteile kann nur geschätzt werden: als
Untergrenze ist die Zinsspanne der Banken zwischen Soll- und Habenzinsen
anzusehen, die in der BRD immerhin zwischen 2 - 3 % pro Jahr liegt. Dazu müssen
noch die jeweiligen individuellen Risikoprämienforderungen der Kapitaleinleger
addiert werden, die ihnen die Bank bieten muß, damit ihr die entsprechenden
Spareinlagen überlassen werden. Die Konsequenz daraus lautet: selbst wenn den
Spareinlegern nur noch Habenzinsen von 0 % „gezahlt“ würden, könnte der
Sollzins real, d.h. nach Abzug der Inflationsrate, nicht unter 3 % sinken –
allein wegen Risikoprämie und Bankprovision! Hinzuzufügen ist, daß diese beiden
Zinselemente selbstverständlich von den Freiwirten anerkannt und bejaht werden.
Ferner lagen in der BRD die Zinsen bislang kaum jemals um mehr als 3 % über der
Inflationsrate.
Diese
Zinskategorien sind vergleichsweise am weitesten entfernt von den
Zinserklärungen geldlicher Natur. Miete und Pacht sind durch das sog.
„Geldmonopol“ nicht erklärbar. Beide können verlangt werden für die leihweise
Überlassung von Grund- oder Wohnungseigentum. Der Pächter bzw. Mieter zahlt für
die Nutzung von Grund bzw. Wohnraum; der spezifische Vorteil der leihweisen
Nutzung besteht für ihn darin, daß er eigene Einkommensanteile nicht fest in
Grund oder Wohnraum anlegen muß, sondern dieses Einkommen anderweitig verwenden
kann, etwa zu Konsumzwecken oder zur Ersparnisbildung in Geldform.
Die
gesonderte Erwähnung dieser Güterzinsen erfolgt deshalb, weil sie einen
beträchtlichen Anteil der Gewinnquote ausmachen (enthalten in den „Vermögenseinkünften“)
und die Freiwirte ja leichtfertig ein Verschwinden der Gewinnquote (als
Inbegriff aller „leistungslosen Einkommen“) versprechen, so daß am Ende das
Volkseinkommen zu 100 % aus Arbeitseinkommen bestehen soll.
Silvio
Gesell (1862 - 1930), der Begründer der FWL, entwickelte eine ausschließlich
monetäre Krisentheorie, derzufolge sich Währungsstabilität nur durch die
Anpassung der umlaufenden Geldmenge an das Warenangebot erreichen lasse; nur
beständig umlaufendes Geld gewährleiste eine derartige Anpassung. Geldhortung
erzeuge krisenhafte Stockungen des Warenaustausches infolge ausfallender
Nachfrage und „erpresse“ den Zins als arbeitsloses Einkommen, was der
Marktwirtschaft erst ihren sog. „kapitalistischen“, d.h. unsozialen und
ausbeuterischen Charakter gebe. Für den Bereich des Geldwesens lautet daher die
geeignete Therapie: Beseitigung der Eigenschaft des Geldes, Zinsen zu tragen
(„Schwund- oder Freigeld“) .
Die
Neuordnung des Geldwesens ist folglich das Kernstück der FWL, denn für die Freiwirte
stellt die Hortbarkeit des Geldes die Quelle des Zinses und die tatsächliche
Hortung von Geld die Ursache von Stockungen im Kreislauf von Produktion und
Konsumtion dar. Eine Geldreform soll zweierlei bewirken:
Das Geld
soll so beschaffen sein, daß sich eine Hortung nicht lohnt und ein rascher und
störungsfreier Umlauf gesichert ist. Die Sicherung oder sogar Beschleunigung
(!) des Geldumlaufes soll erreicht werden durch eine planmäßige Verringerung
des Nennwertes der Banknoten und des Buchgeldes (Sichteinlagen) auf den
Girokonten. Der bei der planmäßigen Entwertung einbehaltene Abschlag wird als
„Hortungssteuer“ oder „Umlaufsicherungsgebühr“ bezeichnet. Die Höhe dieser
Abgabe wird von den Freiwirten mit ca. 5 - 10 % jährlich angegeben; auf die
Sichteinlagen und das Bargeld (= Geldmenge M 1), derzeit ca. 314 Mrd. DM,
müßten die Bürger dann 15,7 bis 31,4 Mrd. DM sog. „Hortungssteuer“ entrichten,
falls sie ihr Verhalten nicht änderten und das Geld nicht beschleunigt in
Umlauf gäben. Nach Ansicht der Freiwirte wird unter der bestehenden Geldordnung
in der BRD eine Geldhortung großen Ausmaßes nur durch die beiden „destruktiven“
Umlaufsicherer Zins und Inflation mehr schlecht als recht verhindert. Die
heutigen „destruktiven“ Umlaufsicherer seien jedoch der freiwirtschaftlichen
Hortungssteuer weit unterlegen, weil erstere nur mangelhaft – wenn überhaupt –
durch die Bundesbank zu steuern seien, ferner die Inflation zerstörerische
Wirkungen auf die Wirtschaft zeitige und der Zins reine Ausbeutung aller
Schaffenden, von Unternehmern und Arbeitern, darstelle.
Die
umlaufende Geldmenge soll so bemessen sein, daß ein Ausgleich zwischen
Warenangebot und -nachfrage besteht. Als Grundlage der Bemessung dient ein
Index aus dem Durchschnitt aller Marktpreise oder der Preise eines Warenkorbs
lebenswichtiger Güter. Da künftig die Bundesbank über das konstruktive und
zuverlässige Umlaufsicherungsmittel „Hortungssteuer“ verfüge, könne sie nach
Ansicht der Freiwirte hundertprozentig die umlaufende Geldmenge voll
verantwortlich steuern. Die Freiwirte erheben den Anspruch, durch ihre umlaufgesicherte
Indexwährung endgültig die Ursache von Inflation und Deflation beseitigt zu
haben und somit eine kaufkraftstabile Währung garantieren zu können.
Die freiwirtschaftliche Geldreform beabsichtigt, eine Verhaltensänderung
der Bürger in Richtung auf nur noch zwei Alternativen, mit denen man der
Hortungssteuer entgeht, zu erzwingen:
a) sofortige
Barzahlung, besser noch Vorauszahlung (!) aller Käufe
b)
langfristige Spareinlagen.
Kurzfristiges
Sparen wird noch teilweise, mit fallender Tendenz, mit der Hortungssteuer belegt.
Erst langfristige Spargelder sollen gänzlich steuerbefreit sein. Die Freiwirte
nehmen an, daß wegen der infolge vermehrten Sparens eintretenden Kapitalfülle
die Zinsen bis gegen 0 sinken werden, also letztlich „organisch“ verschwinden.
Quasi als „Ersatz“ für die fehlenden Zinsen wird den Sparern durch Indexierung
(Wertsicherung) die Kaufkraftstabilität ihrer Sparbeträge über die gesamte
Laufzeit garantiert.
Neben den oben aufgeführten
Kernforderungen beinhaltet die Geldreform eine Reihe weiterer Nebenforderungen:
Bei dem
heutzutage hohen Anteil kurzfristig fälliger Einlagen in den Bankbilanzen
nehmen die Banken eine Fristentransformation vor: sie wandeln kurzfristige
Kundeneinlagen um in Kredite mit längerer Laufzeit, weil die kreditnehmende
Wirtschaft wegen der Sicherheit langfristiger Planungen längerfristige Kredite
wünscht. Das Volumen dieser kurzfristigen Sichteinlagen betrug 1984 213,7 Mrd.
DM. Die Freiwirte bezeichnen die Fristentransformation als „gesetzlich erlaubte
Falschmünzerei“ und möchten sie daher abschaffen. Weiter wird ein Verbot der
Buchgeldschöpfung durch die Geschäftsbanken gefordert. Heute können die Geschäftsbanken
nämlich auf der Basis der Sichteinlagen – nach Maßgabe des Mindestreservesatzes
und der Bargeldabhebung – einen vielfachen Betrag davon als Kredite verleihen.
Ein totales Verbot der Buchgeldschöpfung könnte eventuell die Steuerbarkeit der
Geldmenge durch die Bundesbank verbessern; diese Überlegungen verleiteten
übrigens den US-Monetaristen Milton Friedman zu seinem „Chicago-Plan“, durch Einführung
einer Mindestreservepflicht von 100 % auf Sichteinlagen ebenfalls die Buchgeldschöpfung
gänzlich zu unterbinden.
Die Freiwirte glauben, daß nach ihrer Geldreform durch den
Umlaufzwang den Banken genügend langfristige Einlagen zufließen würden, so daß
die angestrebten Verbote von Fristentransformation und Buchgeldschöpfung ohne
nachteilige Folgen auf das Kreditangebot blieben.
Hier teilen
die Freiwirte mit den neoklassisch-liberalen Ökonomen, insbesondere mit den
Monetaristen, die Überzeugung, freie Wechselkurse ermöglichten eine national
stabile Geldpolitik – abgeschirmt vom Ausland – und verhüteten jegliche importierte
Inflation. Diese Auffassung begründet ihre vehemente Forderung nach völliger
Freigabe der Wechselkurse – auch innerhalb Europas!
