Arbeitstitel: SPD-Bundestagsfraktion für "nationales Mediengesetzbuch" - Weiterentwicklung der dualen Rundfunkordnung zur "dualen Informationsordnung" gefordert - "Multimedia" mehr als "500-Pay-TV-Tele-Shopping-Kanäle"


(epd) Die SPD-Bundestagsfraktion strebt offenbar ein "nationales Mediengesetzbuch" und eine "gemeinsame Medienagentur von Bund und Ländern" an. Dies geht aus einem Entwurf für einen Bundestagsantrag hervor, der am 13. Mai bekannt wurde. Das mit dem Titel "Deutschlands demokratischer Weg in die Informationsgesellschaft" versehene Papier stellt neben allgemeineren Fragen eine Reihe von medienpolitischen Forderungen. Ohne die gezielte Förderung interaktiver Medien, heißt es, gewinne die Informationsgesellschaft keine demokratische Substanz. Es sei eine der wichtigsten poltischen Aufgaben, eine Informationsinfrastruktur zu schaffen, die sich "vor allem an den Bedürfnissen" der Bürger, der wirtschaftlichen und gesamtgesellschaftlichen Entwicklung und "nicht nur an den Wünschen der Unterhaltungsindustrie" orientiere. Der "Information-Highway" müsse mehr sein als ein "Entertainment-Highway", "Multimedia" mehr als "500-Pay-TV-Tele-Shopping-Kanäle".

Im Rahmen eines nationalen Mediengesetzbuches soll nach SPD-Vorstellungen eine gemeinsame Medienagentur von Bund und Ländern vorgesehen werden, die "die verfassungsmäßigen Belange der Länder auch künftig sichert, wettbewerbsverzerrende Konzentrationsprozesse verhindert und den Ordnungsrahmen für Medien- und Telekommunikation dynamisch weiterentwickelt". Die Einteilung in Rundfunk und "Nicht-Rundfunk" führe bei neuen Diensten wie dem Internet nicht zu "sachgerechten Lösungen". Die Frage nach der Versorgung mit Telekommunikation könne "bald schon" zur Frage nach Umfang und Inhalt des "informationellen Grundversorgungsauftrages" werden. Die duale Rundfunkordnung müsse zu einer "dualen Informationsordnung" weiterentwickelt werden, in der die öffentlich-rechtlichen Anstalten "auch in Zukunft die tragenden Säulen" einer pluralistischen Medienordnung sind, fordert das Papier.

Mittels vernetzter Informationstechnologie entstehe ein neuer "virtueller" sozialer und kultureller Raum mit einer gegenüber der "materiellen" Welt andersartiger Raum-/Zeit-Struktur. Moderne Medien- und Kommunikationspolitik bedeute nicht Inhaltsregulierung, "erst recht nicht Bevormundung", sondern ziele auf die Schaffung eines Rahmens ab, in dem eine soziale, demokratische und ökologische Entwicklung der Informationsgesellschaft möglich sei.

Im einzelnen fordert der Antragsentwurf, bei der Liberalisierung der Telekommunikation einen "Universaldienst" zu definieren, der "über den Status quo hinaus" die flächendeckende und bezahlbare Versorgung mit Telekommunikationstechnik sichere. Der Dynamik der technologischen und gesellschaftlichen Entwicklung entsprechend sei der Umfang des Universaldienstes "dynamisch fortzuschreiben". Für ein nationales Mediengesetzbuch sollten die Grundsätze der BVerfG-Rechtssprechung einbezogen und die verschiedenen, bisher getrennten Medien- und Telekommunikationsgesetze unter einem einheitlichen, von der Übertragungsform unabhängigen Medienbegriff neugeordnet werden, der alle Formen öffentlicher Kommunikation erfasst. Dabei sollten nach den Vorstellungen der SPD "neue Mechanismen" zur Länderbeteiligung bei der Gestaltung der "Informationsinfrastuktur" und der Regulierung des künftigen Medienmarktes geschaffen werden. (mr)


Martin Recke <mr94@zedat.fu-berlin.de>