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E. Weitere Aspekte der Steuer-Umstellung

Sind Doppel- und Mehrfachbesteuerungen möglich?

Dies wird selbstverständlich immer dann der Fall sein, wenn Produktionen oder Verhaltensweisen gleich mehrere Bereiche der menschlichen Lebensgrundlagen beeinträchtigen. Je mehr und je vielfältiger sie das tun, umso höher wird natürlich auch die jeweilige Steuerbelastung, die sich aus den verschiedenen Einzelsteuern zusammensetzt. So würde z.B. das Autofahren insgesamt und anteilmäßig mit folgenden Abgaben belastet.

a) Der Rohstoffsteuer (für den endgültigen Verbrauch des nicht vermehrbaren und immer knapper werdenden Rohstoffs Öl)

b) der Bodensteuer (für die Inanspruchnahme großer und oft sehr wertvoller Bodenflächen für Autobahnen und Stadtstraßen, Park- und Abstellflächen)

c) der Luftsteuer (für die Beeinträchtigung und Vergiftung der Atemluft durch Motorabgase)

d) der Wassersteuer (sowohl für den enormen Wasserverbrauch bei der Produktion sowie den Beeinträchtigungen des Grundwassers und der Oberflächengewässer durch Ölverluste und Altölreste)

e) der Verkehrsteuer (als zusätzliches Steuerungsinstrument einer zukunftsfähigen Verkehrspolitik)

f) der Gesundheitssteuer (als Ausgleich für alle anderen Beeinträchtigungen, wie Lärmbelastung, Vergiftung landwirtschaftlicher Produkte, Beeinträchtigung des Bewegungsraumes für Kinder in den Städten, sowie für alle jene Krankheits-, Unfall- und Folgekosten, die heute von den allgemeinen Kranken- und Rentenkasscn getragen werden.)

Gerade diese Akummulation der verschiedenen Steuern würde jedem Betroffenen vor Augen führen, welche Folgen aus seiner Verhaltensweise für die Allgemeinheit in Gegenwart und Zukunft erwachsen. Da alle diese Steuern bei jedem Tankvorgang eingezogen würden, wären ihre Wirksamkeit vielmals gravierender als bei allen indirekten Besteuerungen des Verkehrsverhaltens.

Sicher wird es nicht immer einfach sein, das genaue Kostenmaß der Einzelbelastungen zu ermitteln. Doch lassen sich auf verschiedenen Wegen Anhaltswerte berechnen, aus denen man dann einen in etwa zutreffenden mittleren Satz bestimmen kann.

Wie zahlt der Bürger seine Steuern?

Im Gegensatz zu bisher, hätte kein Arbeitsleistender direkt etwas mit Steuerzahlungen zu tun. Jeder erhält seinen Lohn, sein Honorar oder seinen Gewinn in voller Höhe ausgezahlt und niemand braucht darüber Rechenschaft abzulegen. Für die Firmen gäbe es keinen Lohnsteuer-Einzugsaufwand mehr, für die Arbeitnehmer keine Lohnsteuer-Erstattungsanträge, und die Selbständigen und Freiberufler würden von den komplizierten Steuererklärungen mit der Notwendigkeit des Sammelns aller Ausgabenbelege usw. entlastet. Allerdings kann auch kein Bürger noch irgendwelche Kosten von der Steuer absetzen, was heute vorrangig diejenigen nutzen können, die über die größten und unübersichtlichsten Einkommen verfügen. Damit entfällt auch der legale oder halblegale "Steuergestaltungsspielraum", mit dem sich heute selbst Einkommensmillionäre und Großunternehmen mit Milliardengewinnen immer noch den Steuerzahlungen entziehen können.

Auch die Schwarzarbeit wäre kein Problem mehr und alle diesbezüglichen Kontrollen und Razzien erübrigten sich. Denn jeder "Schwarzarbeiter" zahlt mit dem Kauf der Ziegelsteine oder mit dem Stromverbrauch genau die gleichen Steuern wie der Unternehmer.

Jeder Bürger zahlt also zukünftig mit jeder ausgegebenen Mark, mit jedem Entgeld für jede Sach- oder Dienstleistung, nicht nur die heutigen Mehrwert- und Umsatzsteuern, sondem auch alle anderen Steuern automatisch mit.

Wie hoch sind die heutigen und die zukünftigen Steuerbelastungen?

Geht man von den Zahlen des Jahres 1995 aus, dann lagen die gesamten Steuerlasten bei 765 Mrd DM. Davon entfielen rund 345 Mrd DM auf die Einkommensteuern und 235 Mrd auf die Umsatzsteuern. Umgelegt auf die rund 35 Millionen Haushalte bzw. Erwerbstätigen war im Durchschnitt jeder mit rund 22.000 DM Steuern belastet, wovon knapp 10.000 DM auf die Einkommensteuer entfielen (8.000 davon Lohnsteuer!) und 6.700 DM auf die Umsatzsteuern (5.600 davon Mehrwertsteuer).

