Kapitel aus: Helmut Creutz: Das Geldsyndrom; Ullstein, 1997, 4. Auflage; ISBN 3-548-35456-4
Orginalausgabe 1993 by Wirtschaftsverlag Langen Müller in der F.A. Herbig Verlagsbuchhandlung GmbH, München


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31. Kapitel
Von den Symptomen zu den Korrekturen
„Unsere demokratische Ordnung und das
bisherige Finanz- und Geldwesen können
nicht mehr zusammen bestehen bleiben.
Eines muß dem anderen den Weg frei ge-
ben.“
Vincent C. Vickers *
*Britischer Großindustrieller, von 1910 bis 1919 Gouverneur der Bank von England, 
"Wirtschaft als Drangsal“, 1938





 Wahrscheinlich käme kaum jemand auf die Idee, dem anhalten-
den Baumsterben durch eine Vergesellschaftung der Forstwirt-
schaft, alternative Waldbauernbetriebe oder gar Abschaffung der
Wälder Einhalt bieten zu wollen. Bei den sich immer mehr ab-
zeichnenden Problemen im Bereich der Wirtschaft und des Geld-
systems glauben jedoch allzu viele, diese durch Verstaatlichung
der Banken, mehr Mitbestimmung bei der Kreditvergabe oder al-
ternative Betriebsformen überwinden zu können.
 Erkennend, daß irgend etwas mit dem Geld nicht stimmt, wol-
len andere durch lokale Ersatzgeldausgaben, geldlose Verrech-
nungsringe usw. dem Problem entgehen. Noch Radikalere wollen
- das Kind mit dem Bad ausschüttend - gleich das gesamte Geld
abschaffen. Wieder andere meinen, an all unseren Problemen sei
der Mensch schuld, und darum müsse man ihn ändern. Aber wie
beim Waldsterben hilft auch bei den im Bereich der Wirtschaft
und des Geldes gegebenen Problemen nur eines: Nicht an den
Symptomen hängenbleiben, sondern über sie hinaus bis auf die
Ebene der auslösenden Ursachen vordringen. Denn nur hier be-
steht die Möglichkeit zu einer wirksamen Korrektur.



Wo müssen die Änderungen ansetzen?
In der nachfolgenden Darstellung 73 sind noch einmal die Ent-
wicklungen der Inflations- und Zinssätze wiedergegeben, und
zwar mit ihren vierteljährlichen Veränderungsraten von 1960 bis
1995. Zusätzlich markiert ist dabei die Sechs-Prozent-Linie als
„magische Untergrenze“ für den Kapitalmarktzins.
 Aus dieser Darstellung gehen die entscheidenden Negativsym-
ptome hervor, die überwunden werden müssen: Einmal die dau-
ernden Schwankungen der Geldkaufkraft, u. a. verantwortlich für
die extremen Zinsausschläge und damit die auf Dauer zerstöreri-
schen Wechselbäder zwischen Aufschwung und Rezession. Zum
zweiten der sich ständig über sechs Prozent bewegende Kapital-
marktzins, verantwortlich für die Überentwicklung von Geldver-
mögen und Schulden mit ihren negativen Folgen im sozialen, öko-
nomischen und ökologischen Bereich.






Preis- und Zinsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland
Darstellung 73



Aus dieser Eingrenzung der wichtigsten Symptome ergibt sich
auch die Aufgabenstellung:
l. Die Kaufkraft unseres Geldes muß (endlich!) stabil gehalten
 werden. Das heißt, die nachfragende Geldmenge muß der her-
 ausgegebenen und diese dem Angebot entsprechen.
2. Der Zins muß den Marktkräften genauso unterstellt werden
 wie alle anderen Knappheitsgewinne. Das heißt, er muß mit der
 Sättigung der Märkte gegen null heruntergehen.

Um diese Forderungen erfüllen zu können, bedarf es mehrerer
Voraussetzungen :
- Das Geld muß allen anderen öffentlichen Einrichtungen recht-
 lich gleichgestellt werden, damit der Mißbrauch als Spekula-
 tionsmittel eingedämmt werden kann.
- Das Geld muß neben dem Annahmezwang mit einem Weiterga-
 bezwang verbunden werden, damit neben der Menge auch der
 Geldumlauf steuerbar wird.
- Geld und Guthaben müssen präzise unterschieden und die
 Giralgeldbestände dem Kreditpotential der Banken entzogen
 werden, damit die Menge der gesamten Nachfragemittel kon-
 trollierbar wird.




Was kennzeichnet öffentliche Einrichtungen?