Nach
Verwirklichung der Geldreform sei der Bundesbank erstmals die volle Kontrolle
über die umlaufende Geldmenge möglich; daher könne die Bundesbank ausdrücklich
auf die Währungsstabilität verpflichtet werden. Diese Verpflichtung existiert
allerdings in schwächerer Form schon heute, denn der § 3 Bundesbankgesetz
definiert die Aufgabe der Bundesbank als Regelung des Geldumlaufs mit dem Ziel,
die Währung zu sichern.
Ferner
wird erwogen, die gesamten Währungsreserven der Bundesbank in Höhe von ca. 71
Mrd. DM (Buchwert) bzw. 170 Mrd. DM (Marktwert) zu verkaufen und damit einen
Teil der Staatsschulden zu tilgen.
Zur
Einführung sind zunächst einige Begriffe zu klären. Die gesamte Kassenhaltung
der Haushalte und Unternehmen, also die Summe aus Bargeld und den Buchgeldern
auf den Girokonten der Banken (= Sichteinlagen), läßt sich – rein gedanklich –
je nach dem dahinter stehenden Motiv in zwei Kassen aufspalten:
(1) die passive
Kasse, die zu Vermögensanlage- bzw. Spekulationszwecken gehalten wird, wird
planmäßig dem Geldumlauf entzogen, also gehortet (Geld als Wertaufbewahrungsmittel);
(2) die aktive
Kasse, die aus dem Transaktions- und dem Vorsichtsmotiv heraus zur Finanzierung
aller geplanten und unvorhersehbaren Käufe gehalten wird, ist prinzipiell
bestimmt für den ständigen Umlauf der Geldeinheiten und wird nur wegen
institutioneller Gegebenheiten (Zahlungsgewohnheiten) für begrenzte Zeit
planmäßig in der Kasse gehalten (Geld als Tausch- und Zahlungsmittel).
Außerordentlich
wichtig ist der Hinweis, daß in der Realität der Anteil der aktiven bzw. passiven
Kasse an der gesamten Kassenhaltung nicht feststellbar ist, denn niemand sieht
dem Geld an, aus welchen persönlichen Motiven es sein Besitzer hält, jedoch
dürfte der allergrößte Teil aktive Kasse, nur ein kleiner Teil passive Kasse,
somit Hortgeld i.e.S. sein. Der Begriff der Geldmenge ist nicht eindeutig; er
zerfällt, je nachdem, wie umfassend „Geld“ definiert wird, in verschieden weite
Begriffsabgrenzungen; hier interessieren v.a. die beiden engsten
Begriffsfassungen, die unter „Geld“ nur höchst liquide Vermögenswerte
verstehen. Die engste Abgrenzung ist die „Zentralbankgeldmenge (ZBG)“,
bestehend aus Bargeldumlauf und den Sichteinlagen der Geschäftsbanken bei der
Bundesbank, die sie wegen der Mindestreservepflicht halten müssen. Die nächst
weitere Definition ist die Geldmenge M l als Summe aus Bargeldumlauf und
Sichteinlagen der Privaten bei den Geschäftsbanken (Buchgeld auf Girokonten).
Beide sind Bestands-, keine Stromgrößen, die zu einem Zeitpunkt, in der Dimension „DM am Stichtag ...“, gemessen werden
müssen.Unter der Umlaufgeschwindigkeit des Geldes versteht man die Häufigkeit,
mit der die Geldeinheiten im Durchschnitt während eines Jahres zu Zahlungen aus
allen Käufen und Verkäufen (Transaktionen) verwendet werden. Jede Mark wird
innerhalb eines Jahres mehrfach ausgegeben, sie durchläuft sozusagen mehrere
Hände.
Die freiwirtschaftliche Geldreform will Währungsstabilität
garantieren (!) durch die Anpassung der umlaufenden Geldmenge (Geldmenge
multipliziert mit der Umlaufgeschwindigkeit) an das Warenangebot. Deshalb ist
hier zu untersuchen: erstens die Eignung der Hortungssteuer (künftig: HSt) zur
Kontrolle der Umlaufgeschwindigkeit und zweitens die Eignung der Indexwährung
zur Kontrolle des Geldmengenwachstums, ausgerichtet am Wachstum des
Warenangebots.
Die
Erfahrung zeigt, daß das Geld seine Funktion als Wertaufbewahrungsmittel
(Hortung) vollständig erst verliert, wenn die monatlichen Preissteigerungsraten
merklich über 50 % hinausgehen (Hyperinflation). Um eine Geldhortung
zuverlässig auszuschließen, müßte der „konstruktive“ Umlaufsicherer HSt
monatliche Steuersätze von über 50 % aufweisen! Diese extrem hohen Steuersätze
dürften vom Bürger nicht akzeptiert werden und politisch kaum durchsetzbar sein
angesichts der Tatsache, daß jedem Haushalt eine gewisse Vermögenshaltung in
Geld ein notwendiges Bedürfnis ist. Eine HSt von monatlich über 50 %
beeinträchtigt darüberhinaus aber auch die Tauschmittelfunktion des Geldes und
führt zur Verwendung von Ersatzgeldern wie Devisen, Kreditkarten, konzerninternen
Verrechnungspreisen, Naturaltauschbörsen u.a. Wer schlau und vermögend genug
ist, auf Ersatzgelder auszuweichen, der entgeht natürlich der HSt!
Realistischerweise
nennen die Freiwirte allerdings HSt-Sätze von nur 5 - 10 % pro Jahr. Die
weitere Diskussion befaßt sich daher mit der Wirksamkeit derart niedriger HSt.
Zum Vergleich: die Summe aus beiden „destruktiven“ Umlaufsicherern Zins und
Inflationsrate lag in den letzten Jahren fast immer deutlich über 10 %, 1981
mit dem Spitzenwert von 16,9 %. Selbst dieser hohe Satz bewirkte keine
merkliche Verhaltensänderung der Bürger, in der passiven Kasse wurde noch
immer Geld als Wertaufbewahrungsmittel (Hortung) gehalten! Wie gut gelingt nun
der Bundesbank die Kontrolle über die Umlaufgeschwindigkeit mit einer HSt von
angenommen ca. 5 - 15 % p.a.? Unter diesen Bedingungen halten die Bürger sowohl
aktive als auch passive Kasse, die Bundesbank träfe also Bedingungen, vergleichbar
den heutigen, an.
Nun
ist in der Realität zu beobachten, daß die Umlaufgeschwindigkeit im
Konjunkturaufschwung ansteigt, im Abschwung absinkt. Dieses konjunkturelle
Schwanken läßt sich erklären durch einen variierenden Ausnutzungsgrad einer gegebenen
Geldmenge (hier: M 1) für Zahlungszwecke. Im Aufschwung wächst der Bedarf an
aktiver Kasse zur Bezahlung von Käufen und Verkäufen. Durch Umwandlung von
passiver Kasse (Wertaufbewahrung, Hortgeld) in Geld als Zahlungsmittel wird die
aktive Kasse zu Transaktionszwecken erhöht, der Ausnutzungsgrad von M l steigt
folglich. An die Stelle der (umgewandelten) passiven Kasse als
Wertaufbewahrungsmittel treten nun sog. Geldsubstitute (Quasigeld, near money)
wie Termin- und Sparguthaben, Wertpapiere, beleihbare (Versicherungs-)Policen,
Gutschriften. Weil der aktive Teil einer gegebenen Geldmenge (M 1), genutzt für
Transaktionszwecke, unmittelbar wirksame monetäre Nachfrage bedeutet, der
passive Teil (Hortung) aber nur potentielle (mögliche) Nachfrage darstellt, hat
jede Steigerung des Ausnutzungsgrades der konstanten M l durch das Aufspüren
passiver Kasse und deren Verfügbarmachung für die Finanzierung zusätzlicher
Transaktionen einen Anstieg der monetären Gesamtnachfrage zur Folge – ohne
Erhöhung der Geldmenge! Dieser Vorgang des Aufspürens sei kurz an Beispielen erläutert.
Kreditvermittler (Finanzintermediäre) wie Versicherungen, Bausparkassen,
Kapitalanlagegesellschaften üben eine bankähnliche Funktion aus: sie ziehen
bisher passives Geld, meist Sichtguthaben, an sich und verleihen es weiter an
die kreditsuchende Wirtschaft; es findet eine zusätzliche Kreditgewährung
statt, die eine Ausdehnung der monetären Nachfrage nach sich zieht. Außerdem
können Unternehmen einen gestiegenen Zahlungsmittelbedarf (aktive Kasse)
befriedigen durch den Verkauf von Wertpapieren aus ihrem Besitz an private Käufer
oder durch die Emission von Aktien: damit soll passives Geld aus den Kassen der
Wertpapier- bzw. Aktienkäufer gelockt und für Zahlungszwecke verfügbar gemacht
werden. Auch die Gewährung gegenseitiger Lieferantenkredite zwischen
Unternehmen ermöglicht eine Finanzierung zusätzlicher Transaktionen ohne
vermehrte Geldmenge, insbesondere wenn die Kreditgewährung aus bisher passivem
Geld finanziert wird.
