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Nehmen wir weiter an, daß für die Sparlandbebauung
(2) derselben Bodenfläche 50 Mann
nötig seien, und daß die Ernte dann 2 000 t betrage.
Es entfallen darin auf den Kopf jetzt
40 t statt 50, und auf den ha 20 statt 6 t.
Das Erzeugnis der Sparlandbebauung steigt also nach Hektar gemessen,
geht jedoch
nach Arbeit gemessen, zurück. Bei Sparhandbebauung lieferten
unsere 12 Männer je 50,
also . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . 600t
und in Sparlandbebauung je 40, also nur · · ·
· · · · · · · . . . . . . . 480 t
Der Unterschied von . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . 120 t
ist also auf die große Landfläche von 100 ha, die den
12 Mann diese Handspar- d. h.
geringere Arbeit heischende Bebauung gestattet, zurückzuführen.
Steht ihnen die Land-
fläche zur Sparhandbebauung nicht zur Verfügung, so
müssen sie zur Sparlandbebauung
übergehen und sich dann mit einem geringeren Arbeitserzeugnis
begnügen. Stellt ihnen
jemand aber die zur Sparhandbebauung nötige Ackerfläche
zur Verfügung; so sind sie
selbstverständlich bereit, für den Vorteil, der ihnen
daraus erwächst, zu bezahlen, d. h.
der Besitzer dieser Ackerfläche wird eine Rente erheben können,
die dem Unterschied ent-
spricht, der zwischen dem Arbeitserzeugnis bei Sparhand- und Sparlandbebauung
erfahrungs-
gemäß zu gunsten ersterer besteht. In unserem Beispiel
also eine Rente im Betrage von 120 t
von 100 ha.
Die Landwirtschaft neigt in bezug auf Arbeitsersparnis nach der
weitläufigen und in
bezug auf Bodenersparnis nach der dichten Bebauung. Aus der Spannung,
die sich hieraus
ergibt, entspringt die Grundrente, und aus dem Grade dieser Spannung
(Erfahrungs-
sache) ergibt sich die Verteilung der Ackererzeugnisse nach Grundrente
und Lohn.
Warum die weitläufige Bebauung höhere Arbeitserträge
und geringere Bodenerträge
gibt, brauchen wir hier nicht zu erklären; das ist eine landwirtschaftliche
Fachangelegen-
heit. Uns genügt die Tatsache, daß es sich so in der
Landwirtschaft verhält, daß es in der
Natur der Sache begründet liegt. Lägen die Sachen umgekehrt,
etwa so, daß die weit-
läufige Bebauung 40 t, die dichte aber 50 t eintrüge,
so würde die gesamte Landwirtschaft
der dichten Bebauung zustreben. Man würde allen Boden, für
den die vorhandenen
Arbeiter nicht aufzutreiben wären, einfach brach liegen lassen,
weil wie gesagt, die etwa
noch vorhandenen Arbeiter durch noch gründlichere Bearbeitung
des Kulturbodens
größere Ernten einbringen würden als durch Bebauung
von Brachland.
Die Bevölkerungslehre, die uns sagt; daß die Volkszahl
den Lebensmitteln entspricht,
steht mit obigem Satz nicht in Widerspruch. Die Bevölkerung
vermehrt sich entspre-
chend der Vermehrung der Lebensmittel. Sie läuft der Sparlandbebauung
nach, nicht
voraus.
Durch ein Beispiel wollen wir die rechnerische Verteilung des
Ackererzeugnisses
zwischen Lohn und Grundrente noch schärfer beleuchten:
A. 12 Genossen bewirtschaften in dort üblicher Sparhandbebauung
100 ha eigenen
Bodens und ernten 480 t, also 40 t auf den Mann.
B. 60 Genossen bewirtschaften in Sparlandbebauung ebenfalls 100
ha eigenen Boden
gleicher Güte und ernten 900 t, also 15 t auf den Mann.
1. Gegenüber den 12 Genossen haben die 60 auf den Kopf einen
Minderertrag von
25 t, nämlich 40 - 15 = 25.
2. Dieser Minderertrag ist allein darauf zurückzuführen,
daß die Sparhandbebauung,
die A betreiben können, nach der Kopfzahl der Arbeiter berechnet,
mehr Ernte
ergibt.
3. Will darum einer der 60 B. mit einem der 12 A. tauschen, so
muß er ihn für den
Unterschied im Arbeitserzeugnis - also 25 t - entschädigen.
Wollen die 12 Mann
tauschen, so erhalten diese 12 auch 12 mal 25 t, zusammen also
300 t.
4. Diese 300 t, da sie auf die größere Landfläche
zurückzuführen sind, sind Grund-
rente. Jedoch nur ein Tei1 der wirklichen Grundrente.
5. Würden nämlich von den 60 B. 48 wegziehen, so hätten
die übrigbleibenden 12 B.
ebenfalls dasselbe Arbeitserzeugnis der 12 Genossen A., also 300
t für die 12 B. oder
25 t auf den Mann mehr. Die 12 B. hätten dann auf den Mann
40 statt 15 t.
