Arbeitstitel: Berliner Kammergericht untersagt r.s.2 Werbeaktion per einstweiliger Verfügung - RTL: »Radio- Krieg« in Berlin-Brandenburg


Das Kammergericht Berlin hat r.s.2 auf Betreiben von 104.6 RTL per einstweiliger Verfügung mit Wirkung vom 14. Februar untersagt, eine Werbeaktion »Der große Wechsel« fortzusetzen. Dem Sender droht eine Ordnungsstrafe von bis zu 500 000 Mark, der Verfahrenswert beträgt 100.000 Mark. r.s.2-Promotionchef Erich Schoepe erklärte gegenüber epd, die Aktion sei am 12. Februar beendet worden, »ob mit oder eine einstweilige Verfügung«. Die Entscheidung sei »allenfalls ein Prestigeerfolg für RTL«. 104.6 RTL-Geschäftsführer Bernt von zur Mühlen sprach in einer Presseerklärung vom »Radio-Krieg« im Hörfunkmarkt Berlin-Brandenburg.

Das Kammergericht begründete seine Entscheidung damit, daß die r.s.2-Werbeaussagen wie »Der große Wechsel läuft« irreführend seien, da es erst ihr Ziel sei, den schon als gegenwärtig behaupteten Wechsel herbeizuführen. Da keine gesicherten Erkenntnisse über Hörerwanderungen vorliegen, sei dieser Eindruck mit überwiegender Wahrscheinlichkeit falsch.

r.s.2 warb seit Mitte Dezember mit einem neuen Senderimage und verändertem, auf »Super-Oldies« basiertem Musikprogramm. Reporter auf der Straße verteilten 500 Mark an Passanten, die einen Werbesatz aufsagen konnten. 5000 Mark bekam, wer den Satz auch in schriftlicher Form vorlegen konnte. Nach Erich Schoepes Worten hat der Sender »weit über eine halbe Million Mark« für den Gesamtaufwand der Aktion im Etat vorgesehen.

104.6 RTL folgte zwei Tage später mit einem »RTL- Wechselmann«, der 1000 Mark an RTL-Hörer verschenkte. r.s.2 erwirkte Ende Dezember eine einstweilige Verfügung gegen diese Aktion, die daraufhin eingestellt wurde. RTL ging danach gegen die r.s.2-Aktion vor Gericht. In erster Instanz entschied das Landgericht Berlin am 16. Januar zugunsten von r.s.2. Der Sender hat inzwischen eine neue Kampagne mit verändertem Slogan und gleichbleibenden Geldbeträgen aufgelegt. (mr)


Martin Recke <mr94@zedat.fu-berlin.de>