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© 1986 Jürgen KAUN unter Mitarbeit von Friedrich FELDMANN   Stuttgart

KRITIK DER FREIWIRTSCHAFTLICHEN GELD- UND ZINSTHEORIE

 

1        Einführung...................................................................................................................................................................... 2

2        Zur Begründung des Zinses........................................................................................................................................ 3

2.1         Der Geldzins........................................................................................................................................................... 3

2.2         Realwirtschaftliche Zinstheorien........................................................................................................................ 3

2.2.1           Zinsverpflichtungen aus Konsumentenkrediten.................................................................................. 3

2.2.2           Zinsverpflichtungen aus Investitionskrediten...................................................................................... 4

2.3         Geld-/Kapitalmärkte und Zins............................................................................................................................. 4

2.4         Empirische Größenordnungen für die BRD...................................................................................................... 4

2.5         Die wahre Höhe der sog. „Zinsbelastung“....................................................................................................... 4

2.5.1           Die absolute Zinsbelastung..................................................................................................................... 5

2.5.2           Die relative Zinsbelastung........................................................................................................................ 5

2.6         Zins als Risikoprämie und Bearbeitungsgebühr.............................................................................................. 6

2.7         Zins als Güterzins: Miete, Pacht......................................................................................................................... 6

3        Darstellung der freiwirtschaftlichen Geldreform....................................................................................................... 6

3.1         Umlaufsicherung................................................................................................................................................... 7

3.2         Indexwährung........................................................................................................................................................ 7

3.3         Abschaffung von Fristentransformation und Buchgeldschöpfung............................................................. 7

3.4         Freie Wechselkurse.............................................................................................................................................. 8

3.5         Gesetz zur Stabilerhaltung der Währung.......................................................................................................... 8

4        Kritik der freiwirtschaftlichen Geldreform.................................................................................................................. 8

4.1         Beurteilung der Hortungsteuer (Umlaufsicherungsgebühr).......................................................................... 9

4.2         Beurteilung der Indexwährung......................................................................................................................... 12

4.3         Zum Verbot der Fristentransformation bzw. der Buchgeldschöpfung....................................................... 14

4.4         Zu der Forderung nach freien Wechselkursen.............................................................................................. 15

4.5         Zur gesetzlichen Verpflichtung der Bundesbank auf absolute Währungsstabilität................................ 15

4.6         Zum freiwirtschaftlichen Vorschlag eines Verkaufs der Währungsreserven der Bundesbank zur
teilweisen Tilgung der Staatsschulden...........................................................................................................
16

5        Die Folgewirkungen der freiwirtschaftlichen Geldreform...................................................................................... 16

5.1         Absinken des Zinssatzes durch eintretende Kapitalfülle?........................................................................... 16

5.2.        Verhinderung von Inflation und Deflation durch die umlaufgesicherte Indexwährung?........................ 17

5.3         Beendigung des „zinsbedingten Wachstumszwangs“ der Wirtschaft?.................................................... 17

5.4         Überwindung von Kapitalballung und Zentralismus?.................................................................................. 18

5.5         Vollbeschäftigung?............................................................................................................................................ 19

5.6         Verteilungswirkungen der Geldreform............................................................................................................. 20

 

 

 

 

1       Einführung

Die Aktivitäten der Anhänger der auf Silvio Gesell (1862 - 1930) zurückgehenden Freiwirtschaftslehre lassen sich bis in die Gründungsphase des Landesverbandes Baden-Württemberg (BW) der GRÜNEN zurückverfolgen. Die Freiwirte waren insofern erfolgreich, als es ihnen gelang, im Abschnitt „öffentliche Finanzen, Währung“ auf S. 8 des Grundsatzprogramms BW von 1980 die Grundzüge ihrer Geldreform festzuschreiben – bis heute erfolgte keine Revision dieser Aussagen! Seitdem drängten die Freiwirte im Plenum der LAG Wirtschaft und Finanzen immer wieder auf eine eingehende Diskussion und Berücksichtigung ihrer Thesen; schließlich wurde am 3.11.1984 im Landtag ein Seminar zum Thema Geld und Zins abgehalten, auf dem Helmut Creutz und Reiner Bischoff die freiwirtschaftliche Position und Hansjörg Herr von der FU Berlin den kritischen Standpunkt referierten. Das Seminar warf indessen mehr Fragen auf als es Antworten zu geben vermochte, weshalb beschlossen wurde, für befristete Zeit einen Arbeitskreis „Geld und Zins“ ins Leben zu rufen. Als ständige Mitglieder gehörten dem AK an seitens der Freiwirte Reiner Bischoff, Hugo Blau, Michael Grimminger, Otto Malig; seitens der Kritiker Friedrich Feldmann, Willi Hauptvogel, Hans-Peter Hellermann, Elke Henkies, Bernhard Hübner und Jürgen Kaun. Die Koordination oblag gemeinschaftlich Elke Henkies und dem Freiwirt Otto Malig. Auf insgesamt 10 Arbeitssitzungen in der Zeit vom 12.1.1985 bis zum 8.2.1986 wurde die Thematik diskutiert, wobei als Diskussionsleitfaden ein in der 1. Fassung 24-seitiges Papier „Geldreform im Wirtschaftsprogramm der GRÜNEN BW“ der beiden freiwirtschaftlichen Autoren Bischoff/Grimminger diente. Im Oktober 1985 legten die Autoren eine revidierte, 2. Fassung dieses Papiers vor, das die Ein­wände der Kritiker angemessen berücksichtigen sollte. Es konnte jedoch in den Grundpositionen keine Annäherung erzielt werden. Statt eines konsensfähigen gemeinschaftlichen Abschlußpapiers legen sowohl die Freiwirte als auch deren Kritiker jeweils eine eigene Stellungnahme dem Plenum am 1.3.1986 vor.

Bischoff/Grimminger rechnen sich selbst der modernen, „reformistischen“ Strömung innerhalb der Freiwirte zu, die u.a. durch Gottfried Binn, Helmut Creutz, Hans Weitkamp und durch das Publikationsorgan „Zeitschrift für Sozialökonomie – mensch, technik, gesellschaft“ der Stiftung für persönliche Freiheit und soziale Sicherheit sowie durch Georg Ottos „Die Liberalsozialen in den GRÜNEN – Arbeitskreis Dritter Weg“ im Landesverband Niedersachsen repräsentiert wird. Wesentliche Argumentationslinien ihrer Geldreform haben Bischoff/ Grimminger übernommen von Dieter Suhr, Geld ohne Mehrwert, Frankfurt 1983.

Diese Kritik beschäftigt sich auch mit Aussagen der traditionellen Freiwirtschaftslehre (FWL), vertreten durch die Partei „Freisoziale Union (FSU)“ und u.a. durch die Zeitschrift „Der Dritte Weg“.

Ideologisch ist die FWL wegen der Glorifizierung des freien Unternehmertums, der Überbetonung des Individualismus und des Selbsthilfeprinzips, der strikt marktwirtschaftlichen, antistaatlichen und antikollektivistischen Einstellung sowie des absoluten Vorrangs des Leistungs- vor dem Bedarfsprinzip in der Nähe des rigorosen Wirtschaftsliberalismus bzw. des Ordoliberalismus der Freiburger Schule um Walter Eucken anzusiedeln.

Durch die Verwirklichung der freiwirtschaftlichen Geldreform sollen nach Meinung der Freiwirte folgende Ziele erreicht werden, die großteils auch die der GRÜNEN sind: Beseitigung der Arbeitslosigkeit, Abbau der vorhandenen und Verhütung weiterer Umweltschäden, Verhinderung der Inflation, Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Menschen, Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit, Überwindung des Wachstumszwangs, Brechung der Macht internationaler Konzerne und des Kapitals, Abbau der Staatsverschuldung.

Die Freiwirte (Bischoff/Grimminger) wollen diese Ziele hauptsächlich durch folgende Maßnahmen erreichen:

-       Durchführung einer Geldreform, d.h. Schaffung von „Freigeld“. Dabei soll eine Geldhortungsteuer oder Umlaufsicherungsgebühr den Geldumlauf beständig sichern. Bargeld und Giroguthaben wären mit einer Hortungsteuer von 5 bis 10 % jährlich zu belasten. Sparkonten würden davon je nach Länge der Festlegungszeit mehr oder weniger befreit. Sie würden mit einer Wertsicherungsklausel ausgestattet, aber nicht verzinst.

-       Den Banken würde die Fristentransformation verboten, d.h. sie dürften kurzfristige Kundeneinlagen nicht mehr für langfristige Kredite verwenden.

-       Einführung freier Wechselkurse überall, also Austritt der BRD aus dem europäischen Währungssystem.

-       Die Bundesbank sollte ihre Währungsreserven (z.Z. etwa 70 Mrd. DM Buchwert) verkau­fen und zum Abbau der Staatsschulden verwenden.

-       Durch diese Maßnahmen soll mittelbar eine Zinssenkung bis auf die unvermeidbare Bearbeitungsgebühr von ca. 2 % erreicht werden, die als entscheidend für das Erreichen
der genannten Ziele angesehen wird.

 

 

 

2       Zur Begründung des Zinses

2.1       Der Geldzins

Diese ausschließlich monetäre Erklärung definiert den Zins als „Liquiditätsverzichtsprämie“: weil Geld ein allgemeines, jederzeit flüssiges Tauschmittel ist, muß jedem Geldbesitzer ein Geldzins bezahlt werden, damit er sein Geld in Umlauf bringt und nicht in seiner Kasse hortet, was einen Nachfrageausfall nach sich zöge; bei sehr niedrigem Zins gerät nämlich die Geldnachfrage in die „Liquiditätsfalle“, d.h. Hortung in den Kassen der Privaten, denn der Liquiditätsvorteil der Kassenhaltung wird jetzt attraktiv. Schließlich müssen die Geldhorter bei extremem Niedrigzins nicht mit wesentlichen Ausfällen an Zinseinnahmen rechnen, die sie sonst bei fester Geldanlage kassiert hätten.

Die FWL kennt nur diese eine Zinserklärung, die nachfolgend dargelegten Zinstheorien ignoriert sie. Der Geldzins wird durch die FWL gebrandmarkt als „Zinsausbeutung, leistungsloses Einkommen“, das die Geldbesitzer von den Unternehmern und Arbeitern erpressen könnten; dieser Zins soll als Zentralforderung der Freiwirte allmählich verschwinden.

An dieser Stelle läßt sich dagegen einwenden, daß Geld ein ökonomisches Gut darstellt, das prinzipiell knapp ist. Deshalb kann jedes knappe Gut einen positiven Preis, hier den Geldzins, erzielen.

2.2       Realwirtschaftliche Zinstheorien

2.2.1   Zinsverpflichtungen aus Konsumentenkrediten

Betrachten wir einen Kreditvorgang zwischen zwei privaten Haushalten: der Kreditgeber verzichtet durch den Geldverleih auf an und für sich möglichen Konsum in der Gegenwart, er erleidet durch seinen Konsumverzicht einen Nutzenentgang; dazu kommt, daß ihm 100 DM heute lieber sind als 100 DM in ein paar Jahren. Wegen der Unsicherheit in der Zukunft und der Geldentwertung fordert ein ökonomisch denkender Kreditgeber einen Aufschlag (Zins) für sein verliehenes Geld, so daß er in ein paar Jahren z.B. 105 DM je heute verliehene 100 DM zurückerhält. Andererseits ist das Verlangen des Aufpreises vom Kreditnehmer her ebenfalls gerechtfertigt, denn der ihm durch den Kredit ermöglichte Mehrkonsum ist ihm offenbar den Aufpreis (Zins) wert, da er in der Gegenwart entsprechend mehr Bedürfnisbefriedigung genießt.

