Die Ich-AG - Erfolgsweg oder Sackgasse?
Autor: Philipp Louis <psl@zedat.fu-berlin.de>
Freie Universität Berlin
Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften
Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft
01.10.2004
Gliederung
Einleitung
Kaum ein anderes Element der Agenda 2010 ist so umstritten und zugleich so charakteristisch für das Gesamtkonzept wie die sogenannte "Ich-AG".
Befürworter sehen in ihr eine wichtige Maßnahme, die Erwerbslosen einen Anreiz zum Schritt in die Selbständigkeit bietet, somit aktiv gegen Arbeitslosigkeit und Schwarzarbeit wirkt und die Konjunktur ankurbelt.
Für viele Kritiker hingegen ist die Ich-AG nichts weiter als ein Versuch, im Interesse einer geschönten Arbeitslosenstatistik Erwerbslose zu Scheinselbständigen zu machen und so de facto einen Billiglohnsektor zu schaffen, der außerhalb jeder Kontrolle durch Arbeitsrecht und Tarifvereinbarungen steht und arbeitende Menschen in die Armut treibt. Andere befürchten Wettbewerbsverzerrungen durch subventionierte Kleinstunternehmer.
Die Regelung zur Ich-AG ist mit dem Hartz-II-Gesetz am 01.01.2003 in Kraft getreten. Naturgemäß hat daher bis dato noch keine Ich-AG das Ende der regulären Förderungsfrist von drei Jahren erreicht. Obwohl Befürworter bereits erste Erfolge zu erkennen glauben und Gegner sich gleichermaßen in ihrer Kritik bestätigt fühlen, sind die langfristigen Auswirkungen heute noch nicht abzusehen. Das bislang nur spärlich zur Verfügung stehende Zahlenmaterial erlaubt jedoch eine erste Zwischenbilanz und eine vorsichtige Analyse der Frage, ob die Ich-AG auf dem Weg zu einer Erfolgsgeschichte ist oder vielmehr in die beschäftigungspolitische Sackgasse führt.
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1. Von der Idee zum Gesetz
1.1 Der Bericht der Hartz-Kommission
Angesichts der Massenarbeitslosigkeit in Deutschland beauftragte die Bundesregierung am 22.02.2002 die fünfzehn Mitglieder der Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" unter Vorsitz des Volkswagen-Personalvorstandes Dr. Peter Hartz ("Hartz-Kommission") mit der Entwicklung eines Konzeptes zur Lösung dieses Problems. Die Kommission erarbeitete daraufhin einen Katalog von "13 Innovationsmodulen", die sie in ihrem Bericht vom 16.08.2002 vorstellte.
Kernaussage des Gutachtens ist die These, die katastrophale Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt sei in erster Linie die Folge eines Vermittlungsproblems. Ein potentieller Bedarf an Arbeit sei durchaus vorhanden. Allerdings führten strukturelle Mängel in der Arbeitsvermittlung dazu, daß aus diesem Potential nicht in ausreichendem Maße Beschäftigung entstünde. Die Kommission schlägt daher eine grundlegende Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit (BA) vor sowie einige weitere gesetzliche Maßnahmen mit dem Ziel, die Vermittlung von Arbeit zu optimieren.
Eine für das Gesamtkonzept gewissermaßen typische Maßnahme, die in Modul 9 des Berichtes beschrieben wird, ist die Ich-AG.
Die Ich-AG ist "eine Vorstufe zu einer vollwertigen Selbständigkeit"1, eine Form der Existenzgründungsförderung. Dem Namensbestandteil "AG" kommt dabei keine gesellschaftsrechtliche Bedeutung zu; es handelt sich nicht etwa um eine Aktiengesellschaft, sondern grundsätzlich um ein Einzelunternehmen.
Der Idee der Ich-AG liegt die These zu Grunde, in Deutschland existiere ein "[großer] Bedarf an kostengünstigen Dienstleistungen"2. Dieser Bedarf könne von Arbeitslosen "mit ihren alltagspraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten"3 befriedigt werden - was teilweise auch heute schon geschehe, allerdings zumeist in Form von Schwarzarbeit.
Die Kommission schlägt zur Lösung dieses Problems das Instrument der Ich-AG vor, das im wesentlichen folgende Maßnahmen beinhalten soll:
- Aus der Arbeitslosenversicherung finanzierte Zuschüsse für einen Zeitraum von maximal drei Jahren sollen Erwerbslosen einen Anreiz zur Anmeldung eines Gewerbes ("Ich-AG") bieten. Die Zuschüsse werden anstelle der bisherigen Arbeitslosenbezüge gezahlt, nicht zusätzlich zu ihnen.
- Im Interesse einer einfachen Handhabung werden die Einnahmen der Ich-AG pauschal mit einem niedrigen Satz von zehn Prozent besteuert.
- Der Inhaber der Ich-AG unterliegt der Sozialversicherungspflicht. So wird einerseits das Risiko der Existenzgründung reduziert, andererseits stabilisieren die Beiträge die Sozialkassen.
- Die Ich-AG darf keine Arbeitnehmer beschäftigen - mit Ausnahme von Familienmitgliedern des Inhabers ("Familien-AG").
- Unternehmen dürfen pro beschäftigtem Arbeitnehmer die Leistungen von maximal einer Ich-AG in Anspruch nehmen. Für Privathaushalte gilt keine Beschränkung.
- Die Förderung der Ich-AG entfällt bereits vor Ende der Frist von drei Jahren, wenn der Gewinn die Verdienstgrenze von 25.000 € pro Jahr überschreitet. In diesem Fall wird die Ich-AG zu einem regulären Einzelunternehmen.