Öffentliche Einrichtungen sind dadurch gekennzeichnet, daß
jeder Bürger sie unter gleichen Voraussetzungen nutzen, aber nie-
mand sie blockieren darf. Denn mit der Blockade einer öffent-
lichen Einrichtung über den Nutzungszweck hinaus werden an-
dere an der Nutzung gehindert. Das gilt z. B. für jeden, der seinen
Wagen nach der Fahrt auf der Fahrbahn stehenläßt oder sich in
einer Telefonzelle nach dem Anruf häuslich niederläßt.
 Öffentliche Einrichtungen sind außerdem dadurch gekenn-
zeichnet, daß sie niemals gleichzeitig privates Eigentum sein oder
als solches rechtlich behandelt werden können. Denn „nichts kann
zwei Herren dienen“, ohne daß daraus Probleme entstehen. Wei-
terhin sind öffentliche Einrichtungen im allgemeinen dadurch ge-
kennzeichnet, daß ihre Nutzung mit Kosten verbunden ist, die der
Nutzer - direkt oder indirekt - zu tragen hat.
 Überprüft man daraufhin das von der Bundesbank herausgege-
bene Geld, so gilt das, nach § 14 Bundesbankgesetz, in unserem
Land als „das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“.
Diese Einstufung und viele andere Indizien bestätigen zweifels-
frei, daß es sich bei dem heute allein vom Staat bzw. der dafür
eingesetzten Notenbank herausgegebenen Geld um eine öffent-
liche Einrichtung handelt. Trotzdem wird der Geldschein gleich-
zeitig als privates Eigentum gesehen. Erklärt wird dieser Wider-
spruch mit der Einstufung des Geldes als „bewegliche Sache“. An
beweglichen Sachen aber wird - lt. Bundesbank - „nach § 929
BGB Eigentum begründet“. Derjenige, der das „alleinige gesetz-
liche Zahlungsmittel“ in die Hand bekommt, ist also nicht nur
Nutzer dieser Einrichtung, sondern er wird gleichzeitig ihr Eigen-
tümer. Das heißt, nicht nur der Anspruch an den Markt, den der
Geldschein dokumentiert, ist Eigentum des Geldempfängers,
sondern auch der Schein selbst. Und „da der Eigentümer mit den
ihm gehörenden Sachen grundsätzlich nach Belieben verfahren
kann (§ 903 BGB)“, bestätigt weiter die Bundesbank, „ist er . . .
auch nicht gehindert, in seinem Eigentum stehende Banknoten
und Münzen . . . unbrauchbar zu machen“. Daß er das Geld dem
Kreislauf entziehen kann und darf, steht bei dieser Sicht wohl gar
nicht erst zur Debatte.




Was ist die Folge der heutigen Rechtslage?
Die Folge dieser heutigen rechtlichen Einordnung des Geldes ist,
daß jeder Wirtschaftsteilnehmer das Recht hat, den Geldkreislauf
zu unterbrechen und damit die Konjunktur zu stören. Und unter
dieser irrealen Bedingung erwartet man von der Bundesbank, daß
sie die Geldmenge kaufkraftstabil steuert!
 Man stelle sich einmal vor, bei der Bundesbahn würde man den
Güterverkehr nach dem gleichen Modell regeln wie die Bundes-
bank den Geldverkehr: Wer bei der Bundesbahn einen Waggon
benutzt - zweifelsfrei eine „bewegliche Sache“ -, hätte dann das
Recht, ihn nach Belieben an der Rampe stehenzulassen und damit
den Güterverkehr zu behindern. Ganz gewiß hätte die Bundes-
bahn mit der Steuerung des Güterverkehrs ähnliche Schwierigkei-
ten, wie die Bundesbank heute mit der des Geldes: Mal würden
dem Verkehr viele Waggons entzogen, und die Bahnverwaltung
wäre (mit Verzögerung) gezwungen, zusätzliche in den Verkehr
zu geben. Mal gäbe es zu viele Waggons auf den Schienen, und die
Bahnverwaltung müßte versuchen, sie aus dem Verkehr zu zie-
hen, usw.
 Mit der gespaltenen Einstufung des Geldes als gleichzeitig pri-
vates und öffentliches Gut wird aber auch unser Rechtsempfinden
strapaziert. Denn während der Blockierer einer öffentlichen Ein-
richtung im allgemeinen mit Sanktionen rechnen muß, ist das
beim Geld umgekehrt. Hier wird das gemeinschaftsschädigende
Tun nicht mit Strafgebühren belegt, sondern die Aufgabe der
Blockade mit einer Prämie belohnt, deren Höhe der Blockierer
sogar noch selbst bestimmen kann. Überträgt man diese Methode
aus dem Geldverkehr wieder auf den Bahnverkehr, dann bliebe
der Blockierer eines Waggons nicht nur ungeschoren. Vielmehr
müßten die an der Waggonnutzung gehinderten Spediteure dem
Blockierer eine Freigabeprämie anbieten und zahlen, die diesem
angemessen erscheint.
 Diese Beispiele dürften bereits zeigen, daß wir kaum eine
Chance haben, zu einem stabilen Geld und einem geordneten
Wirtschaftsleben zu kommen, solange man die Rechtslage bei un-
serem Geld in der heutigen Gespaltenheit bestehen läßt.




Warum gibt es einen Annahme-, aber keinen Weitergabezwang?