Bisher
wurden nur Geldsubstitute als Wertaufbewahrungsmittel angesprochen, die die
Geldmenge selbst unverändert lassen, lediglich ihren Ausnutzungsgrad steigern.
Daneben gibt es aber auch Geldsubstitute, die die Geldmenge M l beeinflussen.
Unternehmen und Haushalte können ihre Termin- und Sparguthaben umwandeln in
Sichtguthaben (auf Girokonten) zur Befriedigung ihres erhöhten
Zahlungsmittelbedarfs; hierdurch steigt die gesamte Geldmenge M l mehr oder
minder automatisch – ohne Zutun der Bundesbank!
Als
dritte und letzte Gruppe der Geldsubstitute seien diejenigen skizziert, die das
Geld als Tausch- und Zahlungsmittel ersetzen. Auf der Ebene der Konsumenten
spielen die Kreditkarten, vor allem in den USA, eine immer größere Rolle.
Im
Unternehmenssektor werden in Gestalt des sog. Industrie-Clearings zwischen den
Teilbetrieben eines Konzerns durch den geldlosen Abrechnungsverkehr mittels des
Instruments interner Verrechnungspreise Umsätze ermöglicht ohne Geld als
Zahlungsmittel. Beim Industrie-Clearing werden die Zahlungssalden, die die
einzelnen Teilbetriebe im Geschäftsverkehr mit Dritten erzielen, miteinander
verrechnet. Für den Gesamtkonzern schrumpft daher der Bedarf an
Transaktionskasse beträchtlich. Durch den Konzentrationsprozeß in der
Wirtschaft und den wachsenden Einfluß multinationaler Konzerne gewinnen diese
autonomen Zahlungskreisläufe innerhalb der Konzerne an Bedeutung. Weitere, von
der Wirtschaft selbst geschaffene Instrumente des Zahlungsverkehrs sind
Handelswechsel und Lieferanten- oder Handelskredite. Schließlich sind noch die
jüngst in den USA stark aufkommenden Naturaltauschbörsen zu erwähnen, bei denen
mit Computerhilfe die zueinander passenden Tauschpartner ausgesucht und
zusammengeführt werden – unter Umgehung jeglichen Geldverkehrs.
Allen hier behandelten Aktivitäten der Privaten außerhalb des
Banksektors, autonom Geldsubstitute (für Wertaufbewahrungs-, Tausch- und
Zahlungszwecke) zu schaffen, ist gemein, daß damit der Geld- und Kreditpolitik
der Bundesbank entgegengewirkt, ja sie sogar unterlaufen werden kann und ferner
Schwankungen der Umlaufgeschwindigkeit verursacht werden, die nicht unter der
Kontrolle der Bundesbank stehen. Durch die Existenz der Geldsubstitute kann mit
einer gegebenen Geldmenge M l ein unterschiedlich großes Zahlungsvolumen
„finanziert“ werden.
Aufgrund der prinzipiell unvorhersehbaren monetären
Verhaltensänderungen der Unternehmen und Haushalte besteht zwischen der
Hortungsteuer und der Umlaufgeschwindigkeit kein so mechanistisch starrer
Zusammenhang, wie von den Freiwirten behauptet. Vielmehr ist der „richtige“,
d.h. der jegliche Geldhortung völlig verhindernde HSt-Satz im voraus gänzlich
unbekannt. Er ist durch ständiges Herumexperimentieren seitens der Bundesbank
bzw. der Währungsbehörde herauszufinden, was Instabilitäten erst erzeugt und in
die Wirtschaft hineinträgt. Lediglich die HSt ist eigenmächtig, autonom durch
die Währungsbehörde festzulegen, wohingegen die dann tatsächlich resultierende
Umlaufgeschwindigkeit abhängt von den Reaktionen der Privaten. Obendrein
besteht bei monetären Verhaltensänderungen der Privaten auch weiterhin der
Bedarf nach fallweiser Anpassung des HSt-Satzes an Schwankungen der
Umlaufgeschwindigkeit, d.h. die Bundesbank muß dynamisch gegensteuern, was dem
völlig gleichmäßigen, stockungsfreien Geldumlauf nicht eben zuträglich ist. Die
Geldumlaufgeschwindigkeit stellt aus Sicht der Bundesbank mithin keine aktive
Handlungsgröße, sondern nur eine Erwartungsgröße dar. Insofern ist die HSt den
heutigen „Umlaufsicherern“ Inflation und Zins nicht überlegen hinsichtlich der
Steuerbarkeit der Umlaufgeschwindigkeit.
Während
bisher die Unmöglichkeit einer exakten Steuerbarkeit der Umlaufgeschwindigkeit
durch die Bundesbank aufgezeigt wurde, ist jetzt die Notwendigkeit bzw.
Sinnhaftigkeit einer Kontrolle bzw. Beeinflussung des Geldumlaufs zu
untersuchen.
Eine
Beschleunigung des Geldumlaufs stellt heute kein Mittel mehr dar,
wirtschaftliche Probleme zu lösen. Die von den Freiwirten angestrebte
Umlaufsicherung bezieht sich auf Giroguthaben und Bargeld (Geldmenge M 1). Dem
Bestand an Giroguthaben von Anfang 1984 in Höhe von 214 Mrd. DM standen girale
Verfügungen von Nichtbanken (Haushalte und Unternehmen) im Jahresverlauf 1984
von 14.500 Mrd. DM gegenüber. Die flüssigen Mittel auf den Girokonten wurden im
Jahr (14.500 : 214 =) 68-mal, also im Durchschnitt etwa alle 4 Banktage
umgeschlagen. Mehr ist schon abwicklungstechnisch kaum vorstellbar. Bargeld,
dessen Umlauf die Freiwirte in erster Linie beschleunigen wollen (Bestand
Anfang 1984 ca. 100 Mrd. DM), „hortet“ ohnehin kaum jemand und wenn, dann in
Form einer unentbehrlichen Transaktionskasse zur Bestreitung der Ausgaben, die
bis zum nächsten Zahlungseingang getätigt werden müssen (monatliche Lohn-,
Gehalts-, Rentenzahlung usw.!).
Auch wenn man die Umlaufgeschwindigkeit der Zentralbankgeldmenge
(ZBG = Bargeldumlauf + Sichtguthaben der Geschäftsbanken bei der Bundesbank)
betrachtet, wobei die Umlaufgeschwindigkeit UZBG definiert ist als das
Verhältnis des jeweiligen Bruttosozialprodukts (BSP) zur ZBG, war in der
Vergangenheit kein eindeutiger Einfluß dieser Kenngröße auf die
Arbeitslosigkeit und auf das Wirtschaftswachstum, das ja als entscheidend für
einen Abbau der Arbeitslosigkeit angesehen wird, zu erkennen:
-
Von 1968 bis 1971 stieg UZBG um 13 % von 10,1 auf 11,4 und das BSP
real um 16 %. Die Arbeitslosigkeit war unverändert praktisch gleich Null.
-
Von 1971 bis 1979 ging UZBG in leichten Wellen um 12 % von 11,4
auf 10,2 zurück. Trotzdem stieg das BSP real um 25 %, aber die Arbeitslosigkeit
nahm auf 0,9 Mio. zu.
-
Von 1979 bis 1982 stieg UZBG leicht, das BSP stagnierte real und
die Arbeitslosigkeit verdoppelte sich auf 1,8 Mio. Von 1982 bis 1984 fiel UZBG
leicht, das BSP stieg um 1,3 und 2,6 % und die Arbeitslosigkeit auf 2,3 Mio.
Eindeutige
Beziehungen zwischen den drei Größen sind nicht erkennbar. Ein übereinstimmendes
Bild ergibt sich, wenn für die Umlaufgeschwindigkeit die Geldmenge M l (Bargeld
+ Sichteinlagen der Nichtbanken bei den Geschäftsbanken) zugrundegelegt wird.
Ebenso wie bei Betrachtung der giralen Verfügungen besteht also
auch aufgrund der Entwicklung in den letzten 17 Jahren keine Berechtigung für die
von den Freiwirten immer wieder zum Ausdruck gebrachte Erwartung, daß mit Hilfe
einer – wie auch immer herbeigeführten und definierten – Steigerung der
Geldumlaufgeschwindigkeit die von ihnen angestrebte „Steigerung der Nachfrage“,
„Wachstumsdynamik“ und „Zunahme der Investitionen“ erreicht werden könnte – von
ökologischen Folgeschäden ganz zu schweigen!
