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Untersuchen wir, ob das stimmt.
Zunächst sei hier bemerkt, daß der Schutzzoll sich
grundsätzlich von anderen Zöllen
und Steuern dadurch unterscheidet, daß der Einfluß
dieses Zolles den Grundbesitzer
viel stärker berührt als den Staat, der ihn erhebt:
Auf 100 Millionen, die der Staat von
der Getreideeinfuhr erheben mag, kommen 1000 Millionen (1), die
die Grundbesitzer
durch erhöhte Brotpreise von den Brotverbrauchern erheben.
Darum nennt man das
Ding auch Schutzzoll, denn es soll die Renten der Grundbesitzer
schützen und mehren,
den Pfandbriefen und Hypotheken neue Sicherheiten gewähren.
Wenn es sich nur um
staatsschatzliche Zölle handelt, so wird, wie es z. B. beim
Tabak geschieht, nicht nur die
eingeführte Ware, sondern auch die im eigenen Lande gewachsene
Ware versteuert.
Wer z. B. in Deutschland mehr als eine Tabakpflanze im Garten
hat, muß dies der
Steuerbehörde melden, und in Spanien ist oder war mit Rücksicht
auf die Staatsein-
nahmen der Tabakbau geradezu verboten. Ist aber der Zoll beim
Getreide für die Staats-
kasse so nebensächlich, so ist für das, was wir zeigen
wollen, auch die Frankfurthsche
Frage nach der Verwendung der Zollerträge in diesem Falle
nur von untergeordneter
Bedeutung. Die gezahlten Kornzölle wollen wir darum ganz
außer Betracht lassen und
unsere Aufmerksamkeit den unter den Schutz der Zölle gestellten
Grundrenten zu-
wenden.
Bei der Teilung der Produkte zwischen Grundrentnern und Arbeitern
geht es nicht
willkürlich zu, sondern nach den in den Dingen liegenden
Gesetzen. Künstliche Ein-
griffe in diese Verteilung müssen unter Benutzung dieser
Gesetze, nicht aber gegen sie
erfolgen, da sie sonst scheitern müssen. Jedoch, wenn auch
der Versuch scheitert, so
dauert es doch gewöhnlich eine geraume Zeit, bis das gestörte
Gleichgewicht der Kräfte
wieder hergestellt ist, und in der Zwischenzeit mag es oft zugehen
wie bei einem Pendel,
das durch einen Stoß aus der Ruhelage gebracht wird. Der
Teilungspunkt im Arbeits-
erzeugnis pendelt dann zwischen Rente und Lohn, bis er seine alte
Stellung wieder
einnimmt.
Wenn nun der Gedanke des Schutzzolles den wirtschaftlichen Gesetzen,
die die Ver-
teilung des Produktes zwischen Lohn und Rente beherrschen, widersprechen
sollte, so
müßte der Zoll auch an seinem Ziel vorbeischießen
und das, was man mit ihm beab-
sichtigt, die Hebung der Rente auf Kosten der Löhne, dürfte
allenfalls nur vorüber-
gehend eintreten, nämlich bis das durch gesetzlichen Eingriff
gestörte Gleichgewicht
der Kräfte sich von selbst wiederherstellt.
Wir wollen diesen Dingen nur so weit nachspüren, wie nötig,
um ein ganz allgemeines
Bild von den wirtschaftlichen Vorgängen zu gewinnen, die
durch den Zoll entstehen.
Wenn wir uns für die in der Privatwirtschaft und sonstwie
eintretenden Einzelfälle ein
nutzbares Urteil bilden wollten, z. B. über die Frage, um
wieviel ein Zollsatz von 20 Mark
den Verkaufspreis eines bestimmten Rittergutes hinauftreiben würde,
so müßten wir
diese Untersuchung weit über den Rahmen dieser Schrift ausdehnen.
