Kapitel aus Silvio Gesell: Die Natürliche Wirtschaftsordnung
Rudolf Zitzmann Verlag; Lauf bei Nürnberg; 9. Auflage; August 1949;
Herausgeber: Karl Walker
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3.5. Die Sicherheit und Deckung des Papiergeldes

Der junge, neue Begriff, der im vorigen Abschnitt freudig keimend zwischen den
Schollen des Vorurteils hervorschoß, soll nun vorerst vor den kalten Lüften ängstlicher
Zweifelsucht geschützt werden, damit er sich zu einem kräftigen Busch mit dorniger
Selbstverteidigung entwickeln kann. Dem Spießbürger soll der Gedanke an das Papier-
geld keine Gänsehaut, sondern im Gegenteil das behagliche Gefühl der Sicherheit er-
wecken. Der Bauer, der noch heute vielfach das harte Silbergeld dem Gold als Spar-
mittel vorzieht, soll das Papiergeld diesem Silbergeld vorziehen, weil sein harter Schädel
sich der Wahrheit nicht länger verschließen kann, daß, alles richtig bedacht, der Papier-
fidibus größere Sicherheit bietet als Gold und Silber.

Es handelt sich darum, zu zeigen, daß das Papiergeld nicht allein möglich, sondern
daß es auch sicher und gedeckt ist. Ich will nachweisen, daß, während das Metallgeld
vom Staate, der es prägte, ohne Gesetzesverletzung vernichtet werden kann, das Papier-
geld nur zusammen mit dem Staate, mit dem Volke, zugrunde geht.

Es ist Tatsache, daß man der Behauptung Otto Arendts : "Unsere Reichsmark ist nichts
als die Bezeichnung für 1/1392 Pfund Gold" - mit den Währungsgesetzen nicht entgegen-
treten kann. Kein Gesetz schützt den Besitzer gemünzten und ungemünzten Goldes vor
einer solchen gesetzlichen Auslegung des Begriffes Geld, ja, die frühere Inschrift der
Münzen, "XXX ein Pfund fein", sowie die jetzige Inschrift der Banknoten und Kassen-
scheine "Die Bank (bzw. das Reich) zahlt dem Inhaber usw." läßt vermuten, daß die
Verfasser dieser Inschriften die Ansicht Arendts über das Wesen der Münzen teilten.
Wir können also ohne große Mühe uns folgenden Fall als möglich denken: der Staat
entzieht aus irgendeinem Grunde dem Gold das Geldmonopol, wie er seinerzeit dem
Silber dieses Alleinrecht entzog. Statt aber die Münzen gegen neues Geld umzutauschen,
läßt er alle Goldmünzen mit einem Hammer breitschlagen und das Blech den Eigen-
tümern mit den Worten zurückgeben: Hier habt ihr das, worauf ihr, nach eurer eigenen
Aussage, rechtlichen Anspruch erhebt - einen Metallbarren mit einem bestimmten
Goldgehalt. Geld ist aber dieses Gold von nun an nicht mehr. Wir machen jetzt anderes
Geld und nehmen kein Gold mehr an, lehnen auch den Umtausch gegen das neue Geld
ab. Die Goldmünze war nach euren eigenen Worten, nach eurer eigenen Erklärung vom
Wesen des Geldes, durch ihren Metallgehalt gesichert. Ihr habt diesen Metallgehalt
jetzt unversehrt in der Hand. Seht nun zu, was ihr mit dem Metallbarren anfangen könnt.
Es ist eure Sache. Ihr hattet dem Staate Goldbarren geliefert, er hatte sie kostenlos für
euch, aber mit erheblichen Kosten für sich, prägen lassen. Jetzt gibt der Staat jedem
zurück, was jeder geliefert hat - einen Goldbarren. Zu fordern habt ihr weiter nichts -
denn ihr habt ja auch weiter nichts geleistet.

Kein Gesetz schützt heute den Bürger vor solcher Politik. Im Gegenteil, sie steht mit
der Theorie, der öffentlichen Meinung und mit der Inschrift der Münzen in vollem
Einklang.

Und doch wäre eine solche Politik eine Pfuscherei schlimmster Art, ein Raubzug gegen
alle Besitzer von Bargeld, Pfandbriefen, Wechseln, Anleihen, Schuldscheinen, Pensionen,
Obligationen usw., die dadurch einen bedeutenden Teil ihrer Habe einfach verlieren
würden. Denn Pfandbriefe, Staats- und Gemeindeanleihen, Schuldscheine, Pensionen,
Wechsel usw. sind einfach Lieferungsverpflichtungen von so und so viel Gramm Gold (1),
und wenn dem Gold seine Hauptverwendung plötzlich genommen wird - seine Ver-
wendung als Geldstoff -, so ist es klar, daß das Gold billig werden würde. Die mit dem
Hammer breitgeschlagenen Münzen, jetzt einfache Metallbarren, würden, Verwendung
suchend, den Goldschmieden zuströmen, und ein solch starkes Angebot würde natur-
gemäß den Preis des Goldes drücken.