Diese Maßnahmen sollen in erster Linie die Schwarzarbeit bekämpfen und die Situation auf dem Arbeitsmarkt insgesamt entspannen:
[Mit der Ich-AG] wird ein wichtiger Beitrag geleistet, Teile der heutigen Schwarzarbeit zu legalisieren und zugleich die Nachfrage nach einfachen Dienstleistungen zu erhöhen. In diesem Zuge wird kleinen Unternehmen und Handwerksbetrieben die Möglichkeit eröffnet, durch die Inanspruchnahme dieser günstigen Leistungen ihr Arbeitsvolumen zu steigern. Insgesamt kann dadurch eine positive Beschäftigungsdynamik ausgelöst werden.4
Dabei ist präzise zwischen den Begriffen "Bedarf" und "Nachfrage" zu unterscheiden: Ein Bedarf nach kostengünstigen Dienstleistungen existiert in Deutschland dem Bericht zufolge bereits. Eine konkrete (legale) Nachfrage danach muß jedoch erst geschaffen werden durch die Förderung eines (legalen) Angebotes.
Durch die (bedingte und begrenzte) steuerliche Abzugsfähigkeit der Dienstleistungen einer Ich-AG soll es sich für Privathaushalte nicht mehr lohnen, Schwarzarbeit in Anspruch zu nehmen.
Ferner soll der Inhaber einer Ich-AG im Rahmen seiner Tätigkeit neue Qualifikationen erlangen und die Gelegenheit erhalten, geschäftliche Kontakte zu knüpfen, die ihm nicht nur im Falle des Scheiterns seiner Ich-AG möglicherweise zu einem Arbeitsplatz verhelfen können.
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1.2 Das Hartz-II-Gesetz
Das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (vulgo "Hartz II"), das am 01.01.2003 in Kraft getreten ist und einen wichtigen Schritt der Agenda 2010 darstellt, setzt unter anderem das Konzept der Ich-AG in die Praxis um. Es erweitert das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) um einen § 421l. Dieser regelt ein als Existenzgründungszuschuß (EXGZ) bezeichnetes Fördergeld, bei dem es sich um die gesetzliche Umsetzung der Hartz'schen Ich-AG-Förderung handelt.
Der von der Hartz-Kommission geprägte saloppe Begriff der "Ich-AG" wird in dem Gesetz an keiner Stelle verwendet; stattdessen ist stets vom "Existenzgründungszuschuß" (EXGZ) die Rede. Im folgenden soll "Ich-AG" jedoch der Einfachheit halber das Regelwerk des EXGZ und die darauf basierenden EXGZ-geförderten Unternehmen bezeichnen.
Die gesetzliche Regelung, die zunächst bis Ende 2005 befristet ist, orientiert sich - bei einigen Abweichungen - im wesentlichen an den Vorschlägen der Hartz-Kommission und konkretisiert diese.
Die Höhe des EXGZ ist pauschal auf 600 Euro im ersten Jahr, 360 Euro im zweiten Jahr und 240 Euro im dritten Jahr festgesetzt. Dies entspricht rund 50, 30 bzw. 20 Prozent der durchschnittlichen Arbeitslosenunterstützung im Jahr 2002. Die Förderung für das zweite und dritte Jahr muß jeweils neu beantragt werden. Sie wird nicht erneut gewährt, wenn der Jahresgewinn die Grenze von 25.000 Euro überschritten hat.
Der Ich-AG-Inhaber ist sozialversicherungspflichtig, jedoch zu reduzierten Beitragssätzen. Die Besteuerung erfolgt wie bei einem regulären Einzelunternehmen - also nicht wie von der Hartz-Kommission vorgeschlagen pauschal. Der EXGZ selbst ist allerdings einkommenssteuerfrei und wird auch nicht zur Berechnung des Einkommenssteuersatzes einbezogen.
Auf die Einschränkung, daß Unternehmen pro beschäftigtem Arbeitnehmer maximal eine Ich-AG beauftragen dürfen, wurde verzichtet.
An der usprünglichen Fassung des § 421l SGB III wurden im Laufe des Jahres 2003 einige Änderungen vorgenommen, von denen jedoch nur eine von wesentlicher Bedeutung ist: Der Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, der die Beschäftigung von Arbeitnehmern untersagte und lediglich die Mitarbeit von Familienmitgliedern zuließ, wurde am 31.07.2003 durch das Kleinunternehmerförderungsgesetz rückwirkend zum 01.01.2003 aufgehoben. Die Hartz'sche Idee der "Familien-AG" ist damit hinfällig. Ich-AGs dürfen wie jedes andere Unternehmen Mitarbeiter einstellen.
Der Abs. 6 läßt der BA einen gewissen Spielraum bei den Details der Umsetzung des Gesetzes, indem er sie "ermächtigt, durch Anordnung das Nähere über Voraussetzungen, Umfang und Verfahren der Förderung zu bestimmen".
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2. Das Überbrückungsgeld
Die Idee, Arbeitslose beim Schritt in die Selbständigkeit zu unterstützen, ist keineswegs ein geistiges Kind der Hartz-Kommission. Bereits seit dem 01.01.1986 fördert die BA zuvor arbeitslose Existenzgründer mit dem sogenannten Überbrückungsgeld (ÜG), das im § 57 SGB III (vormals § 55a AFG) geregelt wird.