Was uns am Zoll zunächst angeht, ist sein Einfluß auf
den Arbeitsertrag der Freiländer,
und zwar der Freiländer 1 und 2, von dem der Lohn auf den
zollgeschützten Böden
abhängig ist. Vom Arbeitsertrag der Freiländer 3, deren
Arbeitserzeugnis durch den
Zoll ebenfalls "geschützt" wird, reden wir nachher.
Der Freiländer 1 und 2 betrachtet mit Recht den Zoll als
eine Last, wie jede andere
Last, die den Austausch seines Arbeitserzeugnisses gegen die Gegenstände
seines Arbeits-
ertrages verteuert. Ob diese Verteuerung von erhöhten Frachtsätzen,
von erhöhten Sack-
preisen, von Seeräuberei oder Unterschleifen oder von Zöllen
herrührt, ist für ihn so
weit ganz einerlei. Das, was der Verbraucher für sein Arbeitserzeugnis
(Weizen) bezahlt,
das betrachtet der Freiländer als seinen Arbeitserlös,
und diesen Erlös schmälern Zoll
und Fracht. Sein Arbeitsertrag ist entsprechend kleiner. Büßte
er bisher von seinem
Arbeitserlös etwa 30 % an Frachtausgaben ein, so mag dieser
Satz durch den Zoll auf 50
bis 60 % steigen.
Die Fracht von den argentinischen Seehäfen nach Hamburg
dreht sich gewöhnlich
um 15 Mark für die Tonne von 1000 Kilo. Hierzu kommt die
Bahnfracht von der
Erzeugungsstätte bis zum Hafen, die das Mehrfache beträgt,
im ganzen etwa 50 Mark.
Der deutsche Einfuhrzoll beträgt 55 Mark für 1000 Kilo.
Zusammen also 105 Mark
bei einem Preise von etwa 240 Mark.
Unmittelbar infolge der Zölle sinkt also der Arbeitsertrag
der Freiländer 1 und 2, und
da von diesem Arbeitsertrag der Lohn der Arbeiter auf dem zollgeschützten
Boden ab-
hängig ist, so geht auch hier der Lohn zurück, wenn
auch zunächst vielleicht nur mittel-
bar durch höhere Lebensmittelpreise bei gleichen Geldlöhnen.
Der Zoll gestattet also
dem Grundbesitzer, höhere Preise für die Erzeugnisse
zu fordern, ohne daß er das Mehr
seiner Einnahmen in höheren Löhnen auszugeben oder höhere
Preise für die von ihm
persönlich benötigten Industrieprodukte zu zahlen braucht,
denn infolge des Rück-
ganges des Arbeitsertrages der Freiländer 1 und 2 läßt
sich eine Lohnerhöhung oder
Abwälzung der Zollasten auch von den Industriearbeitern nicht
durchsetzen, deren
Lohnkämpfe ja ebenfalls auf dem Boden des Arbeitsertrages
der Freiländer ausgefochten
werden. Für die Industriearbeiter ist somit die Zollast ebenso
unabwälzbar, wie für die
Landarbeiter und die Freiländer 1 und 2. Der Zoll ist, solange
sich die noch zu be-
sprechenden, langsam einsetzenden Rückwirkungen nicht fühlbar
machen, in seiner
vollen Höhe ein glattes Geschenk an die Grundrentner - wobei
hier unter Zoll nicht
das gemeint ist was an der Grenze in die Reichskasse fließt,
sondern das, was auf allen
Märkten des Landes für die heimischen Erzeugnisse wegen
der Zollsperre in erhöhten
Preisen von jedem Brot, jedem Ei, jedem Schinken, jeder Kartoffel
von dem Verbraucher
erhoben wird und in die Tasche der Grundrentner fließt.
(Soll der Boden verpachtet
werden, so erhöht sich das Pachtgeld unmittelbar um den Zoll;
wird der Boden verkauft,
so wird der Zoll zum Vermögen geschlagen, also mit 20 oder
25 vervielfältigt und dem
gewöhnlichen Bodenpreis hinzugefügt.)