2.2.2   Zinsverpflichtungen aus Investitionskrediten

Hier werden Kreditvergaben von privaten Haushalten an Unternehmer untersucht. Im Kapitalismus gehören die Produktionsanlagen den Unternehmern, einer relativ kleinen Schicht, während die große Mehrheit, die Lohnabhängigen, ihre Arbeitskraft zur Existenzsicherung den Kapitaleignern verkaufen muß. Übersteigen die Verkaufserlöse der Produkte die vertraglich fixierten Kosten (u.a. Löhne), so verbleibt ein Profit, der allein den Kapitaleignern zufällt. Unter kapitalistischen Produktionsbedingungen fragen die Unternehmer nur dann Investitionskredite nach, wenn aus dem Einsatz des damit finanzierten Sachkapitals (Gebäude, Anlagen, Maschinen usw.) Profite zu erwarten sind. Der Fremdkapitalgeber fordert vom Investor berechtigterweise den Zins als Beteiligung am Profit aus dem kreditfinanzierten profitsteigernden Sachkapitaleinsatz. Das gilt verstärkt, wenn die Kapitalgeber nur durch Zinszahlung zum Sparen, d.h. Verzicht auf Gegenwartskonsum, bereit sind. Auch wenn es überhaupt keinen Geldzins mehr gäbe, könnte unter kapitalistischen Produktionsverhältnissen jeder Unternehmer weiter einen Profit erzielen – allein wegen der Eigentums- und Herrschaftsverhältnisse: die Vermögenden könnten sich – anstelle nun nicht mehr rentabler Finanzanlagen – selbst Produktionsmittel kaufen, an denen sie Arbeiter beschäftigen und mit deren Hilfe sie Profit erzielen könnten. Diese Zinsforderung (Profit) entsteht ausschließlich in der kapitalistischen Produktionssphäre – durch die alternativen Anlagemöglichkeiten, die den Vermögenden offenstehen (Finanzanlagen oder Produktivkapital).

2.3       Geld-/Kapitalmärkte und Zins

In einer Marktwirtschaft und bei prinzipieller Knappheit des Geldes bildet sich an den Geld- und Kapitalmärkten aus dem Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage ein Zinssatz als Knappheitspreis des Geldes, wobei der Zinssatz zu verstehen ist als Preis für die zeitweise Überlassung von Kaufkraft in Geldform (Kredit) auf dem Geldkapitalmarkt. Das Kreditangebot stammt vor allem von den Privathaushalten, aber auch von Unternehmen, die Kreditnachfrage erfolgt für Zwecke des Investierens, Konsumierens und zur Spekulation. Die Zinshöhe sorgt nun dafür, daß nur die rentabelsten bzw. erfolgreichsten Vorhaben am Kreditmarkt plaziert werden können; bei sehr niedrigem Zinssatz – so eine vorliegende Auffassung – würden die Fehlinvestitionen zunehmen, weil die billigen Kredite nicht mehr die sorgfältige Auswahl der Investitionsprojekte nach Erfolgsaussichten und Rentabilität erzwingen würden.

2.4       Empirische Größenordnungen für die BRD

Der maximale Bestand an „Hortgeld“ im Sinne der Freiwirte (= Geldmenge M l : Bargeldumlauf + Sichteinlagen) betrug 1984 etwa 300 Mrd. DM. Der Kredit ist heute ganz überwiegend ein Werkzeug zum Erwerb von gewinnversprechenden Produktionsmitteln. So betrugen Ende 1984 die Kreditverpflichtungen der Unternehmen (ohne Wohnungswirtschaft) 1.406 Mrd. DM, diejenigen der Privathaushalte dagegen nur 177 Mrd. DM. Der Löwenanteil der Kredite wird folglich als Investitionskredite durch Punkt 2.2.2 erklärt.

2.5       Die wahre Höhe der sog. „Zinsbelastung“

Hier operieren die Freiwirte, allen voran Helmut Creutz, mit wahren Horrorzahlen, woraus sie eines ihrer stärksten Argumente zugunsten ihrer Geldreform zu ziehen trachten. Bei genauer Analyse stößt man jedoch auf einen der gravierendsten Denkfehler im freiwirtschaftlichen Gedankengebäude. Gestützt auf Helmut Creutz' sog. „Berechnungen“, gelangen die Freiwirte zu folgenden Behauptungen:

-       für 1984 beträgt angeblich die „Zinsbelastung“ der „Schaffenden“ 187 Mrd. DM

-       die Geldkapitalverzinsung zehre heute einen Anteil von ca. 14 % am Volkseinkommen (1984: 1.341 Mrd. DM) auf

-       auf jeden bundesdeutschen Haushalt komme eine Gesamtverschuldung von 130.000 DM, für die jährlich ca. 10.000 DM Zinsen bezahlt werden müßten.

Wie jedoch die Tatsachen aussehen, ist seit der Veröffentlichung der Zinsstromrechnung 1984 durch die Deutsche Bundesbank für jedermann nachprüfbar. In 1984 wurden fast 2/3 aller Zinszahlungen von Unternehmen geleistet, während andererseits 4/5 aller Zinseinkünfte auf Privathaushalte entfielen. Insgesamt besaßen 1984 Private, Unternehmen und Staat Zinsforderungen von 113 Mrd. DM; die Zinsverpflichtungen aller drei Sektoren zusammengenommen betrugen 187 Mrd. DM; der Saldo von 74 Mrd. DM entspricht den Netto-Zinsforderungen des Bankensystems an Private, Unternehmen und Staat. Betrachtet man nur die Privathaushalte allein, so hatten diese per Saldo einen Zinseinnahmenüberschuß von 71,5 Mrd. DM (90 Mrd. DM Zinsforderungen ./. 18,5 Mrd. DM Zinsverpflichtungen), was bei ca. 24 Mio. Haushalten in der BRD pro Haushalt im Durchschnitt ca. 3.000 DM Zinseinnahmen ergibt. Die falschen Resultate der FWL-Berechnungen beruhen zum einen darauf, daß „vergessen“ wird, die Zinsverpflichtungen und die -forderungen gegeneinander aufzurechnen und folglich nur den Saldo von 74 Mrd. DM als sog. „Zinsbelastung“ aller drei Sektoren gegenüber dem Bankensystem zu verrechnen; zum anderen schlägt die FWL alle Zinsverpflichtungen (187 Mrd. DM) nur den Privathaushalten zu und unterstellt damit, Unternehmen und Staat hätten endgültig überhaupt keine Zinslast zu tragen.

2.5.1   Die absolute Zinsbelastung

Bischoff/Grimminger und auch Helmut Creutz versuchen, die absolute Zinsbelastung für die gesamte BRD-Volkswirtschaft zu berechnen, wobei sie methodisch wie folgt vorgehen: die gesamten Zinsverpflichtungen der drei Sektoren Unternehmen, Privathaushalte und Staat (zusammen 187 Mrd. DM in 1984) werden einfach in Relation zum Bruttosozialprodukt (BSP) gesetzt. Für 1984 betragen alle Zinsverpflichtungen demnach 10,7 % des BSP; hiermit soll der Eindruck erweckt werden, diese 10,7 % würden vom BSP „abgezwackt“ und würden der Volkswirtschaft definitiv entgehen. Die „Berechnung“ einer absoluten Zinsbelastung auf der Ebene der gesamten Volkswirtschaft ist allerdings ein völlig sinnloses Unterfangen: für eine Volkswirtschaft als Ganzes existiert – abgesehen von einer unbedeutenden Nettoauslandsverschuldung – per Saldo keine inländische Verschuldung und damit keine „Zinsbelastung“. Den Zinsforderungen der Kreditgeber stehen in gleicher Höhe die Zinsverpflichtungen der Kreditnehmer gegenüber; beide heben sich gegenseitig auf, der inländische Zinssaldo einer Volkswirtschaft ist gleich Null!

2.5.2   Die relative Zinsbelastung

Hier steht die Zinsbelastung der Privathaushalte insgesamt und innerhalb dieses Sektors zur Debatte. Die Haushalte insgesamt erzielten für 1984 per Saldo einen Zinseinnahmenüberschuß von 71,5 Mrd. DM (90 Mrd. DM Zinsforderungen ./. 18,5 Mrd. DM Zinsverpflichtungen aus Konsumentenkrediten). Nun behaupten die Freiwirte einfach, die gesamten 187 Mrd. DM Zinsverpflichtungen würden vollständig in den Preisen, Mieten und Steuern endgültig nur auf die Haushalte überwälzt; danach trügen weder die Unternehmen (durch Schmälerung der unverteilten Gewinne) noch der Staat (durch Neuverschuldung für Zwecke des Zinsendienstes) Anteile der Zinskosten. Ferner wird auch hier wieder „vergessen“, für die Gesamtheit der Haushalte die 187 Mrd. DM Zinsverpflichtungen aller drei Sektoren mit den 90 Mrd. DM Zinsforderungen der Haushalte zu saldieren. Da exakte statistische Zahlen leider fehlen, versuchen die Freiwirte durch Rückgriff auf Helmut Creutz' Angaben das Ausmaß der zinsbedingten Umverteilung innerhalb der Haushalte – von den Armen hin zu den Reichen – zu schätzen. Sie geben die Höhe des zinsbedingten Nettotransfers mit jährlich ca. 90 - 100 Mrd. DM an; durch die Zinsanteile in Preisen, Mieten und Steuern müßten derzeit 85 % der Haushalte als Nettozinszahler bezeichnet werden, die die Nettozinseinnahmen der restlichen 15 % der Haushalte bezahlten.

2.6       Zins als Risikoprämie und Bearbeitungsgebühr

Bestandteile des in der Realität beobachtbaren Gesamtzinssatzes sind auch die Risikoprämie, die zu verstehen ist als eine Versicherungsprämie, die der Gläubiger seinem Schuldner für einen eventuellen Ausfall seiner Forderung abverlangt und die Bearbeitungsgebühr (Provision) der Kreditinstitute.

Die effektive Höhe dieser beiden Zinsbestandteile kann nur geschätzt werden: als Untergrenze ist die Zinsspanne der Banken zwischen Soll- und Habenzinsen anzusehen, die in der BRD immerhin zwischen 2 - 3 % pro Jahr liegt. Dazu müssen noch die jeweiligen individuellen Risikoprämienforderungen der Kapitaleinleger addiert werden, die ihnen die Bank bieten muß, damit ihr die entsprechenden Spareinlagen überlassen werden. Die Konsequenz daraus lautet: selbst wenn den Spareinlegern nur noch Habenzinsen von 0 % „gezahlt“ würden, könnte der Sollzins real, d.h. nach Abzug der Inflationsrate, nicht unter 3 % sinken – allein wegen Risikoprämie und Bankprovision! Hinzuzufügen ist, daß diese beiden Zinselemente selbstverständlich von den Freiwirten anerkannt und bejaht werden. Ferner lagen in der BRD die Zinsen bislang kaum jemals um mehr als 3 % über der Inflationsrate.

2.7       Zins als Güterzins: Miete, Pacht

Diese Zinskategorien sind vergleichsweise am weitesten entfernt von den Zinserklärungen geldlicher Natur. Miete und Pacht sind durch das sog. „Geldmonopol“ nicht erklärbar. Beide können verlangt werden für die leihweise Überlassung von Grund- oder Wohnungseigentum. Der Pächter bzw. Mieter zahlt für die Nutzung von Grund bzw. Wohnraum; der spezifische Vorteil der leihweisen Nutzung besteht für ihn darin, daß er eigene Einkommensanteile nicht fest in Grund oder Wohnraum anlegen muß, sondern dieses Einkommen anderweitig verwen­den kann, etwa zu Konsumzwecken oder zur Ersparnisbildung in Geldform.