Geht man davon aus, daß die Einkommensteuern nach und nach entfallen und alle anderen Steuern unverändert bleiben, dann müßten die entstehende Lücke in Höhe von 345 Mrd durch die neuen Besteuerungen ersetzt werden.

Betrachtet man die zu den neuen Steuern gehörenden Abgaben für die Bodennutzung, kann man etwa von folgenden Größen ausgehen:

Die gesamte Bodenfläche in der Bundesrepublik beträgt rund 357.000 Quadratkilometer. Das Gros dieser Flächen, nämlich die land- und forstwirtschaftlich genutzten, spielen aufgrund der wirschaftlichen Gegebenheiten als Einnahmequelle für die Bodensteuer nur eine untergeordnete Rolle.

Wesentlichste Einnahmequelle sind der bebaute Boden und die Verkehrsflächen. Ihr Umfang liegt etwa bei 11 Prozent der Bodenfläche und damit bei rund 40.000 qkm. Geht man einmal von einem Durchschnittswert von 100 DM je qm aus, dann liegt der Gesamtwert dieser für Bauten und Verkehr genutzten Bodenfläche bei vier Billionen DM. Bei einer angenommenen Durchschnittsbesteuerung von 5 Prozent ergäbe sich also eine Einnahme von 200 Mrd DM.

Zieht man davon die entfallenden heutigen Grundsteuereinnahmen in Höhe von 14 Mrd ab, verbleibt ein Betrag von 186 Mrd. Das entspricht in etwa auch den heutigen Gewinnen aus dem privaten Bodenbesitz, die in Abschnitt C bei der Vorstellung der Bodensteuer angeführt wurden.

Sicherlich muß man berücksichtigen, daß diese Bodensteuer nicht in den Staatstopf fließt, sondern auf Dauer als Ausschüttung an alle Bürger verteilt werden soll. Aber mit dieser Ausschüttung, die den Familien nach der Zahl ihrer Kinder zugute kommt, kann ein Großteil der heutigen sozialen Hilfsgelder der verschiedensten Art entfallen, so daß der Staat in etwa gleicher Höhe entlastet wird.

Die aus der Geldsteuer resultierenden Staatseinnahmen sind dagegen relativ gering. Denn bei dieser Nutzungssteuer geht es nur darum, die gegebene Bar- und Giralgeldmenge zur Verstetigung des Geldumlaufs in einer Höhe zu belasten, die knapp über dem heutigen Kapitalmarktzins liegt. Bei einem Gesamtbestand an Bar- und Giralgeld in Höhe von rund 800 Mrd DM (Stand Ende 1995), würde sich bei einer Belastung von beispielsweise sieben Prozent ein Betrag von rund 56 Mrd DM ergeben. Nach Abzug der Kosten für die Bundesbank - etwa vier Milliarden - würde dem Staat also ein Betrag von etwa 52 Mrd DM aus der Geldsteuer zur Verfügung stehen.

Zusammen mit der Bodensteuer ergäbe sich aus diesen beiden Steuern also bereits ein Betrag, der rund zwei Drittel der Lücke schließt, die durch den Fortfall der Einkommensteuer entsteht.

Wie wirken sich Boden- und Geldsteuer für den einzelnen Bürger aus?

Gehen wir wieder von einer fünfprozentigen Verzinsung der Grundstückswerte aus, dann schlägt die Bodensteuer für den Besitzer eines Reihenhauses mit einem Grundstückswert von beispielsweise 60.000 DM im Monat mit 250 DM zu Buche. Dieser Betrag würde also noch unter den Zinsen liegen, die er bei einem kreditfinanzierten Kauf des Grundstücks aufzuwenden hätte. Während diese Zinsen jedoch in den Taschen der privaten Geldgeber landen, fließen sie in Form der Bodensteuer an alle Bürger wieder zurück und damit auch an die Zahler selbst. Entsprechendes gilt ebenso für die Mieter von Wohnungen oder von Gewerberäumen. Dabei übersteigen diese Rückflüsse die eigenen Zahlungen umso mehr, je geringer die selbstbeanspruchten Bodenflächen sind. Das heißt, für die Mehrzahl aller Bürger ist die Bodensteuer per Saldo mit Vorteilen verbunden.

Schon eine relativ geringfügige Erhöhung dieser Bodensteuern würde es sogar ermöglichen, nach und nach den sukzessiven Bodenrückkauf zu finanzieren und den Boden in Gemeinbesitz zurückzuführen. Im gleichen Umfang wie das geschieht, wird aus der Besteuerung der Bodenrenten und -wertzugewinne eine Pachteinnahme zur Umverteilung an die Bürger.