Der Zoll, sagen die Politiker, wird vom Ausland bezahlt. Und
es stimmt, es stimmt
vollkommen. Das, was an der Grenze in die Kasse des Reiches an
Zollabgaben fließt,
das Häufchen Geld wird allerdings von dem im Auslande angesiedelten
Freiländer (viel-
fach deutsche Auswanderer) bezahlt. Das geht von seinem Arbeitsertrag
ab. Aber kann
man denn im Ernste dem deutschen Arbeiter die Zölle dadurch
schmackhafter machen,
daß man sagt: der Freiländer zahlt das, was an Zöllen
an der Grenze eingeht. Ein netter
Trost, wenn der Arbeitsertrag des Freiländers maßgebend
ist für den Lohn des deutschen
Arbeiters! Ein netter Trost für den Arbeiter, der die von
den deutschen Grundbesitzern
um die volle Höhe der Zollsätze erhöhten Preise
der Lebensmittel aus seiner Tasche
zahlen muß!
Der Glaube, die Hoffnung und die zuversichtliche Behauptung,
daß der Kapital-
zins einen Teil der Zollasten tragen wird, sind, wie wir noch
zeigen werden, irrig.
Den Zins kann man nicht besteuern, namentlich das neue, anlagesuchende
Kapital
nicht. Es ist frei und unabhängig von jeder Zollpolitik.
Jedoch bleibt der Zoll nicht ohne Rückwirkungen. Langsam
aber ebenso sicher machen
sie sich fühlbar. Das geht folgendermaßen zu: Der Freiländer
in Manitoba, in der
Mandschurei oder in Argentinien schreibt seinem Freunde in Berlin:
"Von dem, was
du in Berlin für mein Getreide bezahlst, geht mehr als die
Hälfte für Fracht und Zoll
für mich verloren, und von dem, was ich für deine Waren
(Werkzeuge, Bücher, Arzneien
usw.) hier zahlen muß, büßest du ebenfalls die
Hälfte und mehr an Fracht und Zoll ein.
Wären wir Nachbarn, so würden wir diese Unkosten sparen;
wir sähen, du und ich,
unseren Arbeitsertrag verdoppelt. Ich kann meine Äcker nicht
zu dir bringen, aber du
kannst deine Werkstätte, deine Fabrik hierher verlegen. Komm
her, und ich liefere dir
an Lebensmitteln das, was du brauchst, um die Hälfte des
Preises, den du jetzt zahlst,
und du lieferst mir deine Erzeugnisse um die Hälfte des Preises,
den ich zahlen muß."
Diese Rechnung stimmt, wenn auch die Ausführung des Vorschlages
durch manches
gehemmt wird. Die Industrie kann in der Regel nur dort gut bestehen,
wo möglichst
alle Industrien vertreten sind, weil fast alle Industriezweige
mehr oder weniger von-
einander abhängig sind. Die Auswanderung der Industrie kann
darum nur ganz all-
mählich vor sich gehen und beginnt mit den ihrer Natur nach
selbständigsten Betrieben:
Ziegeleien, Sägewerken, Mühlen, Druckereien, Möbel-
und Glasfabriken usw., überhaupt
mit Betrieben, deren Erzeugnisse besonders viel Fracht- und Zollasten
verursachen.
Doch ist die Übersiedlung der einzelnen Industriezweige immer
nur von Berechnungen
abhängig, und da ist es der Zoll, der neben den Frachtsätzen
sehr oft den Ausschlag zu-
gunsten der Industrieauswanderung gibt. Je höher der Getreidezoll,
um so öfter wird
es sich lohnen, die Geräte einzupacken, um die Werkstatt
in der Nähe des Freiländers
aufzuschlagen. Und mit jeder neuen Industrie, die sich in der
Nähe des Freiländers
ansiedelt, steigt dessen Arbeitsertrag, und dieser steigende Arbeitsertrag
wirkt zurück auf
den Lohn im zollgeschätzten Lande!