Als man das Silber entmünzte, fiel sein Tauschverhältnis zum Gold von 16 auf 30
und 35, d. h., für eine Tonne Gold lieferte man jahrhundertelang, bis zur Entmünzung
des Silbers, 16 Tonnen Silber, nach der Entmünzung des Silbers aber 30 und mehr
Tonnen. Der Preissturz würde noch viel größer gewesen sein, wenn man in allen Staaten
gleichzeitig zurEntmünzung desSilbers geschritten wäre. (2) Entsprechend, nur umgekehrt,
erging es dem Nickel: vor seiner Verwendung als Münzmetall war der Preis dieses Metalls
ganz gering, nachher stieg er um viele hundert Prozent.

Übrigens das, was wir hier als Unterstellung geben, die Aufhebung des freien Präge-
rechtes für das Gold, wäre um das Jahr 1856 fast zur Tatsache geworden. Die Gläubiger
fanden damals, daß die allgemeine Preissteigerung der Waren, eine Folge der kalifor-
nischen Goldfunde, sie zugunsten ihrer Schuldner schädigte, und sie drängten auf Auf-
hebung des freien Prägerechtes. Und tatsächlich schritt auch Holland zu dieser Maß-
regel. Hätten die kalifornischen Goldfunde nicht ebenso schnell nachgelassen, wie sie
sich zeigten, so wäre ganz zweifellos das Schicksal des Goldes damals besiegelt worden. (3)

Was wäre aber das Gold heute ohne die Vorrechte des Geldes, was wäre das Gold,
wenn nicht jeder Bürger, jeder, der ein Gewerbe betreibt, jeder, der die Arbeitsteilung
aufgenommen und die Urwirtschaft aufgegeben hat, kurz jeder, der Ware besitzt oder
verfertigt - mit diesen Waren eine Nachfrage nach Geld, d. h. heute nach Gold, er-
zeugte? Was wäre das Gold, wenn es nicht mehr Geld wäre? Es hätte wirtschaftlich die
Bedeutung, die das Silber hat, seitdem es nicht mehr Geld ist. Es wäre ein Rohstoff für
den bedeutungslosesten Zweig des 1000-ästigen Industriebaumes. Wer spricht heute noch
vom Silber? Wem würde es in den Sinn kommen, Silberbarren zu kaufen und diese als
Sparmittel zu verscharren? Wen berührt es noch, ob der Silberpreis auf 200 steigt oder
auf 50 fällt? Wer gewinnt, wer verliert, wer stellt noch seine Zahlungen ein, weil der
Silberpreis, das Tauschverhältnis des Silbers zu den übrigen Waren, sich verändert hat?
Höchstens einige Metallhändler würden dadurch betroffen, sonst aber ist allen der Silber-
preis so gleichgültig, wie einer Marmorfigur der Zahnschmerz. Früher, ja, da genügte es,
wenn das Tauschverhältnis zwischen Silber (4) und Waren sich um ein Weniges zugunsten
des Silbers hob, um alle Räder stillstehen zu lassen (Krise), um Tod und Verderben zu
verbreiten, um Verluste, Zahlungseinstellungen, Arbeitslosigkeit, Hunger und Unruhen
zu erzeugen.

Vom Silberpreis, d. h. vom Tauschverhältnis zwischen Silber und Waren, hing es ja
ab, wieviel Geld man für seine Erzeugnisse erhielt, und ob man sie überhaupt an den
Mann bringen konnte: Früher enthielt die Frage nach dem Preis einer Ware immer auch
die Frage nach dem Preise des Silbers. Wer die Frage stellte: wieviel kostet dies und
das?, der erkundigte sich damit nur nach dem Preis des Silbers.

Jetzt ist das anders, weil der Staat durch Federstrich das Silber vom Geld trennte.
Dabei braucht man aber nicht zu glauben, daß eine große Volksbewegung nötig gewesen
wäre, um dem Silber die Jahrtausende alten Geldvorrechte zu entziehen. "Die große
Münzreform" wurde von einigen Schwätzern eingeleitet, begründet und gegen ein
anderes Dutzend Maulhelden ohne Schweiß und Blut verteidigt. Man lese jene Rede-
kämpfe durch. Vom Hunnenstandpunkte aus wurde die ganze Münzreform behandelt.
Leere Redensarten, unverdaute Theorien, billige Beteuerungen, Behauptungen, Ansich-
ten. Das war damals der ganze Währungskampf, und jeder nachfolgende, bis auf den
heutigen Tag, zeigte denselben Tiefstand. Vom Tauschmittel, von den Bedürfnissen der
Waren, von der Arbeitsteilung ist niemals gesprochen worden. Wirklich, als ob die "Mark
d. R.-W." nur der 1392. Teil von einem Pfund Gold wäre.

