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Dem Lohnarbeiter wird also unter keinen Umständen die Arbeit
mehr einbringen als
diese dem Pächter oder dem Ansiedler auf herrenlosem Boden
einträgt, auch schon darum
nicht, weil der Pächter (oder Ansiedler) sonst lieber als
Tagelöhner arbeiten würde.
Anderseits aber wird der Lohnarbeiter nicht um geringeren Lohn
oder Ertrag ar-
beiten, als der ist, den er als Pächter oder Ansiedler verdienen
könnte, denn sonst würde
er sich ein Stück Boden pachten oder auswandern. Zwar fehlt
es ihm wohl oft an eigenem
Geld zur Bewirtschaftung oder Auswanderung, aber dieses Geld,
ob eigenes oder geborg-
tes, muß er auf alle Fälle mit 4 oder 5% verzinsen
und diesen Zins sorgfältig vom Produkt
seiner Arbeit abziehen. Denn das, was dem Ansiedler nach Verzinsung
seines Kapitals
noch übrig bleibt, das allein gehört ihm als Arbeiter.
Ist der Rohertrag der Arbeit des Ansiedlers auf Freiland 1,
2 oder 3 = 1000 Mark,
der Zins des Wirtschaftskapitals 200 Mark, so ist der Reinertrag
800 Mark, und um diesen
Punkt herum wird sich der allgemeine Lohnsatz drehen. Höher
kann der Lohn des Tage-
löhners nicht steigen, denn sonst verwandeln sich die Ansiedler
in Tagelöhner, niedriger
kann er nicht sinken, sonst findet die umgekehrte Bewegung statt.
Und daß der Lohn der Industriearbeiter von diesem allgemeinen
Lohnsatz beherrscht wird,
liegt auf der Hand. Denn wäre der Arbeitsertrag in der Industrie
größer als der Ertrag der
Arbeit auf herrenlosem Boden, so würden sich die Landarbeiter
der Industrie zuwenden,
die Erzeugnisse der Landwirtschaft würden mangeln und im
Preise steigen, während die
Erzeugnisse der Industrie, im Übermaß angeboten, im
Preise fallen würden. Die Preis-
steigerung dort und der Preisfall hier würden zu Lohnverschiebungen
führen, bis sich der
Ausgleich gebildet hätte. Und dieser Ausgleich müßte
bei der großen Anzahl von Wander-
arbeitern, denen es gleich ist, ob sie Zuckerrüben bauen,
oder Kohlen schaufeln, sehr
bald eintreten.
Es ist also unbestreitbar, daß, wenn der Arbeitsertrag
des Arbeiters auf Freiland den Ar-
beitsertrag des Landarbeiters bestimmt, auch der Arbeitslohn im
allgemeinen vom Arbeitsertrag
auf Freiland bestimmt wird.
Darüber hinaus kann der Lohn nicht steigen, denn das Freiland
ist ja die einzige Stütze,
die der Landarbeiter oder Pächter bei den Lohn- und Pachtverhandlungen
mit dem
Grundherrn hat. Nimmt man ihm diese Stütze (etwa durch die
Aufhebung der Frei-
zügigkeit), so muß er sich auf Gnade und Ungnade ergeben.
Weil aber das Freiland die
einzige Stütze ist, so können andere Umstände den
Lohnsatz auch nicht unter diesen
Ertrag drücken.
Der Ertrag der Arbeit auf Freiland ist darum gleichzeitig das
Höchst- und Mindestmaß
des allgemeinen Arbeitslohnes.
Dabei widersprechen die bestehenden starken Unterschiede in den
Arbeitserträgen
dieser allgemeinen Regel in keiner Weise. Ist einmal die Verteilung
des Arbeitserzeugnisses
zwischen Grundrentnern und Arbeitern erledigt, so ist das, was
dem Arbeiter übrig bleibt,
auf vollkommen natürliche, der Willkür entrückte,
feste Grundlagen gestellt. Und so läßt
dann auch die unterschiedliche Entlohnung keinerlei Willkür
zu. Sie erfolgt restlos nach
den Gesetzen des Wettbewerbs, nach Angebot und Nachfrage. Je schwieriger
oder un-
angenehmer eine Arbeit, um so höher der Lohn. Wie kann man
den Menschen veranlassen,
die schwierigere oder unangenehmere von zwei Arbeiten zu wählen?