Die Vorteile des Zolles lösen sich also für den Grundbesitzer
früh oder spät wieder
in Lohnerhöhungen auf. Die, die das wissen, richten sich
denn auch rechtzeitig darauf
ein; sie verkaufen den Acker, ehe die Rückwirkungen sich
fühlbar machen und über-
lassen es ihrem Nachfolger, bei der unfehlbar (2) wiederkehrenden
neuen "Not der Land-
wirtschaft" sich um Hilfe an den Reichstag zu wenden.
Die Rückwirkungen des Zollschutzes beschränken sich
jedoch nicht auf das Verhalten
der Freiländer 1 und 2. Wir müssen auch beachten, wie
es unserem Freiländer 3 mit
dem Zoll ergeht. Hier verhält es sich gerade umgekehrt wie
bei den Freiländern 1 und 2.
Zahlen diese den Zoll aus ihrer Tasche, so beteiligt sich der
Freiländer 3 unter dem
Schutze des Zolles und nach Maßgabe dessen, was er an Erzeugnissen
über seinen
eigenen Bedarf hinaus auf den Markt bringen kann, an dem Segen
des Schutzzolles,
an der "Plünderung" der Verbraucher. Statt 6 Mark
bekommt er der Zölle wegen jetzt
8 Mark für das Kaninchen, den Honig verkauft er für
1,35 Mark statt für 1,10 Mark,
kurz, für alles bekommt er höhere Preise, ohne daß
er selbst für das, was er kauft, höhere
Preise zu zahlen braucht. - Der Arbeitsertrag des Freiländers
3 steigt also, während
sich gleichzeitig die Lohnarbeiter über den Rückgang
ihres Arbeitsertrages zu beklagen
haben. Der Arbeitsertrag des Freiländers 3 steigt somit in
doppeltem Sinne - einmal
an sich wegen der höheren Preise, ein andermal verglichen
mit den weichenden Löhnen.
Dabei ist aber wieder der Arbeitsertrag der Freiländer 3
auch maßgebend für die Höhe des
allgemeinen Arbeitslohnes! Das Mißverhältnis kann denn
auch nicht lange bestehen
bleiben. Sobald es sich herumgesprochen hat, daß das Kaninchen
für 8 Mark, der Honig
für 1,35 Mark, die Kartoffeln für 5 Mark und die Ziegenmilch
für 20 Pfennig ver-
kauft werden, bekommen die Lohnarbeiter auch schon den Mut zu
neuen Lohnforde-
rungen. Unter Berufung auf den erhöhten Arbeitsertrag des
Freiländers 3 fordern sie
auch höheren Lohn und drohen damit, in die Heide, ins Mpor,
aufs ÖdIand zu
ziehen, wenn ihren Forderungen nicht entsprochen wird.
Die Lohnerhöhung geht also nicht nur vom Freiland 1 und
2 aus, sondern auch vom
Freiland 3 und kommt zum Stillstand erst beim völligen Ausgleich
der Zölle.
Weiter ist auch noch zu beachten, daß die durch die Zölle
herbeigeführte besondere
Erhöhung der Preise aller landwirtschaftlichen Erzeugnisse
und die damit gestiegenen
Grundrenten zu neuen Anstrengungen auf dem Gebiete der dichten
Bebauung ermuntern
müssen und daß, wenn der Zoll den Arbeitsertrag der
Landsparbauern erhöht, dies
weiter auf die Löhne und dadurch auf die Grundrenten zurückwirkt.
Um die ausgleichenden Rückwirkungen der Schutzzölle
auch von dieser Seite kennen-
zulernen, wollen wir uns eines Rechenbeispiels bedienen.
Vor Einführung des Zolles sei der Pachtpreis von 100 Morgen
Land 2000 Mark gewesen
und der Preis der Bodenerzeugnisse 50 Mark der Zentner. Die Ernte
der 100 Morgen
betrüge bei Handsparbebauung (die für die Pacht maßgebende
sogenannte weitläufige
Bebauung) 300 Zentner, und bei Landsparbebauung (dichte Bebauung)
das Doppelte -
also 600 Zentner zu 50 = 30 000 Mark.