Alles, was man der Goldwährung nachsagte, wurde einfach als richtig hingenommen.
Nichts wurde nachgeprüft. Von wissenschaftlicher Bearbeitung des Gegenstandes nirgend-
wo eine Spur. Tatsache ist, daß es noch heute, nach so vielen schmerzlichen Erfahrungen,
an einer gesetzlichen Auslegung des Begriffes "Geld" fehlt, an die man sich in Zweifels-
fällen bei der Auslegung der Währungsgesetze halten könnte.

Tatsache ist auch, daß heute noch, nicht nur der Bauer, sondern auch die gebildeten
Bürger, die kindlichsten Vorstellungen über das Geldwesen hegen, ja, daß "viele, selbst
der hervorragendsten Nationalökonomen, ohne eine wirklich logisch durchdachte Theorie
des Geldes dastehen". (Knut Wicksell: Geldzins und Güterpreis.)

Unter solchen Verhältnissen fragt man sich: wo ist die Sicherheit und Deckung des
deutschen Geldes, der "Mark d. R.-W."? In dem Metall des Geldes liegt diese Sicher-
heit und Deckung nicht. Das zeigt die Tatsache, daß das Silber, das doch mit dem
deutschen Geld enger verwachsen war als das Gold, von einem Tag zum anderen, ohne
Sang und Klang, gesetzlich vom Geld getrennt wurde.

In den Gesetzen liegt dieser Schutz auch nicht, denn eine gesetzliche Auslegung des
Begriffes "Mark d. R.-W." fehlt, und zwar fehlt sie so gänzlich, daß man auf die Frage
"was ist nach dem Gesetz eine Mark d. R.-W.", immer die gleiche geistreiche Antwort
erhält: "Eine Mark sind 100 Pfennige" - einerlei, an wen man sich wenden mag.

Die währungs-theoretische Schulung einer genügenden Anzahl Männer, die der "Mark
d. R.-W." sozusagen bei der Gesetzgebung als Leibgarde dienen könnte, um sie vor
den Angriffen von Pfuschern und Schwindlern zu schützen, wäre an sich geeignet, diese
Sicherheit zu bieten, - aber die Gleichgültigkeit des Volkes, der Wissenschaft, der
Presse, des Handelsstandes, gegenüber der Lehre vom Wesen des Geldes war bisher so
groß, daß man schon Mühe hatte, im Millionenreich der Deutschen nur ein Dutzend
Männer zusammenzubringen, mit denen sich überhaupt die Theorie des Geldes ernst-
haft besprechen ließ. (5)

Also wo liegt die Sicherheit der "Mark d. R.-W:"? Wer oder was schützt die "Mark
d. R.-W." vor Pfuschern und Schwindlern? Sind es die Flugschriften des Vereins zum
Schutze der deutschen Goldwährung? Gehören die Verteidiger der deutschen Gold-
währung nicht ebenso zu den Pfuschern wie die Angreifer? Man lese doch diese Flug-
schriften mit Aufmerksamkeit, und man wird erkennen, daß ihre Verfasser sich über-
haupt nicht klar waren, welchen Zweck das Geld zu erfüllen hat. Daß das Geld Tausch-
mittel ist, daß das Geld den Tausch der Waren beschleunigen, sichern und verbilligen
soll, daß der Markt der Prüfstein für die Güte des Geldes ist, nicht aber der Metall-
gehalt, das Gewicht des Geldes, wird hier überhaupt nicht erwähnt. Vom denkbar niedrig-
sten Standpunkt, vom Standpunkt des Goldschmiedes und des Bankmannes, wird hier
das Geld betrachtet. Und dieser Verein zur Verteidigung der deutschen Währung trägt
jetzt den Siegeskranz! Was für Helden müssen da die Angreifer gewesen sein!

Daß der Metallgehalt der deutschen Reichsmark keinen Schutz, keine Sicherheit, keine
Deckung gewährt, haben wir mit der Geschichte des Silbers bewiesen. Man sollte glauben,
daß eine Tatsache, die eine so klare Sprache spricht wie diese, genügen müßte, um die
Behauptung, die "Mark d. R.-W." sei der 1392. Teil von einem Pfund Gold, und daß die
Mark durch den Metallgehalt allein genügend gesichert sei, als Schwindel zu entlarven.

