Rechtsgutachten "Nachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderungen" (PDF-Datei), von Prof. Dr. iur. Jörg Ennuschat, Ruhr-Universität Bochum. Anlass für das Gutachten waren Berichte von Studierenden mit chronisch somatischen und psychischen Erkrankungen, die an einer zunehmenden Zahl von Hochschulen pauschal mit Verweis auf ein "persönlichkeitsprägendes Dauerleiden" von individuellen Nachteilsausgleichen bei der Erbringung von Leistungsnachweisen ausgeschlossen werden. Herausgeber des Rechtsgutachtens ist das Deutsche Studentenwerk (DSW).
Legastheni: Nachteilsausgleich im Prüfungsverfahren für Studierende mit Lese- und Rechtschreibstörung. Besprechung der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH), vom November 2018, in Reha Recht. Grundsätzlich hat ein Prüfling "einen Rechtsanspruch auf Nachteilsausgleich, soweit dies zur Herstellung der Chancengleichheit erforderlich sei. Der Nachteilsausgleich habe sich an der konkreten Behinderung und der jeweiligen Prüfung zu orientieren. Er dürfe jedoch nicht zu einer Überkompensation von Prüfungsbehinderungen und damit zu einer Verletzung der Chancengleichheit der anderen Prüfungsteilnehmer führen." Im vorliegenden Fall bewilligte derVGH dem Informatikstudierenden eine auf alle Prüfungs- und Klausurtypen zu gewährende Erhöhung der Bearbeitungszeit um 40 Prozent, unabhängig von weiteren Maßnahmen zum Ausgleich des Nachteils.
Ratgeber für Legasthenie und Dyskalkulie im Erwachsenenalter (PDF-Datei) des Bundesverbandes Legasthenie (BVL). In diesem Ratgeber finden sich Fragen und Antworten zu: Wer kann eine Legasthenie oder Dyskalkulie im Erwachsenenalter diagnostizieren? Kann man mit diesen Beeinträchtigungen studieren? Was ist ein Nachteilsausgleich und wem steht er zu?
Bibliotheksführung. Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen können eine individuelle Bibliotheksführung in der Campusbibliothek der FU Berlin vereinbaren, um sich zum Beispiel über die barrierefreien Einrichtungen wie den Arbeitsräumen für Sehbehinderte in der Bibliothek zu informieren. Bei Interesse wenden sich die Nutzer an die Erstinformation oder Auskunft. Kontakt: Frau Dr. Theresia Peucker. E-Mail: peucker@zedat.fu-berlin.de
Am 31.08.2018 stellte die Servicestelle für blinde und sehbehinderte Studierende an der FU Berlin ihre Dienste ein. Wir fordern den Fortbestand der Servicestelle an der FU Berlin!
Nach der neu vorgestellten 21. Sozialerhebung aus 2016 des Deutschen Studentenwerks, gaben 11 % der befragten Studierenden eine oder mehrere gesundheitliche Beeinträchtigungen und Studienerschwernisse an. Das ist gegenüber der 20. Sozialerhebung aus 2012 eine Steigerung von 57 %. Da lag der Wert noch bei 7 %. Siehe hierzu eine Kurzübersicht der wichtigen Zahlen der Sozialerhebung.
Die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks veröffentlichte ein Booklet mit dem Titel "Beeinträchtigt studieren… so geht's!", deren Inhalte auch online zur Verfügung stehen. Das Booklet ist als erste Orientierung gedacht und behandelt zum Beispiel Themen wie Beratung, Studieneinstieg, Nachteilsausgleiche, Finanzierung, Barrierefreiheit und Auslandsstudium. Das Booklet kann bei der IBS in einer gedruckten Ausgabe bestellt werden.
Die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks hat eine Handreichung mit dem Titel, Eingliederungshilfe für den behinderungsbedingten Studienmehrbedarf – Neuregelungen des Bundesteilhabegesetzes: Was bleibt? Was ändert sich? (PDF-Datei) veröffentlicht.
Der Rechtsratgeber des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (BVKM) "Mein Kind ist behindert - diese Hilfen gibt es" wurde aktualisiert. Der Ratgeber informiert Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige darüber, welche Leistungen von den Kranken- und Pflegekassen erbracht werden, welche Vergünstigungen man mit einem Schwerbehindertenausweis erhält und vieles mehr. Berücksichtigt werden insbesondere die Änderungen, die sich durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1. Januar 2017 im Recht der Pflegeversicherung ergeben haben.
Menschen mit Behinderung wird im gesamten Bibliotheksverbund der Freien Universität Berlin eine 50 Prozent erweiterte Ausleihfrist für alle ausleihbaren Bücher eingeräumt.
Die Broschüre Ins Ausland und zurück (PDF-Datei)wurde aktualisiert. Die Print-Ausgabe der kostenlosen Broschüre kann im Studierenden-Service-Center (SSC) der FU Berlin, in der Iltisstraße 4, in Berlin Dahlem, direkt am U-Bahnhof Dahlem-Dorf, abgeholt werden. Nähere Infos und Beratung zum Auslandsstudium erteilen die Mitarbeiter im Büro für Internationale Studierendenmobilität - Welcome Services der Freien Universität.
09.01.2025 17:00 bis circca 19:30 Uhr Plenum des Spontanzusammenschlusses Mobilität für Behinderte im Nachbarschaftshaus Prinzenallee, Cafe Esscapade (im Hof), Prinzenallee 58, in Berlin Wedding. Download: Letztes Protokoll vom November 2023 (.doc-Datei).
Tipps und Informationen Nr. 11 2024 des Deutschen Studierendenwerk
Fahrtkosten zu Tagungen, Seminaren und Workshops können auch übernommen werden!
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