Durch den Zoll ist der Preis des Geernteten von 50 auf 70 gestiegen
für die 300 Zentner
der Landsparbebauung von 15 000 auf 21 000. Nehmen wir an, daß
der Unterschied
(6 000) ganz auf die Rente übergeht (daß sich also
noch keine ausgleichenden Kräfte be-
merkbar gemacht haben) und daß somit für die 100 Morgen
statt 2000 jetzt 8000 an Rente
gefordert werden. (2000+ 6000.)
Für die Landsparbauern (dichte Bebauung) ergibt sich dann
folgendes: sie ernten
nach wie vor 600 Zentner und verkaufen diese infolge der Zölle
zu 70 (statt 50), also für
42 000. Davon gehen an Pacht statt 2000 jetzt 8000 ab. Somit bleiben
42000 weniger
8000 = 34 000, statt 30 000.
Als Wirkung des Zolles ist also der Arbeitserlös dieser
Landsparbauern gestiegen,
und da die Zölle vorerst noch keine Wirkung auf die Industrieerzeugnisse
ausüben konn-
ten so ist auch der Arbeitsertrag der Landsparbauern infolge der
Zölle gestiegen.
Steigt aber der Arbeitsertrag der Landsparbauern, so muß
auch der Lohn steigen -
denn der Arbeitsertrag der Landsparbauern ist maßgebend
für den Lohn.
Wir können also, soweit wir die Untersuchung hier vorgenommen
haben, ganz allgemein
folgern, daß der Grundrenten-Schutzzoll infolge seiner unmittelbaren
Einwirkung auf
den Arbeitsertrag der Freiländer früher oder später
sich selbst wieder auflöst; daß es sich
also immer nur um einen vorübergehenden Schutz handelt.
Für die, die die Zollasten "vorübergehend"
zu zahlen haben, mag das ein Trost sein
wie auch die, die die Vorteile der Zölle genießen,
ihre Vergänglichkeit als Sorge empfinden
mögen. Ganz schlimm ist es aber, wenn die vorübergehende
Rentensteigerung beim
Kauf des Bodens oder bei der Erbschaftsteilung den das Grundstück
erwerbenden kurz-
sichtigen Bauer verleitet, die Steigerung als etwas Dauerndes
anzusehen. Was weiß der
Bauer von der Grundrenten- und Lohntheorie? Er läßt
sich ganz von der Erfahrung
leiten. Er sieht die Ernte, kennt die Preise der Erzeugnisse,
weiß auch, wieviel man den
Arbeitern an Löhnen heute zahlt, und schon ist seine Rechnung
fertig. Der Kauf wird
abgeschlossen. Man zahlt die übliche Summe in bar und den
Rest in einer Grund-
beleihung. Diese Bodenverpfändung ist aber keine "vorübergehende"
Erscheinung, sie
überdauert ganz gewiß die Rückwirkungen der Zölle
auf die Löhne, sie wankt nicht,
wenn die Arbeiter ohne Rücksicht auf die gleichbleibenden
Verkaufspreise der Erzeug-
nisse mit neuen Lohnforderungen an den Bauer herantreten. Dann
jammert der Bauer
wieder über die "Not der Landwirtschaft".
(2) Der Rückgang der Grundrente infolge Steigerung der Löhne
tritt unfehlbar ein,
obschon dies nicht immer zahlenmäßig ersichtlich wird.
Denn es ist möglich, daß gleich-
lautend mit der gekennzeichneten Entwicklung eine der häufigen,
durch Goldfunde oder
Papiergeld verursachten Währungeverwässerungen stattfindet,
die, wie z. B. in der Zeit
von 1890-1916, dem Grundbesitzer das wiedererstattet, was er an
Renten einbüßt. Das
gilt allerdinge nur für den verschuldeten Grundbesitzer.
Dieser muß freilich auch mit der
umgekehrten Möglichkeit rechnen (mit dem Niedergang der Preise,
wie in den Jahren
1873-1890).
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