Die
ärmeren Bevölkerungsschichten müssen den größten Teil ihrer Einkommen für die
Lebenshaltung ausgeben; ihre Kassenhaltung besteht daher praktisch nur aus
aktiver Kasse, Geldhorten (passive Kasse) können sie sich kaum leisten – was
erübrigt werden kann, wandert als Notgroschen aufs Sparbuch. Deshalb haben die
Ärmeren die geringsten Ausweichmöglichkeiten vor der HSt, denn eine weitere
Konsumbeschränkung, also mehr Sparen, ist ihnen nicht zuzumuten. Die HSt trifft
also hauptsächlich die Bevölkerungsschichten, die am wenigsten Geld horten,
weil sie nur für Transaktionszwecke Kasse halten. Die HSt würde die Ärmeren
veranlassen, aus Angst vor der – zu unbekanntem Termin – drohenden Geldscheinentwertung,
ihr spärliches Einkommen schon lange vor Monatsende auszugeben, so daß gegen
Monatsende große Not herrschte, weil übereilt Unnötiges gekauft wurde. Da
Geschäftsleute und Besserverdienende einen geringeren Anteil ihres Einkommens
konsumieren und auf Geldsubstitute (s.o.) ausweichen können, werden sie die HSt
wenigstens teilweise umgehen. Vom Ziel der Freiwirte, durch ihre Geldreform
eine Umverteilung der hohen Einkommen zu bewirken, wird genau das Gegenteil
erreicht!
Um die
besonderen Probleme einer Geldmengensteuerung herauszuarbeiten, gehen wir hier
von der unrealistischen Annahme aus, ein konstanter Geldumlauf sei erreichbar,
wie es die Freiwirte behaupten. Sie wollen ein beständiges Gleichgewicht
zwischen umlaufender Geldmenge und Warenproduktion sichern, um so Inflation und
Deflation zu vermeiden.
Allerdings
gibt es um die „richtige“ Abgrenzung der Geldmenge einen anhaltenden Meinungsstreit.
Zwar sollte „die“ Geldmenge alle Vermögenswerte umfassen, die die Zahlungsmittelfunktion
erfüllen, aber in der Praxis ist diese Abgrenzung nicht eindeutig
durchzuführen. Unstrittig ist, daß die Geldmenge M l vollständig aus Geld i.e.S.,
also Zahlungsmitteln, besteht. Umstritten ist nun, inwieweit auch Termingelder
zur Geldmenge gerechnet werden können. Zwar können diese nicht jederzeit für
Zahlungen eingesetzt werden und sind demnach kein Geld, aber sie können relativ
schnell mobilisiert (d.h. in Geld umgewandelt) werden. I.d.R. erhält der
Bankkunde sein Termingeld auch schon vor Fälligkeit ausgezahlt. Dies gibt den
Termingeldern eine gewisse Geldnähe, weswegen eine Geldmenge M 2 (= M l +
Termingelder bis zu vier Jahren Befristung) definiert wird.
Was
für die Termingelder gilt, trifft grundsätzlich auch für Spareinlagen zu.
Spareinlagen mit gesetzlicher (3-monatiger) Kündigungsfrist sind schnell
mobilisierbar und überdies erhält man ohne vorherige Kündigung von seinem
Sparguthaben innerhalb von 30 Tagen jeweils 2.000 DM zurück. Deshalb besitzen
die Spareinlagen eine gewisse Geldnähe, die zur weitesten Geldmengendefinition
M 3 (= M 2 + Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist) führt.
Welche
dieser drei Geldmengen soll nun die Bundesbank wählen zur Kontrolle der monetär
wirksamen Nachfrage, ausgeübt über Geld als Zahlungsmittel? Wie oben gezeigt,
kann die Wirtschaft durch Umschichtungen zwischen den verschiedenen Einlagenarten
M l bzw. M 2 verändern. So vergrößert die – unvorhersehbare – Umwandlung von
Termin- und Spareinlagen in Sichtguthaben die Geldmenge M l, damit den
Zahlungsmittelbestand. Dadurch steigt plötzlich die wirksame Nachfrage! Wollte
die Bundesbank nur M l kontrollieren, so wäre dies zu eng bezüglich der
mobilisierbaren potentiellen Zahlungsmittel. Unglücklicherweise sind M 2 und M
3 unter diesem Aspekt wiederum zu weit gefaßt, denn M 2 bzw. M 3 enthalten ja
auch Vermögenswerte zu Wertaufbewahrungszwecken, die nicht als Zahlungsmittel
vorgesehen sind und damit nicht nachfragewirksam werden – ein unlösbares
Dilemma!
Doch
damit der Probleme nicht genug. In der Realität ist die Wirtschaft ständig im
dynamischen Wandel, meist wächst sie. Deshalb gilt das Augenmerk der Bundesbank
nicht den Geldmengenbeständen, sondern deren Veränderungen. Um eine
reibungslose Geldversorgung der wachsenden Wirtschaft sicherzustellen, müßte
die Bundesbank im voraus exakt das Wachstum der Warenproduktion kennen sowie
die voraussichtlichen Veränderungen der Umlaufgeschwindigkeit prognostizieren –
ein Ding der Unmöglichkeit, weshalb sie sich mit vagen Schätzungen behilft.
Zusätzlich müßte in der – noch inflationären – Übergangszeit der Geldreform die
Höhe der „unvermeidlichen“ Sockelinflationsrate bei der Bemessung des
Geldmengenwachstums berücksichtigt werden.
Von viel grundsätzlicherer Bedeutung ist jedoch die in der
Wirtschaftswissenschaft noch heute bestehende Kontroverse über die sog.
„Kausalität des Geldes“: Ist die Variation der Geldmenge kausal (d.h.
ursächlich) für die Veränderung der Wirtschaftsaktivität? Offensichtlich
gehören die Freiwirte zu den dogmatischsten Verfechtern einer Kausalität des
Geldes, verstanden als ein Ausschließlichkeitsanspruch in dem Sinne, daß allein
Änderungen der Geldmenge oder der Umlaufgeschwindigkeit allein in der Lage
wären, die wirtschaftspolitischen Zielgrößen wie reales Sozialprodukt,
Beschäftigung, Preisniveau zu beeinflussen. Mit diesem Anspruch vertritt die
FWL eine ausschließlich monetäre Konjunkturtheorie! In der vorhandenen
umlaufenden Geldmenge, dem Geldangebot, wird der einzige Bestimmungsgrund von
privaten Ausgabenentscheidungen gesehen; andere Bestimmungsfaktoren der ökonomischen
Aktivität wären z.B. autonome Änderungen der privaten Konsum- und Investitionsnachfrage,
der Einsatz von Instrumenten der staatlichen Einnahmen- (Steuer-) und Ausgabenpolitik,
Änderungen der Preisverhältnisse von Export- zu Importgütern (Terms of Trade),
der internationalen währungspolitischen Situation oder sonstiger
außenwirtschaftlicher Einflüsse. In gewissen Grenzen kann sich die (gestiegene)
Nachfrage sogar von der durch Bundes- und Geschäftsbanken bereitgestellten
Geldmenge lösen, indem zur „Finanzierung“ der Mehrnachfrage zunächst der
Geldumlauf beschleunigt bzw. verstärkt auf Geldsubstitute zurückgegriffen wird.
Durch
ihre Auffassung, allein die Indexwährung könne garantiert (!) die
Inflation/Deflation verhindern, entpuppen sich die Freiwirte als Vertreter
einer rein monetären Inflationstheorie, nach der die eigentliche
Inflationsursache in einer zu starken Ausdehnung der Geldmenge im Verhältnis
zur Warenproduktion liegt. Die FWL ignoriert die beiden anderen Gruppen von
Inflationsursachen, nämlich die Nachfrage- und die Angebotsinflation, die beide
nicht die „Finanzierungsseite“ des Inflationsprozesses als Ursache der
Geldentwertung ansehen. Eine Nachfrageinflation entsteht ursächlich durch einen
Überschuß der monetären Gesamtnachfrage über das gesamte reale Angebot; die
Ursache der Angebotsinflation liegt begründet im Gewinn- oder Kostendruck: Das
bekannteste Beispiel für eine (importierte) Kosteninflation waren die beiden
Rohölpreisschübe 1973 und 1979/80. Nachfrage- und Angebotsinflationen können
anfangs über einen Anstieg der Umlaufgeschwindigkeit bzw. über vermehrte Schaffung
von Geldsubstituten „finanziert“ werden. Auf Dauer jedoch bedingt jeder
Inflationsprozeß einen entsprechenden Anstieg der Geldmenge; nur insoweit ist
jede (anhaltende) Inflation stets ein monetäres Phänomen, da mit einer Ausdehnung
der Geldmenge verbunden. Damit ist aber noch nicht geklärt, warum es im
Einzelfall zu dem Anstieg der Geldmenge über die Warenproduktion kam.
Zuletzt ist darauf hinzuweisen, daß selbst bei einer
gesamtwirtschaftlichen Übereinstimmung von Warenangebot und -nachfrage
durchaus Strukturkrisen, also Ungleichgewichte innerhalb einzelner Branchen,
auftreten können wie die Bergbau- und Stahlkrisen, die bereits während der
„Wirtschaftswunderzeit“ in den 50er und 60er Jahren entstanden.
Zusammenfassend
aus beiden Abschnitten läßt sich festhalten, daß beide Elemente der umlaufenden
Geldmenge (die ja die wirksame monetäre Nachfrage darstellt), die Geldmenge wie
auch deren Umlaufgeschwindigkeit, weder mit den heutigen noch mit den
freiwirtschaftlichen Umlaufsicherern auch nur annähernd zuverlässig
kontrollier- und steuerbar sind.