Grundvoraussetzung für den Anspruch auf Überbrückungsgeld ist, daß der Antragsteller entweder arbeitslos oder konkret von Arbeitslosigkeit bedroht ist. Für den EXGZ genügt die reine Bedrohung nicht - der Antragsteller muß bereits arbeitslos sein. Es bestehen jedoch noch einige weitere wesentliche Unterschiede zwischen beiden Fördermaßnahmen:
Zur Gewährung des Überbrückungsgeldes ist es erforderlich, daß der Antragsteller einen von fachkundiger Stelle geprüften Geschäfts- und Finanzierungsplan vorlegt, um die Ernsthaftigkeit und die Erfolgsaussichten seines Unternehmens zu belegen. Bei der Ich-AG wird ein solcher Nachweis nicht verlangt.
Der Jahresgewinn einer Ich-AG ist auf 25.000 Euro begrenzt. Überschreitet der Gewinn diese Grenze, so entfällt die Förderung. Beim Überbrückungsgeld existiert keine Gewinngrenze.
Überbrückungsgeld wird sechs Monate lang gezahlt. Die Ich-AG wird bis zu drei Jahre lang gefördert, wenn der Zuschuß auch für das zweite und dritte Jahr beantragt wird und die Anspruchsvoraussetzungen weiterhin gegeben sind.
Die Höhe des EXGZ beträgt pauschal 600 Euro im ersten, 360 Euro im zweiten und 240 Euro im dritten Jahr. Die Höhe des Überbrückungsgeldes hingegen entspricht dem Betrag des letzten Arbeitslosengeldes oder der letzten Arbeitslosenhilfe zuzüglich der darauf entfallenden pauschalierten Sozialversicherungsbeiträge, ist also individuell verschieden.
Der EXGZ ersetzt nicht das Überbrückungsgeld. Beide Fördermaßnahmen existieren parallel nebeneinander. Sie schließen sich jedoch gegenseitig aus: Ein Existenzgründer kann nicht gleichzeitig Überbrückungsgeld und EXGZ beziehen.
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3. Die Ich-AG in der Praxis
3.1 Anzahl der Ich-AGs
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| Abb. 1: Bestand an Ich-AGs. Quelle: BA5. Stand: 08/2004 |
Abbildung 1 zeigt den bundesweiten Bestand an Ich-AGs in den Monaten Januar 2003 bis August 2004. Auf den ersten Blick läßt die abgebildete Kurve ein stabiles lineares Wachstum von rund 8.000 neuen Ich-AGs pro Monat vermuten.
Allerdings lohnt sich ein weiterer Blick in die Statistik - in die der Neugründungen und Auflösungen von Ich-AGs im gleichen Zeitraum:
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| Abb. 2: Neugründungen und Auflösungen von Ich-AGs. Quelle: BA6. Stand: 08/2004 |
Abbildung 2 zeigt, daß die Anzahl der Auflösungen (rot) von Ich-AGs tendentiell ebenso steigt wie die der Neugründungen (grün). Der Saldo (blau) bezeichnet die Differenz zwischen Neugründungen und Auflösungen, also den tatsächlichen Zuwachs an Ich-AGs.
Die individuelle Förderungsdauer sowie die Rechtsgrundlagen und Motive für die Auflösung einer Ich-AG werden von der BA nicht statistisch erfaßt. Mögliche Rechtsgrundlagen einer Auflösung sind (a) das Ende der dreijährigen Förderungsfrist, (b) das Überschreiten der Verdienstgrenze von 25.000 Euro pro Jahr und (c) der freiwillige Ausstieg des Ich-AG-Inhabers durch aktive Abmeldung oder Verzicht auf eine erneute Beantragung des EXGZ für ein weiteres Jahr.
Ersteres, das Ende der dreijährigen Förderungsfrist, scheidet bei Auflösungen von Ich-AGs vor Dezember 2005 naturgemäß als Rechtsgrundlage aus. Die zweite mögliche Rechtsgrundlage, das Überschreiten der Jahresverdienstgrenze, kommt nur bei Auflösungen ab Dezember 2003 in Betracht, da der Gewinn einer Ich-AG erst dann überprüft wird, wenn der Inhaber die Förderung für das zweite oder dritte Jahr beantragt. Daraus folgt, daß zumindest die 1.767 vor Dezember 2003 aufgelösten Ich-AGs von ihren Inhabern aktiv abgemeldet worden sind.
Die Tatsache, daß die Zahl der Auflösungen ab Dezember 2003 deutlich ansteigt, legt die Vermutung nahe, daß ein erheblicher Teil der Ich-AG-Inhaber darauf verzichtet hat, den EXGZ für ein weiteres Jahr zu beantragen. Ab März 2004 pendelt sich das durchschnittliche Verhältnis der Auflösungen im jeweiligen Monat zu den Neugründungen im jeweiligen Vorjahresmonat bei etwa 57 Prozent ein.
Allerdings muß ein freiwilliger Ausstieg aus der Ich-AG-Förderung nicht in jedem Fall die Folge einer Pleite sein. Es ist ebenso möglich, daß der Ich-AG-Inhaber in der Zwischenzeit einen festen Arbeitsplatz gefunden hat, der ihm lukrativer erscheint als die Fortführung seiner Ich-AG. Diese Möglichkeit ist in der Idee der Hartz-Kommission ausdrücklich mit angelegt.
Für den Zeitraum von Januar 2003 bis August 2004 läßt sich in der Summe feststellen, daß insgesamt 192.350 Ich-AGs gegründet und 34.994 davon wieder aufgelöst wurden - das entspricht einer Quote von 18,2 Prozent.
Statistiken, aus denen sich individuelle Rückschlüsse auf die Lebensdauer und das Schicksal einzelner Ich-AGs ziehen ließen, sind bislang nicht verfügbar.