Die gesonderte Erwähnung dieser Güterzinsen erfolgt deshalb, weil sie einen beträchtlichen Anteil der Gewinnquote ausmachen (enthalten in den „Vermögenseinkünften“) und die Freiwirte ja leichtfertig ein Verschwinden der Gewinnquote (als Inbegriff aller „leistungslosen Einkommen“) versprechen, so daß am Ende das Volkseinkommen zu 100 % aus Arbeitseinkommen bestehen soll.

 

 

 

 

3       Darstellung der freiwirtschaftlichen Geldreform

Silvio Gesell (1862 - 1930), der Begründer der FWL, entwickelte eine ausschließlich monetäre Krisentheorie, derzufolge sich Währungsstabilität nur durch die Anpassung der umlaufenden Geldmenge an das Warenangebot erreichen lasse; nur beständig umlaufendes Geld gewährleiste eine derartige Anpassung. Geldhortung erzeuge krisenhafte Stockungen des Warenaustausches infolge ausfallender Nachfrage und „erpresse“ den Zins als arbeitsloses Einkommen, was der Marktwirtschaft erst ihren sog. „kapitalistischen“, d.h. unsozialen und ausbeuterischen Charakter gebe. Für den Bereich des Geldwesens lautet daher die geeignete Therapie: Beseitigung der Eigenschaft des Geldes, Zinsen zu tragen („Schwund- oder Freigeld“) .

Die Neuordnung des Geldwesens ist folglich das Kernstück der FWL, denn für die Freiwirte stellt die Hortbarkeit des Geldes die Quelle des Zinses und die tatsächliche Hortung von Geld die Ursache von Stockungen im Kreislauf von Produktion und Konsumtion dar. Eine Geldreform soll zweierlei bewirken:

3.1       Umlaufsicherung

Das Geld soll so beschaffen sein, daß sich eine Hortung nicht lohnt und ein rascher und störungsfreier Umlauf gesichert ist. Die Sicherung oder sogar Beschleunigung (!) des Geldumlaufes soll erreicht werden durch eine planmäßige Verringerung des Nennwertes der Banknoten und des Buchgeldes (Sichteinlagen) auf den Girokonten. Der bei der planmäßigen Entwertung einbehaltene Abschlag wird als „Hortungssteuer“ oder „Umlaufsicherungsgebühr“ bezeichnet. Die Höhe dieser Abgabe wird von den Freiwirten mit ca. 5 - 10 % jährlich angegeben; auf die Sichteinlagen und das Bargeld (= Geldmenge M 1), derzeit ca. 314 Mrd. DM, müßten die Bürger dann 15,7 bis 31,4 Mrd. DM sog. „Hortungssteuer“ entrichten, falls sie ihr Verhalten nicht änderten und das Geld nicht beschleunigt in Umlauf gäben. Nach Ansicht der Freiwirte wird unter der bestehenden Geldordnung in der BRD eine Geldhortung großen Ausmaßes nur durch die beiden „destruktiven“ Umlaufsicherer Zins und Inflation mehr schlecht als recht verhindert. Die heutigen „destruktiven“ Umlaufsicherer seien jedoch der freiwirtschaftlichen Hortungssteuer weit unterlegen, weil erstere nur mangelhaft – wenn überhaupt – durch die Bundesbank zu steuern seien, ferner die Inflation zerstörerische Wirkungen auf die Wirtschaft zeitige und der Zins reine Ausbeutung aller Schaffenden, von Unterneh­mern und Arbeitern, darstelle.

3.2       Indexwährung

Die umlaufende Geldmenge soll so bemessen sein, daß ein Ausgleich zwischen Warenangebot und -nachfrage besteht. Als Grundlage der Bemessung dient ein Index aus dem Durchschnitt aller Marktpreise oder der Preise eines Warenkorbs lebenswichtiger Güter. Da künftig die Bundesbank über das konstruktive und zuverlässige Umlaufsicherungsmittel „Hortungssteuer“ verfüge, könne sie nach Ansicht der Freiwirte hundertprozentig die umlaufende Geldmenge voll verantwortlich steuern. Die Freiwirte erheben den Anspruch, durch ihre umlaufgesicherte Indexwährung endgültig die Ursache von Inflation und Deflation beseitigt zu haben und somit eine kaufkraftstabile Währung garantieren zu können.

Die freiwirtschaftliche Geldreform beabsichtigt, eine Verhaltensänderung der Bürger in Richtung auf nur noch zwei Alternativen, mit denen man der Hortungssteuer entgeht, zu erzwingen:

a)      sofortige Barzahlung, besser noch Vorauszahlung (!) aller Käufe

b)      langfristige Spareinlagen.

Kurzfristiges Sparen wird noch teilweise, mit fallender Tendenz, mit der Hortungssteuer belegt. Erst langfristige Spargelder sollen gänzlich steuerbefreit sein. Die Freiwirte nehmen an, daß wegen der infolge vermehrten Sparens eintretenden Kapitalfülle die Zinsen bis gegen 0 sinken werden, also letztlich „organisch“ verschwinden. Quasi als „Ersatz“ für die fehlenden Zinsen wird den Sparern durch Indexierung (Wertsicherung) die Kaufkraftstabilität ihrer Sparbeträge über die gesamte Laufzeit garantiert.

Neben den oben aufgeführten Kernforderungen beinhaltet die Geldreform eine Reihe weiterer Nebenforderungen:

3.3       Abschaffung von Fristentransformation und Buchgeldschöpfung

Bei dem heutzutage hohen Anteil kurzfristig fälliger Einlagen in den Bankbilanzen nehmen die Banken eine Fristentransformation vor: sie wandeln kurzfristige Kundeneinlagen um in Kredite mit längerer Laufzeit, weil die kreditnehmende Wirtschaft wegen der Sicherheit lang­fristiger Planungen längerfristige Kredite wünscht. Das Volumen dieser kurzfristigen Sichteinlagen betrug 1984 213,7 Mrd. DM. Die Freiwirte bezeichnen die Fristentransformation als „gesetzlich erlaubte Falschmünzerei“ und möchten sie daher abschaffen. Weiter wird ein Verbot der Buchgeldschöpfung durch die Geschäftsbanken gefordert. Heute können die Geschäftsbanken nämlich auf der Basis der Sichteinlagen – nach Maßgabe des Mindestreservesatzes und der Bargeldabhebung – einen vielfachen Betrag davon als Kredite verleihen. Ein totales Verbot der Buchgeldschöpfung könnte eventuell die Steuerbarkeit der Geldmenge durch die Bundesbank verbessern; diese Überlegungen verleiteten übrigens den US-Monetaristen Milton Friedman zu seinem „Chicago-Plan“, durch Einführung einer Mindestreservepflicht von 100 % auf Sichteinlagen ebenfalls die Buchgeldschöpfung gänzlich zu unterbinden.

Die Freiwirte glauben, daß nach ihrer Geldreform durch den Umlaufzwang den Banken genügend langfristige Einlagen zufließen würden, so daß die angestrebten Verbote von Fristentransformation und Buchgeldschöpfung ohne nachteilige Folgen auf das Kreditangebot blieben.

3.4       Freie Wechselkurse

Hier teilen die Freiwirte mit den neoklassisch-liberalen Ökonomen, insbesondere mit den Monetaristen, die Überzeugung, freie Wechselkurse ermöglichten eine national stabile Geldpolitik – abgeschirmt vom Ausland – und verhüteten jegliche importierte Inflation. Diese Auffassung begründet ihre vehemente Forderung nach völliger Freigabe der Wechselkurse – auch innerhalb Europas!

3.5       Gesetz zur Stabilerhaltung der Währung

Nach Verwirklichung der Geldreform sei der Bundesbank erstmals die volle Kontrolle über die umlaufende Geldmenge möglich; daher könne die Bundesbank ausdrücklich auf die Währungsstabilität verpflichtet werden. Diese Verpflichtung existiert allerdings in schwächerer Form schon heute, denn der § 3 Bundesbankgesetz definiert die Aufgabe der Bundesbank als Regelung des Geldumlaufs mit dem Ziel, die Währung zu sichern.

Ferner wird erwogen, die gesamten Währungsreserven der Bundesbank in Höhe von ca. 71 Mrd. DM (Buchwert) bzw. 170 Mrd. DM (Marktwert) zu verkaufen und damit einen Teil der Staatsschulden zu tilgen.

 

 

 

 

 

4       Kritik der freiwirtschaftlichen Geldreform

Zur Einführung sind zunächst einige Begriffe zu klären. Die gesamte Kassenhaltung der Haushalte und Unternehmen, also die Summe aus Bargeld und den Buchgeldern auf den Girokonten der Banken (= Sichteinlagen), läßt sich – rein gedanklich – je nach dem dahinter stehenden Motiv in zwei Kassen aufspalten:

(1)   die passive Kasse, die zu Vermögensanlage- bzw. Spekulationszwecken gehalten wird, wird planmäßig dem Geldumlauf entzogen, also gehortet (Geld als Wertaufbewahrungsmittel);

(2)   die aktive Kasse, die aus dem Transaktions- und dem Vorsichtsmotiv heraus zur Finanzierung aller geplanten und unvorhersehbaren Käufe gehalten wird, ist prinzipiell bestimmt für den ständigen Umlauf der Geldeinheiten und wird nur wegen institutioneller Gegebenheiten (Zahlungsgewohnheiten) für begrenzte Zeit planmäßig in der Kasse gehalten (Geld als Tausch- und Zahlungsmittel).

 

Außerordentlich wichtig ist der Hinweis, daß in der Realität der Anteil der aktiven bzw. passiven Kasse an der gesamten Kassenhaltung nicht feststellbar ist, denn niemand sieht dem Geld an, aus welchen persönlichen Motiven es sein Besitzer hält, jedoch dürfte der allergrößte Teil aktive Kasse, nur ein kleiner Teil passive Kasse, somit Hortgeld i.e.S. sein. Der Begriff der Geldmenge ist nicht eindeutig; er zerfällt, je nachdem, wie umfassend „Geld“ definiert wird, in verschieden weite Begriffsabgrenzungen; hier interessieren v.a. die beiden engsten Begriffsfassungen, die unter „Geld“ nur höchst liquide Vermögenswerte verstehen. Die engste Abgrenzung ist die „Zentralbankgeldmenge (ZBG)“, bestehend aus Bargeldumlauf und den Sichteinlagen der Geschäftsbanken bei der Bundesbank, die sie wegen der Mindestreservepflicht halten müssen. Die nächst weitere Definition ist die Geldmenge M l als Summe aus Bargeldumlauf und Sichteinlagen der Privaten bei den Geschäftsbanken (Buchgeld auf Girokonten). Beide sind Bestands-, keine Stromgrößen, die zu einem Zeitpunkt, in der Dimension „DM am Stichtag ...“, gemessen werden müssen.Unter der Umlaufgeschwindigkeit des Geldes versteht man die Häufigkeit, mit der die Geldeinheiten im Durchschnitt während eines Jahres zu Zahlungen aus allen Käufen und Verkäufen (Transaktionen) verwendet werden. Jede Mark wird innerhalb eines Jahres mehrfach ausgegeben, sie durchläuft sozusagen mehrere Hände.

Die freiwirtschaftliche Geldreform will Währungsstabilität garantieren (!) durch die Anpas­sung der umlaufenden Geldmenge (Geldmenge multipliziert mit der Umlaufgeschwindigkeit) an das Warenangebot. Deshalb ist hier zu untersuchen: erstens die Eignung der Hortungssteuer (künftig: HSt) zur Kontrolle der Umlaufgeschwindigkeit und zweitens die Eignung der Indexwährung zur Kontrolle des Geldmengenwachstums, ausgerichtet am Wachstum des Warenangebots.