Dabei ist es allgemein bekannt, daß durch das Spiel der Kräfte, "Gresham-Gesetz!" (6)
genannt, das Gold durch Ausgabe von Papier- und Silbergeld außer Land getrieben
werden kann, so oft es die Machthaber wünschen. Es genügt, daß der Staat mehr Silber
prägt, daß die Reichsbank mehr Banknoten druckt, und es währt nicht lange, dann
wandern die Goldmünzen über die Grenze. Wo ist also diese Sicherheit und Deckung,
wenn es von den Gesetzen abhängt, das Gold durch anderes beliebiges Geld zu ver-
drängen? In Frankreich hatte man, als John Law mit dem Papiergeld seine Versuche
anstellte, Silber und Gold im Verkehr. Diese Sicherheit des französischen Geldes be-
währte sich so vorzüglich, daß nach kürzester Zeit nur mehr Geldpapier vorhanden war.
Später wiederholte man mit Assignaten (Anweisungen) den Versuch mit dem gleichen
Erfolg. Und als es hieß, den Deutschen den Hunnenschatz als Kriegsbeute auszuliefern,
da wurde wiederum mit Papiergeld der Markt vollständig von allem Gold leergefegt.
Dreimal hat man also in Frankreich die Probe gemacht, jedesmal mit vollem Erfolg.
Dreimal versagte das Metall als Sicherheit. Und wie war es in Schottland, England,
Österreich, Rußland, Spanien, Italien, in den Vereinigten Staaten, in Südamerika, in
Indien? In all diesen Ländern ist das Metall (Gold und Silber) unzähligemal, so oft es
die Machthaber (Selbstherrscher und Volksvertretungen) so haben wollten, vom Papier-
geld verdrängt worden. Das Metall hat niemals dem Papier widerstehen können. Vor
Pfuschern und Schwindlern hat das Geld in dem Goldgehalt nie mehr Schutz gefunden,
als das deutsche Geld Schutz in dem Silbergehalt der Taler gefunden hat.

Es gehört also zum Glauben, daß die d. R.-W. vor Schwindlern, Pfuschern, Dieben
durch den Goldgehalt gesichert sei, eine vollständige Unkenntnis der Geschichte des
Geldes überhaupt.

Übrigens, wenn wir auch ganz von dem Gresham-Gesetz absehen, - wer war denn
eigentlich durch den Metallgehalt der Münze gedeckt? Zweifellos doch nur die zu-
fälligen Inhaber der Münzen, die Inhaber der 4 oder 5 Milliarden, die früher in Deutsch-
land an gemünztem Gold umliefen. Aber was sind diese "Miseräbelchen", diese ver-
hältnismäßig ganz bedeutungslosen Mengen Goldes, gegenüber den 1000 Milliarden
an Staatsschulden, Pfandbriefen, Wechseln, Pacht- und Mietsverträgen? Waren diese
1000 Milliarden auch noch durch den Metallgehalt der 5 Milliarden an Münzen ge-
deckt? Diese 1000 Milliarden sind nur durch das Gesetz gesichert, und das Gesetz,
nicht der Metallgehalt der Münze, bestimmt, was eine "Mark d. R.-W" in Pfandbriefen,
Staatsanleihen usw. bedeutet. Vor 40 Jahren lauteten alle deutschen Pfandbriefe,
Staatsanleihen, Wechsel, auf Silber, und das Gesetz zwang dann trotzdem den Schuldner,
mit Gold zu zahlen!

Auch so betrachtet, erweist sich die Sicherung der "Mark d. R.-W." durch den Metall-
gehalt der Münze als Bier und Tabaksqualm.

Das gemünzte Geld ist nur ein Pfifferling (7) im Vergleich mit dem ungemünzten Geld
(das sind also alle Geldlieferungsverträge), und darum kann die metallene Sicherheit
des Geldes auch immer nur die Bedeutung eines Pfifferlings haben. Ganz abgesehen
davon, daß selbst dieser Pfifferling durch das Spie1 der Kräfte, das im Worte Gresham-
Gesetz zusammengefaßt wird, unter der Hand verschwindet.

Als in allen den vorhin genannten Ländern das Gold- und Silbergeld durch Papiergeld
und Kupfermünzen verdrängt wurde und in vielen Fällen auch das Papiergeld noch zu
Geldpapier (also wertlos) wurde, da fielen auch gleichzeitig alle Schuldverschreibungen,
die Staatspapiere, Pfandbriefe, Wechsel auf den Stand des Geldpapieres.

Ich frage also nochmals, wo blieb die Sicherheit des Metallgeldes?

