- Stefan Ram garnoo :concept/language/German:Lemma/Hagestolz
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- :concept/language/German
Der „Hagestolz“ ist mittelhochdeutsch ein „hagestalt“, althochdeutsch ein „hagustalt“ (ags. hægsteald, hagosteald), der Besitzer eines „Hags“, eines kleinen Nebenguts (ursprünglich bezeichnet „Hagestalt“ wohl diesen Besitz selber, später dessen Besitzer). Ein „Nebengut“ ist ein im Verhältnis zu einem Hauptgut kleineres Hofgut. Ein „Gut“ ist ein Grundbesitz. Ein Hag war ein (umfriedetes) Nebengut (oder eine Hütte?), dessen Kleinheit einen Hausstand (also die Ernährung einer Familie) nicht erlaubte. Solch ein Nebengut konnte beispielsweise einem Taglöhner vom Gutsbesitzer zur Verfügung gestellt werden. Bis ins das frühe 18. Jahrhundert fiel das Vermögen eines verstorbenen Hagestolzes nach dem „Hagestolzenrecht“ wohl dem Landesherren zu. Das „-stalt“ kommt vom got. „staldan“ „besitzen“, wurde aber später zu „-stolz“ umgedeutet: So bezeichnet der „Hagestolz“ dann einen Mann der aus eigenem Willen über das übliche Alter hinaus ledig blieb, obwohl er dies nicht sein müßte. „Der Hagestolz“ ist der Titel einer Erzählung von Adalbert Stifter. %