4.1       Beurteilung der Hortungsteuer (Umlaufsicherungsgebühr)

Die Erfahrung zeigt, daß das Geld seine Funktion als Wertaufbewahrungsmittel (Hortung) vollständig erst verliert, wenn die monatlichen Preissteigerungsraten merklich über 50 % hinausgehen (Hyperinflation). Um eine Geldhortung zuverlässig auszuschließen, müßte der „konstruktive“ Umlaufsicherer HSt monatliche Steuersätze von über 50 % aufweisen! Diese extrem hohen Steuersätze dürften vom Bürger nicht akzeptiert werden und politisch kaum durchsetzbar sein angesichts der Tatsache, daß jedem Haushalt eine gewisse Vermögenshaltung in Geld ein notwendiges Bedürfnis ist. Eine HSt von monatlich über 50 % beeinträchtigt darüberhinaus aber auch die Tauschmittelfunktion des Geldes und führt zur Verwendung von Ersatzgeldern wie Devisen, Kreditkarten, konzerninternen Verrechnungspreisen, Naturaltauschbörsen u.a. Wer schlau und vermögend genug ist, auf Ersatzgelder auszuweichen, der entgeht natürlich der HSt!

Realistischerweise nennen die Freiwirte allerdings HSt-Sätze von nur 5 - 10 % pro Jahr. Die weitere Diskussion befaßt sich daher mit der Wirksamkeit derart niedriger HSt. Zum Vergleich: die Summe aus beiden „destruktiven“ Umlaufsicherern Zins und Inflationsrate lag in den letzten Jahren fast immer deutlich über 10 %, 1981 mit dem Spitzenwert von 16,9 %. Selbst dieser hohe Satz bewirkte keine merkliche Verhaltensänderung der Bürger, in der pas­siven Kasse wurde noch immer Geld als Wertaufbewahrungsmittel (Hortung) gehalten! Wie gut gelingt nun der Bundesbank die Kontrolle über die Umlaufgeschwindigkeit mit einer HSt von angenommen ca. 5 - 15 % p.a.? Unter diesen Bedingungen halten die Bürger sowohl aktive als auch passive Kasse, die Bundesbank träfe also Bedingungen, vergleichbar den heutigen, an.

Nun ist in der Realität zu beobachten, daß die Umlaufgeschwindigkeit im Konjunkturaufschwung ansteigt, im Abschwung absinkt. Dieses konjunkturelle Schwanken läßt sich erklären durch einen variierenden Ausnutzungsgrad einer gegebenen Geldmenge (hier: M 1) für Zahlungszwecke. Im Aufschwung wächst der Bedarf an aktiver Kasse zur Bezahlung von Käufen und Verkäufen. Durch Umwandlung von passiver Kasse (Wertaufbewahrung, Hortgeld) in Geld als Zahlungsmittel wird die aktive Kasse zu Transaktionszwecken erhöht, der Ausnutzungsgrad von M l steigt folglich. An die Stelle der (umgewandelten) passiven Kasse als Wertaufbewahrungsmittel treten nun sog. Geldsubstitute (Quasigeld, near money) wie Termin- und Sparguthaben, Wertpapiere, beleihbare (Versicherungs-)Policen, Gutschriften. Weil der aktive Teil einer gegebenen Geldmenge (M 1), genutzt für Transaktionszwecke, unmittelbar wirksame monetäre Nachfrage bedeutet, der passive Teil (Hortung) aber nur potentielle (mögliche) Nachfrage darstellt, hat jede Steigerung des Ausnutzungsgrades der konstanten M l durch das Aufspüren passiver Kasse und deren Verfügbarmachung für die Finanzierung zusätzlicher Transaktionen einen Anstieg der monetären Gesamtnachfrage zur Folge – ohne Erhöhung der Geldmenge! Dieser Vorgang des Aufspürens sei kurz an Beispielen erläutert. Kreditvermittler (Finanzintermediäre) wie Versicherungen, Bausparkassen, Kapitalanlagegesellschaften üben eine bankähnliche Funktion aus: sie ziehen bisher passives Geld, meist Sichtguthaben, an sich und verleihen es weiter an die kreditsuchende Wirtschaft; es findet eine zusätzliche Kreditgewährung statt, die eine Ausdehnung der monetären Nachfrage nach sich zieht. Außerdem können Unternehmen einen gestiegenen Zahlungsmittelbedarf (aktive Kasse) befriedigen durch den Verkauf von Wertpapieren aus ihrem Besitz an private Käufer oder durch die Emission von Aktien: damit soll passives Geld aus den Kassen der Wertpapier- bzw. Aktienkäufer gelockt und für Zahlungszwecke verfügbar gemacht werden. Auch die Gewährung gegenseitiger Lieferantenkredite zwischen Unternehmen ermöglicht eine Finanzierung zusätzlicher Transaktionen ohne vermehrte Geldmenge, insbesondere wenn die Kreditgewährung aus bisher passivem Geld finanziert wird.

Bisher wurden nur Geldsubstitute als Wertaufbewahrungsmittel angesprochen, die die Geldmenge selbst unverändert lassen, lediglich ihren Ausnutzungsgrad steigern. Daneben gibt es aber auch Geldsubstitute, die die Geldmenge M l beeinflussen. Unternehmen und Haushalte können ihre Termin- und Sparguthaben umwandeln in Sichtguthaben (auf Girokonten) zur Befriedigung ihres erhöhten Zahlungsmittelbedarfs; hierdurch steigt die gesamte Geldmenge M l mehr oder minder automatisch – ohne Zutun der Bundesbank!

Als dritte und letzte Gruppe der Geldsubstitute seien diejenigen skizziert, die das Geld als Tausch- und Zahlungsmittel ersetzen. Auf der Ebene der Konsumenten spielen die Kreditkarten, vor allem in den USA, eine immer größere Rolle.

Im Unternehmenssektor werden in Gestalt des sog. Industrie-Clearings zwischen den Teilbetrieben eines Konzerns durch den geldlosen Abrechnungsverkehr mittels des Instruments interner Verrechnungspreise Umsätze ermöglicht ohne Geld als Zahlungsmittel. Beim Industrie-Clearing werden die Zahlungssalden, die die einzelnen Teilbetriebe im Geschäftsverkehr mit Dritten erzielen, miteinander verrechnet. Für den Gesamtkonzern schrumpft daher der Bedarf an Transaktionskasse beträchtlich. Durch den Konzentrationsprozeß in der Wirtschaft und den wachsenden Einfluß multinationaler Konzerne gewinnen diese autonomen Zahlungskreisläufe innerhalb der Konzerne an Bedeutung. Weitere, von der Wirtschaft selbst geschaffene Instrumente des Zahlungsverkehrs sind Handelswechsel und Lieferanten- oder Handelskredite. Schließlich sind noch die jüngst in den USA stark aufkommenden Naturaltauschbörsen zu erwähnen, bei denen mit Computerhilfe die zueinander passenden Tauschpartner ausgesucht und zusammengeführt werden – unter Umgehung jeglichen Geldverkehrs.

Allen hier behandelten Aktivitäten der Privaten außerhalb des Banksektors, autonom Geldsubstitute (für Wertaufbewahrungs-, Tausch- und Zahlungszwecke) zu schaffen, ist gemein, daß damit der Geld- und Kreditpolitik der Bundesbank entgegengewirkt, ja sie sogar unterlaufen werden kann und ferner Schwankungen der Umlaufgeschwindigkeit verursacht werden, die nicht unter der Kontrolle der Bundesbank stehen. Durch die Existenz der Geldsubstitute kann mit einer gegebenen Geldmenge M l ein unterschiedlich großes Zahlungsvolumen „finanziert“ werden.

Aufgrund der prinzipiell unvorhersehbaren monetären Verhaltensänderungen der Unternehmen und Haushalte besteht zwischen der Hortungsteuer und der Umlaufgeschwindigkeit kein so mechanistisch starrer Zusammenhang, wie von den Freiwirten behauptet. Vielmehr ist der „richtige“, d.h. der jegliche Geldhortung völlig verhindernde HSt-Satz im voraus gänzlich unbekannt. Er ist durch ständiges Herumexperimentieren seitens der Bundesbank bzw. der Währungsbehörde herauszufinden, was Instabilitäten erst erzeugt und in die Wirtschaft hineinträgt. Lediglich die HSt ist eigenmächtig, autonom durch die Währungsbehörde festzulegen, wohingegen die dann tatsächlich resultierende Umlaufgeschwindigkeit abhängt von den Reaktionen der Privaten. Obendrein besteht bei monetären Verhaltensänderungen der Privaten auch weiterhin der Bedarf nach fallweiser Anpassung des HSt-Satzes an Schwankungen der Umlaufgeschwindigkeit, d.h. die Bundesbank muß dynamisch gegensteuern, was dem völlig gleichmäßigen, stockungsfreien Geldumlauf nicht eben zuträglich ist. Die Geldumlaufgeschwindigkeit stellt aus Sicht der Bundesbank mithin keine aktive Handlungsgröße, sondern nur eine Erwartungsgröße dar. Insofern ist die HSt den heutigen „Umlaufsicherern“ Inflation und Zins nicht überlegen hinsichtlich der Steuerbarkeit der Umlaufgeschwindigkeit.

Während bisher die Unmöglichkeit einer exakten Steuerbarkeit der Umlaufgeschwindigkeit durch die Bundesbank aufgezeigt wurde, ist jetzt die Notwendigkeit bzw. Sinnhaftigkeit einer Kontrolle bzw. Beeinflussung des Geldumlaufs zu untersuchen.

Eine Beschleunigung des Geldumlaufs stellt heute kein Mittel mehr dar, wirtschaftliche Probleme zu lösen. Die von den Freiwirten angestrebte Umlaufsicherung bezieht sich auf Giroguthaben und Bargeld (Geldmenge M 1). Dem Bestand an Giroguthaben von Anfang 1984 in Höhe von 214 Mrd. DM standen girale Verfügungen von Nichtbanken (Haushalte und Unternehmen) im Jahresverlauf 1984 von 14.500 Mrd. DM gegenüber. Die flüssigen Mittel auf den Girokonten wurden im Jahr (14.500 : 214 =) 68-mal, also im Durchschnitt etwa alle 4 Banktage umgeschlagen. Mehr ist schon abwicklungstechnisch kaum vorstellbar. Bargeld, dessen Umlauf die Freiwirte in erster Linie beschleunigen wollen (Bestand Anfang 1984 ca. 100 Mrd. DM), „hortet“ ohnehin kaum jemand und wenn, dann in Form einer unentbehrlichen Transaktionskasse zur Bestreitung der Ausgaben, die bis zum nächsten Zahlungseingang getätigt werden müssen (monatliche Lohn-, Gehalts-, Rentenzahlung usw.!).

Auch wenn man die Umlaufgeschwindigkeit der Zentralbankgeldmenge (ZBG = Bargeldumlauf + Sichtguthaben der Geschäftsbanken bei der Bundesbank) betrachtet, wobei die Umlaufgeschwindigkeit UZBG definiert ist als das Verhältnis des jeweiligen Bruttosozialprodukts (BSP) zur ZBG, war in der Vergangenheit kein eindeutiger Einfluß dieser Kenngröße auf die Arbeitslosigkeit und auf das Wirtschaftswachstum, das ja als entscheidend für einen Abbau der Arbeitslosigkeit angesehen wird, zu erkennen:

-       Von 1968 bis 1971 stieg UZBG um 13 % von 10,1 auf 11,4 und das BSP real um 16 %. Die Arbeitslosigkeit war unverändert praktisch gleich Null.

-       Von 1971 bis 1979 ging UZBG in leichten Wellen um 12 % von 11,4 auf 10,2 zurück. Trotzdem stieg das BSP real um 25 %, aber die Arbeitslosigkeit nahm auf 0,9 Mio. zu.

