Wir unterscheiden: Arbeitserzeugnis, Arbeitserlös, und Arbeitsertrag.
Das Arbeits-
erzeugnis ist das, was aus der Arbeit hervorgeht. Der Arbeitserlös
ist das Geld, das der
Verkauf des Arbeitserzeugnisses oder der Lohnvertrag einbringt.
Der Arbeitsertrag ist
das, was man mit dem Arbeitserlös kaufen und an den Ort des
Verbrauchs schaffen kann.
Die Bezeichnungen: Lohn, Honorar, Gehalt an Stelle von Arbeitserlös
wendet man
an, wenn das Arbeitserzeugnis nicht gegenständlicher Natur
ist, wie etwa das Straßen-
kehren, das Dichten, das Regieren. Ist das Arbeitserzeugnis greifbar,
wie ein Stuhl, und
zugleich Eigentum des Arbeiters, so spricht man nicht mehr von
Lohn und Honorar,
sondern vom Preis des verkauften Stuhles. Bei all diesen Bezeichnungen
handelt es sich
immer um dasselbe Ding, um den Gelderlös der verrichteten
Arbeit.
Der Unternehmergewinn und der Handelsprofit sind, sofern man
die in ihnen meistens
enthaltenen Kapitalzinsen oder Grundrenten in Abzug bringt, ebenfalls
als Arbeitserlös
anzusprechen. Der Direktor einer Bergwerks-Aktiengesellschaft
bezieht sein Gehalt aus-
schließlich für die von ihm geleistete Arbeit. Ist
der Direktor gleichzeitig Aktionär, so
erhöhen sich seine Einnahmen um den Betrag der Dividenden.
Er ist dann Arbeiter und
Rentner in einer Person. Meistens besteht das Einkommen der Bauern,
Kaufleute und
Unternehmer aus Arbeitserlös und Renten (bzw. Zinsen). Ein
Bauer, der mit geliehenem
Kapital auf gepachtetem Boden arbeitet, lebt ausschließlich
vom Ertrag seiner Arbeit.
Was nach Zahlung von Pachten und Zinsen vom Arbeitserzeugnis übrigbleibt,
ist auf
seine Tätigkeit zurückzuführen und unterliegt den
allgemeinen Gesetzen, die den Lohn
bestimmen.
Zwischen dem Arbeitserzeugnis (oder der Leistung) und dem Arbeitsertrag
liegen die
verschiedenen Handelsverträge, die wir täglich beim
Einkauf der Waren abschließen.
Von diesen Verträgen wird der Arbeitsertrag stark beeinflußt.
Täglich kommt es vor, daß
Leute, die die gleichen Arbeitserzeugnisse zu Markt führen,
dennoch ungleich große
Arbeitserträge heimbringen. Das liegt daran, daß diese
Leute als Arbeiter wohl gleich-
wertig sind, nicht aber als Händler. Die einen verstehen
es besser, ihre Erzeugnisse zu
guten Preisen zu verkaufen und beim Einkauf der Bedarfsgegenstände
die Spreu von den
Körnern zu sondern. Bei den für den Markt verfertigten
Waren gehören der Tausch, der
Handel und die hierfür nötigen Kenntnisse genau so zum
Erfolg der Arbeit (Arbeits-
ertrag) wie die technischen Kunstgriffe. Der Tausch des Erzeugnisses
ist als Schluß-
handlung der Arbeit zu betrachten. Insofern ist jeder Arbeiter
auch Händler.
Hätten die Gegenstände des Arbeitserzeugnisses und
des Arbeitsertrages eine gemein-
same Eigenschaft, mit der sie sich vergleichen und messen ließen,
so könnte der Handel,
der das Arbeitserzeugnis in Arbeitsertrag verwandeln soll, wegfallen.
Sofern man dann
nur richtig messen, zählen oder wägen würde, müßte
der Arbeitsertrag immer ohne
weiteres gleich dem Arbeitserzeugnis sein (abzüglich Zins
oder Rente), und den Beweis,
daß eine Übervorteilung nicht stattgefunden hat, könnte
man unmittelbar an den Gegen-
ständen des Arbeitsertrages liefern, genau wie man zu Hause
auf der Waage nachwägen
kann, ob die Waage des Apothekers richtig wiegt oder nicht. Solche
gemeinsame Eigen-
schaft fehlt jedoch den Waren. Stets wird der Tausch durch den
Handel bewerkstelligt,
niemals durch den Gebrauch irgendeines Maßes. Auch der Gebrauch
des Geldes ent-
hebt uns nicht der Notwendigkeit, den Tausch durch den Handel
zu vollziehen. Der
Ausdruck "Wertmesser", den man noch manchmal in rückständigen
volkswirtschaft-
lichen Schriften auf das Geld anwendet, ist irreführend.
