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2. Der Erde, der Erdkugel gegenüber sollen alle Menschen
gleichberechtigt sein, und
unter Menschen verstehen wir ausnahmslos alle Menschen - ohne
Unterschied der Rasse,
der Religion, der Bildung und körperlichen Verfassung. Jeder
soll dorthin ziehen können,
wohin ihn sein Wille, sein Herz oder seine Gesundheit treibt.
Und dort soll er den Alt-
angesessenen gegenüber die gleichen Rechte auf den Boden
haben. Kein Einzelmensch,
kein Staat, keine Gesellschaft soll das geringste Vorrecht haben.
Wir alle sind Altange-
sessene dieser Erde.
3. Der Begriff Freiland läßt keinerlei Einschränkung
zu. Er gilt unbeschränkt. Darum
gibt es der Erde gegenüber auch keine Völkerrechte,
keine Hoheitsrechte und Selbst-
bestimmungsrechte der Staaten. Das Hoheitsrecht über den
Erdball steht dem Menschen,
nicht den Völkern zu. Aus diesem Grunde hat auch kein Volk
das Recht, Grenzen zu
errichten und Zölle zu erheben. Auf der Erde, die wir uns
im Sinne von Freiland nur als
Kugel vorstellen können, gibt es keine Waren-Ein- und Ausfuhr.
Freiland bedeutet darum
auch Freihandel, Weltfreihandel, die spurlose Versenkung aller
Zollgrenzen. Die Landes-
grenzen sollen nur einfache Verwaltungsgrenzen sein, etwa wie
die Grenzen zwischen den
einzelnen Kantonen der Schweiz.
4. Es folgt aus dieser Freiland-Erklärung auch ohne weiteres,
daß die Ausdrücke
"englische Kohle, deutsches Kali, amerikanisches Petroleum"
usw. nur die Herkunft dieser
Erzeugnisse bezeichnen sollen. Es gibt keine englische Kohle und
kein deutsches Kali.
Denn jeder Mensch, gleichgültig welchem Staate er angehört,
hat das gleiche Recht auf
die "englische Kohle", das "amerikanische Erdöl"
und das "deutsche Kali".
5. Die Übergabe des Bodens an die Bebauer erfolgt auf dem
Wege der öffentlichen
Pachtversteigerung, an der sich jeder Mensch beteiligen kann,
und zwar ausnahmslos jeder
Bewohner der Erdkugel.
6. Das Pachtgeld fließt in die Staatskasse und wird restlos
in Monatsbeträgen unter die
Mütter nach der Zahl der Kinder verteilt. Keine Mutter, einerlei
woher sie kommt, kann
von diesen Bezügen ausgeschlossen werden.
7. Die Einteilung des Bodens richtet sich ganz nach den Bedürfnissen
der Bebauer. Also
kleine Ackerteile für kleine Familien und große Ackerteile
für große Familien. Auch große
Landstrecken für Genossenschaften, für kommunistische,
anarchistische, sozialdemo-
kratische Kolonien, für kirchliche Gemeinden.
8. Die Völker, Staaten, Rassen, Sprachgemeinschaften, religiösen
Verbände, wirt-
schaftlichen Körperschaften, die auch nur im geringsten den
Freilandbegriff einzuengen
suchen, werden geächtet, in Bann getan, und für vogelfrei
erklärt.
9. Die Ablösung der heutigen Privatbodenrente erfolgt auf
dem Wege der vollen Ent-
schädigung durch Ausgabe einer entsprechenden Summe von Staatsschuldscheinen.
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