Angesichts der zu erwartenden Entwicklung in Richtung auf 500 Kanäle und Video-On-Demand werde Jugendschutz tendenziell grenzenlos oder führe sich im nationalen Rahmen ad absurdum, so von Gottberg. Er forderte, sich über bestimmte Mindeststandards wie zum Beispiel ein generelles Verbot von Kinderpornographie über Video-On-Demand zu einigen. Die Mehrheit der Konferenzteilnehmer lehnte die Schaffung einer europäischen Filmprüfstelle mit zunächst gutachterlicher oder beratender Funktion ab.
Folker Hönge von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und Cornelius Crans von der Niederländischen Filmkeuring berichteten von positiven Erfahrungen mit der Zusammenarbeit »unterhalb der Direktorenebene«. Der regelmäßige Austausch der Prüfer habe dazu geführt, daß die Freigabepraxis sich angenähert habe. Eine solche Annäherung auf europäischer Ebene hält FSF- Geschäftsführer von Gottberg für wichtig. Es wäre »fatal«, wenn künftige Medienunternehmer mit gesamteuropäischer Verbreitung sich angesichts unterschiedlicher Gesetzgebung und Gesetzespraxis das »jugendschutzrechtlich günstigste« Land aussuchen könnten.
Die Tagung ergab zum Teil deutliche Unterschiede zwischen den europäischen Staaten. So gibt es in fast jedem Land Beschränkungen für die Verbreitung von Pornographie. Doch das Problem sei, so Gottberg, daß »jeder etwas anderes unter Pornographie« verstehe. Was in Deutschland als Pornographie gelte, werde vielfach in Frankreich als erotische Darstellung empfunden. Auch das Gegenteil gebe es.
James Ferman, Direktor des British Board of Filmclassification (BBFC), berichtete von einer Tendenz in der Arbeit seiner Institution, Videofilme verstärkt durch Schnitte zu entschärfen, da Videos leicht auch in jüngere Hände gerieten. So habe die BBFC beim Film »True Lies« insgesamt neun Kürzungen empfohlen; insgesamt sei das Werk dadurch jedoch nur zehn Sekunden kürzer geworden. (mr)