Das Geld braucht den Staat; ohne Staat läßt sich kein Geld denken; ja, man kann
sagen, mit der Einführung des Geldes beginnt die Gründung des Staates. Das Geld ist
das natürlichste und mächtigste Bindemittel der Völker. Das Weltreich der Römer wurde
durch die römische Münze fester als durch seine Heerhaufen zusammengehalten. Als
die Gold- und Silbergruben versiegten und keine Münzen mehr geprägt wurden, da-
fiel das Weltreich auseinander.

Diese Unentbehrlichkeit des Geldes, bei gleichzeitiger Unentbehrlichkeit der staatlichen
Oberaufsicht über das Geld, gibt dem Staate unbeschränkte Macht über das Geld, und
dieser unbedingten Macht gegenüber erweist sich die metallene Sicherheit der Münze
als Spreu im Winde.

Das Geld kann man darum ebensowenig durch den Geldstoff gegen Machtmißbrauch
des Staates schützen, wie man die Verfassung des Staates mit dem Pergament, worauf
sie geschrieben steht, vor Willkürherrschaft schützen kann.

Nur der Staat selbst, der Wille der Machthaber (Selbstherrscher oder Volksvertretung)
kann das Geld vor Pfuschern, Schwindlern, Dieben sichern und schützen - voraus-
gesetzt, daß der Machthaber überhaupt seine Macht zielbewußt zu gebrauchen weiß,
was leider bisher noch nie und nirgends der Fall gewesen ist.

Was hier vom Metall gesagt ist, gilt natürlich auch für das Papiergeld. Irgendeine
Sicherheit bietet der Papierstoff dem Inhaber nicht, weder dem Inhaber des eigentlichen
Papiergeldes, noch den Inhabern der Geldlieferungsversprechen (Wechsel, Staatsschuld-
scheine, Ruhegehaltsberechtigungen, Miet- und Pachtverträge, Lebensversicherungen,
Pfandbriefe, Obligationen).

Das Papiergeld ist sogar in dieser Beziehung noch etwas weniger sicher gestellt (freilich
nur um ein geringes weniger), als das Metallgeld, dafür aber wird es wieder kräftiger
durch das Gesetz geschützt.

Wir haben gesehen, daß der Staat, ohne Gesetztesverletzungen und in voller Überein-
stimmung mit den landläufigen Anschauungen vom Wesen des Geldes, die Münzen
durch einen die Prägung vernichtenden Hammerschlag wieder in das, was sie ursprüng-
lich waren, verwandeln, daß er den goldenen Münzen die Vorrechte des Geldes ent-
ziehen kann, daß der Verlust der Geldvorrechte den Preis des gemünzten Goldes drücken
würde, daß der Staat durch kein Gesetz gebunden ist, die Inhaber der Münzen für
diesen Verlust zu entschädigen und daß, falls er sich zu einer Entschädigung entschließt,
er nicht nach Recht und Gesetz, sondern nur nach Billigkeit handelt. Und die Billigkeit
ist eine schwache Sache, da kommt es sehr auf die Gesellschaftsschicht an, die sich auf
Billigkeit beruft. (8)

Ganz anders steht dagegen das Papiergeld dem Gesetz und Recht gegenüber. Der
Staat darf dem Papiergeld die Vorrechte des Geldes nicht entziehen, ohne die Inhaber
zu entschädigen. Der Staat hat bei der Ausgabe des Papiergeldes etwas in Tausch er-
halten, und dieses Etwas ist er dem Inhaber schuldig. Er muß es zurückerstatten; zweifel-
los muß er das; es kann dies gar nicht geleugnet werden, auf welchen Standpunkt man
sich auch stellt. Der beste Beweis für diese Entschädigungspflicht ist wohl der, daß sich
überhaupt keine anderen Gründe dafür finden lassen als die Selbstverständlichkeit dieser
Pflicht.

Der Staat hat den Talern die Geldvorrechte entzogen und die Inhaber durch Tausch
der Taler gegen neues Geld entschädigt. (9) Eine gesetzliche Entschädigungspflicht bestand
nicht, aber man fand außerhalb des Gesetzes genügend Gründe, um so zu handeln. Da
war vor allem die Tatsache, daß der Staat die Bürger durch die Steuergesetze vorher
gezwungen hatte, silberne Taler zu kaufen, denn der Bauer, der seine Steuern bezahlen
wollte, mußte vorher durch Verkauf seiner Kuh Taler kaufen. Durch staatliche Anfor-
derungen gezwungen, hatte der Bauer Silber gekauft, nicht weil er für sich irgendeinen
besonderen Bedarf daran hatte. Dadurch übernahm der Staat die Pflicht, den Bürgern
auch den Absatz für diese Taler zu sichern, woraus sich dann die Entschädigungspflicht
ableiten läßt.