Zu
der von den Freiwirten vertretenen Auffassung, der Zinssatz und die
Inflationsrate würden gleichsam „verschwörerisch“ durch Bundesbank und Bundesregierung
als Umlaufsmotoren („Zins als Zuckerbrot, Inflation als Peitsche“) gezielt
erzeugt, ist hier anzumerken, daß die vorangegangenen Ausführungen, auch die
über den Zins, deutlich gemacht haben sollten, daß der Einfluß von Regierung
und Notenbank weit geringer ist, als die Freiwirte glauben machen wollen.
Zum Phänomen des Geldhortens selbst sind abschließend drei noch
offene Fragen zu erörtern:
1) Auf welche
Gelder soll überhaupt HSt erhoben werden?
2) Welche
Haushalte bzw. (Groß-)Unternehmen verfügen überhaupt über so viel frei verfügbares
Geldkapital, um spekulativ horten zu können?
3) Sind die
Wirtschaftskrisen der BRD als (deflationäre) Hortungskrisen zu verstehen?
Zu
1.): Hortungsgelder i.e.S. sind ausschließlich die aus Wertaufbewahrungsgründen
in der passiven Kasse gehaltenen Gelder; wie bereits oben angedeutet, ist der
gesamten privaten Kassenhaltung nicht anzusehen, ob sie für Zahlungs- bzw.
Tauschzwecke (aktive Kasse) oder für Wertaufbewahrungszwecke (passive Kasse)
gehalten wird, jedoch dürfte der weitaus größte Teil als aktive Kasse dienen.
Fälschlicherweise, aber gezwungenermaßen aus Gründen der Praktikabilität nicht
anders möglich, wollen die Freiwirte die gesamte Kassenhaltung (aktive +
passive Kasse), entsprechend der Geldmenge M l, mit der HSt belegen; damit
treffen sie aber größtenteils die aktive Kasse, deren Steuerung bzw.
Beschleunigung weder sinnvoll noch notwendig ist! Andererseits erfaßt der
Geldbegriff M l das Phänomen des Hortens nur ungenügend: in der Sichtweise von
Banken wird Geld auch gehortet in nur kurzfristig gebundenen Termineinlagen bis
zu einem Jahr (Volumen 1982: 195 Mrd. DM) und in Spareinlagen mit gesetzlicher
Kündigungsfrist (Volumen 1982: 326 Mrd. DM), welche bezeichnet werden als
„liquide Mittel in Wartestellung“. Sie stiegen von Ende 1978 bis 1982 in der
BRD um ein Drittel. Konsequenterweise müßte die HSt auch dieses
„Liquiditätspolster“ in geeigneter Weise erfassen.
Zu 2.): Der Großteil der Normalverdiener hortet kein Geld, sondern
legt seine Einkommensüberschüsse auf dem Sparbuch an. Nur eine Minderheit der
reichen Haushalte hortet nennenswerte Geldbeträge. Nach Bilanzanalysen der letzten
Jahre horten außerdem hauptsächlich gut verdienende Großunternehmen erhebliche
Geldbeträge. Diese kurzen Betrachtungen zeigen, daß die Geldhortung nicht in
erster Linie die Folge der Eigenschaften des bundesdeutschen Geldes, sondern
vielmehr ein Verteilungsproblem des Geldvermögens ist (nur Reiche und
Großfirmen können horten) und deshalb zur Lösung massiver Umverteilungsmaßnahmen
innerhalb der Haushalte und innerhalb der Unternehmen bedarf.
Zu 3.): Die große Weltwirtschaftskrise in den 30er Jahren dieses
Jahrhunderts war die letzte Krise, die durch Geldhorten aufgrund der fallenden
Preise (Deflation) verschärft und verschlimmert wurde. In der Geschichte der
BRD herrschte ständig leichte Inflation. Deshalb muß die FWL auch zugestehen,
daß es seit über 35 Jahren in der BRD kein krisenauslösendes oder
krisenverschärfendes Geldhorten gegeben hat; aus Sicht der Freiwirte hielten
die beiden Umlaufsicherer Inflation und positiver Zinssatz den Geldumlauf stets
aufrecht. Die Aktualität und Berechtigung ihrer Geldreform dürfen die Freiwirte
daher keinesfalls aus der Eignung der umlaufgesicherten Indexwährung als
Therapiemittel zur Bekämpfung aktueller Wirtschaftskrisen herleiten!
Buchgeld
entsteht im Bankenapparat entweder dadurch, daß ein Bankkunde bares Geld auf
sein Girokonto einzahlt oder aber – und dies ist der häufigere Fall – durch
Kreditgewährung der Banken. Während im ersten Fall die Erhöhung (Einzahlungen
bei den Banken) der Buchgeldmenge von einer gleich großen, aber entgegengerichteten
Veränderung des Bargeldumlaufs begleitet wird, sich der gesamte Bestand von
Bargeld und Buchgeld, die Geldmenge M l, durch einen solchen Vorgang also nicht
ändert, nimmt bei der Kreditgewährung die Geldmenge M l insgesamt zu.
Hauptgrundlage der Buchgeldschöpfung im Bankensystem ist folglich die autonome
Geldschöpfung durch die Geschäftsbanken in Form der Kreditgewährung an die
Bankenkundschaft. Würde die Buchgeldschöpfung verboten, etwa in Form einer Mindestreservepflicht
von 100 %, d.h. eine vollständige Deckung der Sichteinlagen durch Barreserven
in gleicher Höhe, so müßten die Banken bei ihrer Kreditgewährung jedem
Kreditnehmer den vollen Kreditbetrag in Bargeld ausbezahlen! Weil aber das
Bargeld (1984: 100 Mrd. DM) nur ein Drittel der gesamten M l (1984: 314 Mrd.
DM) ausmacht, müßte bei gleichbleibenden Kreditgewährungsmöglichkeiten sich
entweder die Geldumlaufgeschwindigkeit verdreifachen, was völlig utopisch ist,
oder aber der durch die Bundesbank ausgegebene Bargeldumlauf müßte auf das
Dreifache, entsprechend dem Volumen von M l, zunehmen; M l bestünde dann nur
noch aus Bargeld! Erfolgte keine Bargeldausdehnung, träte eine drastische
Kreditverknappung ein mit entsprechend gravierender Drosselung der gesamten
Wirtschaftsaktivitäten aufgrund der akuten Zahlungsmittelknappheit.
Das
Verbot der Fristentransformation, d.h. der Umwandlung kurzfristiger Termin- und
Spareinlagen in langfristige Kredite, würde eine ernste Knappheit an
langfristigem Kapital bewirken, das die gern langfristig planende Wirtschaft
für ihre Investitionsentscheidungen dringend benötigt. Ein Rückgang der
Nettoinvestitionen und damit des Wirtschaftswachstums und der Beschäftigung
könnte die Folge sein und dies, wo doch die Freiwirte gerade über die Anregung
der Nettoinvestitionen die Wirtschaft beleben wollen! Durch eine überaus
optimistische Spekulation gelangen die Freiwirte zu ihrer Annahme, nach der
Geldreform wäre eine Fristentransformation gar nicht mehr notwendig: wenn Geld
unter Umlaufzwang stehe, würden den Banken weitaus mehr langfristige Einlagen
zufließen. Wie begründet ist diese kühne Spekulation? Um hierauf eine Antwort
zu finden, muß man nach den Motiven der Sparer forschen. Die kurzfristigen
Spareinlagen (mit gesetzlicher Kündigungsfrist: 1983 = 359 Mrd. DM) dienen der
Rücklagenbildung für Notfälle, dem späteren Verbrauch, dem Ansparen eines
gewissen Zielbetrages für eine größere Anschaffung; sie machten 1983 immerhin
52,5 % der Gesamtersparnis von 684,1 Mrd. DM aus. Langfristiges Sparen dient
demgegenüber vor allem der dauernden Kapitalansammlung als Vermögensanlage; das
Erzielen eines Zinsertrages steht hier im Vordergrund. Sind Spareinlagen
langfristig, d.h. über mehrere Jahre fest gebunden, so scheiden sie für
kurzfristige Sparzwecke aus. Wieso sollten sich die Sparmotive so fundamental
ändern, daß sich das langfristige Sparen mindestens verdoppelt? Ein deutlicher
Anstieg des langfristigen Sparens ist nur durch massiven Zwang vorstellbar,
wobei dies den erklärten Sparmotiven vieler Sparer zuwider liefe. Zudem würden
sich die auf Zinserträge erpichten Vermögenssparer bei einem gegen Null
sinkenden Zinssatz aus der Anlageform des langfristigen Sparens zurückziehen.
Seit
März 1973 hat die BRD gegenüber dem Dollar- und dem Yen-Raum freie
Wechselkurse; innerhalb Europas besteht dagegen ein System fester Wechselkurse.