-       Von 1979 bis 1982 stieg UZBG leicht, das BSP stagnierte real und die Arbeitslosigkeit verdoppelte sich auf 1,8 Mio. Von 1982 bis 1984 fiel UZBG leicht, das BSP stieg um 1,3 und 2,6 % und die Arbeitslosigkeit auf 2,3 Mio.

Eindeutige Beziehungen zwischen den drei Größen sind nicht erkennbar. Ein übereinstimmendes Bild ergibt sich, wenn für die Umlaufgeschwindigkeit die Geldmenge M l (Bargeld + Sichteinlagen der Nichtbanken bei den Geschäftsbanken) zugrundegelegt wird.

Ebenso wie bei Betrachtung der giralen Verfügungen besteht also auch aufgrund der Entwicklung in den letzten 17 Jahren keine Berechtigung für die von den Freiwirten immer wieder zum Ausdruck gebrachte Erwartung, daß mit Hilfe einer – wie auch immer herbeigeführten und definierten – Steigerung der Geldumlaufgeschwindigkeit die von ihnen angestrebte „Steigerung der Nachfrage“, „Wachstumsdynamik“ und „Zunahme der Investitionen“ erreicht werden könnte – von ökologischen Folgeschäden ganz zu schweigen!

Die ärmeren Bevölkerungsschichten müssen den größten Teil ihrer Einkommen für die Lebenshaltung ausgeben; ihre Kassenhaltung besteht daher praktisch nur aus aktiver Kasse, Geldhorten (passive Kasse) können sie sich kaum leisten – was erübrigt werden kann, wandert als Notgroschen aufs Sparbuch. Deshalb haben die Ärmeren die geringsten Ausweichmöglichkeiten vor der HSt, denn eine weitere Konsumbeschränkung, also mehr Sparen, ist ihnen nicht zuzumuten. Die HSt trifft also hauptsächlich die Bevölkerungsschichten, die am wenigsten Geld horten, weil sie nur für Transaktionszwecke Kasse halten. Die HSt würde die Ärmeren veranlassen, aus Angst vor der – zu unbekanntem Termin – drohenden Geldscheinentwertung, ihr spärliches Einkommen schon lange vor Monatsende auszugeben, so daß gegen Monatsende große Not herrschte, weil übereilt Unnötiges gekauft wurde. Da Geschäftsleute und Besserverdienende einen geringeren Anteil ihres Einkommens konsumieren und auf Geldsubstitute (s.o.) ausweichen können, werden sie die HSt wenigstens teilweise umgehen. Vom Ziel der Freiwirte, durch ihre Geldreform eine Umverteilung der hohen Einkommen zu bewirken, wird genau das Gegenteil erreicht!

4.2       Beurteilung der Indexwährung

Um die besonderen Probleme einer Geldmengensteuerung herauszuarbeiten, gehen wir hier von der unrealistischen Annahme aus, ein konstanter Geldumlauf sei erreichbar, wie es die Freiwirte behaupten. Sie wollen ein beständiges Gleichgewicht zwischen umlaufender Geldmenge und Warenproduktion sichern, um so Inflation und Deflation zu vermeiden.

Allerdings gibt es um die „richtige“ Abgrenzung der Geldmenge einen anhaltenden Meinungsstreit. Zwar sollte „die“ Geldmenge alle Vermögenswerte umfassen, die die Zahlungsmittelfunktion erfüllen, aber in der Praxis ist diese Abgrenzung nicht eindeutig durchzuführen. Unstrittig ist, daß die Geldmenge M l vollständig aus Geld i.e.S., also Zahlungsmitteln, besteht. Umstritten ist nun, inwieweit auch Termingelder zur Geldmenge gerechnet werden können. Zwar können diese nicht jederzeit für Zahlungen eingesetzt werden und sind demnach kein Geld, aber sie können relativ schnell mobilisiert (d.h. in Geld umgewandelt) werden. I.d.R. erhält der Bankkunde sein Termingeld auch schon vor Fälligkeit ausgezahlt. Dies gibt den Termingeldern eine gewisse Geldnähe, weswegen eine Geldmenge M 2 (= M l + Termin­gelder bis zu vier Jahren Befristung) definiert wird.

Was für die Termingelder gilt, trifft grundsätzlich auch für Spareinlagen zu. Spareinlagen mit gesetzlicher (3-monatiger) Kündigungsfrist sind schnell mobilisierbar und überdies erhält man ohne vorherige Kündigung von seinem Sparguthaben innerhalb von 30 Tagen jeweils 2.000 DM zurück. Deshalb besitzen die Spareinlagen eine gewisse Geldnähe, die zur weitesten Geldmengendefinition M 3 (= M 2 + Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist) führt.

Welche dieser drei Geldmengen soll nun die Bundesbank wählen zur Kontrolle der monetär wirksamen Nachfrage, ausgeübt über Geld als Zahlungsmittel? Wie oben gezeigt, kann die Wirtschaft durch Umschichtungen zwischen den verschiedenen Einlagenarten M l bzw. M 2 verändern. So vergrößert die – unvorhersehbare – Umwandlung von Termin- und Spareinlagen in Sichtguthaben die Geldmenge M l, damit den Zahlungsmittelbestand. Dadurch steigt plötzlich die wirksame Nachfrage! Wollte die Bundesbank nur M l kontrollieren, so wäre dies zu eng bezüglich der mobilisierbaren potentiellen Zahlungsmittel. Unglücklicherweise sind M 2 und M 3 unter diesem Aspekt wiederum zu weit gefaßt, denn M 2 bzw. M 3 enthalten ja auch Vermögenswerte zu Wertaufbewahrungszwecken, die nicht als Zahlungsmittel vorgesehen sind und damit nicht nachfragewirksam werden – ein unlösbares Dilemma!

Doch damit der Probleme nicht genug. In der Realität ist die Wirtschaft ständig im dynamischen Wandel, meist wächst sie. Deshalb gilt das Augenmerk der Bundesbank nicht den Geldmengenbeständen, sondern deren Veränderungen. Um eine reibungslose Geldversorgung der wachsenden Wirtschaft sicherzustellen, müßte die Bundesbank im voraus exakt das Wachstum der Warenproduktion kennen sowie die voraussichtlichen Veränderungen der Umlaufgeschwindigkeit prognostizieren – ein Ding der Unmöglichkeit, weshalb sie sich mit vagen Schätzungen behilft. Zusätzlich müßte in der – noch inflationären – Übergangszeit der Geldreform die Höhe der „unvermeidlichen“ Sockelinflationsrate bei der Bemessung des Geldmengenwachstums berücksichtigt werden.

Von viel grundsätzlicherer Bedeutung ist jedoch die in der Wirtschaftswissenschaft noch heute bestehende Kontroverse über die sog. „Kausalität des Geldes“: Ist die Variation der Geldmenge kausal (d.h. ursächlich) für die Veränderung der Wirtschaftsaktivität? Offensichtlich gehören die Freiwirte zu den dogmatischsten Verfechtern einer Kausalität des Geldes, verstanden als ein Ausschließlichkeitsanspruch in dem Sinne, daß allein Änderungen der Geldmenge oder der Umlaufgeschwindigkeit allein in der Lage wären, die wirtschaftspoliti­schen Zielgrößen wie reales Sozialprodukt, Beschäftigung, Preisniveau zu beeinflussen. Mit diesem Anspruch vertritt die FWL eine ausschließlich monetäre Konjunkturtheorie! In der vorhandenen umlaufenden Geldmenge, dem Geldangebot, wird der einzige Bestimmungsgrund von privaten Ausgabenentscheidungen gesehen; andere Bestimmungsfaktoren der ökonomischen Aktivität wären z.B. autonome Änderungen der privaten Konsum- und Investitionsnachfrage, der Einsatz von Instrumenten der staatlichen Einnahmen- (Steuer-) und Ausgabenpolitik, Änderungen der Preisverhältnisse von Export- zu Importgütern (Terms of Trade), der internationalen währungspolitischen Situation oder sonstiger außenwirtschaftlicher Einflüsse. In gewissen Grenzen kann sich die (gestiegene) Nachfrage sogar von der durch Bundes- und Geschäftsbanken bereitgestellten Geldmenge lösen, indem zur „Finanzierung“ der Mehrnachfrage zunächst der Geldumlauf beschleunigt bzw. verstärkt auf Geldsubstitute zurückgegriffen wird.

Durch ihre Auffassung, allein die Indexwährung könne garantiert (!) die Inflation/Deflation verhindern, entpuppen sich die Freiwirte als Vertreter einer rein monetären Inflationstheorie, nach der die eigentliche Inflationsursache in einer zu starken Ausdehnung der Geldmenge im Verhältnis zur Warenproduktion liegt. Die FWL ignoriert die beiden anderen Gruppen von Inflationsursachen, nämlich die Nachfrage- und die Angebotsinflation, die beide nicht die „Finanzierungsseite“ des Inflationsprozesses als Ursache der Geldentwertung ansehen. Eine Nachfrageinflation entsteht ursächlich durch einen Überschuß der monetären Gesamtnach­frage über das gesamte reale Angebot; die Ursache der Angebotsinflation liegt begründet im Gewinn- oder Kostendruck: Das bekannteste Beispiel für eine (importierte) Kosteninflation waren die beiden Rohölpreisschübe 1973 und 1979/80. Nachfrage- und Angebotsinflationen können anfangs über einen Anstieg der Umlaufgeschwindigkeit bzw. über vermehrte Schaffung von Geldsubstituten „finanziert“ werden. Auf Dauer jedoch bedingt jeder Inflationsprozeß einen entsprechenden Anstieg der Geldmenge; nur insoweit ist jede (anhaltende) Inflation stets ein monetäres Phänomen, da mit einer Ausdehnung der Geldmenge verbunden. Damit ist aber noch nicht geklärt, warum es im Einzelfall zu dem Anstieg der Geldmenge über die Warenproduktion kam.

Zuletzt ist darauf hinzuweisen, daß selbst bei einer gesamtwirtschaftlichen Übereinstim­mung von Warenangebot und -nachfrage durchaus Strukturkrisen, also Ungleichgewichte innerhalb einzelner Branchen, auftreten können wie die Bergbau- und Stahlkrisen, die bereits während der „Wirtschaftswunderzeit“ in den 50er und 60er Jahren entstanden.

Zusammenfassend aus beiden Abschnitten läßt sich festhalten, daß beide Elemente der umlaufenden Geldmenge (die ja die wirksame monetäre Nachfrage darstellt), die Geldmenge wie auch deren Umlaufgeschwindigkeit, weder mit den heutigen noch mit den freiwirtschaftlichen Umlaufsicherern auch nur annähernd zuverlässig kontrollier- und steuerbar sind.

Zu der von den Freiwirten vertretenen Auffassung, der Zinssatz und die Inflationsrate würden gleichsam „verschwörerisch“ durch Bundesbank und Bundesregierung als Umlaufsmotoren („Zins als Zuckerbrot, Inflation als Peitsche“) gezielt erzeugt, ist hier anzumerken, daß die vorangegangenen Ausführungen, auch die über den Zins, deutlich gemacht haben sollten, daß der Einfluß von Regierung und Notenbank weit geringer ist, als die Freiwirte glauben machen wollen.

Zum Phänomen des Geldhortens selbst sind abschließend drei noch offene Fragen zu erörtern:

1)      Auf welche Gelder soll überhaupt HSt erhoben werden?

2)      Welche Haushalte bzw. (Groß-)Unternehmen verfügen überhaupt über so viel frei verfüg­bares Geldkapital, um spekulativ horten zu können?

3)      Sind die Wirtschaftskrisen der BRD als (deflationäre) Hortungskrisen zu verstehen?