Solche Begründung der Entschädigungspflicht läßt sich ja hören, aber man weiß,
wie schwerhörig jeder wird, der nicht hören will. Was nützen da die schönsten Gründe?
Sein Recht begründen, heißt seine Schwäche erkennen. Wenn die Landwirte (Agrarier)
damals, als es hieß, die Goldwährung einzuführen, gewußt hätten, daß die Entmünzung
des Silbers einen Preissturz dieses Metalls berbeiführen würde, der sie um 50 % ihrer,
in Silbertalern eingegangenen Grundpfandschulden hätte befreien können - wer weiß,
wie sie sich da gegenüber der Entschädigungspflicht verhalten hätten. Ihr späteres Ver-
halten, als sie (zu spät) den Sachverhalt erkannten, läßt darauf schließen, daß sie die
Metallgeldtheorie, wonach ein Taler der XXX. Teil von einem Pfund Feinsilber war,
sich zu eigen gemacht und darauf bestanden haben würden, ihre in Silbertalern ein-
gegangenen Schulden mit ungemünztem Silber im Verhältnis von 1/30 Pfund für jeden
Taler zu bezahlen. Das wäre ein ebenso einträgliches, dabei anständigeres, ehrlicheres
Geschäft gewesen als die Erhöhung ihrer Grundrenten durch Zölle.

Alle solche Geschichten fallen beim Papiergeld fort. Da gibt es keine Parteien, keine
Theorien, keine Gesetze, keine Gesetzesauslegung und keine Gründe, um die Ent-
schädigungspflicht des Staates darzutun. Sie ist selbstverständlich. Und darum ist die
Sicherheit des Papiergeldes auch größer als die des Metallgeldes - das Papiergeld ist
genau so sicher wie die Gedanken und Interessen, die das Volk zu einem Staate zu-
sammenschließen. Das Papiergeld geht nur mit dem Staate zugrunde.

Neben der eingebildeten Sicherheit des Geldes gegenüber der Allmacht des Staates
verlangt man für das Geld noch eine Deckung oder wirtschaftliche Sicherheit. Der Staat,
wird man sagen, mag seine Macht, so gut er es verstebt, gebrauchen; er mag auf den
Mißbrauch dieser Macht verzichten, aber das allein bietet keine Gewähr dafür, daß man
die Auslagen, die man für die Anschaffung des Geldes gemacht hat, auch immer wird
einholen können. Das Metallgeld trägt den Stoff für die volle Deckung dieser Auslagen
in sich, es hat "inneren Wert" (einerlei, was man sich darunter vorstellt), Wertstoff,
während das Papiergeld in dieser Beziehung leer ist und seine Deckung anderswo, auf
alle Fälle außerhalb seines Stoffes, suchen muß.

Dieser Einwand ist leer, verworren. Zum Teil ist seine Leerheit schon im Abschnitt
"Was ist der Wert?" und in den vorangehenden Ausführungen über die Sicherheit des
Geldes dargetan. Schon der Umstand, daß die Inhaber der Silbermünzen nach dem
Verluste der Geldvorrechte sämtlich von dem Umtauschrecht Gebrauch gemacht haben,
zeigt uns klar, daß das Metallgeld dem Inhaber keine volle Deckung seiner Auslagen
im Geldstoff bietet. Sonst hätte doch jeder das Silber einfach behalten.

Was sich, außer dem schon Gesagten, gegen den erhobenen Einwand noch Vernünf-
tiges, wenn auch bereits Überflüssiges, sagen läßt, ist etwa folgendes:

Eine Ware ist gedeckt, solange jemand da ist, der dafür die übliche Menge Ware oder
Geld in Tausch zu geben bereit ist, mit anderen Worten, solange die Nachfrage nicht
nachläßt. Sich selbst kann aber keine Ware decken. Es gehört ja zum Begriff der Arbeits-
teilung und Ware, daß das Arbeitserzeugnis seinem Erzeuger geradezu nutzlos ist. Was
können, ich wiederhole die Frage, die Schneider, Schuster, Apotheker mit ihren Erzeug-
nissen anfangen, ja, was sollten die Bauern mit dem Gold der Münzen anfangen, wenn
niemand es ihnen abkaufen würde?