Unser heutiges Geld ist nicht nur das alleinige gesetzliche Zah-
lungsmittel, es steht auch unter Annahmezwang. Wer gegenüber
einem anderen eine in Geld meßbare Forderung hat, ist verpflich-
tet, dafür DM anzunehmen. Das heißt, er kann nicht statt der DM
z. B. einen Ausgleich in Dollar oder irgendwelchen Sachgütern
fordern. Dieser Annahmezwang ist eigentlich überflüssig, denn
bekanntlich nimmt jeder gerne Geld an, ja, fast alle sind bemüht,
ihre Leistungen in Form von Gütern oder Arbeit möglichst schnell
gegen Geld zu tauschen. Kaum jemand käme auch auf die Idee,
etwas anderes als Geld zu verlangen. Denn Geld ist der universale
Schlüssel zu allen anderen Gütern.
 Der an das Geld gekoppelte Annahmezwang ist also in der Pra-
xis überflüssig. Er ist allenfalls vorbeugender Natur und für den
Fall gedacht, daß der Staat das Geld durch Inflation ruiniert. Doch
in solchen Situationen hat der Annahmezwang kaum noch Wir-
kung. Wie wir zur Zeit in den Staaten Osteuropas mit hohen Infla-
tionsraten erleben, kann man die Menschen von der Flucht in
harte Währungen oder den Tauschhandel nicht abhalten.
 Was jedoch dringend erforderlich wäre, ein Weitergabezwang,
fehlt seltsamerweise bei unserem Geld. Denn so gerne jeder Geld
annimmt, so ungern gibt er es wieder her. Nimmt man jedoch Geld
lieber an als man es weitergibt, dann muß es zu Stockungen im
Geldkreislauf kommen. Vergleichbar ist das mit einer Straßenver-
kehrsordnung, die zwar den Autofahrer zwingt, beim Fahren die
öffentlichen Straßen zu benutzen, sie aber nicht im gleichen Maße
zwingt, sie hinterher auch wieder zu räumen.
 Noch mal: Was man ohnehin gerne tut, nämlich Geld anneh-
men, ist vom Staat rechtlich geregelt. Das, was man nicht gerne
tut, nämlich Geld wieder hergeben, bleibt trotz der negativen Fol-
gen freigestellt. Dabei wäre hier allein ein staatlicher Zwang erfor-
derlich.
 Auch das macht deutlich, daß jede Notenbank bei ihrer Stabi-
litätsaufgabe überfordert ist, wenn die Rahmenbedingungen für
den Umgang mit Geld solchen falschen Programmierungen unter-
liegen. Das gilt auch für den Tatbestand, daß Geld sowohl als
Tauschmittel wie als Wertaufbewahrungsmittel betrachtet wird,
so als ob eine Straße gleichzeitig als Fahrbahn und Parkfläche die-
nen könnte.
 Wilhelm Hankel hat in seinem Buch „John Maynard Keynes“
auf diese Problematik einmal hingewiesen:
 „Die Doppelrolle des Geldes als Tauschmittel für den Güter-
 kauf und alternativ dazu als Wertaufbewahrungsmittel für die
 Vermögensbildung ist in jeder Marktwirtschaft für Überra-
 schungen gut. Geld ist also kein produktions- und beschäfti-
 gungsneutraler "Schleier", sondern die ständig tickende
 "Zeitbombe", die den marktwirtschaftlichen Zusammenhang
 zwischen gesamtwirtschaftlichem Angebot und gesamtwirt-
 schaftlicher Nachfrage auseinanderreißen kann.“
Um die im Zitat angesprochenen schwerwiegenden Folgen aus
dieser Doppelfunktion wenigstens zu minimieren, lockt bzw:
treibt man das zurückgehaltene Geld heute mit Zins bzw. Inflation
in den Kreislauf zurück. Man kann also sagen, daß man einen gro-
ben Fehler in der Geldfunktionsordnung durch destruktive Mittel
wettzumachen versucht.
 Wie teuer uns diese Umlaufsicherungsmethode zu stehen
kommt, geht aus Teil III und Teil IV hervor.





Warum ist eine wirksame Geldumlaufsicherung notwendig?

