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B. Entwicklung einer Alternative

Was müßte grundsätzlich geändert werden?

Die Bemessungsgrundlagen für die aufkommenshöchsten Steuern sind bislang Leistung und Umsatz, Verdienst und Gewinn. Dabei werden fast alle diese Bereiche ohne jede Rücksicht darauf besteuert, ob sie den Menschen wirklich dienen (also wünschenswert sind) oder ob sie seine Gesundheit, seine Umwelt oder auch seine Zukunft belasten.

Da wir die Grenzen des Wachstums und die Bedrohung des Lebens täglich mehr erkennen und damit auch die Notwendigkeit des Schutzes von Natur und Ressourcen als Voraussetzung des Überlebens auf unserem Planeten, müßte ein neues Steuersystem von diesen Erkenntnissen ausgehen. Ein solches Steuersystem könnte dann auch wieder zu einem sinn- und wirkungsvollen Steuerungsinstrument des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Geschehens werden.

Um diese angestrebten Ziele zu erreichen, dürften nicht mehr Leistung und Verdienst die Ausgangsbasis der Besteuerung sein, sondern jene Produktions- und Verhaltensweisen, die in ihren Auswirkungen die Grundlagen des Lebens und Überlebens beeinträchtigen. Das heißt, nicht der Verdienst, sondern der Verbrauch muß verstärkt die Ausgangsbasis einer neuen Besteuerung sein, nicht die Einnahmen sondern die Ausgaben.

Um das zu erreichen, sollen die heutigen einkommensbezogenen Steuern nach und nach abgebaut und durch verbrauchsbezogene ersetzt werden. Die Gestaltung dieser Steuern sollen den Schutz und die Erhaltung unserer Lebensgrundlagen zum Ziel haben.

Zu den zu schätzenden Grundlagen des Lebens gehören - neben der Gesundheit - vor allem jene nicht vermehrbaren Güter, auf die menschliches Lebcn unausweichlich angewiesen ist. Das sind vor allem Boden, Luft und Wasser und alle nicht erneuerbaren Rohstoffe einschließlich der Primärenergien.

Was ist weiter zu beachten?

Ausgangspunkt für ein anderes Steuersystem sollte weiterhin einmal das gleiche Nutzungsrecht aller Menschen an den von der Natur vorgegebenen Lebensgrundlagen sein, zum anderen das volle Eigentumsrecht an den Ergebnissen ihrer Arbeit. Das heißt, alle reproduzierbaren und von den Menschen geschaffenen Güter sollen deren Eigentum sein, alle nicht durch Arbeit erzeugbaren jedoch - die Grundlagen des Lebens - allen Menschen gleichermaßen gehören. Sie dürfen deshalb niemals von Einzelnen in irgendeiner Form als Eigentum beansprucht werden. Dies gilt nicht nur für Luft, Licht und Wasser, sondern ebenso für den unvermehrbaren Boden und alle in ihm enthaltenen Vorkommen.

Auch die Staaten, oder die von den Völkern gewählten Regierungen, sind niemals als Eigentümer dieser Güter anzusehen, sondem nur als deren verantwortliche Verwalter. Die erste Verpflichtung aller Staatsinstanzen muß es darum sein, diese Güter im Interesse aller Bürger schützend zu betreuen.

Ausgehend von diesen Voraussetzungen ist jede Benutzung, jede Beeinträchtigung und noch mehr jeder endgültige Verbrauch dieser Lebensgrundlagen mit Abgaben zu belegen. Höhe und Umfang dieser Steuerabgaben sollen auf die jeweils genutzten oder verbrauchten Mengen bezogen werden. Dabei ist der Wert und die Bedeutung dieser Lebensgrundlagen nicht nur für die Gegenwart, sondern auch für die Zukunft zu berücksichtigen.

Zusammengenommen sollten diese Aufschläge, Steuern und Schutzgebühren so hoch sein, daß mit ihnen die nach und nach abzubauenden Einkommenssteuern ausgeglichen werden können.

Welche neuen Steuerarten müßte es geben?

Neben den bereits gegebenen Umsatzsteuern, die mit ihren festen Sätzen weiterhin eine Grundlage der Staatseinnahmen bilden, sind nach dem hier zur Diskussion gestellten Modell folgende sieben Steuern bzw. Abgaben vorgesehen, die an die Stelle der Einkommensteuern treten sollen:

1. Rohstoffsteuer

2. Bodensteuer

3. Wassersteuer

4. Luftsteuer

5. Gesundheitssteuer

6. Verkehrsteuer

7. Geldsteuer

Alle diese Steuern sollten möglichst schon an der Stelle erhoben werden, an der die jeweiligen Nutzungs-, Produktions- oder Verbrauchsketten beginnen, also dort, wo die entscheidenden Weichen für alle nachfolgenden Entwicklungen und Verhaltensweisen gestellt werden.

Da alle diese neuen Steuern immer auf meß- oder zählbare Mengen bezogen sind, lassen sie sich ebenso leicht ermitteln und erfassen wie die heutigen Mineralölsteuern. Und da sich alle diese Steuern über alle Produktions- und Handelsstufen akkumulieren und am Ende in den Verbraucherpreisen zu Buche schlagen, würden sie das Verhalten und die Lebensgewohnheiten der Verbraucher beeinflussen. Die daraus resultierenden Nachfrageveränderungen würden wiederum die Produzenten bewegen, sich im Interesse ihres Umsatzes und der Gewinne nach weniger belastenden Rohstoffen oder Produktionsalternativen umzusehen. Eine Änderung der Verhaltens- wie der Produktionsweisen würde sich auf diese Art also ohne Subventionen und Gesetze und ohne sonstige planerischen Eingriffe in den Markt einspielen.

Neben der Sicherung von Umwelt, Leben und Zukunft hat das verbrauchsbezogene Steuersystem noch folgende grundlegende Vorteile:

Es ist einfach, logisch und verständlich, und organisatorisch mit einem Bruchteil des heutigen verwaltungstechnischen Aufwands abzuwickeln.

Es entlastet Bürger, Arbeitnehmer, Selbständige und Unternehmer gleichermaßen von einem Wust von Arbeit, Maßnahmen und Kosten, die mit dem heutigen Steuersystem verbunden sind.

Es baut fast alle eklatanten Ungerechtigkeiten und Mißbrauchsmöglichkeiten ab und reduziert weitgehend jede Möglichkeit, leistungslose Einnahmen auf Kosten anderer zu beziehen.

Es vergrößert die Freiheit, Selbständigkeit und Mitverantwortlichkeit jedes Bürgers, ob Verbraucher oder Produzent.

Im nachfolgenden sollen die einzelnen Steuern näher erläutert und begründet werden.


Dieser Text wurde ins Netz gebracht von: W. Roehrig. Weiterverbreitung ausdrücklich erwünscht.
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