Interessengemeinschaft behinderter Studierender an der Freien Universität Berlin


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Nachteilsausgleich

 

Nachteilsausgleich im Studium und bei Prüfungen

 

Nach dem Berliner Hochschulgesetz - BerlHG - sind die staatlichen Berliner Hochschulen verpflichtet, behinderten Studierenden und Studienbewerbern einen Nachteilsausgleich im Studien- und Prüfungsverlauf zu gewähren.

In den einzelnen Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Studienfächer sind teilweise noch nähere Regelungen vorhanden. Die Unterlagen gibt es in der Fachbereichsverwaltung und online bei der Studienberatung der FU. Staatliche Prüfungsordnungen (zum Beispiel Approbationsordnungen) werden im Bundesgesetzblatt I sowie landesspezifische Prüfungsordnungen für Berlin (zum Beispiel das Juristenausbildungsgesetz, die Lehrerprüfungsordnung etc.) im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin veröffentlicht.

Beispiele für Nachteilsausgleiche

 

Prüfungsmodifikationen

Darüber hinaus können individuelle Studien- und Prüfungsmodifikationen mit den Dozenten und Prüfungsvorsitzenden vereinbart werden. Dass diese Vereinbarungen zeitig genug getroffen werden müssen, ist sehr wichtig! Mit einem Zeitpolster lassen sich Probleme stressfreier bewältigen. Wer beispielsweise am Ende des Semesters eine Klausur schreiben muss, der sollte bereits zu Beginn des Semesters den Dozenten daraufhin ansprechen. Vereinbarungen sind stets schriftlich zu fixieren, damit es später keine bösen Überraschungen gibt.

 

 

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