Erinnern wir uns. Die Nachfrage in einer Volkswirtschaft resul-
tiert aus Geldmenge mal Geldumlauf. Eine stabile Währung setzt
also nicht nur die Beherrschung der Nachfragemittelmenge vor-
aus, sondern auch die ihrer Einsatzhäufigkeit. Notenbanken kön-
nen darum Kreislaufstörungen und Kaufkraftschwankungen so
lange nicht vermeiden, wie sie nur die Geldmenge kontrollieren,
nicht aber den Geldumlauf. Anders ausgedrückt: Nur wenn es den
Notenbanken gelingt, die herausgegebene Geldmenge mit der
nachfragenden in Deckung zu bringen, bleibt der Kreislauf ge-
schlossen und ist Kaufkraftstabilität erreichbar.
 Auf den Umlauf des Geldes können die Notenbanken jedoch
heute nur indirekt Einfluß nehmen, nämlich über Zins und Infla-
tion. Da diese indirekten und zum Teil auf Psychologie aufbauen-
den Eingriffe in ihrer Wirkung weder zeitlich noch umfangmäßig
kalkuliert werden können, sind sie entsprechend unberechenbar.
 Die heutigen Bemühungen der Notenbanken zur Stabilisierung
des Geldumlaufs und damit der Geldkaufkraft ähneln dem Ver-
such eines Autofahrers, der seinen Wagen auf der Fahrbahnmitte
halten möchte, aber wegen schlechter Sicht die Abweichung da-
von erst bemerkt, wenn er mit den Rädern auf den Randstreifen
gerät. Werden dazu noch die Steuerkorrekturen erst mit schwan-
kenden Zeitverzögerungen wirksam, kommt es nur zufällig ein-
mal dazu, daß das Fahrzeug eine Weile auf der Fahrbahnmitte
verbleibt. Und da der Fahrer wegen des Gegenverkehrs ein Ab-
weichen nach links mehr fürchtet als eines nach rechts, wo „nur“
der unbefestigte Randstreifen droht, wird er dazu tendieren, mög-
lichst immer etwas rechts von der Fahrbahnmitte zu verbleiben.
Genauso machen es auch die Notenbanken. Da ein Abdriften der
Kaufkraft nach „links“ in die Deflation vielmals gefährlicher ist als
eines nach „rechts“ in die Inflation, versuchen sie erst gar nicht,
die „Fahrbahnmitte“ eines stabilen Geldes präzise anzusteuern,
sondern „fahren“ lieber etwas daneben im Bereich geringer Infla-
tion, wenngleich sich dabei feste Größen niemals einhalten lassen
und die Gefahr, bei den Korrekturen ins Schleudern zu geraten,
ständig zunimmt.






Wirkt sich eine konstruktive Geldumlaufsicherung auch auf den „Geldstreik“ aus?

Das Verhalten von Menschen wird entscheidend von den Vor-
und Nachteilen beeinflußt, die damit verbunden sind. Konkret
und bezogen auf das Geld: Bei steigenden Zins- und Inflationssät-
zen nimmt die Bereitschaft zu, anderen überschüssige Einkom-
men zu überlassen, bei sinkenden Sätzen nimmt sie ab.
 Diese Wirkungen gehen ebenfalls aus Darstellung 73 hervor:
Der Zins am Kapitalmarkt steigt zwar mit der Inflation auf und ab.
Sein Absinken verlangsamt sich jedoch mit der Annäherung an die
markierte Untergrenze von sechs Prozent. Selbst wenn die Infla-
tion „in den Keller geht“, wie beispielsweise 1986, bleibt der Zins
an dieser Marke hängen. Allenfalls kurzfristig kommt es einmal zu
ihrer Unterschreitung. Ursache jenes Tatbestandes ist die nachlas-
sende Wirkung der heutigen Umlaufsicherungsmittel in solchen
Situationen: Die Inflation fällt als Peitsche völlig aus. Das Lock-
mittel Zins ist nicht mehr hoch genug, um den Einkommensüber-
schußbesitzer zur langfristigen Geldfreigabe zu bewegen.
 Eine ständig gleichmäßig wirksame Umlaufsicherung würde da-
gegen einen gleichbleibenden Druck ausüben. Sie würde also
nicht nur die Geldmenge steuerbar machen, sondern auch dafür
sorgen, daß Angebot und Nachfrage die heutige Zinsuntergrenze
von etwa sechs Prozent durchbrechen können. Das heißt, der
heute an dieser Grenze eintretende „Geldstreik“ könnte verhin-
dert werden.
 Mit einer solchen konstruktiven Umlaufsicherung würden sich
also sowohl die Inflation überwinden wie der Zins senken lassen.
Mit sinkenden Zinsen käme es über weitere Investitionen schließ-
lich zu einer echten Sättigung der Märkte und einer Überwindung
des unnatürlichen Wachstumszwangs.
 Zu diesem Sättigungsprozeß bedarf es jedoch keiner weiteren
Leistungssteigerung. Denn dafür können, nach Wegfall des zins-
bedingten Wachstumszwangs, die freiwerdenden Kapazitäten aus
den inhumanen Produktionsbereichen eingesetzt werden, die
heute nur zur rentablen Kapitalbindung erforderlich sind, von der
Rüstung bis zur Raumfahrt usw.





Gibt es Beispiele für zinsunabhängige Umlaufsicherungen?