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3.2 Inhaber von Ich-AGs
Ende August 2004 waren in Deutschland 4.346.518 Menschen arbeitslos gemeldet.7 Zeitgleich bezogen 157.356 Personen den EXGZ.8 (Diese gelten nicht mehr als arbeitslos im Sinne der Statistik.) Auf 100 Erwerbslose kommen also 3,62 Inhaber einer Ich-AG.
Diese Quote schwankt erheblich zwischen den einzelnen Bundesländern. Am höchsten ist sie in Bayern (5,05) sowie Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz (beide 4,70), am niedrigsten in Thüringen (2,11) und Sachsen-Anhalt (2,36). Insgesamt liegt Westdeutschland9 mit 3,93 Ich-AGs pro 100 Arbeitslose deutlich vor Ostdeutschland10 mit 3,09.
Im Bundesdurchschnitt sind die Frauen mit 3,37 unterrepräsentiert gegenüber den Männern mit 3,82. Ausschlaggebend ist hier die erhebliche Diskrepanz in Ostdeutschland (Männer 3,67; Frauen 2,47). In Westdeutschland hingegen übersteigt die Ich-AG-Quote der weiblichen Arbeitslosen mit 3,95 sogar geringfügig die der männlichen von 3,90.
Betrachtet man die Altersgruppen, so stellt man fest, daß die unter 25jährigen (2,73) und noch deutlicher die über 49jährigen (1,84) unterdurchschnittlich vertreten sind.
Bundesweit waren im August 2004 175.241 Schwerbehinderte arbeitslos gemeldet, es bezogen jedoch nur 779 den EXGZ. Das entspricht einer äußert niedrigen Ich-AG-Quote von 0,44.
Auffallend unterrepräsentiert sind auch die Langzeitarbeitslosen - ausgerechnet jene Gruppe also, deren Rückkehr in das Arbeitsleben ein besonders hochrangiges Ziel der Arbeitsmarktreformen ist. Ihr Anteil an der Gesamtzahl der Arbeitslosen beträgt 39,46 Prozent, ihr Anteil an den Ich-AG-Inhabern jedoch lediglich 12,44 Prozent. Das entspricht einer Ich-AG-Quote von nur 1,14 bei den Langzeitarbeitslosen im Gegensatz zu 5,24 bei den kurzfristig Erwerbslosen. Mit anderen Worten: Wer erst seit weniger als einem Jahr arbeitslos ist, gründet fast fünfmal häufiger eine Ich-AG als jemand, der schon länger ohne Arbeitsplatz ist. Dieses Mißverhältnis zwischen Lang- und Kurzzeitarbeitslosen ist in Ostdeutschland (0,93 zu 4,84) noch dramatischer als in Westdeutschland (1,29 zu 5,43).
Der typische Gründer einer Ich-AG ist demzufolge wohnhaft in (Süd-)Westdeutschland, männlich, zwischen 25 und 49 Jahre alt, nicht schwerbehindert und erst seit kurzem arbeitslos - ein Angehöriger jener Gruppe also, die auf dem Arbeitsmarkt ohnehin die besten Chancen hat.
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3.3 Wirtschaftszweige
Über die Wirtschaftszweige, in denen Ich-AGs gegründet werden, liegen noch keine amtlichen Zahlen vor. Der Mitteldeutsche Rundfunk11 hat jedoch eine Statistik veröffentlicht, aus der hervorgeht, in welchen Branchen die zum Zeitpunkt der Erhebung (November 2003) geförderten Ich-AGs tätig waren:
| Grundstück- und Wohnungswesen |
24,2 % |
| Handel |
21,2 % |
| Dienstleistungen |
13,7 % |
| Baugewerbe |
8,8 % |
| Verarbeitendes Gewerbe |
5,9 % |
| Gastronomie |
4,6 % |
| Sonstiges |
21,6 % |
Das Grundstück- und Wohnungswesen - also Tätigkeiten wie etwa Immobilienvermittlung oder Hausverwaltung - nimmt dabei mit fast einem Viertel aller Ich-AGs eine herausragende Stellung ein, dicht gefolgt vom Handel. Der von der Hartz-Kommission in erster Linie anvisierte Dienstleistungssektor ist mit 13,7 Prozent eher spärlich vertreten.
In der Quelle nicht weiter aufgeschlüsselt ist die große Gruppe der sonstigen Wirtschaftszweige.
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4. Kritik in der öffentlichen Debatte
Der von der Hartz-Kommission zwar nicht erfundene, aber doch geprägte Begriff "Ich-AG" wurde von einer Jury von Sprachwissenschaftlern zum "Unwort des Jahres 2002" gewählt - eine zweifelhafte Auszeichnung für "Wörter und Formulierungen aus der öffentlichen Sprache, die sachlich grob unangemessen sind und möglicherweise sogar die Menschenwürde verletzen"12. Zur Begründung heißt es:
Diese Wortbildung leidet bereits sachlich unter lächerlicher Unlogik, da ein Individuum keine Aktiengesellschaft sein kann. Selbst als ironisches Bild ist das Wort nicht hinzunehmen, da sich die aktuelle Arbeitslosigkeit mit solcher Art von Humor kaum noch verträgt. Ausschlaggebend für die Wahl war aber die Herabstufung von menschlichen Schicksalen auf ein sprachliches Börsenniveau. Ich-AG ist damit einer der zunehmenden Belege, schwierige soziale und sozialpolitische Sachverhalte mit sprachlicher Kosmetik schönzureden.13
Doch abgesehen von der Wortwahl bietet die Ich-AG offenbar auch inhaltlich einigen Grund zur Kritik; in der politischen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Debatte ist sie heftig umstritten.