Man denkt, wenn von der Deckung des Geldes die Rede ist, wohl an den Nutzen, den
die Besitzer von Gebrauchsgütern aus dem Gebrauch dieser Güter (Vorräte, Werkzeuge
usw.) ziehen. Diesen Nutzen möchte man auf alle Fälle dem Geldbesitzer durch den
Geldstoff sichern. Das Geld soll Ware und gleichzeitig ein Stoff für persönliche Bedürf-
nisse sein. Man will ein Zwitterding, etwas Unmögliches. (10) An dem Tage, wo allen Geld-
besitzern der Geldstoff nützlich wäre, gäbe es ja kein Geld mehr. Die Nützlichkeit des
Geldstoffes würde die Münzen zum Schmelztiegel führen. Und das Geld ist doch un-
entbehrlich; es soll nicht verbraucht werden.

Solange wir uns in die Arbeit teilen, d. h. solange wir Waren (d. h. uns selbst nutzlose
Dinge) erzeugen, so lange werden wir Tauschmittel, d. h. Geld gebrauchen. Der Bedarf
an Geld ist also dauernd, nie fehlend, auf der Arbeitsteilung, der Grundlage unseres
Daseins, aufgebaut. Weshalb sollen wir da das Geld verbrauchen, aufzehren, vernichten
können? Wäre es nicht im Gegenteil eine Gefahr für den Austausch der Waren, für den
Fortbestand der Arbeitsteilung, wenn man das Tauschmittel verzehren, verbrauchen
könnte?

Eine solche Deckung des Geldes, wie sie in dem oben gemachten Einwand gesucht
wird, - gibt es nicht und kann es nicht geben.

Nicht durch den Geldstoff ist das Geld gedeckt, ist das Bedürfnis nach ihm, die kauf-
männische Nachfrage gesichert, sondern durch sein Wirken als Tauschmittel. In letzter
Linie sind es die unerschöpflichen, diebessicheren Schätze, die die Arbeitsteilung dem
Menschen bietet, die das Geld decken.

Neben der Arbeitsteilung gibt es keine andere Deckung für das Geld. Die Arbeits-
teilung erzeugt einen ununterbrochen fließenden Strom von Waren, die ihrerseits eine
ununterbrochene Nachfrage nach Tauschmitteln, nach Geld halten, einerlei, aus welchem
Stoff das Geld hergestellt wird. Ob das Geld aus Gold - Silber - Papier gemacht ist,
bleibt ohne Einfluß auf das Angebot von Waren, also auf die Deckung des Geldes, da
ja, ganz unabhängig von der Beschaffenheit des Geldes, die Erzeugnisse der Arbeits-
teilung gegen Geld angeboten werden müssen. Ob der Bauer für seine Kartoffeln Gold
oder Papier erhält, hat keinen Einfluß auf die Menge Kartoffeln, die er zu Markte bringt.
Er bringt auf alle Fälle alles hin, was er entbehren kann. Ob auf der Reichsbank 10
oder 100 Tonnen Gold lagern, hat auf das Angebot von Waren, auf die Nachfrage nach
Tauschmitteln, keinen Einfluß. Und da die Nachfrage die eigentliche Deckung des Geldes
(wie der Waren überhaupt) ist, so ist auch die Deckung des Geldes von dem Geldstoff
unabhängig.

Ware, Geldbedarf und Gelddeckung sind drei verschiedene Ausdrücke für die gleiche
Sache. Wo ist die Deckung der Eisenbahnaktie? Etwa in den Schienen und den Bahn-
dämmen? Diese Deckung findet jeder in den Gütermassen, die der Bahn täglich zur
Weiterbeförderung zugeführt werden. Die Arbeitsteilung ist die Deckung der Bahnaktie.

Und genau so verhält es sich mit den Anteilscheinen der Geldvorrechte, mit dem Geld.
Gesetzt den Fall, es fehlen einmal die Frachtgüter, so ist die Eisenbahnaktie wertloses
Papier; angenommen ferner; es hören Arbeitsteilung und Angebot der Waren auf, so ist
das Geld der nutzloseste Gegenstand, das Papiergeld ist dann wie Ausschußpapier, und
das Metallgeld ein Rohstoff der nebensächlichsten aller Industrien.

Fassen wir hier kurz das in diesem Abschnitt Gesagte zusammen:


(1) Es kann verständigerweise niemand angehalten werden, Schulden in g e m ü n z t e m
Gold zu bezahlen, wenn der Staat das Ausmünzen unterläßt und privates Ausmünzen
nicht gestattet ist. Man kann überhaupt niemand zur Lieferung einer Sache anhalten, die
Gegenstand eines Monopols ist.

(2) Es ist anzunehmen, daß, wenn heute einer der großen Handelsstaaten das Gold ent-
münzte, die anderen Staaten sofort dem Beispiel folgen würden, um sich des von jenem
Staate einströmenden Goldes zu erwehren, und um sich vor ähnlichen Verlusten zu
schützen, wie sie die lat. Münzunion dadurch erlitt, daß sie zu lange mit dem Verkauf des
Silbers zögerte.