 Erinnern wir uns an die im 5. Kapitel beschriebene Brakteatenzeit
im Hochmittelalter. Die Beständigkeit des Geldumlaufs und da-
mit der wirtschaftlichen Konjunktur wurde damals durch regelmä-
ßige bzw. überraschende Umtauschaktionen des gesamten gülti-
gen Geldes erreicht, bei denen der Münzherr jeweils einen festen
Anteil von 20 oder 25 Prozent als „Schlagschatz“ oder „Präge-
steuer“ einbehielt. Die Folge war, daß kaum jemand Geld ansam-
melte, denn das zu tragende Verlustrisiko war um so höher, je
mehr Geld man jeweils in der Hand behielt. Der natürliche „Jo-
ker“ Vorteil des Geldes (Suhr) gegenüber den einzutauschenden
Gütern wurde also durch eine Art „Schwarzen Peter“ kompen-
siert. Um den „Schwarzen Peter“ möglichst schnell loszuwerden,
war man sogar bereit, sein Geld auch zu einem niedrigen Zins oder
ganz ohne Aufschlag zu verleihen.
 Ein anderes historisches Beispiel, dessen Wirkungen genau do-
kumentiert sind, ist das sogenannte „Wunder von Wörgl“ in der
Depression der 30er Jahre. Aufgrund der damaligen Geldmen-
genreduzierung und des folgenden deflationären Preisverfalls
erlahmte überall die Wirtschaft. In der Tiroler Gemeinde Wörgl,
einem Eisenbahnknotenpunkt zwischen Kufstein und Innsbruck,
versuchte der dortige sozialdemokratische Bürgermeister Unter-
guggenberger, die Ursachen von Stagnation und Arbeitslosigkeit
und damit der leeren Gemeindekassen zu ergründen, und wurde
bei dem deutsch-argentinischen Sozial- und Geldreformer Silvio
Gesell fündig. In dessen Hauptwerk „Die natürliche Wirtschafts-
ordnung“ fand er die Zusammenhänge zwischen Geldumlauf und
Wirtschaftskrise dargelegt.
 Unterguggenberger verstand, im Gegensatz zu den Wirt-
schaftsverantwortlichen, daß dem Geld damals „Beine gemacht“
werden mußten, um die Krise zu überwinden. Die von ihm
herausgegebenen „Arbeitsbestätigungsscheine“, für die er im
gleichen Umfang Schillinge bei der lokalen Bank hinterlegte, wa-
ren darum mit einem „Umlaufmotor“ versehen, der ihre Zurück-
haltung mit Nachteilen verband: Auf der Rückseite der Scheine
waren zwölf Felder, die jeden Monat nacheinander mit einer Kle-
bemarke zu füllen waren, wenn der Nennwert des Scheins erhal-
ten werden sollte. Da fast jeder die Kosten der Klebemarke in
Höhe von einem Prozent des Nennwertes sparen wollte, gab man
die Scheine möglichst im gleichen Rhythmus wieder aus, in dem
man sie einnahm: Die Wirtschaft belebte sich, in die Gemeinde-
kasse floß wieder Geld, und während ringsherum die Arbeitslo-
sigkeit weiter anstieg, ging sie in Wörgl deutlich zurück.
 „Das Wirtschaftswunder von Wörgl“ erregte ein über die
Grenzen reichendes Aufsehen. Der spätere französische Mini-
sterpräsident Daladier fuhr nach Wörgl und berichtete ausführ-
lich im französischen Parlament. Der bekannte amerikanische
Geldtheoretiker Irving Fisher schickte einen Assistenten nach Ti-
rol, hielt das Modell zur Überwindung der US-Rezession für ge-
eignet und bezeichnete sich selbst als „bescheidenen Schüler Sil-
vio Gesells“. Doch als dann mehrere hundert Bürgermeister
Österreichs das Wörgler Modell nachmachen wollten, wurde es
von der Nationalbank in Wien verboten. Sie betrachtete die „Ar-
beitsbestätigungsscheine“ als Geld und sah sich in ihrer Autono-
mie gefährdet. Über die positiven Auswirkungen dieses Geldes
und die negativen ihres eigenen haben sich die Verantwortlichen
in der Notenbank, wie auch die Mehrzahl der Wirtschaftswissen-
schaftler, offensichtlich keinerlei Gedanken gemacht. Wie heute
war auch damals die Frage der Geldordnung und ihrer Fehlstruk-
turen tabu.
 Zum 50. Jahrestag dieses Wörgler Experimentes brachte die
Monatszeitung des Österreichischen Gewerkschaftsbundes „Ar-
beit & Wirtschaft“ im März 1983 noch einmal einen ausführ-
lichen Bericht.
 Darin hieß es unter anderem:
 Unterguggenberger hatte
 nicht die Absicht, in Österreich
 eine neue Währung einzu-
 führen oder die Nationalbank
 in ihren Rechten zu schmälern.
 Was er aber wollte, ist ihm für
 die Spanne von 14 Monaten ge-
 lungen: Mit Herz und Verstand
 hat er in die kleine Gemeinde,
 in der er jeden kannte, in der
 Hunderte seiner Eisenbahner-
 kollegen lebten und hungerten,
 einen Hoffnungsschimmer ge-
 tragen. Er hat ermöglicht, daß
 Familien sich wieder satt essen
 konnten, daß Schuhe und Klei-
 der wieder einmal instand ge-
 setzt, dringende Schulden teil-
 weise abgezahlt werden konn-
 ten und daß aus einem ver-
 wahrlosten Winkel eine ge-
 pflegte kleine Stadt wurde.