Keine einzige Eigenschaft eines
Kanarienvogels, einer Pille, eines Apfels läßt sich
mit einem Geldstück messen.
Darum müssen wir es aber als eine Unmöglichkeit bezeichnen,
mit einem unmittel-
baren Vergleich zwischen Arbeitserzeugnis und Arbeitsertrag eine
Klage auf Grund des
Rechtes auf den vollen Arbeitsertrag rechtlich zu begründen.
Das Recht auf den vollen
Arbeitsertrag, sofern darunter das Recht des einzelnen auf seinen
vollen Arbeitsertrag
gemeint ist, müssen wir sogar geradezu als Hirngespinst bezeichnen.
Ganz anders verhalten sich jedoch die Dinge in bezug auf den
gemeinsamen vollen Arbeits-
ertrag. Dieser verlangt nur, daß die Arbeitserzeugnisse
restlos unter die Arbeiter verteilt
werden. Es dürfen keine Arbeitserzeugnisse an Rentner für
Zinsen und Renten abgegeben
werden. Das ist die einzige Bedingung, die die Verwirklichung
des Rechtes auf den gemein-
samen, vollen Arbeitsertrag stellt.
Das Recht auf den gemeinsamen, vollen Arbeitsertrag verlangt
von uns nicht, daß wir
uns noch um den Arbeitsertrag des einzelnen Arbeiters kümmern.
Was der eine Arbeiter
heute weniger erhält, empfängt der andere mehr. Die
Verteilung unter die Arbeiter
geschieht nach wie vor nach den Gesetzen des Wettbewerbs, in der
Regel so, daß der
Wettbewerb um so schärfer, der persönliche Arbeitsertrag
um so geringer ist, je leichter
und einfacher die Arbeit ist. Diejenigen Arbeiter, die die höchste
Umsicht bei der Arbeit
brauchen, sind dem Wettbewerb der Massen am wirksamsten entzogen
und können
darum für ihre Leistungen die höchsten Preise erzielen.
Manchmal ersetzt auch einfach
körperliche Veranlagung (bei Sängern z. B.) den Scharfsinn
bei der Ausschaltung des
Massenwettbewerbs. Wohl dem, der bei seinen Leistungen den Wettbewerb
der anderen
nicht zu fürchten braucht.
Die Verwirklichung des Rechtes auf den vollen Arbeitsertrag
kommt allen Einzel-
arbeitserträgnissen in einem gleichmäßigen, nach
Prozenten bestimmten Aufschlag auf
die heutigen Arbeitserträgnisse zustatten. Die Arbeitserträge
werden vielleicht verdoppelt,
aber nicht geebnet. Das Gleichmachen der Arbeitserträgnisse
ist Sache der Kommunisten.
Hier aber handelt es sich um das Recht auf den vollen, durch den
Wettbewerb, den
Wettkampf zugemessenen Arbeitsertrag. Zwar werden als Nebenwirkung
der Neuerun-
gen, die das Recht auf den gemeinsamen vollen Arbeitsertrag verwirklichen
sollen, die
heutigen, oft ungeheuren Unterschiede in den Einzelarbeitserträgnissen,
namentlich im
Handel, auf ein vernünftiges Maß zurückgeführt
werden, doch handelt es sich hier nur
um eine Nebenwirkung. Zu dem Rechte, das wir verwirklichen wollen,
gehört aber
solches Gleichmachen, wie gesagt, nicht. Demnach werden fleißige,
tüchtige, umsichtige
Arbeiter einen ihrer größeren Arbeitsleistung genau
entsprechend größeren Arbeits-
ertrag heimbringen. Dazu kommt die allgemeine Hebung des Lohnes
durch den Fort-
fall des arbeitlosen Einkommens.
Übersicht über das bisher Gesagte :