Die seither reichlich gesammelte Erfahrung lehrt, daß die theoretischen Vorzüge
freier Wechselkurse auf dem sehr sensibel und rasch reagierenden Devisenmarkt
beeinträchtigt werden durch Zinsarbitrageure (sie nutzen internationale
Zinsdifferenzen aus) und durch Devisenspekulanten (sie spekulieren auf Auf- und
Abwertungen einzelner Währungen); beide Gruppen zusammen werden als internationale
Geldanleger bezeichnet. Verantwortlich für Instabilitäten, hektische Wechselkursausschläge
ist also die internationale Kapitalspekulation: das Volumen dieser „frei vagabundierenden
Kapitalien“ wird heute auf über 1.500 Mrd. US-$ brutto geschätzt; kurz- bis
mittelfristig dominiert der Kapitalverkehr die Wechselkursentwicklung. So gilt
heute die These als widerlegt, daß bei freien Wechselkursen die Bundesbank
keinen Handlungszwang mehr habe und daß durch freie Wechselkurse das Inland vom
Ausland monetär abgeschirmt sei. Vermutlich ist die gegenseitige Verflechtung
und Abhängigkeit der Volkswirtschaften sogar intensiver als bei festen
Wechselkursen! Bei freien Wechselkursen kann die nationale Zinspolitik nicht
ohne Rücksicht auf die internationalen Zinsverhältnisse betrieben werden. Als
Paradebeispiele für importierte Inflationen gelten die beiden Ölpreisschocks
1973 und 1979/80. Die Inflationsübertragung geschah über das kurzfristig nicht
ersetzbare Einfuhrgut „Rohöl“, bei dem die inländische Nachfrage trotz der
Preisschübe mengenmäßig zunächst kaum zurückging. Auch das preisstabile Inland
ist – trotz freier Wechselkurse – zunächst hilflos dem Inflationsimport
ausgeliefert.
Die
ausführliche Diskussion der HSt und der Indexwährung sollte verdeutlicht haben,
daß weder heute noch nach der freiwirtschaftlichen Geldreform die Bundesbank in
der Lage sein kann, die umlaufende Geldmenge exakt zu kontrollieren und zu
steuern. Eine derart strenge gesetzliche Verpflichtung ist daher sinnlos.
Angesichts der Möglichkeiten der Bundesbank reicht die heutige Formulierung in
§ 3 Bundesbankgesetz aus, nach der die Aufgabe der Bundesbank die Regelung des
Geldumlaufs ist mit dem Ziel, die Währung zu sichern.
Diese
Forderung ist besonders unsinnig, denn die Währungsreserven sichern die
internationale Zahlungsfähigkeit der BRD und dienen zum Ausgleich von Leistungsbilanzdefiziten;
so geschehen 1980, als die Bundesbank die Finanzierungslücke im
Leistungsbilanzdefizit in Höhe von 27,8 Mrd. DM durch Verkauf von
Währungsreserven schließen mußte. Die international starke Position der D-Mark
spiegelt sich in den hohen Währungsreserven wider, die die Bundesbank seit 1948
angesammelt hat.
Nach der
Geldreform sollen die Zinssätze für Kredite (= Sollzinsen aus Sicht der
Kreditnehmer) bis auf 2 - 3 % jährlich sinken; dies markiert die absolute
Zinsuntergrenze, denn selbst wenn die Bankkunden für ihre Einlagen nur noch 0 %
Habenzinsen erhielten, würden die Banken doch ihre Zinsspanne von 2 - 3 % als
Dienstleistungsgebühr, Risikoprämie und Bankgewinn draufschlagen. Die Freiwirte
gründen ihre Hoffnung, der Zinssatz werde allmählich „organisch“ bis auf 2 - 3
% absinken, auf die durch die Geldreform bewirkte zukünftige Geldfülle, d.h.
ein viel größeres Angebot an Spargeldern als heute. Der definitorisch maximale,
mit der HSt belegte Bestand an „Hortgeld“ ist die Summe aus Bargeld und
Sichteinlagen (Geldmenge M 1), 1984 = 314 Mrd. DM. Dies entspricht einem Anteil
von nur ca. 10 % am gesamten Bruttogeldvermögen (3.200 Mrd. DM). Beim Verbot
der Fristentransformation von „Hortgeld“ würde die Umwandlung von „Hortgeld“ in
Spareinlagen die Höhe des Bruttogeldvermögens völlig unverändert lassen: es
findet ja lediglich unter dem Druck der HSt eine Umschichtung in eine andere
Form, nämlich Spareinlagen, statt! Der Kreditbestand insgesamt beträgt – wie
heute auch – 3.200 Mrd. DM, er steigt also nicht an! Die von den Freiwirten angestrebte
Umschichtung von kurz- in längerfristige Geldvermögensformen bewirkt deshalb
höchstens ein Sinken des Zinses auf langfristigen Kapitalmärkten (infolge des
dort vermehrten langfristigen Kapitalangebots), dafür aber ein Steigen des Zinses
auf den kurzfristigen Geldmärkten (infolge des dort verminderten kurzfristigen
Kapitalangebots)! Der gesamtwirtschaftliche Durchschnittszinssatz verändert
sich gegenüber heute überhaupt nicht! Langfristige Investitionen in Gebäude und
Anlagen würden billiger, kurzfristige Lagerinvestitionen teurer. Allerdings muß
das Ausmaß der durch die HSt erzwingbaren Verschiebung von Hort- zu Spargeldern
als äußerst gering angesetzt werden: zum einen wird der allergrößte Teil von M
l als aktive Kasse für unverzichtbare Transaktionen gehalten, ist daher nicht
in Spareinlagen umwandelbar, zum anderen besteht bei Berücksichtigung der
persönlichen Sparmotive kein Anlaß, einen lawinenartigen Anstieg der
langfristigen Ersparnisse zu erwarten, denn dies würde den mannigfaltigen
kurzfristig orientierten Sparzwecken zuwiderlaufen. Von einer eintretenden
Kapitalfülle kann nicht die Rede sein! Weil die Umlaufsicherung mittels der HSt
offensichtlich keinerlei Einfluß auf die durchschnittliche Zinshöhe hat, lohnt
es sich, rein gedanklich den Fall eines stattdessen erlassenen gesetzlichen
Zinsverbots durchzuspielen. Bei einem zwangsverordneten Nullzinssatz würde die
Gesamtersparnis eher geringer als heute ausfallen; insbesondere die auf
Zinserträge erpichten langfristig orientierten Vermögenssparer würden sich aus
dieser Anlageform zurückziehen; ferner dürfte der Konsum zu Lasten der Ersparnisse
ansteigen, weil man durch Konsumieren statt Sparen keinen Zinsverzicht mehr erleidet.
Demgegenüber ist eine gewisse Mehrersparnis zu erwarten, sollten die
freiwirtschaftlichen Pläne realisiert werden, die staatliche
Pflicht-Sozialversicherung zugunsten vermehrter individueller Eigen- und
Altersvorsorge zurückzudrängen.
Weiter oben
wurden drei Gruppen von Inflationsursachen unterschieden: Angebots-, Nachfrage-
und monetäre Inflation. Die Freiwirte berücksichtigen nur die monetäre Inflationsursache,
also einen die Güterproduktion übersteigenden Geldmengenzuwachs. Zumindest kurzfristig,
also konjunkturell, ist, wie oben gezeigt, selbst mit der umlaufgesicherten
Indexwährung der Inflation/Deflation nicht vollständig beizukommen; erst recht
gilt dies natürlich für eine nicht monetär verursachte Inflation, als
Angebotsinflation entweder durch einen Kosten- bzw. Gewinnschub entstanden oder
als Nachfrageinflation durch einen das Güterangebot übersteigenden
Nachfrageüberschuß bedingt. Insgesamt erscheint eine stabile Währung nach der
Geldreform kaum wahrscheinlicher als heute, denn zur Bekämpfung der Ursachen
von Angebots- und Nachfrageinflation verfügen die Freiwirte über keinerlei
geeignete Instrumente.
Zum besseren
Verständnis wird dieses Problem einleitend in den Worten der Freiwirte
(Bischoff/Grimminger) dargestellt: durch den Vermehrungsmechanismus des
Zinseszinses erfahre die Masse des Geldkapitals in der Volkswirtschaft ein
exponentielles Wachstum; alles Geldkapital wolle angelegt sein und eine Rendite
erzielen; entsprechend dieser exponentiellen Geldakkumulation müsse nun – das
sei entscheidend – auch das Bruttosozialprodukt gesteigert werden; andernfalls
– bei fehlender Rendite – verweigere das Geldkapital die Investition.