Nur durch die Aus-
sicht auf einen höheren Arbeitsertrag (der aber durchaus
nicht immer in barem Gelde,
sondern auch in anderen Vorteilen und Vorrechten bestehen kann.)
Brauchen somit die
Arbeiter einen Lehrer, einen Seelsorger, einen Förster, und
finden sie diesen nicht, so
bleibt ihnen nichts anderes übrig, als in die Tasche zu greifen
und Löhne für diese Ämter
zu bewilligen, die ihren eigenen Arbeitsertrag oft weit überragen.
Nur so können sie den
einen oder den anderen veranlassen, seine Söhne für
solchen Beruf vorzubereiten und die
Kosten zu bezahlen. Genügt dann das Angebot von Lehrern usw.
noch nicht, so erhöhen
sie nochmals den Lohn. Haben sie über das Ziel hinweggeschossen,
übersteigt das An-
gebot von Lehrkräften die Nachfrage, so setzen sie den Lohn
wieder herab. Und so geht es
durchweg mit allen Berufen die eine besondere Ausbildung erfordern.
Umgekehrt liegt es,
wenn die Arbeiter einen Schäfer, eine Gänsehirtin, einen
Feldhüter brauchen. Wenn sie
für diese mußevollen Arbeiten ihren eigenen, mit harter
Arbeit erworbenen Arbeitsertrag
bewilligen wollten, so würden sich alle Bürger, Lehrer,
Pastoren, Bauern für diese Stellen
melden. Für das Gänsehüten wird also ein Mindestlohn
angesetzt, und man erhöht diesen
Mindestlohn so lange, bis sich jemand für diese Arbeit meldet.
Die Arbeiter brauchen auch
einen Kaufmann, der ihre Erzeugnisse kauft und ihnen das verkauft,
was sie selber benö-
tigen. Auch diesem Arbeiter (Kaufmann) müssen sie in Form
von Handelsgewinn einen
Lobn bewilligen, der irgendeinen geeigneten Mann veranlaßt,
sich diesem sorgenreichen
Erwerbszweig zu widmen.
Der Ausgangspunkt für die verschiedene Gestaltung aller
Arbeitslöhne ist also immer
der Arbeitsertrag auf Freiland. Er ist die Grundlage, auf der
das ganze Gebäude feinster
Unterschiede in der Gestaltung der Arbeitserträge bis hinauf
zu den höchsten Spitzen
errichtet ist. Alle Schwankungen dieser Grundlage übertragen
sich auf alle Äste und
Zweige, wie ein Erdbeben sich bis zum Hahn des Kirchturms fühlbar
macht.
Zwar ist hier die Erklärung noch nicht vollständig,
warum die Lehre des "ehernen
Lohngesetzes" nicht richtig sein kann, denn es ist noch nicht
gezeigt, daß die Rolle, die der
Grundbesitz für ein solches Lohngesetz nicht durchführen
konnte, nicht vielleicht vom
Kapital zu Ende gespielt werden kann. Daß jedoch das Kapital
diese Macht auch nicht
besitzt, beweisen die öfters eintretenden Lohnschwankungen
(1), und warum es diese Macht
nicht hat, werden wir später zeigen (s. Kapital-Zinstheorie).
Hätte das Kapital die Macht,
den Arbeitsertrag des Arbeiters auf Freiland auf das den "ehernen
Lohnsatz" ausmachende
Mindestmaß herabzusetzen, so müßte der im Zinsfuß
sich ausdrückende Kapitalertrag
die Schwankungen mitmachen, die das Produkt der Arbeit auf Freiland
aufweist. Und
das ist nicht der Fall, denn wie wir später zeigen werden
(s. Zinstheorie), ist der hier in
Frage kommende reine Zins (s. d.) eine außerordentlich unbewegliche
Größe, und zwar
so auffallend unbeweglich, daß man durchaus von einer ehernen
Einträglichkeit des
Kapitals sprechen kann. Wäre also neben der ehernen Größe
des Kapitalzinses auch noch
der Lohn eine eherne Größe, wo wäre dann, wenn
die Grundrente ihre eigenen Wege
geht, die Sammelstelle, um die Ertragsunterschiede des Arbeitserzeugnisses
aufzunehmen?
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