Die wichtigsten Kritikpunkte, die sich gegen das Instrument der Ich-AG richten, sollen im folgenden dargestellt und genauer untersucht werden.
Niedrige Hürden bergen die Gefahr von Pleiten und Mißbrauch
Arbeitslose haben einen Rechtsanspruch auf den EXGZ, wenn sie sich zur Gründung einer Ich-AG entschließen. Eine Gewerbeanmeldung und der Antrag genügen. Eine individuelle Prüfung des Vorhabens durch die BA hinsichtlich Ernsthaftigkeit, Erfolgsaussichten oder Finanzierbarkeit findet nicht statt. Anders als beim Antrag auf Überbrückungsgeld ist die Vorlage eines fachkundig geprüften Geschäftsplanes bei der Anmeldung einer Ich-AG nicht erforderlich. Auch der Nachweis betriebswirtschaftlicher Grundkenntnisse oder die Teilnahme an einer vorbereitenden oder begleitenden Beratung werden nicht verlangt. Letztere wird zwar von einigen Arbeitsagenturen kostenlos angeboten, jedoch nicht von allen und auch nicht verpflichtend.
Was auf den ersten Blick nach einem unbürokratischen Weg zur Existenzgründung aussieht, wird von vielen Skeptikern als schwerwiegender Mißstand kritisiert. Der am BA-eigenen Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) tätige Forscher Frank Wießner stellt fest: "Finanzielle Anreize ohne die Verpflichtung, sich mit seiner Idee auseinander zu setzen, verleiten nur dazu, sich auf ein Abenteuer einzulassen"14 - als Folge drohten "Kümmerexistenzen", Pleiten und Schulden.
Die geringen Hürden bei der Gründung einer Ich-AG leisten nach Ansicht von Kritikern zudem dem vorsätzlichen Mißbrauch Vorschub. Es bestehe die Gefahr, daß Arbeitslose ohne echte Existenzgründungsabsicht zum Schein eine Ich-AG anmelden, um den EXGZ zu beziehen, nachdem ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld oder -hilfe erloschen ist. Dies wäre insbesondere für Langzeitarbeitslose attraktiv, die aufgrund eines zu großen Vermögens künftig keinen Anspruch auf das neue Arbeitslosengeld II hätten. Offenbar ermuntern einzelne Sozialverbände und Berater sogar ganz unverhohlen zu solchem Mißbrauch.15 Wießner warnt von einer "Ökonomie des Abstaubens": "Wer bisher Arbeitslosenhilfe bekommt, künftig aber kein Arbeitslosengeld II, kann die Ich-AG verlockend finden."16
Diese Gefahren liegen in der Tat auf der Hand, und es mangelt der BA wegen des Rechtsanspruches auf die Förderung an Möglichkeiten, um Pleiten und Mißbrauch vorzubeugen. Der Sprecher der BA, Ulrich Waschki, befürwortet daher eine Art "Businessplan für Ich-AGler", der die Antragsteller zwinge, "mehr über ihre selbständige Existenz nachzudenken". Er wirft der Politik jedoch vor, daß sie "die bürokratischen Hürden bewusst niedrig halten will".17 Schließlich fallen Ich-AG-Inhaber aus der offiziellen Arbeitslosenstatistik heraus.
Die öffentliche Debatte um diesen Mißstand hat im August 2004 massiv zugenommen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat inzwischen darauf reagiert und in einer Pressemitteilung18 verkündet, Empfänger von Arbeitslosengeld II könnten künftig keinen EXGZ beantragen. Individuelle Förderungen der Selbständigkeit von Langzeitarbeitslosen seien nur in Einzelfällen vorgesehen. Außerdem solle in Zukunft - wie beim Überbrückungsgeld - die Vorlage eines von einer unabhängigen Stelle begutachteten Geschäftsplanes erforderlich sein, bevor der EXGZ gewährt wird. Konkrete gesetzliche Regelungen hierzu stehen noch aus. Einige Arbeitsagenturen verlangen offenbar bereits seit einigen Wochen einen Geschäftsplan und berufen sich dabei auf § 421l Abs. 6 SGB III. Die aktuelle Rechtslage ist unklar und für die Betroffenen verwirrend.
Ich-AG fördert Scheinselbständigkeit
Nach Ansicht vieler Kritiker ist die Ich-AG Ausdruck einer verheerenden Strategie, Arbeitslose in die Scheinselbständigkeit zu drängen. Für Unternehmer ist es meist attraktiver, eine Ich-AG zu beauftragen, als einen regulären Arbeitnehmer zu beschäftigen: Statt Tariflöhnen und Lohnnebenkosten werden frei verhandelbare Preise bezahlt, die sich steuerlich absetzen lassen. Während Arbeitnehmer einen gesetzlichen Kündigungsschutz genießen, kann sich ein Unternehmer von einem freien Mitarbeiter sehr einfach trennen. Die Ich-AG führe, so die Kritiker, dazu, daß langfristig immer mehr Arbeitnehmer durch Scheinselbständige ersetzt und damit die arbeits-, sozial- und tarifrechtlichen Schutzbestimmungen unterwandert würden. Dadurch werde de facto ein den Bedingungen des Marktes schutzlos ausgelieferter Billiglohnsektor geschaffen, der für die Betroffenen und ihre Familien den Wegfall sozialer Sicherheit und in vielen Fällen Armut bedeute. Der Vorstandsvorsitzende der Vereinigten Dienstleistungsgesellschaft ver.di, Frank Bsirske, warnte bereits kurz nach Bekanntwerden der Hartz-Pläne zur Ich-AG vor einem "Einbruch in einen Scheinselbstständigkeits-Sektor zu Niedrigstlohnbedingungen, der reguläre Arbeitsverhältnisse verdrängt."19
Tatsächlich deutet die zum Jahresbeginn 2003 in unmittelbarem Zusammenhang mit Hartz II durchgeführte Streichung des früheren § 7 Abs. 4 SGB IV, der seit 1999 die Scheinselbständigkeit regulierte, darauf hin, daß einer Entwicklung von der abhängigen Beschäftigung hin zur (Schein-)Selbständigkeit von seiten des Gesetzgebers zumindest nicht Einhalt geboten werden soll.