Zu 1.): Hortungsgelder i.e.S. sind ausschließlich die aus Wertaufbewahrungsgründen in der passiven Kasse gehaltenen Gelder; wie bereits oben angedeutet, ist der gesamten privaten Kassenhaltung nicht anzusehen, ob sie für Zahlungs- bzw. Tauschzwecke (aktive Kasse) oder für Wertaufbewahrungszwecke (passive Kasse) gehalten wird, jedoch dürfte der weitaus größte Teil als aktive Kasse dienen. Fälschlicherweise, aber gezwungenermaßen aus Gründen der Praktikabilität nicht anders möglich, wollen die Freiwirte die gesamte Kassenhaltung (aktive + passive Kasse), entsprechend der Geldmenge M l, mit der HSt belegen; damit treffen sie aber größtenteils die aktive Kasse, deren Steuerung bzw. Beschleunigung weder sinnvoll noch notwendig ist! Andererseits erfaßt der Geldbegriff M l das Phänomen des Hortens nur ungenügend: in der Sichtweise von Banken wird Geld auch gehortet in nur kurzfristig gebundenen Termineinlagen bis zu einem Jahr (Volumen 1982: 195 Mrd. DM) und in Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist (Volumen 1982: 326 Mrd. DM), welche bezeichnet werden als „liquide Mittel in Wartestellung“. Sie stiegen von Ende 1978 bis 1982 in der BRD um ein Drittel. Konsequenterweise müßte die HSt auch dieses „Liquiditätspolster“ in geeigneter Weise erfassen.

Zu 2.): Der Großteil der Normalverdiener hortet kein Geld, sondern legt seine Einkommensüberschüsse auf dem Sparbuch an. Nur eine Minderheit der reichen Haushalte hortet nennenswerte Geldbeträge. Nach Bilanzanalysen der letzten Jahre horten außerdem hauptsächlich gut verdienende Großunternehmen erhebliche Geldbeträge. Diese kurzen Betrachtungen zeigen, daß die Geldhortung nicht in erster Linie die Folge der Eigenschaften des bundesdeutschen Geldes, sondern vielmehr ein Verteilungsproblem des Geldvermögens ist (nur Reiche und Großfirmen können horten) und deshalb zur Lösung massiver Umverteilungsmaßnahmen innerhalb der Haushalte und innerhalb der Unternehmen bedarf.

Zu 3.): Die große Weltwirtschaftskrise in den 30er Jahren dieses Jahrhunderts war die letzte Krise, die durch Geldhorten aufgrund der fallenden Preise (Deflation) verschärft und verschlimmert wurde. In der Geschichte der BRD herrschte ständig leichte Inflation. Deshalb muß die FWL auch zugestehen, daß es seit über 35 Jahren in der BRD kein krisenauslösendes oder krisenverschärfendes Geldhorten gegeben hat; aus Sicht der Freiwirte hielten die beiden Umlaufsicherer Inflation und positiver Zinssatz den Geldumlauf stets aufrecht. Die Aktualität und Berechtigung ihrer Geldreform dürfen die Freiwirte daher keinesfalls aus der Eignung der umlaufgesicherten Indexwährung als Therapiemittel zur Bekämpfung aktueller Wirtschaftskrisen herleiten!

4.3       Zum Verbot der Fristentransformation bzw. der Buchgeldschöpfung

Buchgeld entsteht im Bankenapparat entweder dadurch, daß ein Bankkunde bares Geld auf sein Girokonto einzahlt oder aber – und dies ist der häufigere Fall – durch Kreditgewährung der Banken. Während im ersten Fall die Erhöhung (Einzahlungen bei den Banken) der Buchgeldmenge von einer gleich großen, aber entgegengerichteten Veränderung des Bargeldumlaufs begleitet wird, sich der gesamte Bestand von Bargeld und Buchgeld, die Geldmenge M l, durch einen solchen Vorgang also nicht ändert, nimmt bei der Kreditgewährung die Geldmenge M l insgesamt zu. Hauptgrundlage der Buchgeldschöpfung im Bankensystem ist folglich die autonome Geldschöpfung durch die Geschäftsbanken in Form der Kreditgewährung an die Bankenkundschaft. Würde die Buchgeldschöpfung verboten, etwa in Form einer Mindestreservepflicht von 100 %, d.h. eine vollständige Deckung der Sichteinlagen durch Barreserven in gleicher Höhe, so müßten die Banken bei ihrer Kreditgewährung jedem Kreditnehmer den vollen Kreditbetrag in Bargeld ausbezahlen! Weil aber das Bargeld (1984: 100 Mrd. DM) nur ein Drittel der gesamten M l (1984: 314 Mrd. DM) ausmacht, müßte bei gleichbleibenden Kreditgewährungsmöglichkeiten sich entweder die Geldumlaufgeschwindigkeit verdreifachen, was völlig utopisch ist, oder aber der durch die Bundesbank ausgegebene Bargeldumlauf müßte auf das Dreifache, entsprechend dem Volumen von M l, zunehmen; M l bestünde dann nur noch aus Bargeld! Erfolgte keine Bargeldausdehnung, träte eine drastische Kreditverknappung ein mit entsprechend gravierender Drosselung der gesamten Wirtschaftsaktivitäten aufgrund der akuten Zahlungsmittelknappheit.

Das Verbot der Fristentransformation, d.h. der Umwandlung kurzfristiger Termin- und Spareinlagen in langfristige Kredite, würde eine ernste Knappheit an langfristigem Kapital bewirken, das die gern langfristig planende Wirtschaft für ihre Investitionsentscheidungen dringend benötigt. Ein Rückgang der Nettoinvestitionen und damit des Wirtschaftswachstums und der Beschäftigung könnte die Folge sein und dies, wo doch die Freiwirte gerade über die Anregung der Nettoinvestitionen die Wirtschaft beleben wollen! Durch eine überaus optimistische Spekulation gelangen die Freiwirte zu ihrer Annahme, nach der Geldreform wäre eine Fristentransformation gar nicht mehr notwendig: wenn Geld unter Umlaufzwang stehe, würden den Banken weitaus mehr langfristige Einlagen zufließen. Wie begründet ist diese kühne Spekulation? Um hierauf eine Antwort zu finden, muß man nach den Motiven der Sparer forschen. Die kurzfristigen Spareinlagen (mit gesetzlicher Kündigungsfrist: 1983 = 359 Mrd. DM) dienen der Rücklagenbildung für Notfälle, dem späteren Verbrauch, dem Ansparen eines gewissen Zielbetrages für eine größere Anschaffung; sie machten 1983 immerhin 52,5 % der Gesamtersparnis von 684,1 Mrd. DM aus. Langfristiges Sparen dient demgegenüber vor allem der dauernden Kapitalansammlung als Vermögensanlage; das Erzielen eines Zinsertrages steht hier im Vordergrund. Sind Spareinlagen langfristig, d.h. über mehrere Jahre fest gebunden, so scheiden sie für kurzfristige Sparzwecke aus. Wieso sollten sich die Sparmotive so fundamental ändern, daß sich das langfristige Sparen mindestens verdoppelt? Ein deutlicher Anstieg des langfristigen Sparens ist nur durch massiven Zwang vorstellbar, wobei dies den erklärten Sparmotiven vieler Sparer zuwider liefe. Zudem würden sich die auf Zinserträge erpichten Vermögenssparer bei einem gegen Null sinkenden Zinssatz aus der Anlageform des langfristigen Sparens zurückziehen.

4.4       Zu der Forderung nach freien Wechselkursen

Seit März 1973 hat die BRD gegenüber dem Dollar- und dem Yen-Raum freie Wechselkurse; innerhalb Europas besteht dagegen ein System fester Wechselkurse. Die seither reichlich gesammelte Erfahrung lehrt, daß die theoretischen Vorzüge freier Wechselkurse auf dem sehr sensibel und rasch reagierenden Devisenmarkt beeinträchtigt werden durch Zinsarbitrageure (sie nutzen internationale Zinsdifferenzen aus) und durch Devisenspekulanten (sie spekulieren auf Auf- und Abwertungen einzelner Währungen); beide Gruppen zusammen werden als internationale Geldanleger bezeichnet. Verantwortlich für Instabilitäten, hektische Wechselkursausschläge ist also die internationale Kapitalspekulation: das Volumen dieser „frei vagabundierenden Kapitalien“ wird heute auf über 1.500 Mrd. US-$ brutto geschätzt; kurz- bis mittelfristig dominiert der Kapitalverkehr die Wechselkursentwicklung. So gilt heute die These als widerlegt, daß bei freien Wechselkursen die Bundesbank keinen Handlungszwang mehr habe und daß durch freie Wechselkurse das Inland vom Ausland monetär abgeschirmt sei. Vermutlich ist die gegenseitige Verflechtung und Abhängigkeit der Volkswirtschaften sogar intensiver als bei festen Wechselkursen! Bei freien Wechselkursen kann die nationale Zinspolitik nicht ohne Rücksicht auf die internationalen Zinsverhältnisse betrieben werden. Als Paradebeispiele für importierte Inflationen gelten die beiden Ölpreisschocks 1973 und 1979/80. Die Inflationsübertragung geschah über das kurzfristig nicht ersetzbare Einfuhrgut „Rohöl“, bei dem die inländische Nachfrage trotz der Preisschübe mengenmäßig zunächst kaum zurückging. Auch das preisstabile Inland ist – trotz freier Wechselkurse – zunächst hilflos dem Inflationsimport ausgeliefert.

4.5       Zur gesetzlichen Verpflichtung der Bundesbank auf absolute Währungsstabilität

Die ausführliche Diskussion der HSt und der Indexwährung sollte verdeutlicht haben, daß weder heute noch nach der freiwirtschaftlichen Geldreform die Bundesbank in der Lage sein kann, die umlaufende Geldmenge exakt zu kontrollieren und zu steuern. Eine derart strenge gesetzliche Verpflichtung ist daher sinnlos. Angesichts der Möglichkeiten der Bundesbank reicht die heutige Formulierung in § 3 Bundesbankgesetz aus, nach der die Aufgabe der Bundesbank die Regelung des Geldumlaufs ist mit dem Ziel, die Währung zu sichern.

4.6       Zum freiwirtschaftlichen Vorschlag eines Verkaufs der Währungsreserven der Bundesbank zur teilweisen Tilgung der Staatsschulden

Diese Forderung ist besonders unsinnig, denn die Währungsreserven sichern die internationale Zahlungsfähigkeit der BRD und dienen zum Ausgleich von Leistungsbilanzdefiziten; so geschehen 1980, als die Bundesbank die Finanzierungslücke im Leistungsbilanzdefizit in Höhe von 27,8 Mrd. DM durch Verkauf von Währungsreserven schließen mußte. Die international starke Position der D-Mark spiegelt sich in den hohen Währungsreserven wider, die die Bundesbank seit 1948 angesammelt hat.

