Das Kammergericht begründete seine Entscheidung damit, daß die r.s.2-Werbeaussagen wie »Der große Wechsel läuft« irreführend seien, da es erst ihr Ziel sei, den schon als gegenwärtig behaupteten Wechsel herbeizuführen. Da keine gesicherten Erkenntnisse über Hörerwanderungen vorliegen, sei dieser Eindruck mit überwiegender Wahrscheinlichkeit falsch.
r.s.2 warb seit Mitte Dezember mit einem neuen Senderimage und verändertem, auf »Super-Oldies« basiertem Musikprogramm. Reporter auf der Straße verteilten 500 Mark an Passanten, die einen Werbesatz aufsagen konnten. 5000 Mark bekam, wer den Satz auch in schriftlicher Form vorlegen konnte. Nach Erich Schoepes Worten hat der Sender »weit über eine halbe Million Mark« für den Gesamtaufwand der Aktion im Etat vorgesehen.
104.6 RTL folgte zwei Tage später mit einem »RTL- Wechselmann«, der 1000 Mark an RTL-Hörer verschenkte. r.s.2 erwirkte Ende Dezember eine einstweilige Verfügung gegen diese Aktion, die daraufhin eingestellt wurde. RTL ging danach gegen die r.s.2-Aktion vor Gericht. In erster Instanz entschied das Landgericht Berlin am 16. Januar zugunsten von r.s.2. Der Sender hat inzwischen eine neue Kampagne mit verändertem Slogan und gleichbleibenden Geldbeträgen aufgelegt. (mr)