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Helmut Creutz: Das Geld-Syndrom
Ullstein Taschenbuch Nr. 35456; ISBN 3-548-35456-4; 1994; Preis: 24,90 DM


Welche praktischen Möglichkeiten bestehen beim Bargeld?

Der regelmäßige Einzug des gesamten Geldes mit einem Umtauschabschlag wie im Hochmittelalter steht nicht zur Debatte. Er wäre viel zu kompliziert, aufwendig und marktstörend. Klebegeld wie in Wörgl oder andere Modelle wie Stempel- oder Tabellengeld sind ebenfalls kein idealer Weg. Besser wäre beispielsweise die deutlich sichtbare Unterteilung aller Geldscheine in drei oder vier Serien durch groß aufgedruckte Ziffern oder Buchstaben. Gegebenenfalls könnte dann eine der Serien überraschend zum Umtausch aufgerufen werden. Einfacher wäre der Aufruf einer einzelnen Notengröße, was ohne weiteres bei den heute umlaufenden Geldscheinen einzuführen wäre. Dabei wäre es auch möglich, die Umtauschaktionen schwerpunktmäßig auf die großen Scheine zu konzentrieren, die dem Umlauf überwiegend entzogen werden.

Vielleicht wäre es auch schon ausreichend, wenn die geldausgebende Notenbank glaubwürdig androhen würde, Teile des Geldes zum kostenpflichtigen Umtausch aufzurufen, wenn sie eine mißbräuchliche Ausweitung der Geldhaltung feststellt.

Schon vor der Einführung der neuen Geldscheine haben die Teilnehmer eines Geldseminars an der Katholischen Akademie in Trier einen solchen Vorschlag ausgearbeitet. Dabei sollte lediglich das bekannte »Kleingedruckte« auf den alten Geldscheinen, wie hier nachfolgend dargestellt, erweitert werden:

Sinn dieser Texterweiterung ist also nicht nur die Ankündigung eines eventuellen Umtauschaufrufs, sondern auch die Information über die schwerwiegenden Folgen von Geldzurückhaltungen. Diese Geldmengenverminderungen sind heute nicht nur mengenmäßig unvergleichlich größer als die Geldvermehrungen durch Falschgeld, sondern sie sind auch vielmals gefährlicher.

Möglicherweise würde eine solche Ankündigung eine ähnliche Wirkung haben wie die einer Schweizer Stadt, unzulässiges Parken mit 200, im Wiederholungsfall mit 1000 Franken zu bestrafen: Auf Fahrbahnen und Bürgersteigen war kein abgestelltes Auto mehr zu sehen. Genügt jedoch der Aufdruck auf den Geldscheinen alleine nicht, dürfte ein einmalig durchgeführter Umtauschaufruf, beispielsweise für die 1000- oder die 500-Mark-Scheine mit einem deutlichen Abschlag, lange Wirkung haben.

Eine solche Umtauschaktion erscheint vielleicht aufwendig und schwierig. Sie ist jedoch viel einfacher als die heutigen wöchentlichen Lottoausspielungen. Denn der aufgerufene Schein kann mit dem Abschlag überall in Zahlung gegeben werden und verschwindet auf diese Weise über die Banken sehr rasch aus dem Verkehr.

Die neu in den Verkehr gegebenen Scheine würden sich dann durch ihre Farbe und Gestaltung von den alten unterscheiden. Zweckmäßig ist auch eine geringe Veränderung der Breite oder Länge, damit die alten Scheine in Geldbündeln sofort sichtbar werden.

Rechtlich sind solche Umtauschaktionen heute bereits möglich. Denn in Absatz 2 § 14 des Bundesbankgesetzes heißt es: »Die Deutsche Bundesbank kann Noten zur Einziehung aufrufen. Aufgerufene Noten werden nach Ablauf der beim Aufruf bestimmten Umtauschfrist ungültig. «

WER BANKNOTEN NACHMACHT
UND DAMIT DIE GELDMENGE VERMEHRT
VERMINDERT DIE KAUFKRAFT DES GELDES
UND EIGNET SICH UNGERECHTFERTIGTE ANSPRÜCHE
AN DAS SOZIALPRODUKT AN

WER BANKNOTEN FESTHÄLT
UND DAMIT DIE GELDMENGE VERMINDERT
BEHINDERT DEN GELDKREISLAUF
UND GEFÄHRDET DIE KONJUNKTUR

IN ERSTEN FALL LEITET DIE BUNDESBANK
STRAFVERFOLGUNG EIN

IN ZWEITEN FALL BEHÄLT SIE SICH VOR
DIE VON DER ZURÜCKHALTUNG
BESONDERS BETROFFENEN STÜCKELUNGEN
ZUM UMTAUSCH AUFZURUFEN
UND DIE KOSTEN DES UMTAUSCHS
DEN GELDHALTERN AUFZUERLEGEN


Dieser Text wurde ins Netz gebracht von: W. Roehrig. Weiterverbreitung ausdrücklich erwünscht.
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