6. Den Austritt aus der Genossenschaft dieser 48 B. können
die Zurückbleibenden
durch eine Abfindung von 300 : 48 = 6,25 je Kopf und Jahr erlangen.
7.Wollen die zurückbleibenden 12 B. die audgetretenen 48
Genossen durch andere
Genossen ersetzen, so muß jeder von diesen seine Beteiligung
mit jährlich 6,25 t
erkaufen. Wollen sie als Lohnarbeiter mitwirken, so werden ihnen
die 6,25 t vom
Arbeitserzeugnis (15) abgezogen. Dann bleiben als Lohn 8,75 t.
8.Die volle Rente der 100 ha ist also 60 ma1 6,25 oder 375 t.
Lohn und Rente ver-
teilen sich wie folgt:
60 mal 6,25 = 375 für Renten-Abzug vom Erzeugnis der Sparland-Arbeit;
60 mal 8,75 = 525 Lohn, der übrigbleibt, nach Abzug der Grundrente;
60 mal 15 = 900 Erzeugnis der dichten oder Sparlandbebauung.
12 mal 8,75 = 105 Lohn - wie oben.
. . . . . . . . . . 375 Rente wie oben. -
. . . . . . . . . . 480 Erzeugnis der weiten oder Handsparbebauung.
Die Verteilung des Erzeugnisses unter die Rentner und Arbeiter
ermittelt man wie
folgt:
1. Durch Feststellung des Unterschieds im Arbeitserzeugnis bei
dichter und bei
weiter Bebauung (40 -15 = 25) und durch Vervielfältigung
dieses Unterschieds
mit der Zahl der weitläufig Wirtschaftenden. 12ma1 25 = 300.
(Das Ergebnis
dürfte man passend mit Rentenunterschied bezeichnen.)
2. Durch Abziehen der weitläufig Wirtschaftenden (60 -12
= 48) und Teilen des
Rentenunterschieds (300) durch diese Zahl (300 : 48 = 6,25).
3. Diese so gewonnene Zahl mit der Gesamtzahl der dicht Bebauenden
vervielfältigt,
gibt die Rente des Bodens, auf den sich die benutzten Zahlen beziehen.
(60 mal 6,25
= 375.)
4. Zieht man die auf den Kopf der Arbeiter entfallende Rente (6,25)
vom Arbeits-
erzeugnis ab (15), so hat man den Lohn (15 - 6,25 = 8,75).
Unter weitläufiger oder Handspar-Wirtschaft verstehen wir
diejenige Bodenbebauung,
bei der sämtliche sich anbietenden Arbeitskräfte herangezogen
werden müssen, um die
ganze verfügbare Bodenfläche zu bewirtschaften, ganz
einerlei, welches Gepräge diese
Wirtschaft sonst haben mag - Jagd, Viehzucht, Dreifelderwirtschaft,
Heideland, oder
auch die heute gebräuchliche, vergleichsweise hoch entwickelte
Landwirtschaft.
Unter Landspar-Wirtschaft (dichtet Bebauung) verstehen wir diejenige
Bodenbebauung,
bei der, wenn sie größeren Umfang annimmt, sich ein
allgemeiner Arbeitermangel ein-
stellen muß.
Handspar- und Landspar-Wirtschaft sind also bedingt aufzufassen.
Der Hirt ist dem
Jäger gegenüber der Landsparwirtschaftende. Hirtenvölker
werden darum auch regel-
mäßig Rente für die Überlassung des Bodens
(Jagdgebiet) anbieten müssen und auch an-
bieten können.
Die Sparhandbebauung gibt das höchste Arbeitsprodukt (Lohn
und Rente), die Spar-
landbebauung das höchste Ackerprodukt. Der Grundeigentümer
möchte beides vereinigen
und sucht natürlich Sparlandbebauung zu betreiben. Das kann
er aber nicht, ohne den
Sparhandwirtschaftenden die Arbeiter zu nehmen und dadurch Land
brachzulegen.
(Freiland 3.) Daß die Eigentümer ihren Boden aber wieder
nicht ohne weiteres brach-
liegen lassen wollen, und darum die Arbeiter durch Lohnaufbesserung
an ihren Boden
zu fesseln suchen werden, ist auch wieder selbstvetständlich;
auch daß sie mit der Lohn-
aufbesserung bis hart an die Grenze der Einträglichkeit (Auflösung
der Rente in Lohn-
erhöhungen) gehen werden, ist klar. Ein Grundbesitzer wird
für den ha Land als Pacht
immer noch lieber 1 Mark nehmen als gar nichts.
Freiland 3 wirkt somit als Lohn- und Renten-Ausgleicher. Freiland
3 schließt jede
Willkür bei der Bemessung des Lohnes aus. Der Grundbesitzer
zahlt nicht so viel, wie
ihm behagt, und der Arbeiter fordert nicht soviel er Lust hat,
sondern beide "nehmen nie
mehr, als sie bekommen können":
(2) Sparland = dichte Bebauung (intensive Kultur).
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