Arbeitstitel: Rekrutengelöbnis in Berlin nun doch mit öffentlich-rechtlichem Hörfunk - Zunächst "Exclusivrechte" an Hundert,6 vergeben - Rücknahme der Entscheidung nach ORB-Protest


(epd) Das am 31. Mai in Berlin veranstaltete öffentliche Gelöbnis von Soldaten der Bundeswehr konnte anders als ursprünglich vorgesehen auch vom öffentlich-rechtlichen Hörfunk übertragen werden. Nach Protesten von ORB-Hörfunkdirektor Gerhard Hirschfeld wies das Verteidigungsministerium die Berliner Pressestelle am 30. Mai an, die ARD-Hörfunkprogramme mit einem eigenen Übertragungswagen zuzulassen. Dies teilte der ORB am 30. Mai mit. Ursprünglich hatte die Berliner Bundeswehrvertretung das SFB/ORB-Inforadio schriftlich darauf verwiesen, daß "alle Ton-Aufnahmen von Hundert,6-Radio, das bei Zeremonie und Empfang 'live' vertreten ist", zu erhalten seien. Hirschfeld hatte daraufhin offiziell beim Verteidigungsminister gegen die Entscheidung protestiert und deren Rücknahme verlangt. Das Gemeinschaftsprogramm der beiden Anstalten plante bei Redaktionsschluß, für den gesamten ARD-Hörfunk von dem stark umstrittenen Ereignis zu berichten.

Hirschfeld hatte es einer Pressemitteilung zufolge abgelehnt, über ein solches öffentliches Ereignis "aus zweiter, zumal privater Hand" berichten und "womöglich" kommentieren zu lassen. Eine solche "Privatisierung der Bundeswehr" kollidiere mit Artikel 5 der Verfassung. Die "Aussperrung" eines Teils der Öffentlichkeit sei "das Törichste, was jemandem einfallen kann, der mit Feierlichen Gelöbnissen für die Bundeswehr und die sie tragenden Grundsätze Öffentlichkeit herstellen will".

Das Gelöbnis sollte, so der Stand bei Redaktionsschluß, unter starken Sicherheitsvorkehrungen vor dem Charlottenburger Schloß stattfinden. Verschiedene Initiativen und die Abgeordnetenhausfraktion von Bündnis90/Grüne hatten zu einer Demonstration gegen die Veranstaltung aufgerufen. Anwohner in Charlottenburg erhielten in den letzten Tagen Schreiben von der Polizei, in denen sie aufgefordert wurden, beim Verlassen der Wohnungen ihren Personalausweis mitzunehmen. Bei Personalkontrollen sollen Trillerpfeifen eingezogen werden, teilte ein Polizeisprecher am 30. Mai mit. (mr)


Martin Recke <mr94@zedat.fu-berlin.de>