 

 

 

 

 

5       Die Folgewirkungen der freiwirtschaftlichen Geldreform

5.1       Absinken des Zinssatzes durch eintretende Kapitalfülle?

Nach der Geldreform sollen die Zinssätze für Kredite (= Sollzinsen aus Sicht der Kreditnehmer) bis auf 2 - 3 % jährlich sinken; dies markiert die absolute Zinsuntergrenze, denn selbst wenn die Bankkunden für ihre Einlagen nur noch 0 % Habenzinsen erhielten, würden die Banken doch ihre Zinsspanne von 2 - 3 % als Dienstleistungsgebühr, Risikoprämie und Bankgewinn draufschlagen. Die Freiwirte gründen ihre Hoffnung, der Zinssatz werde allmählich „organisch“ bis auf 2 - 3 % absinken, auf die durch die Geldreform bewirkte zukünftige Geldfülle, d.h. ein viel größeres Angebot an Spargeldern als heute. Der definitorisch maximale, mit der HSt belegte Bestand an „Hortgeld“ ist die Summe aus Bargeld und Sichteinlagen (Geldmenge M 1), 1984 = 314 Mrd. DM. Dies entspricht einem Anteil von nur ca. 10 % am ge­samten Bruttogeldvermögen (3.200 Mrd. DM). Beim Verbot der Fristentransformation von „Hortgeld“ würde die Umwandlung von „Hortgeld“ in Spareinlagen die Höhe des Bruttogeldvermögens völlig unverändert lassen: es findet ja lediglich unter dem Druck der HSt eine Umschichtung in eine andere Form, nämlich Spareinlagen, statt! Der Kreditbestand insgesamt beträgt – wie heute auch – 3.200 Mrd. DM, er steigt also nicht an! Die von den Freiwirten angestrebte Umschichtung von kurz- in längerfristige Geldvermögensformen bewirkt deshalb höchstens ein Sinken des Zinses auf langfristigen Kapitalmärkten (infolge des dort vermehrten langfristigen Kapitalangebots), dafür aber ein Steigen des Zinses auf den kurzfristigen Geldmärkten (infolge des dort verminderten kurzfristigen Kapitalangebots)! Der gesamtwirtschaftliche Durchschnittszinssatz verändert sich gegenüber heute überhaupt nicht! Langfristige Investitionen in Gebäude und Anlagen würden billiger, kurzfristige Lagerinvestitionen teurer. Allerdings muß das Ausmaß der durch die HSt erzwingbaren Verschiebung von Hort- zu Spargeldern als äußerst gering angesetzt werden: zum einen wird der allergrößte Teil von M l als aktive Kasse für unverzichtbare Transaktionen gehalten, ist daher nicht in Spareinlagen umwandelbar, zum anderen besteht bei Berücksichtigung der persönlichen Sparmotive kein Anlaß, einen lawinenartigen Anstieg der langfristigen Ersparnisse zu erwarten, denn dies würde den mannigfaltigen kurzfristig orientierten Sparzwecken zuwiderlaufen. Von einer eintretenden Kapitalfülle kann nicht die Rede sein! Weil die Umlaufsicherung mittels der HSt offensichtlich keinerlei Einfluß auf die durchschnittliche Zinshöhe hat, lohnt es sich, rein gedanklich den Fall eines stattdessen erlassenen gesetzlichen Zinsverbots durchzuspielen. Bei einem zwangsverordneten Nullzinssatz würde die Gesamtersparnis eher geringer als heute ausfallen; insbesondere die auf Zinserträge erpichten langfristig orientierten Vermögenssparer würden sich aus dieser Anlageform zurückziehen; ferner dürfte der Konsum zu Lasten der Ersparnisse ansteigen, weil man durch Konsumieren statt Sparen keinen Zinsverzicht mehr erleidet. Demgegenüber ist eine gewisse Mehrersparnis zu erwarten, sollten die freiwirtschaftlichen Pläne realisiert werden, die staatliche Pflicht-Sozialversicherung zugunsten vermehrter individueller Eigen- und Altersvorsorge zurückzudrängen.

5.2.      Verhinderung von Inflation und Deflation durch die umlaufgesicherte Indexwährung?

Weiter oben wurden drei Gruppen von Inflationsursachen unterschieden: Angebots-, Nachfrage- und monetäre Inflation. Die Freiwirte berücksichtigen nur die monetäre Inflationsursache, also einen die Güterproduktion übersteigenden Geldmengenzuwachs. Zumindest kurzfristig, also konjunkturell, ist, wie oben gezeigt, selbst mit der umlaufgesicherten Indexwährung der Inflation/Deflation nicht vollständig beizukommen; erst recht gilt dies natürlich für eine nicht monetär verursachte Inflation, als Angebotsinflation entweder durch einen Kosten- bzw. Gewinnschub entstanden oder als Nachfrageinflation durch einen das Güterangebot übersteigenden Nachfrageüberschuß bedingt. Insgesamt erscheint eine stabile Währung nach der Geldreform kaum wahrscheinlicher als heute, denn zur Bekämpfung der Ursachen von Angebots- und Nachfrageinflation verfügen die Freiwirte über keinerlei geeignete Instrumente.

5.3       Beendigung des „zinsbedingten Wachstumszwangs“ der Wirtschaft?

Zum besseren Verständnis wird dieses Problem einleitend in den Worten der Freiwirte (Bischoff/Grimminger) dargestellt: durch den Vermehrungsmechanismus des Zinseszinses erfahre die Masse des Geldkapitals in der Volkswirtschaft ein exponentielles Wachstum; alles Geldkapital wolle angelegt sein und eine Rendite erzielen; entsprechend dieser exponentiellen Geldakkumulation müsse nun – das sei entscheidend – auch das Bruttosozialprodukt gesteigert werden; andernfalls – bei fehlender Rendite – verweigere das Geldkapital die Investition.

Andere Freiwirte drücken dies so aus: „Solange der Zins aus der Produktion herausgepreßt werden muß, solange der Kapitalbestand im Durchschnitt immer um ca. 5 % im Jahr wachsen muß, solange wird die Wirtschaft von einer Wachstumswelle in die andere hineingezwungen und ebenfalls zu einem Wachstum von 5 % gezwungen.“

Diese Aussagen belegen, daß die Freiwirte einen starren, mechanistischen Zusammenhang zwischen dem Wachstum des Geldkapitals, dem Wachstum der Investitionen und dem Wachstum des Bruttosozialprodukts konstruieren. Nun muß allerdings die Frage der Rentabilität von Investitionen fein säuberlich getrennt werden von der Frage, ob und inwieweit Investitionen eine mengenmäßige Steigerung des Güterausstosses nach sich ziehen. Nur Erweiterungsinvestitionen vergrößern entsprechend den Güterausstoß und damit den Verbrauch von Rohstoffen, wohingegen in der BRD seit vielen Jahren die Rationalisierungsinvestitionen überwiegen, die der Einsparung von Arbeit und/oder Kapital dienen und keine Vergrößerung der Produktionskapazitäten bewirken müssen! Wie gerade die letzten beiden Jahre zeigen, kann der Unternehmer auch mit Rationalisierungsinvestitionen – ohne nennenswert höheren Güterausstoß – hervorragende Renditen erzielen! Zweifellos argumentieren die Freiwirte – in eindeutiger Absicht – ausschließlich mit den kapazitätssteigernden Erweiterungsinvestitionen; demgegenüber ist in der Realität die Erzielung einer Rendite von einem ständigen Wachstum der Produktion entkoppelt. So waren in der BRD die Jahre 1981 und 1982 sogar durch rückläufige Investitionen und rückläufiges Bruttosozialprodukt gekennzeichnet, trotzdem stiegen in diesen Jahren die Zinseinkünfte aus dem Geldvermögen kontinuierlich an. Zwischen den drei Größen (zinsforderndes) Geldvermögen, Investitionen und Wirtschaftswachstum besteht also kein starrer Zusammenhang – ein zinsgeldbedingter Wachstumszwang existiert nur in den Köpfen der Freiwirte! Vielmehr erklärt sich das Wirtschaftswachstum vor allem aus den „eingebauten“ Eigenschaften unserer Konkurrenzwirtschaft: jeder Unternehmer versucht, durch Vergrößerung seiner Produktion und seines Marktanteils seine Konkurrenten zu übertrumpfen; da dies alle Konkurrenten ebenfalls tun, wächst das System als Ganzes.

Einen letzten Trumpf ziehen die Freiwirte in dieser Wachstumsdiskussion aus dem Ärmel: durch den Vermehrungsmechanismus des Zinseszinses resultiere ein exponentielles Wachstum des Geldkapitals; dieser Mechanismus führe bei Null-Wirtschaftswachstum dazu, daß die Gewinnquote immer weiter ansteige, während die Lohnquote rechnerisch immer weiter bis gegen Null absinke, der Anteil der Lohnabhängigen am gleichbleibenden „Wirtschaftskuchen“ also beständig schrumpfe. Diese Argumentation, wiederum gestützt auf Helmut Creutz, gilt jedoch nur unter speziellen Bedingungen: Nur bei permanentem „Stehenlassen“ des Anfangskapitals sowie bloß teilweiser Entnahme der anfallenden Zinsen und Zinseszinsen erzielt der Geldvermögensbesitzer über die Jahre hinweg ein exponentielles Vermögenswachstum; zehren die Kapitalbesitzer ihre Zinseinkünfte hingegen regelmäßig vollständig auf, dann bleibt die Verteilung zwischen Geldkapital und Arbeit konstant (so auch Helmut Creutz). Aus Sicht des kreditaufnehmenden Schuldners wächst seine Verschuldung aus einem – bis zum Laufzeitende tilgungsfreien! – Anfangskredit nur dann exponentiell, wenn die jeweils am Jahresende fälligen Zinsen nicht vollständig aus laufendem Einkommen (beim Staat: aus Steuereinnahmen) bezahlt werden können, sondern teilweise wieder verzinslich kreditfinanziert werden müssen. Kann der Schuldner von Anbeginn an jeweils nur die Zinsen auf ein Darlehen aus laufendem Einkommen bezahlen und entfällt dessen (Zwischen-)Tilgung durch fortwährende Prolongation bzw. Revolvierung („ewiger“ Kredit), so bleibt seine Verschuldung gerade konstant.

Zusammenfassend ist hierzu festzuhalten: auch in einer „Zinswirtschaft“ ist ein Nullwachstum sehr wohl ohne Senkung der Lohnquote möglich, denn bei Nullwachstum sind definitorisch die Neuinvestitionen, damit auch die Nettoverschuldung gleich Null, die Zinseinkommen sind konstant, die Einkommensanteile von Kapital und Arbeit bleiben konstant.

Weiter meinen die Freiwirte (Bischoff/Grimminger): „Bei zurückgehender Sachkapitalrendite – schon heute ist sie in vielen Bereichen der Wirtschaft auf Null gesunken, und eben deshalb wird auch nicht mehr investiert – ... Wesentlich mitschuldig an der Arbeitslosigkeit ist der zinsgeldbedingte Investitionsstreik des Geldes, d.h. Milliardenbeträge werden nicht mehr in der Wirtschaft investiert, weil im Produktionsbereich keine Rendite mehr herausspringt. Die ausbleibenden Investitionen führen zu Arbeitslosigkeit. Mit dem Absinken des Zinses würde entsprechend das Arbeitseinkommen erhöht.“ Nach der freiwirtschaftlichen Geldreform soll das Geld demselben Angebotsdruck unterliegen wie Waren und Dienstleistungen. Die Hortungsteuer soll Geldenthortungen und damit eine erhöhte wirksame monetäre Nach­frage bewirken. Daraus würde ein kräftiges Wirtschaftswachstum resultieren durch einen Nachfrageschub seitens der Konsumenten (beschleunigtes Geldausgeben durch die HSt) und der Investoren (Niedrigzins durch eintretende Kapitalfülle). Hiermit würde ein schwerwiegen­der Widerspruch in der FWL-Argumentation aufgedeckt: einerseits beklagt die FWL den vermeintlichen Wachstumszwang durch Zinsgeld, erzeugt aber andererseits durch ihre Geldre­form, falls diese erfolgreich wäre, selbst einen kräftigen Wachstumsschub!

5.4       Überwindung von Kapitalballung und Zentralismus?