(3) Ich mache wiederholt darauf aufmerksam, daß es sich hier um die Nenauflage eines
erstmalig 1911, also vor dem Kriege, erschienenem Buches handelt. Der Krieg hat viele
Bestätigungen dieser neuen Lehre vom Geld gebracht, doch verzichte ich darauf, auf ihn
Bezug zu nehmen. Ich will vom Kriege nichts, auch keinen Lehrstoff, geschenkt erhalten.

(4) Auf Französisch (l'argent) und spanisch (plata) heißt Silber soviel wie Geld.

(5) In den letzten Jahren hat sich dies durch die rege Arbeit des "Freiwirtschaftsbundes"
wesentlich gebessert, und es mehrt sich ständig die Zahl derer, die den Stoff beherrschen
und für die Verwirklichung des Freigeld-Gedankens in Wort und Schrift eintreten.

(6) Gresham-Gesetz: Wenn in irgendeinem Lande der Geldbestand den wirklichen Bedarf
an Tauschmitteln übersteigt und sich dies in einer Preissteigerung zeigt, so wird diese
Preissteigerung die Warenausfuhr erschweren, die Einfuhr erleichtern, und infolgedessen
die Ausfuhr gegenüber der Einfuhr einen Fehlbetrag ergeben, der am einfachsten durch
Goldausfuhr gedeckt wird. So wurden z. B. aus Deutschland, wo die Milliarden ausge-
schüttet worden waren, in den Jahren 1872/74 für 3646 Millionen Mark (also fast für den
vollen Betrag der Kriegsentschädigang) mehr Ware eingeführt als ausgeführt, während
noch vor dem Kriege die deutsche Ausfuhr einen Überschuß über die Einfuhr ergeben hatte.
Diese Goldausfuhr, die ja eine Verminderung des Geldbestandes bedeutet, drückt die
Preise auf ihre richtige Höhe herab und stellt so selbsttätig das Gleichgewicht zwischen
Ein- und Ausfuhr wieder her. Wenn nun aber der Staat, ohne Rücksicht auf die Warnung,
die in der Goldausfuhr liegt, den Geldbestand dauernd durch Ausgabe von Papiergold
vermehrt, so geht auch dauernd Gold außer Land, bis die Einfuhrhändler auf Schwierig-
keiten stoßen, Gold (oder ausl. Wechsel) für ihre Warenbezüge aufzutreiben. Diese Schwie-
rigkeiten setzen sich dann sofort in ein Aufgeld (Agio) um, und nun wirkt dieses Aufgeld
als Regler des Außenhandels, insofern als es die Wareneinfuhr erschwert und die Waren-
ausfuhr erleichtert. Das Aufgeld hindert aber gleichzeitig den Goldumlauf im Inlande,
da im Inlande an den Staatskassen und vor Gericht nur Papiergeld angenommen und
das täglich wechselnde Aufgeld im Verkehr bald als eine lästige Begleitung des Goldes
empfunden wird, so daß das Gold nur noch ungern angenommen wird. Das Aufgeld stößt
überall an, das Gold wird für den Verkehr unbrauchbar. Es sammelt sich bald in den
Banken - als überschüssig - und bleibt dort brach liegen, bis es auf der Suche nach
Zins von den Eigentümern über die Grenze befördert wird. So kommt es, daß im Kampfe
mit seinem papiernen Wettbewerber das Gold im Inlande immer den kürzeren zieht.
Ganz gesetzmäßig wirft das Papiergeld seinen Wettbewerber, das Gold, über die Grenze,
und dieses "Gesetz" nennt man das Gresham-Gesetz, zu Ehren eines Mannes dieses Namens,
der es zuerst gefunden hat.

(7) In Deutschland liefen früher 5 Milliarden Mark in Goldmünzen um gegen 143 Mil-
liarden in Pfandbriefen, 40 Milliarden in Wechseln usw.

(8) Die Großgrundbesitzer wandten sich an den Staat um eine Verteuerung der Volks-
nahrung durch Grenzsperre, und sie wurde ihnen gewährt. Die Arbeiter verlangten vom
Staat Verbilligung der Nahrungsmittel durch Aufhebung der Grenzsperre - und sie
wurde glatt verweigert.

(9) Daß durch den Verlust der Geldvorrechte den Talerbesitzern überhaupt ein Schaden
entstehen konnte, widersprach und widerspricht noch heute den Metallgeldtheorien.

(10) "Gewöhnlich, wenn der Deutsche etwas will, so will er gleichzeitig auch das Gegen-
teil." Bismarck.


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Dieser Text wurde im August 1997 ins Netz gebracht von: W. Roehrig.
Weiterverbreitung ausdrücklich erwünscht.