Andere
Freiwirte drücken dies so aus: „Solange der Zins aus der Produktion
herausgepreßt werden muß, solange der Kapitalbestand im Durchschnitt immer um
ca. 5 % im Jahr wachsen muß, solange wird die Wirtschaft von einer
Wachstumswelle in die andere hineingezwungen und ebenfalls zu einem Wachstum
von 5 % gezwungen.“
Diese
Aussagen belegen, daß die Freiwirte einen starren, mechanistischen Zusammenhang
zwischen dem Wachstum des Geldkapitals, dem Wachstum der Investitionen und dem
Wachstum des Bruttosozialprodukts konstruieren. Nun muß allerdings die Frage
der Rentabilität von Investitionen fein säuberlich getrennt werden von der
Frage, ob und inwieweit Investitionen eine mengenmäßige Steigerung des Güterausstosses
nach sich ziehen. Nur Erweiterungsinvestitionen vergrößern entsprechend den
Güterausstoß und damit den Verbrauch von Rohstoffen, wohingegen in der BRD seit
vielen Jahren die Rationalisierungsinvestitionen überwiegen, die der Einsparung
von Arbeit und/oder Kapital dienen und keine Vergrößerung der
Produktionskapazitäten bewirken müssen! Wie gerade die letzten beiden Jahre
zeigen, kann der Unternehmer auch mit Rationalisierungsinvestitionen – ohne
nennenswert höheren Güterausstoß – hervorragende Renditen erzielen! Zweifellos
argumentieren die Freiwirte – in eindeutiger Absicht – ausschließlich mit den
kapazitätssteigernden Erweiterungsinvestitionen; demgegenüber ist in der
Realität die Erzielung einer Rendite von einem ständigen Wachstum der Produktion
entkoppelt. So waren in der BRD die Jahre 1981 und 1982 sogar durch rückläufige
Investitionen und rückläufiges Bruttosozialprodukt gekennzeichnet, trotzdem
stiegen in diesen Jahren die Zinseinkünfte aus dem Geldvermögen kontinuierlich
an. Zwischen den drei Größen (zinsforderndes) Geldvermögen, Investitionen und
Wirtschaftswachstum besteht also kein starrer Zusammenhang – ein
zinsgeldbedingter Wachstumszwang existiert nur in den Köpfen der Freiwirte!
Vielmehr erklärt sich das Wirtschaftswachstum vor allem aus den „eingebauten“
Eigenschaften unserer Konkurrenzwirtschaft: jeder Unternehmer versucht, durch
Vergrößerung seiner Produktion und seines Marktanteils seine Konkurrenten zu
übertrumpfen; da dies alle Konkurrenten ebenfalls tun, wächst das System als
Ganzes.
Einen
letzten Trumpf ziehen die Freiwirte in dieser Wachstumsdiskussion aus dem
Ärmel: durch den Vermehrungsmechanismus des Zinseszinses resultiere ein
exponentielles Wachstum des Geldkapitals; dieser Mechanismus führe bei
Null-Wirtschaftswachstum dazu, daß die Gewinnquote immer weiter ansteige,
während die Lohnquote rechnerisch immer weiter bis gegen Null absinke, der
Anteil der Lohnabhängigen am gleichbleibenden „Wirtschaftskuchen“ also
beständig schrumpfe. Diese Argumentation, wiederum gestützt auf Helmut Creutz,
gilt jedoch nur unter speziellen Bedingungen: Nur bei permanentem
„Stehenlassen“ des Anfangskapitals sowie bloß teilweiser Entnahme der anfallenden Zinsen und Zinseszinsen erzielt
der Geldvermögensbesitzer über die Jahre hinweg ein exponentielles
Vermögenswachstum; zehren die Kapitalbesitzer ihre Zinseinkünfte hingegen
regelmäßig vollständig auf, dann bleibt die Verteilung zwischen Geldkapital und
Arbeit konstant (so auch Helmut Creutz). Aus Sicht des kreditaufnehmenden
Schuldners wächst seine Verschuldung aus einem – bis zum Laufzeitende
tilgungsfreien! – Anfangskredit nur dann exponentiell, wenn die jeweils am Jahresende
fälligen Zinsen nicht vollständig aus laufendem Einkommen (beim Staat: aus
Steuereinnahmen) bezahlt werden können, sondern teilweise wieder verzinslich
kreditfinanziert werden müssen. Kann der Schuldner von Anbeginn an jeweils nur
die Zinsen auf ein Darlehen aus laufendem Einkommen bezahlen und entfällt
dessen (Zwischen-)Tilgung durch fortwährende Prolongation bzw. Revolvierung
(„ewiger“ Kredit), so bleibt seine Verschuldung gerade konstant.
Zusammenfassend
ist hierzu festzuhalten: auch in einer „Zinswirtschaft“ ist ein Nullwachstum
sehr wohl ohne Senkung der Lohnquote möglich, denn bei Nullwachstum sind definitorisch
die Neuinvestitionen, damit auch die Nettoverschuldung gleich Null, die Zinseinkommen
sind konstant, die Einkommensanteile von Kapital und Arbeit bleiben konstant.
Weiter meinen die Freiwirte (Bischoff/Grimminger): „Bei
zurückgehender Sachkapitalrendite – schon heute ist sie in vielen Bereichen der
Wirtschaft auf Null gesunken, und eben deshalb wird auch nicht mehr investiert
– ... Wesentlich mitschuldig an der Arbeitslosigkeit ist der zinsgeldbedingte
Investitionsstreik des Geldes, d.h. Milliardenbeträge werden nicht mehr in der
Wirtschaft investiert, weil im Produktionsbereich keine Rendite mehr
herausspringt. Die ausbleibenden Investitionen führen zu Arbeitslosigkeit. Mit
dem Absinken des Zinses würde entsprechend das Arbeitseinkommen erhöht.“ Nach der
freiwirtschaftlichen Geldreform soll das Geld demselben Angebotsdruck
unterliegen wie Waren und Dienstleistungen. Die Hortungsteuer soll
Geldenthortungen und damit eine erhöhte wirksame monetäre Nachfrage bewirken.
Daraus würde ein kräftiges Wirtschaftswachstum resultieren durch einen
Nachfrageschub seitens der Konsumenten (beschleunigtes Geldausgeben durch die
HSt) und der Investoren (Niedrigzins durch eintretende Kapitalfülle). Hiermit
würde ein schwerwiegender Widerspruch in der FWL-Argumentation aufgedeckt:
einerseits beklagt die FWL den vermeintlichen Wachstumszwang durch Zinsgeld,
erzeugt aber andererseits durch ihre Geldreform, falls diese erfolgreich wäre,
selbst einen kräftigen Wachstumsschub!
Nach
Überzeugung der Freiwirte ist der Zins die wichtigste Entstehungsursache der
Großkonzerne, der multinationalen Konzerne, die vor allem aufgrund ihrer
Geldmacht die Staaten beherrschten. Großkonzerne könnten nur wegen der enormen
Kapitalmacht überleben. Dabei handelt es sich jedoch um eine äußerst
unvollständige Analyse der wirklichen Konzentrationsursachen. Viele heute
namhafte Großkonzerne wurden von Erfinderpersönlichkeiten gegründet, die in
ihrer Branche damals den Stand der Technik bestimmten, so z.B. in der Elektrotechnik,
dem Automobilbau, der Chemie und Pharmazeutik usw. Die innovativen Pioniere
besaßen seinerzeit bei den sich Wachstumsmärkte erobernden neuen Produkten
deutliche Know-how-Vorsprünge hinsichtlich des Produktes selbst wie auch der
erforderlichen modernen Produktionstechnologien im Vergleich zur Konkurrenz. In
der Folge wuchsen diese Pionierunternehmen über den Branchendurchschnitt
hinaus. Fortschrittliche Produktionsmethoden und große Stückzahlen ermöglichten
konkurrenzunterbietende Stückkosten und Preise, damit weiteres Firmenwachstum.
Später kamen die Diversifizierung, die zum Unterbieten von nur in einer Branche
tätigen Konkurrenten die Möglichkeit der Mischkalkulation bzw. der
Quersubventionierung (nicht kostendeckende Dumping-Verkaufspreise konzernintern
finanziert aus ertragreichen Produkten) bietet sowie weitere Kostenvorteile
durch die Angliederung bislang selbständiger Lieferanten bzw. Händler hinzu.
All dies begründet die Überlegenheit der Großkonzerne. Im Gefolge der Rezession
und der Hochzinsphase trifft es nach den Daten der Deutschen Bundesbank zu, daß
Klein- und Mittelbetriebe am Kapitalmarkt relativ benachteiligt sind, weil sie
höhere Zinsen als Großbetriebe bezahlen und weil per Saldo ihre Zinsverpflichtungen
ihre Zinsforderungen übersteigen; demgegenüber sind Großkonzerne
Nettozinsempfänger.
Bei
einem reformierten Kapitalmarkt mit Niedrigzins würden die Klein- und
Mittelbetriebe nur im Ausmaß des Wegfalls dieser beiden Benachteiligungen
(höhere Sollzinsen sowie Netto-Zinszahler per Saldo) gegenüber den Großen
konkurrenzfähiger; die ganze Palette der übrigen Vorteile der Großkonzerne
(Know-how-Vorsprünge, kostengünstigere Produktion durch große Stückzahlen,
gleichzeitige Präsenz auf mehreren, voneinander unabhängigen Märkten etc.)
würde unverändert weiterbestehen. Leichtere Gründungs- und Finanzierungsbedingungen
für Selbständige würden sogar die Konkurrenz unter den Kleinen verschärfen, die
Pleiten nähmen rapide zu, der Ausleseprozeß würde noch härter. Da sind die
Freiwirte äußerst naiv, sich von einem reformierten Kapitalmarkt mit Sicherheit
ein „Abschmelzen“ der Großkonzerne zu versprechen und dieses „Abschmelzen“ als
besser und erfolgreicher zu bezeichnen als den Versuch, die Konzerne durch
Aufbau einer Gegenmacht (Staat, Gewerkschaften) entmachten und einer
demokratischen Kontrolle unterwerfen zu wollen.