Bedenklich wird diese Entwicklung spätestens dann, wenn sich ein "Drehtüreffekt" einstellt in der Weise, daß Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber entlassen werden, um unmittelbar anschließend als Ich-AG wieder beauftragt zu werden. Daß derartige Szenarien nicht abwegig sind, zeigt das unfreiwillig komisch anmutende Beispiel der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Von Andreas Graf von Arnim, dem Vorstandsvorsitzenden des 14.000 Mitarbeiter starken kommunalen Verkehrsunternehmens, stammt der Vorschlag, Busse an bislang abhängig beschäftigte Busfahrer zu verkaufen, die dann als Arbeitnehmer entlassen und als Ich-AG von der BVG weiter beauftragt würden. Auf diese Weise will Graf von Arnim möglichst 500 bis 700 Arbeitsplätze pro Jahr einsparen.20
Subventionierung führt zu Wettbewerbsverzerrungen
Insbesondere Vertreter von Handwerk und Mittelstand warnen immer wieder vor Wettbewerbsverzerrungen, die durch die Subventionierung von Ich-AGs entstünden. So fordert beispielsweise der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Dieter Philipp, die vollständige Abschaffung der Ich-AG: "Bestehende Betriebe und ihre Mitarbeiter bringen die Beitrags- und Steuermittel auf, mit denen die Dumping-Konkurrenz subventioniert wird."21 Hartmut Schauerte (CDU), der mittelstandspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, sieht sich gar in seiner Sorge bestätigt, "dass durch eine politisch gewollte, planlose Gründung von Mini-Existenzen der subventionsfreie Mittelstand Aufträge und Arbeitsplätze verliert und am Ende nur ein neues Dienstleistungs-Proletariat übrigbleibt"22.
Die Sorge, Ich-AGs könnten etablierten Unternehmen durch subventionierte Preise Aufträge streitig machen, ist aus Sicht letzterer verständlich und im Prinzip nicht unbegründet. Ein Mehr an Konkurrenz durch kleine Selbständige kann naturgemäß nicht im Interesse der Etablierten sein, zumal wenn diese Selbständigen - wenn auch zeitlich begrenzt - staatlich gefördert werden. Allerdings werden es nicht zuletzt Handwerk und Mittelstand sein, die erheblich davon profitieren, wenn der Plan aufgeht, mit Hilfe der Ich-AG die Schwarzarbeit zu reduzieren. Daher stellt sich die Frage, ob die Ich-AG tatsächlich zu einer nennenswerten Verbreiterung des Angebotes an handwerklicher und anderer Arbeit führt oder lediglich den derzeit illegal geleisteten Teil dieser Arbeit in die Legalität holt. Eine Antwort darauf wird erst möglich sein, wenn Erfahrungswerte vorliegen.
Speziell in Bezug auf das Handwerk gilt es ferner zu bedenken, daß in den meisten handwerklichen Berufen nach wie vor der Meisterzwang gilt, eine Selbständigkeit in diesen Branchen also trotz der Ich-AG nicht ohne Meisterbrief möglich ist.
Anreiz zum Ausstieg aus Schwarzarbeit ist gering
Während laut Hartz-Kommission eines der Hauptziele der Ich-AG darin besteht, "Teile der heutigen Schwarzarbeit zu legalisieren"23, sehen Kritiker wie der Erlanger Sozialwissenschaftler Hermann Scherl "Anreize zur 'Legalisierung' von Schwarzarbeit nur sehr begrenzt"24 gegeben durch die Ich-AG.
Es ist in der Tat fraglich, ob ein Schwarzarbeiter mit gutem Einkommen den EXGZ als hinreichenden Anreiz empfindet, seine Arbeiten künftig legal durchzuführen. Schließlich wird er als Ich-AG-Inhaber sozialversicherungs- und einkommenssteuerpflichtig, muß also Steuern und Abgaben entrichten, die in vielen Fällen die Höhe des EXGZ übersteigen dürften.
Einen gutverdienenden Schwarzarbeiter, der wenig Wert auf Sicherheit und Legalität legt und über eine gewisse "kriminelle Energie" verfügt, wird das Modell der Ich-AG kaum überzeugen können. Wer hingegen eine solide Existenz aufbauen möchte, der könnte in der Ich-AG durchaus einen attraktiven Weg für den Ausstieg aus der Schwarzarbeit und den Einstieg in die legale Selbständigkeit sehen.
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Fazit
Die Idee, Existenzgründungen zu unterstützen und eine Kultur der Selbständigkeit in Deutschland zu fördern, ist prinzipiell sinnvoll und kann durchaus ein geeignetes Mittel sein, um die Konjunktur anzukurbeln und Arbeitslosigkeit und Schwarzarbeit zu reduzieren.