Noch gravierender sind die positiven Auswirkungen der Geldsteuer. Den dafür aufzubringenden 56 Mrd DM stehen mit dem Absinken der Zinslasten Einsparungen in vielfacher Höhe gegenüber. Bedenkt man, daß 1995 allein die Banken rund 500 Mrd DM Zinsen aus der Wirtschaft eingezogen haben und die gesamte Zinsbelastung für Geld- und Sachkapital heute - wie die Steuer - mit rund 22.000 DM je Haushalt bzw. Erwerbstätigen veranschlagt werden muß, wird die Größenordnung der Entlastung durch sinkende Zinsen nachvollziehbar. Ebenfalls, wenn man berücksichtigt, daß heute in jeder ausgegebenen Mark bereits ein Zinsanteil von 40 Pfennig steckt.

Natürlich gehen mit den sinkenden Zinsen auch die Zinseinnahmen der Haushalte zurück. Das ist jedoch nur für eine Haushaltsminderheit mit Nachteilen verbunden, nämlich jener Minderheit, bei denen die Zinseinkünfte höher sind als jene 40 Prozent, die sie mit jeder ausgegebenen Mark als Zinsen bezahlen. Bei neun von zehn Haushalten übersteigen dagegen die mit allen Preisen, Gebühren und Steuern zu zahlenden Zinsen die eigenen Zinseinnahmen, das umso mehr, je weniger zinsbringendes Vermögen sie besitzen. Das heißt, von absinkenden Zinsen würden rund 90 Prozent der Haushalte einen Vorteil haben. Außerdem werden mit den sinkenden Zinssätzen die heute ständig weiter wachsenden Diskrepanzen zwischen Arbeit und Besitz und damit zwischen Arm und Reich langsam aber sicher abgebaut. Von dieser sozialen Stabilisierung wird die gesamte Gesellschaft profitieren, da die heutige Entwicklung in eine Katastrophe führen muß, die auch die Reichen treffen wird.

Was ist mit den Sozialversicherungsbeiträgen und der sozialen Komponente?

Auch die Absicherungszahlungen für Alter, Krankheit und Arbeitslosigkeit sollten nicht mehr von den Löhnen abgezogen, sondern, wie heute bei den Selbstständigen und allen sonstigen Versicherungen üblich, von den Bürgern in eigener Verantwortung geregelt werden. Wie bei der Kfz-Haftplicht könnte der Staat jedoch jedem Bürger bestimmte Mindestabsicherungen vorschreiben. über diese hinaus wären dann - wie bei der Teil- oder Vollkaskoversicherung für Kraftfahrzeuge - beliebige weitere Erhöhungen möglich.

Was die soziale Komponente anbetrifft, so sind die heutigen Einkommenssteuern bekanntlich so gestaffelt, daß sie erst bei einer bestimmten Einkommenshöhe einsetzen und danach progressiv ansteigen. Dieser soziale Entlastungseffekt könnte auch in das System der neuen Steuern eingebaut werden. So wäre es einmal möglich, die weiter bestehenden normalen Mehrwertsteuern mit gestaffelten Prozentsätzen zu gestalten. Die Grundnahrungsmittel und normalen Konsumgüter würden dabei mit den geringsten Steuersätzen belastet, die übrigen Konsumgüter mit höheren und die Luxusgüter mit den höchsten Sätzen, wie das z.T. in einigen Ländern bereits geschieht.

Weiter wäre es möglich, allen Bürgem eine Steuer-Rückerstattung zukommen zu lassen, die so bemessen ist, daß die Haushalte mit niedrigen Einkommen die mit ihren Ausgaben gezahlten Steuern wieder zurückerhalten. Wird diese Rückerstattung an die Haushalte nach ihrer Kopfzahl ausgezahlt, würde gleichzeitig eine Grundstock für den längst überfälligen Familienlastenausgleich geschaffen. Diese Lösung käme auch den Vorstellungen von einem Grundeinkommen für alle Bürger entgegen, das verschiedentlich andiskutiert worden ist.

Außerdem ist zu bedenken, daß bei den verbrauchs- und umweltbezogenen Steuern jeder Bürger mit seinem Verbrauchsverhalten einen steuerlichen Gestaltungsspielraum gewinnt, den er zu seinem Vorteil einsetzen kann. Damit ergibt sich für einkommenssschwächere Haushalte eine zusätzliche Möglichkeit, durch bewußte Auswahl der Produkte ihre Steuerlast abzubauen. Die soziale Komponente des neuen Steuersystems dürfte darum insgesamt kaum geringer als bei dem heutigen sein, selbst wenn man die enorme Entlastung der Haushaltsmehrheit durch die Boden- und Geldsteuer außer acht läßt.