Nach Überzeugung der Freiwirte ist der Zins die wichtigste Entstehungsursache der Großkonzerne, der multinationalen Konzerne, die vor allem aufgrund ihrer Geldmacht die Staaten beherrschten. Großkonzerne könnten nur wegen der enormen Kapitalmacht überleben. Dabei handelt es sich jedoch um eine äußerst unvollständige Analyse der wirklichen Konzentrationsursachen. Viele heute namhafte Großkonzerne wurden von Erfinderpersönlichkeiten gegründet, die in ihrer Branche damals den Stand der Technik bestimmten, so z.B. in der Elektrotechnik, dem Automobilbau, der Chemie und Pharmazeutik usw. Die innovativen Pioniere besaßen seinerzeit bei den sich Wachstumsmärkte erobernden neuen Produkten deutliche Know-how-Vorsprünge hinsichtlich des Produktes selbst wie auch der erforderlichen modernen Produktionstechnologien im Vergleich zur Konkurrenz. In der Folge wuchsen diese Pionierunternehmen über den Branchendurchschnitt hinaus. Fortschrittliche Produktionsmethoden und große Stückzahlen ermöglichten konkurrenzunterbietende Stückkosten und Preise, damit weiteres Firmenwachstum. Später kamen die Diversifizierung, die zum Unterbieten von nur in einer Branche tätigen Konkurrenten die Möglichkeit der Mischkalkulation bzw. der Quersubventionierung (nicht kostendeckende Dumping-Verkaufspreise konzernintern finanziert aus ertragreichen Produkten) bietet sowie weitere Kostenvorteile durch die Angliederung bislang selbständiger Lieferanten bzw. Händler hinzu. All dies begründet die Überlegenheit der Großkonzerne. Im Gefolge der Rezession und der Hochzinsphase trifft es nach den Daten der Deutschen Bundesbank zu, daß Klein- und Mittelbetriebe am Kapitalmarkt relativ benachteiligt sind, weil sie höhere Zinsen als Großbetriebe bezahlen und weil per Saldo ihre Zinsverpflichtungen ihre Zinsforderungen übersteigen; demgegenüber sind Großkonzerne Nettozinsempfänger.

Bei einem reformierten Kapitalmarkt mit Niedrigzins würden die Klein- und Mittelbetriebe nur im Ausmaß des Wegfalls dieser beiden Benachteiligungen (höhere Sollzinsen sowie Netto-Zinszahler per Saldo) gegenüber den Großen konkurrenzfähiger; die ganze Palette der übrigen Vorteile der Großkonzerne (Know-how-Vorsprünge, kostengünstigere Produktion durch große Stückzahlen, gleichzeitige Präsenz auf mehreren, voneinander unabhängigen Märkten etc.) würde unverändert weiterbestehen. Leichtere Gründungs- und Finanzierungsbedingungen für Selbständige würden sogar die Konkurrenz unter den Kleinen verschärfen, die Pleiten nähmen rapide zu, der Ausleseprozeß würde noch härter. Da sind die Freiwirte äußerst naiv, sich von einem reformierten Kapitalmarkt mit Sicherheit ein „Abschmelzen“ der Großkonzerne zu versprechen und dieses „Abschmelzen“ als besser und erfolgreicher zu bezeichnen als den Versuch, die Konzerne durch Aufbau einer Gegenmacht (Staat, Gewerkschaften) entmachten und einer demokratischen Kontrolle unterwerfen zu wollen.

5.5       Vollbeschäftigung?

Die Freiwirte (Bischoff/Grimminger) meinen, folgende Hauptursachen der Arbeitslosigkeit ausgemacht zu haben:

-       den zinsgeldbedingten Investitionsstreik des Geldes wegen zu geringer Rentabilität von Sachinvestitionen; die ausbleibenden Investitionen führen zu Arbeitslosigkeit

-       die durch das Zinsgeld notwendige staatliche soziale Umverteilungspolitik sowie die Subventionspolitik des konzernhörigen Staates führen zu einer künstlichen (!) Verteuerung des Faktors Arbeit und zu einer relativen Verbilligung von Energie und Rohstoffen und damit nachfolgend zu Rationalisierungen und Entlassungen.

Die FWL behauptet, unter dem Regime der HSt würden auch bei einem gegen Null tendierenden Zinssatz nach wie vor – sogar verstärkt! – Investitionen in Sachanlagen getätigt – obwohl risikobehaftet und keinen Ertrag abwerfend. Dies ist nicht einleuchtend, denn dem Vermögensanleger stünden nach der Geldreform ja alternative risikolose Anlageformen wie (wertgesicherte) Spareinlagen, (festverzinsliche) Wertpapiere, Immobilien, Kunstwerke, Edelmetalle, Beteiligungen etc. offen. Die Aussicht, durch Niedrigzins das angeblich „streikende Geld“ ausgerechnet in Produktionskapital zu lenken, ist eher pessimistisch einzuschätzen, ganz abgesehen davon, ob der auszulösende Investitionsschub überhaupt die Arbeitslosigkeit reduzieren würde. Ganz im Gegenteil würden bei zinslosen Investitionskrediten insbesondere langlebige, technisch hochstehende automatisierte Anlageinvestitionen gegenüber heute erheblich billiger werden mit der Folge einer forcierten Wegrationalisierung von Arbeitsplätzen; Arbeit würde relativ zu Kapital noch teurer. Extrem kapitalintensive Großtechnologien wie AKWs, WAAs usw. würden – wegen des hohen Zinskostenanteils – sogar relativ am meisten verbilligt!

Diese Einwände ignorierend gehen die Freiwirte kühn noch einen Schritt weiter: die segensreichen Wirkungen ihrer Geldreform sollen sogar den kapitalistischen Interessengegensatz zwischen Kapital und Arbeit überwinden – das Abhängigkeitsverhältnis der Arbeitnehmer vom Unternehmer aufheben. Die Freiwirte begründen dies damit, daß durch den sinkenden Zins automatisch die Löhne der Arbeiter stiegen, daß die behauptete einsetzende Vollbeschäftigung die Rolle der „Schaffenden“ generell stärke, daß nach der Überwindung des Zinses die Arbeiter ihren „vollen Arbeitsertrag“ erhielten, daß jeder unzufriedene Arbeiter bei leichtem Zugang zu zinsbilligem Kapital selbst einen Betrieb aufmachen könne (!), daß die Arbeiter mit den Unternehmern weitgehend auf gleicher Vertragsebene stünden durch die freie Wahl, ob sie selbständig oder im Betrieb eines anderen Unternehmers arbeiten wollen: das Recht auf wirtschaftliche Eigeninitiative würde zur Realität.

Die letztgenannte Idee ist eine der aberwitzigsten Vorstellungen der Freiwirte, denn die „freie Wahl“ zwischen Abhängigkeit und Selbständigkeit muß aus mehreren Gründen ein Hirngespinst bleiben: erstens erhalten überhaupt nur diejenigen einen Kredit, die (Grund-) Vermögen der Bank als Sicherheit stellen können; zweitens sind für die Selbständigkeit gewisse Mindestqualifikationen erforderlich, z.B. eine abgelegte Meisterprüfung; drittens würde eine Masse neu auf den Markt strömender Selbständiger einen chaotischen Gründerkapitalismus mit entsprechendem Überangebot schaffen; zahlreiche Pleiten wären die Folge, als Reaktion würde die Kreditvergabe restriktiver gehandhabt, um das Verlustrisiko für die Gläubiger zu beschränken; die „Gründerwelle“ würde sich als Flop herausstellen, die Chancen und Perspektiven der (bisher) abhängig Beschäftigten verbesserten sich auf lange Sicht keinesfalls.

5.6       Verteilungswirkungen der Geldreform

In Kapitel 5.1 wurde dargelegt, daß die Hortungsteuer äußerstenfalls eine Umschichtung in­nerhalb des Geldvermögens von Bargeld und Sichteinlagen zu längerfristigen Spareinlagen bewirken kann – wenn auch nur in unbedeutendem Maße. Jedoch wird hierdurch das Gesamtvolumen des Geldvermögens, zusammengesetzt aus Bargeld, Sichteinlagen, Termingeldern, Spareinlagen, Bauspar-, Versicherungs- und Pensionsguthaben, Wertpapieren und Aktien, nicht erhöht! Weil das Geldvermögen ja vollständig dem Kreditbestand (= Verpflichtungen) entspricht, bleibt das Kapitalangebot ebenfalls konstant; auf den Durchschnittszinssatz ergeben sich keinerlei Auswirkungen.

Im folgenden kommen wir aber den Freiwirten entgegen und untersuchen, was passieren würde, sollte der Zins tatsächlich gegen Null absinken.

Die Freiwirte behaupten, nach dem Wegfall des Zinses würden die Arbeitenden gewaltig gestiegene Löhne erhalten, die volkswirtschaftliche Lohnquote würde entsprechend ansteigen – am Ende auf bis zu 100 % (!), das sog. „Recht auf den vollen Arbeitsertrag“ werde endlich verwirklicht. Diese Milchmädchenrechnung schlägt die wegfallende „Zinsbelastung“ von 187 Mrd. DM für 1984 einfach nur den Arbeitseinkommen zu; völlig ausgeblendet wird dabei der kapitalistische Verteilungskampf, bei dem es von Macht und Kampfbereitschaft abhängt, ob eine Zinskostensenkung die Profite der Unternehmen oder die Arbeitseinkommen der Lohnabhängigen erhöht; ohne gewerkschaftliche Aktivitäten würden wegfallende Zinskosten automatisch nur den Unternehmern in voller Höhe zufallen! Ferner „vergessen“ die Freiwirte, daß ein Wegfall des Zinses nicht nur 187 Mrd. DM weniger Zinsausgaben, sondern eben auch 113 Mrd. DM weniger Zinseinnahmen für die Vermögenseinkommensbezieher bedeutet, welche diese empfindliche Einbuße sicherlich anderweitig, z.B. über Profitsteigerung zu Lasten der Löhne, aufzuholen versuchen. Die Freiwirte (Helmut Creutz) verwechseln hier die Verteilung zwischen den Klassen (Kapital und Arbeit) mit der Verteilung innerhalb einer Klasse: wegfallende Zinseinkommen führen lediglich zu einer Umverteilung innerhalb der Gewinnquote; die Zinseinkommen der Geldvermögenseigner würden sinken, die Profite der „eigentlichen“ Unternehmer würden steigen; die Lohnquote bliebe davon unberührt.

Die Freiwirte machen es sich hier sehr einfach: für sie ist die (zins)kapitalistische Ausbeutung schlicht mit dem Fortfall der Zinseinkünfte aus Geldvermögen beseitigt; alle sonstigen Nicht-Zins-Profite werden dreist als „Risikoprämie“ bzw. „Unternehmerlohn“ definiert und gerechtfertigt; diese Profitkategorien zählen die Freiwirte zu den Einkommen der „Schaffenden“, die also Arbeiter und Unternehmer umfassen! Damit stoßen die Freiwirte nicht bis zum Kern der wahren kapitalistischen Ausbeutung vor: die spezifisch kapitalistischen Eigentumsverhältnisse an den Produktionsmitteln haben eine Verknappung der Produktionsmittel zur Folge. Nur-Arbeitskraftbesitzer stehen für ihren Existenzerhalt unter Arbeitszwang; so ist die „Erpreßbarkeit eines Profits“ aus den Arbeitern rein realwirtschaftlich, nicht-monetär erklärbar, denn die Unternehmer monopolisieren die Produktionsmittel, woraus sie Profit pressen können. Analog monopolisierten im Feudalismus die Grundbesitzer den Boden, woraus sie die Grundrente preßten. So definieren die Freiwirte den „vollen Arbeitsertrag“ bzw. den „leistungsgerechten Lohn“ kurz und bündig als den heutigen, um den Zinsanteil bereinigten Lohn. Kein Wort davon, daß in einer hocharbeitsteiligen Produktion unter dem Zusammenwirken vieler Menschen und Maschinen der Beitrag und damit der Lohn des Einzelnen gar nicht objektiv feststellbar ist, geschweige denn, daß die Einkommen den Arbeitern und Unternehmern entsprechend ihrer jeweiligen Produktivität zuzuordnen sind! Nur so ist es überhaupt verständlich, daß die Freiwirte den Gewerkschaften eine „falsche Stoßrichtung“ vorwerfen, weil diese sich nicht gegen den angeblichen Hauptausbeuter „Zins“ richten.