Allerdings muß eine Existenzgründung nicht nur formal freiwillig, sondern auch inhaltlich wohlüberlegt sein. Dazu gehört auch, daß dieser Schritt seriös geplant und Chancen und Risiken kritisch gegeneinander abgewogen werden. Arbeitslose durch finanzielle Anreize systematisch in die planlose Selbständigkeit zu locken, wird in einigen Musterfällen sicherlich erfolgreich sein, als beschäftigungspolitisches Gesamtprojekt jedoch fast zwangsläufig scheitern. Eine Existenzgründung darf kein Rettungsanker mangels Alternativen sein. Planlosigkeit bedeutet zu häufig Erfolglosigkeit, und wer als Selbständiger erfolglos ist, ist im wahrsten Sinne des Wortes auf Einnahmen um jeden Preis angewiesen. Aus dem EXGZ allein läßt sich kein Lebensunterhalt bestreiten, zumal von diesem Geld die Sozialversicherungsbeiträge finanziert werden müssen. Eine mögliche Folge ist der befürchtete De-facto-Billiglohnsektor jenseits des Einflußbereiches von Arbeits-, Sozial- und Tarifrecht. Eine solche Entwicklung mag im Interesse ihrer Nutznießer sein, läuft jedoch dem Geist der sozialen Marktwirtschaft zuwider und trägt keineswegs zur Lösung der wirtschaftlichen und sozialen Probleme in Deutschland bei.
Die Ankündigung der Bundesregierung, in Zukunft einen von fachkundiger Stelle geprüften Businessplan zur Bedingung für die Gründung einer Ich-AG zu machen, ist ein dringend nötiger Schritt in die richtige Richtung. Offen bleibt allerdings die Frage, wozu dann überhaupt noch eine Ich-AG nötig ist. Das Überbrückungsgeld bietet gründungswilligen Arbeitslosen mit aussichtsreicher Geschäftsidee schon seit vielen Jahren die Möglichkeit eines finanziell abgesicherten Überganges in die eigene Existenz. Zwar erhalten Überbrückungsgeldempfänger keine dreijährige Förderung, doch ein erfolgreicher Selbständiger ist auf eine so lange Unterstützung auch gar nicht angewiesen. Und voraussichtlich erfolglose Existenzgründer sollten vom Schritt in die Selbständigkeit ohnehin absehen.
Die Möglichkeiten zur empirischen Analyse der Erfolge sind mangels Zahlenmaterial noch nicht in ausreichendem Maße gegeben. Doch die Tatsache, daß insbesondere Ostdeutsche, Jugendliche, ältere Erwerbslose und vor allem Langzeitarbeitslose unter den Existenzgründern stark unterrepräsentiert sind, deutet an, daß die Ich-AG gerade für diese Problemgruppen offenbar wenig attraktiv oder erfolgsversprechend ist.
Die Ich-AG mag modern und innovativ erscheinen und damit dem allgemeinen Anspruch der Agenda 2010 Rechnung tragen. Das darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, daß sie aus genannten Gründen in ihrer jetzigen Form gefährlich und in ihrer korrigierten Form bestenfalls überflüssig ist.
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Quellenverzeichnis
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- Bundesagentur für Arbeit: Statistik über Leistungen an Arbeitgeber und Arbeitnehmer. August 2004 <http://www.pub.arbeitsamt.de/hst/services/statistik/200408/iiia4/lanag_heftd.pdf> Rev. 2004-09-20
- Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit: Pressemitteilung: Existenzgründung aus Arbeitslosigkeit - auch noch ab Januar 2005. 12.08.2004 <http://www.bmwa.bund.de/Navigation/Presse/tagesnachrichten,did=39562.html> Rev. 2004-09-21
- Hartmann, Guido: BVG-Plan: Busfahrer sollen Busse selbständig betreiben. In: Internetausgabe der Berliner Morgenpost, 12.02.2003 <http://morgenpost.berlin1.de/print.php/archiv2003/030212/titel/story583772.html> Rev. 2004-09-20
- Hartz, Peter et al.: Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt - Bericht der Kommission. Berlin 2002, S. 161-171
- Obermeier, Birgit: Selbständig statt arbeitslos. In: Internetausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, 10.01.2003 <http://www.faz.net/s/RubC9401175958F4DE28E143E68888825F6/Doc~EEFB3999246614EB7BAD89F436097724F~ATpl~Ecommon~Scontent.html> Rev. 2004-09-19
- Scherl, Hermann: Die Vorschläge der Hartz-Kommission und deren Umsetzung. O.O. 2003 <http://doku.iab.de/grauepap/2003/list_scherl.pdf> Rev. 2004-09-20
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- N.N.: Erfolgsmodell Ich-AG? In: Internetausgabe des Mitteldeutschen Rundfunks, 10.02.2004 <http://www.mdr.de/arbeitsmarkt/modelle/1099765.html> Rev. 2004-09-20
- N.N.: Handwerk macht gegen Ich-AG mobil. In: Internetausgabe der Aachener Zeitung, 07.09.2004 <http://www.aachener-zeitung.de/sixcms/detail.php?id=380362> Rev. 2004-09-19
- N.N.: Immer mehr Ich-AGs geben auf. In: Netzeitung, 15.04.2004 <http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/derneuearbeitsmarkt/282002.html> Rev. 2004-09-19
- N.N.: Kritik an Hartz wird heftiger. In: Internetausgabe der Welt am Sonntag, 21.07.2002 <http://www.welt.de/daten/2002/07/21/0721de345825.htx> Rev. 2004-09-20