Die Freiwirte
(Bischoff/Grimminger) meinen, folgende Hauptursachen der Arbeitslosigkeit
ausgemacht zu haben:
-
den zinsgeldbedingten Investitionsstreik des Geldes wegen zu
geringer Rentabilität von Sachinvestitionen; die ausbleibenden Investitionen
führen zu Arbeitslosigkeit
-
die durch das Zinsgeld notwendige staatliche soziale
Umverteilungspolitik sowie die Subventionspolitik des konzernhörigen Staates
führen zu einer künstlichen (!) Verteuerung des Faktors Arbeit und zu einer
relativen Verbilligung von Energie und Rohstoffen und damit nachfolgend zu
Rationalisierungen und Entlassungen.
Die FWL
behauptet, unter dem Regime der HSt würden auch bei einem gegen Null tendierenden
Zinssatz nach wie vor – sogar verstärkt! – Investitionen in Sachanlagen
getätigt – obwohl risikobehaftet und keinen Ertrag abwerfend. Dies ist nicht
einleuchtend, denn dem Vermögensanleger stünden nach der Geldreform ja
alternative risikolose Anlageformen wie (wertgesicherte) Spareinlagen,
(festverzinsliche) Wertpapiere, Immobilien, Kunstwerke, Edelmetalle,
Beteiligungen etc. offen. Die Aussicht, durch Niedrigzins das angeblich
„streikende Geld“ ausgerechnet in Produktionskapital zu lenken, ist eher pessimistisch
einzuschätzen, ganz abgesehen davon, ob der auszulösende Investitionsschub
überhaupt die Arbeitslosigkeit reduzieren würde. Ganz im Gegenteil würden bei
zinslosen Investitionskrediten insbesondere langlebige, technisch hochstehende
automatisierte Anlageinvestitionen gegenüber heute erheblich billiger werden
mit der Folge einer forcierten Wegrationalisierung von Arbeitsplätzen; Arbeit
würde relativ zu Kapital noch teurer. Extrem kapitalintensive Großtechnologien
wie AKWs, WAAs usw. würden – wegen des hohen Zinskostenanteils – sogar relativ
am meisten verbilligt!
Diese Einwände ignorierend gehen die Freiwirte kühn noch einen
Schritt weiter: die segensreichen Wirkungen ihrer Geldreform sollen sogar den kapitalistischen
Interessengegensatz zwischen Kapital und Arbeit überwinden – das Abhängigkeitsverhältnis
der Arbeitnehmer vom Unternehmer aufheben. Die Freiwirte begründen dies damit,
daß durch den sinkenden Zins automatisch die Löhne der Arbeiter stiegen, daß die
behauptete einsetzende Vollbeschäftigung die Rolle der „Schaffenden“ generell
stärke, daß nach der Überwindung des Zinses die Arbeiter ihren „vollen
Arbeitsertrag“ erhielten, daß jeder unzufriedene Arbeiter bei leichtem Zugang
zu zinsbilligem Kapital selbst einen Betrieb aufmachen könne (!), daß die
Arbeiter mit den Unternehmern weitgehend auf gleicher Vertragsebene stünden
durch die freie Wahl, ob sie selbständig oder im Betrieb eines anderen
Unternehmers arbeiten wollen: das Recht auf wirtschaftliche Eigeninitiative
würde zur Realität.
Die letztgenannte Idee ist eine der aberwitzigsten Vorstellungen
der Freiwirte, denn die „freie Wahl“ zwischen Abhängigkeit und Selbständigkeit
muß aus mehreren Gründen ein Hirngespinst bleiben: erstens erhalten überhaupt
nur diejenigen einen Kredit, die (Grund-) Vermögen der Bank als Sicherheit
stellen können; zweitens sind für die Selbständigkeit gewisse
Mindestqualifikationen erforderlich, z.B. eine abgelegte Meisterprüfung;
drittens würde eine Masse neu auf den Markt strömender Selbständiger einen
chaotischen Gründerkapitalismus mit entsprechendem Überangebot schaffen;
zahlreiche Pleiten wären die Folge, als Reaktion würde die Kreditvergabe
restriktiver gehandhabt, um das Verlustrisiko für die Gläubiger zu beschränken;
die „Gründerwelle“ würde sich als Flop herausstellen, die Chancen und Perspektiven
der (bisher) abhängig Beschäftigten verbesserten sich auf lange Sicht
keinesfalls.
In Kapitel
5.1 wurde dargelegt, daß die Hortungsteuer äußerstenfalls eine Umschichtung innerhalb
des Geldvermögens von Bargeld und Sichteinlagen zu längerfristigen Spareinlagen
bewirken kann – wenn auch nur in unbedeutendem Maße. Jedoch wird hierdurch das
Gesamtvolumen des Geldvermögens, zusammengesetzt aus Bargeld, Sichteinlagen,
Termingeldern, Spareinlagen, Bauspar-, Versicherungs- und Pensionsguthaben,
Wertpapieren und Aktien, nicht erhöht! Weil das Geldvermögen ja vollständig dem
Kreditbestand (= Verpflichtungen) entspricht, bleibt das Kapitalangebot
ebenfalls konstant; auf den Durchschnittszinssatz ergeben sich keinerlei
Auswirkungen.
Im
folgenden kommen wir aber den Freiwirten entgegen und untersuchen, was
passieren würde, sollte der Zins tatsächlich gegen Null absinken.
Die
Freiwirte behaupten, nach dem Wegfall des Zinses würden die Arbeitenden
gewaltig gestiegene Löhne erhalten, die volkswirtschaftliche Lohnquote würde
entsprechend ansteigen – am Ende auf bis zu 100 % (!), das sog. „Recht auf den
vollen Arbeitsertrag“ werde endlich verwirklicht. Diese Milchmädchenrechnung
schlägt die wegfallende „Zinsbelastung“ von 187 Mrd. DM für 1984 einfach nur
den Arbeitseinkommen zu; völlig ausgeblendet wird dabei der kapitalistische
Verteilungskampf, bei dem es von Macht und Kampfbereitschaft abhängt, ob eine
Zinskostensenkung die Profite der Unternehmen oder die Arbeitseinkommen der
Lohnabhängigen erhöht; ohne gewerkschaftliche Aktivitäten würden
wegfallende Zinskosten automatisch nur den Unternehmern in voller Höhe
zufallen! Ferner „vergessen“ die Freiwirte, daß ein Wegfall des Zinses nicht
nur 187 Mrd. DM weniger Zinsausgaben, sondern eben auch 113 Mrd. DM weniger
Zinseinnahmen für die Vermögenseinkommensbezieher bedeutet, welche diese
empfindliche Einbuße sicherlich anderweitig, z.B. über Profitsteigerung zu
Lasten der Löhne, aufzuholen versuchen. Die Freiwirte (Helmut Creutz)
verwechseln hier die Verteilung zwischen den Klassen (Kapital und Arbeit) mit
der Verteilung innerhalb einer Klasse: wegfallende Zinseinkommen führen lediglich
zu einer Umverteilung innerhalb der Gewinnquote; die Zinseinkommen der
Geldvermögenseigner würden sinken, die Profite der „eigentlichen“ Unternehmer
würden steigen; die Lohnquote bliebe davon unberührt.
Die Freiwirte machen es sich hier sehr einfach: für sie ist die
(zins)kapitalistische Ausbeutung schlicht mit dem Fortfall der Zinseinkünfte
aus Geldvermögen beseitigt; alle sonstigen Nicht-Zins-Profite werden dreist als
„Risikoprämie“ bzw. „Unternehmerlohn“ definiert und gerechtfertigt; diese
Profitkategorien zählen die Freiwirte zu den Einkommen der „Schaffenden“, die
also Arbeiter und Unternehmer umfassen! Damit stoßen die Freiwirte nicht
bis zum Kern der wahren kapitalistischen Ausbeutung vor: die spezifisch
kapitalistischen Eigentumsverhältnisse an den Produktionsmitteln haben eine
Verknappung der Produktionsmittel zur Folge. Nur-Arbeitskraftbesitzer stehen
für ihren Existenzerhalt unter Arbeitszwang; so ist die „Erpreßbarkeit eines
Profits“ aus den Arbeitern rein realwirtschaftlich, nicht-monetär erklärbar,
denn die Unternehmer monopolisieren die Produktionsmittel, woraus sie Profit
pressen können. Analog monopolisierten im Feudalismus die Grundbesitzer den
Boden, woraus sie die Grundrente preßten. So definieren die Freiwirte den
„vollen Arbeitsertrag“ bzw. den „leistungsgerechten Lohn“ kurz und bündig als
den heutigen, um den Zinsanteil bereinigten Lohn. Kein Wort davon, daß in einer
hocharbeitsteiligen Produktion unter dem Zusammenwirken vieler Menschen und
Maschinen der Beitrag und damit der Lohn des Einzelnen gar nicht objektiv
feststellbar ist, geschweige denn, daß die Einkommen den Arbeitern und Unternehmern
entsprechend ihrer jeweiligen Produktivität zuzuordnen sind! Nur so ist es
überhaupt verständlich, daß die Freiwirte den Gewerkschaften eine „falsche
Stoßrichtung“ vorwerfen, weil diese sich nicht gegen den angeblichen
Hauptausbeuter „Zins“ richten.