Abschließende Gedanken

Wie dargelegt, kann die durch den Fortfall der Einkommensteuern entstehende Einnahmenlücke durch die Boden- und Geldsteuer weitgehend geschlossen werden. Den verbleibenden Rest müßte man also durch die anderen neuen Steuerarten schließen. Im Gegensatz zu den übrigen Steuern sind diese aber nicht im Voraus fest einkalkulierbar. Die Umstellung des Steuersystems muß deshalb über einen längeren Zeitraum in Stufen oder Etappen erfolgen. Nicht nur um für das Aufkommen aus den umweltbezogenen Steuern Erfahrungen zu sammeln, sondern auch um den Übergang möglichst flexibel und umerklich für die Wirtschaft und Gesellschaft umzusetzen und Härten zu vermeiden.

Ebenso wird es erforderlich sein, die verbrauchs- und umweltbezogenen Steuern hin und wieder zu korrigieren, da sich im Zuge der erwünschten Verhaltensänderungen die Steueraufkommen reduzieren werden. Möglich wäre es aber auch, die umweltbezogenen Steuern mit festen Größen zu bemessen und die anfänglichen Überschüsse für Umweltreparaturen einzusetzen. Gegebenenfalls können erforderliche Anpassungen auch über die normale Mehrwertsteuer erfolgen. Im übrigen würden - wie bereits dargelegt - evtl. Steuer-Überbelastungcn bei rund 90 Prozent der Haushalte durch die sinkenden Zinsen wie die Umverteilungen aus der Bodensteuer mehr als kompensiert. Dieser Tatbestand zeigt noch einmal, welche wichtige Rolle gerade die Geld- und Bodensteuern im Gefüge des neuen Systems umweltbezogener Steuern haben.

Das hier aufgezeigte Modell für eine völlig neue Steuerstruktur mag manchem utopisch und in einigen der angeführten Auswirkungen sogar märchenhaft erscheinen. Ein intensives und detailliertes Durcharbeiten eines solchen Modells mit Hilfe von Computerrechnungen würde jedoch ergeben, daß die Auswirkungen eines solchen Steuersystems noch positiver sein könnten als hier angenommen.

Gewiß ist in dem vorliegenden Entwurf vieles sehr vereinfacht dargestellt und manches schwierige Detailproblem wird noch zu lösen sein. Dieses Werk anzusehen lohnt sich jedoch auf jeden Fall, vor allem wenn wir an unsere Verantwortung für die Zukunft denken.

Aber auch in unseren Tagen, die von zunehmenden Überschuldungen sowie wirtschaftlichen und sozialen Spannungen geprägt sind, würde ein solches Steuermodell mit seinem Beitrag zu mehr Gerechtigkeit und zur Überwindung des Wachstumszwangs wesentliche Entspannungen bewirken. Nicht nur weil dieses Steuersystem Leistung und Verdienst nicht mehr bestraft, sondern noch mehr weil es Nicht-Leistung nicht mehr belohnt. Diese heute üblichen und ständig wachsenden Belohnungen der Nichtsleistenden über Zins und Bodenrenten widersprechen außerdem nicht nur unserer sonst vertretenen Auffassung von einer Leistungsgesellschaft, sie wiedersprechen darüber hinaus sogar unserem Grundgesetz.

Nicht die "soziale Hängematte" gefährdet also heute unser Staatssystem, sondern der Tatbestand, daß in einer ständig zunehmenden Größenordnung den Leistenden in die Tasche gegriffen wird, vor allem durch die Ansprüche des explosiv wachsenden Geldkapitals. Der vielbeklagte Sozialabbau findet darum gar nicht in Bonn statt, sondern in den zunehmenden Einkommensumschichtungen zwischen Arbeit und Besitz. Eingeklemmt zwischen steigenden Zinslasten und sinkenden Einnahmen, versuchen die Verantwortlichen in Bonn und anderswo lediglich, sich durch Kürzungen des Sozialetats einen Rest an Bewegungsfreiheit zu schaffen.

Bezeichnend für unsere Gesellschaft ist, daß die Politiker für die Erforschung von oft lebensbedrohenden Technologien vielstellige Milliardensummen ausgeben. Für die Untersuchung der Hintergründe unserer zunehmenden Probleme wie für die Erforschung, Entwicklung und Erprobung neuer Gesellschaftsmodelle aber wird dagegen so gut wie nichts zur Verfügung gestellt. Selbst dann nicht, wenn es tagtäglich deutlicher wird, daß unser Leben und unsere Zukunft davon abhängt, in welchem Umfang wir gerade in den Bereichen unserer Geld- und Wirtschaftsordnung zu einer Änderung unseres Denkens und Handelns fähig sind.


Dieser Text wurde ins Netz gebracht von: W. Roehrig. Weiterverbreitung ausdrücklich erwünscht.
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