 Man sollte meinen, daß zumindest die Gewerkschaften heute ge-
nug Anlaß hätten, nicht nur an solche Erfolgsmodelle zu erinnern,
sondern sich auch etwas intensiver mit den Wirkungsmechanis-
men unseres Geldes zu befassen.





Was heißt Nachfrage-, was Kreditpotential?

 Wie die Einkommenszahlungen werden auch die Nachfragevor-
gänge heute sowohl mit Bargeld als auch mit der Übertragung von
Sichtguthaben („Giralgeld“) vorgenommen. Beide Bestände sind
also die Nachfragemittel, mit denen der Markt geräumt wird: Die
Summe dieser Nachfragemittel ist also das Potential, dessen
Größe und Einsatz zur Erlangung eines stabilen Preisniveaus auf
das Angebot abgestimmt werden müssen. Umschichtungen zwi-
schen Bargeld und Giralgeld ändern dabei nichts am Umfang die-
ses Nachfragepotentials. Mit der Einzahlung von Geld auf das
eigene Girokonto nimmt der Bestand darauf nur im gleichen Um-
fang zu, wie der Bestand des gehaltenen Geldes abnimmt. Das
alles gilt nicht nur für den einzelnen Vorgang, sondern genauso für
die Summe aller Vorgänge in einer Volkswirtschaft.
 Das Kreditpotential in einer Volkswirtschaft entspricht dagegen
den Einkommensüberschüssen der Wirtschaftsteilnehmer, die sie
anderen zur Verfügung stellen, ob direkt oder über die Banken.
Das Kreditpotential der Banken ist also identisch mit den bei ihnen
gebildeten Guthaben der Wirtschaftsteilnehmer, zuzüglich ande-
rer Formen der Geldhergabe wie Schuldverschreibungen usw.
 Da die Banken jedoch auch die Sichtguthaben als Kreditpot-
ential betrachten, kommt es hier zu einer Überschneidung zwi-
schen Nachfrage- und Kreditpotential, wie die Schemadarstellung
74 mit annähernden Größen zeigt.
 Diese Überschneidung führt im Bereich der Sichtguthaben zu
einer Doppelnutzung. Denn während die übrigen Guthaben bei
den Banken eine Überlassung von Kaufkraft an andere darstellen,
kann der Besitzer von Sichtguthaben damit weiterhin selbst Nach-
frage halten.
 Diese Nutzungsverdoppelung der Nachfrage ist jedoch nur ein
einmaliger Vorgang, der in dem Maße eintritt, wie Bargeldhalter

Heutige Ueberschneidung zw. Nachfrage- und Kreditpotential
Darstellung 74





ihre Zahlungsgewohnheiten zugunsten bargeldloser Nachfrage
verändern.
 Da diese Veränderungen der Zahlungsgewohnheiten langfristi-
ger Natur sind, kann diese Doppelnutzung der Sichtguthaben
durch Verminderung des Bargeldes ausgeglichen werden. Das fin-
det in der Praxis auch statt, wie die Umstellung der Lohnzahlun-
gen auf Girokonten in den 50er und 60er Jahren gezeigt hat: Wäh-
rend die Bargeldmenge, gemessen am Sozialprodukt, um rund
zwei Prozent zurückging, nahmen die Sichtguthabenbestände nur
um rund ein Prozent des BSP zu. Trotzdem ist eine saubere Tren-
nung beider Potentiale erforderlich.




Warum müssen beide Bereiche getrennt werden?