- N.N.: Mönig-Raane: Die soziale Bewegung für eine andere Politik wird weitergehen. In: Netzeitung, 12.08.2004 <http://www.netzeitung.de/wirtschaft/wirtschaftspolitik/299991.html> Rev. 2004-09-19
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Fußnoten
1 Hartz, Peter et al.: Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt - Bericht der Kommission. Berlin 2002, S. 165 (zurück)
2 Hartz, Peter et al.: Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt - Bericht der Kommission. Berlin 2002, S. 165 (zurück)
3 Hartz, Peter et al.: Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt - Bericht der Kommission. Berlin 2002, S. 165 (zurück)
4 Hartz, Peter et al.: Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt - Bericht der Kommission. Berlin 2002, S. 165 (zurück)
5 Vgl. Bundesagentur für Arbeit: Statistik über Leistungen an Arbeitgeber und Arbeitnehmer. August 2004 <http://www.pub.arbeitsamt.de/hst/services/statistik/200408/iiia4/lanag_heftd.pdf> Rev. 2004-09-20 (zurück)
6 Vgl. Bundesagentur für Arbeit: Statistik über Leistungen an Arbeitgeber und Arbeitnehmer. August 2004 <http://www.pub.arbeitsamt.de/hst/services/statistik/200408/iiia4/lanag_heftd.pdf> Rev. 2004-09-20 (zurück)
7 Vgl. Bundesagentur für Arbeit: Monatsbericht. August 2004 <http://www.pub.arbeitsamt.de/hst/services/statistik/000000/html/start/monat/aktuell.pdf> Rev. 2004-09-20 (zurück)
8 Vgl. Bundesagentur für Arbeit: Statistik über Leistungen an Arbeitgeber und Arbeitnehmer. August 2004 <http://www.pub.arbeitsamt.de/hst/services/statistik/200408/iiia4/lanag_heftd.pdf> Rev. 2004-09-20 (zurück)
9 Westdeutschland = alte Bundesländer ohne Berlin (zurück)
10 Ostdeutschland = neue Bundesländer und Berlin (zurück)
11 Vgl. N.N.: Erfolgsmodell Ich-AG? In: Internetausgabe des Mitteldeutschen Rundfunks, 10.02.2004 <http://www.mdr.de/arbeitsmarkt/modelle/1099765.html> Rev. 2004-09-20 (zurück)
12 Schlosser, Horst Dieter: Zum 12. Mal "Unwort des Jahres" gewählt. 21.01.2003 <http://www.unwortdesjahres.org/Unwort%202002%20Mitteilung.htm> Rev. 2004-09-20 (zurück)
13 Schlosser, Horst Dieter: Zum 12. Mal "Unwort des Jahres" gewählt. 21.01.2003 <http://www.unwortdesjahres.org/Unwort%202002%20Mitteilung.htm> Rev. 2004-09-20 (zurück)
14 Wießner, Frank; zitiert nach Obermeier, Birgit: Selbständig statt arbeitslos. In: Internetausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, 10.01.2003 <http://www.faz.net/s/RubC9401175958F4DE28E143E68888825F6/Doc~EEFB3999246614EB7BAD89F436097724F~ATpl~Ecommon~Scontent.html> Rev. 2004-09-19 (zurück)
15 Vgl. N.N.: Mönig-Raane: Die soziale Bewegung für eine andere Politik wird weitergehen. In: Netzeitung, 12.08.2004 <http://www.netzeitung.de/wirtschaft/wirtschaftspolitik/299991.html> Rev. 2004-09-19 (zurück)
16 Wießner, Frank; zitiert nach N.N.: Abstauber-Effekt durch Ich-AG. In: Internetausgabe des Stern, 11.08.2004 <http://www.stern.de/campus-karriere/arbeit/index.html?id=528225> Rev. 2004-09-19 (zurück)
17 Waschki, Ulrich; zitiert nach N.N.: BA kritisiert Aufruf zum Sozialmissbrauch. In: Netzeitung, 11.08.2004 <http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/299825.html> Rev. 2004-09-19 (zurück)
18 Siehe Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit: Pressemitteilung: Existenzgründung aus Arbeitslosigkeit - auch noch ab Januar 2005. 12.08.2004 <http://www.bmwa.bund.de/Navigation/Presse/tagesnachrichten,did=39562.html> Rev. 2004-09-21 (zurück)
19 Bsirske, Frank; zitiert nach N.N.: Kritik an Hartz wird heftiger. In: Internetausgabe der Welt am Sonntag, 21.07.2002 <http://www.welt.de/daten/2002/07/21/0721de345825.htx> Rev. 2004-09-20 (zurück)
20 Vgl. Hartmann, Guido: BVG-Plan: Busfahrer sollen Busse selbständig betreiben. In: Internetausgabe der Berliner Morgenpost, 12.02.2003 <http://morgenpost.berlin1.de/print.php/archiv2003/030212/titel/story583772.html> Rev. 2004-09-20 (zurück)
21 Philipp, Dieter; zitiert nach N.N.: Handwerk macht gegen Ich-AG mobil. In: Internetausgabe der Aachener Zeitung, 07.09.2004 <http://www.aachener-zeitung.de/sixcms/detail.php?id=380362> Rev. 2004-09-19 (zurück)
22 Schauerte, Hartmut; zitiert nach N.N.: Immer mehr Ich-AGs geben auf. In: Netzeitung, 15.04.2004 <http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/derneuearbeitsmarkt/282002.html> Rev. 2004-09-19 (zurück)
23 Hartz, Peter et al.: Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt - Bericht der Kommission. Berlin 2002, S. 165 (zurück)
24 Scherl, Hermann: Die Vorschläge der Hartz-Kommission und deren Umsetzung. O.O. 2003 <http://doku.iab.de/grauepap/2003/list_scherl.pdf> Rev. 2004-09-20 (zurück)
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