 Die Zahlungsgewohnheiten der Wirtschaftsteilnehmer sind zwar
relativ stabil. Trotzdem unterliegen sowohl die Bargeld- als auch
die Sichtguthabenhaltungen ständigen Schwankungen. Diese
Schwankungen nehmen mit dem allgemeinen Trend zur Spekula-
tion zu, vor allem in Phasen niedriger Zins- und Inflationsraten.
Dies geschieht einmal durch erhöhte Bargeldhaltungen, die die
Bundesbank zur Geldausweitung zwingen (siehe Kapitel 10).
Zum anderen aber auch durch Aufstockung der Sichtguthaben zu
Lasten anderer Bankguthaben. Mit dieser Rückverlagerung von
Ersparnissen in die Sichtguthaben weitet jedoch der Guthabenbe-
sitzer sein Nachfragepotential aus; ohne daß es zu einer entspre-
chenden Verringerung des Kreditpotentials kommt. Auch wenn
diese spekulativen liquiden Geldhaltungen nur zu einem geringen
Teil in die Nachfrage gehen, bildet sich hier ein Unsicherheitspo-
tential, das die Bundesbank kaum unter Kontrolle halten kann.
Machen wir uns die unterschiedlichen Vorgänge und Wirkun-
gen noch einmal klar:
 Wenn jemand Bargeld auf ein Spar- oder Terminguthaben ein-
zahlt, verringert sich seine eigene Nachfragemöglichkeit im glei-
chen Umfang, wie die Bank Kredit gewähren kann.
 Wenn jemand aber Bargeld auf sein Sichtguthaben einzahlt,
bleibt seine Nachfragemöglichkeit gleich. Trotzdem kann die
Bank über Kredite aus dem Sichtguthaben zusätzliche Kaufkraft
an Dritte vergeben. Hebt umgekehrt jemand von seinem Spar-
oder Terminguthaben Bargeld ab, verringert sich die Kreditge-
währungsmöglichkeit der Banken in gleicher Höhe, wie der Spa-
rer seine Nachfragemöglichkeit vergrößert. Überträgt er jedoch
den gleichen Betrag von seinem Spar- oder Terminguthaben auf
sein Sichtguthaben, vergrößert er seine Nachfragemöglichkeiten,
ohne daß es zu einer gleich hohen Verringerung der Kreditvergabe
durch die Banken kommt.
 Das eigentliche Problem ist also weniger bei den meist kontinu-
ierlich verlaufenden Veränderungen der Zahlungsgewohnheiten
zu sehen. Es resultiert vielmehr aus der Möglichkeit relativ plötz-
licher Bestandsumschichtungen zwischen normalen Bankgutha-
ben und Sichtguthaben.




Was ist gegen die Doppelfunktion der Sichtguthaben als Nachfrage- und Kreditmittel zu tun?
Hier braucht man im Kreditwesengesetz nur eine klare Trennung
zu ziehen zwischen Sichtguthaben und den anderen Bankgutha-
ben.
 Das ist erforderlich, weil Geld und Sichtguthaben jene Mittel
sind, mit denen man bar oder unbar kaufen oder Forderungen
begleichen kann. Kreditmittel sollten dagegen nur jene Geld-
bzw. Guthabenbestände sein, die man einer Bank leihweise über-
läßt, d. h., über deren Kaufkraft man selbst in der Überlassungs-
zeit nicht verfügen kann.
Die auf diese Weise entstandenen Guthaben, gleichgültig welcher
Art, Dauer und Größe, verändern nie das Nachfragepotential. Sie
dokumentieren lediglich dessen Überlassung. Diese Beziehungen
zwischen Nachfrage- und Kreditpotential nach ihrer Trennung
sind schematisch in Darstellung 75 wiedergegeben.
 Bei dieser klaren Trennung des Nachfrage- und des Kreditpo-
tentials wäre es auch unproblematisch, für die Sichtguthabenbe-
stände den heute fragwürdigen Begriff „Buchgeld“ oder „Giral-
geld“ zu benutzen. Diese Übernahme des Geldbegriffs für die
Bestände auf den Girokonten erfordert aber eine strikte Nichtver-
wendung der Bezeichnung „Geld“ für die gebuchten Guthaben
aus Kaufkraftüberlassungen. Denn bei diesen handelt es sich nicht
um „Spargeld“ oder Termingeld“, sondern lediglich um Spar- oder


Trennung zw. Nachfrage- und Kreditpotential
Darstellung 75


Terminguthaben, die einen Anspruch auf Rückerhalt von Geld
dokumentieren. Eine solche klare Trennung würde die Notenban-
ken auch nicht mehr so leicht dazu verleiten, die zu steuernde
Geldmenge auf das Kreditpotential auszuweiten.





Wie kann die Rechtsordnung des Geldes korrigiert werden?
Zur Korrektur unserer Geld-Rechtsordnung sind unsere Juristen
gefragt, vor allem die der Bundesbank. Die „Doppelfunktion“ des
Geldes als öffentliche Einrichtung und privates Eigentum muß je-
denfalls dringend überwunden werden, wenn wir in dem Bemü-
hen, unser Geld stabil zu halten, „Boden unter den Füßen“ gewin-
nen wollen.
 Dieter Suhr hat in seinen Veröffentlichungen mehrfach auf die
Verfassungswidrigkeit unseres Geldes hingewiesen. Vor allem
darauf, daß unser Geld kein neutrales Tauschmittel ist, sondern
vielmehr ein gravierend parteiliches Medium, da es für denje-
nigen, der Geld übrig hat, einen Mehrwert abwirft, den andere
erarbeiten müssen. Die Überprüfung unserer Geldordnung aus
rechtlicher Sicht ist also nicht nur bezogen auf die fragwürdige
Eigentumsdefinition erforderlich, sondern grundlegender Natur.
Die Aufrechterhaltung einer Demokratie bei einem undemokrati-
schen Geldwesen, das Minderheiten privilegiert, kann auf Dauer
nicht möglich sein.
 Ebenso kann es keine wirklich freie Marktwirtschaft geben, so-
lange sich das wichtigste Medium derselben, das Geld, den Kräf-
ten des Marktes entziehen kann. Das bestätigt auch der in Kehl
lehrende Verwaltungsjurist Roland Geitmann:
 „Das vom Staat als Tauschmittel und Wertmesser ausgegebene
 Geld sollte zwischen den Wirtschaftsteilnehmern neutral ver-
 mitteln, es begünstigt jedoch den Geldbesitzer und widerspricht
 dadurch zentralen Prinzipien unserer Verfassung, insbesondere
 den Freiheitsrechten, dem Gleichheitssatz, dem Eigentums-
 recht, dem sozialen Rechtsstaat und dem Ziel des gesamtwirt-
 schaftlichen Gleichgewichts.“




Was kann gegen die widersprüchliche Doppelfunktion des Geldes als Tausch- und
Wertaufbewahrungsmittel geschehen?
Selbstverständlich ist Geld zwischen Empfang und Wiederaus-
gabe immer auch ein „Wertaufbewahrungsmittel“. Diese Funk-
tion soll und darf dem Geld auch nicht genommen werden. Viel-
mehr geht es nur darum, den Rhythmus zwischen Geldempfang
und -ausgabe nicht durch längerfristige Geldzurückhaltung zu un-
terbrechen. Genau hier, bei der Möglichkeit Geld ungestraft zu-
rückzuhalten, liegt der Grund, warum der Kapitalmarktzins bei
uns die „magische Untergrenze“ von sechs Prozent noch niemals
deutlich unterschritten hat.
 Da dieses gemeinschaftsschädigende Verhalten nicht durch
Verbote aus der Welt zu schaffen ist, muß es mit Hilfe von „Geld-
halte-“ oder „Geldnutzungsgebühren“ abgebaut werden. So wie
der Autofahrer die Fahrbahn freigibt, um nicht mit Gebühren be-
langt zu werden, und der Waggonbenutzer den Waggon entlädt,
um kein „Standgeld“ zu bezahlen, so wird auch der Geldhalter
überschüssige Kaufkraft freigeben, wenn die Zurückhaltung mit
Kosten belastet ist. Diesen Kosten kann man jedoch nicht nur
durch eine regelmäßige Geldausgabe im Rhythmus der Einnah-
men entgehen, sondern auch durch Einzahlung überschüssiger
Bestände bei der Bank, also Überlassung an einen anderen.
 Ziel der Umlaufsicherung ist also keine Beschleunigung des
Geldumlaufs, sondern seine Verstetigung durch die Vermeidung
von Unterbrechungen.





Steigt der Verbrauch bei niedrigen Zinsen?
 Oft wird befürchtet, daß eine solche Umlaufsicherung zu mehr
Verbrauch und damit Wirtschaftswachstum führen könne. Ver-
brauchen (= Ausgeben) kann man jedoch immer nur im Umfang
seiner Einkommen. Diese auszugebenden Einkommen vergrö-
ßern sich bei sinkenden Zinsen jedoch nicht, sondern werden nur
verlagert. Sinkt beispielsweise die Miete einer Wohnung aufgrund
halbierter Hypothekenzinsen um 200 Mark, kann der Mieter in
dieser Höhe mehr nachfragen, der Vermieter weniger. Weil die
Arbeitsleistenden (Unternehmer, Arbeitnehmer) über mehr
Kaufkraft verfügen, benötigen sie auch weniger Kredite. Und weil
sich bei den Zinsbeziehern die Geldüberschußansammlungen ver-
ringern, geht auch der Verschuldungszwang zurück.
 Da die Arbeitsleistenden bei niedrigeren Zinsen weniger für
Dritte arbeiten müssen, haben sie jetzt die Wahl, die zusätzlich bei
ihnen verbleibende Kaufkraft selbst auszugeben oder ihre Ar-
beitsleistung zu reduzieren. Das heißt: Nicht mehr das Kapital be-
stimmt wachstumserzwingend den Umfang der zu erbringenden
Leistungen, sondern die Arbeitenden selbst. Damit besteht die
Möglichkeit zu einer sich stabilisierenden Entwicklung der Lei-
stung auf optimalem Niveau, kurz: zu einer Wirtschaft ohne
Wachstumszwang.
„Erst auf der Basis eines störungsfreien Geldkreislaufs läßt sich
auch eine störungsfreie Kreislaufwirtschaft etablieren, in der
nicht mehr das destruktive Prinzip des exponentiellen Wachs-
tums, sondern das konstruktive Prinzip des dynamischen
Gleichgewichts gilt“,
schreibt dazu treffend der in Hamburg lehrende Wirtschaftsgeo-
graph Eckhard Grimmel in seinem 1993 erschienenen, lesenswer-
ten Buch „Kreisläufe und Kreislaufstörungen der Erde“.


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Kapitel aus: Helmut Creutz: Das Geldsyndrom; Ullstein, 1997, 4. Auflage; ISBN 3-548-35456-4
Orginalausgabe 1993 by Wirtschaftsverlag Langen Müller in der F.A. Herbig Verlagsbuchhandlung GmbH, München
Mit Zustimmung des Autors digitalisiert für INWO Deutschland e.V.