(epd) Scharfe Kritik hat die DVB-Arbeitsgruppe der DLM an der Strategie der Telekom für ihre Kabelnetze geübt. Der "Weg in die digitale Zukunft" führe nicht über einen Ausbau des Telekom-Monopols, sondern über "mehr Wettbewerb", heißt es in einem am 11. April veröffentlichten Papier der Arbeitsgruppe, das der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) vorgelegt wird. Nur so könnten die derzeitigen Kanalengpässe überwunden werden. Die Telekom wolle ihre Kabelnetze nur noch digital ausbauen, so das DLM-Papier; sie wolle künftig selbst Programme zusammenstellen und vermarkten, am Umsatz der Veranstalter beteiligt werden und ein entsprechendes Kontrollsystem aufbauen. Über Digitaldecoder, das Zugangssystem und den "Navigator" wolle die Telekom für alle 16 Millionen Haushalte allein bestimmen.
Die unternehmerische Struktur der Kabelnetze sei den Herausforderungen der digitalen Zukunft nicht gewachsen, kritisiert die DLM-Arbeitsgruppe. Die Chance, das Kabelnetz zum Telekommunikationsnetz im Wettbewerb mit anderen Netzen zu entwickeln, könnten nur genutzt werden, wenn anstelle einer "Einheitsversorgung zum Einheitspreis" ein differenziertes Programmangebot trete, aus dem der Kabelkunde auswählen könne. Die deutsche Situation, in der die Telekom auch nach der Freigabe des Wettbewerbs sowohl beim Telefon als auch beim Kabel marktbeherrschend bleibe, sei einmalig. Anders als in anderen europäischen Ländern und in den USA gebe es in Deutschland keinen politischen Konsens, einen "strukturellen Wettbewerb" zwischen Telefon und Kabel zu fördern. Dienstleistungen jenseits des Netzbetriebs könnnten daher kein Vorrecht der Telekom sein, fordert die DVB-Arbeitsgruppe. Neue Netzbetreiber müßten Entwicklungschancen haben.
Die Ausgliederung von Unternehmen und strukturelle Reformen, wie sie in den Wettbewerbsbereichen des Mobilfunks oder der online-Dienste stattfanden, stehe beim Kabel noch aus. Die Möglichkeiten des Kabels sollten auch dort genutzt werden, wo sie - wie bei online-Diensten - in Konkurrenz zu anderen Netzen der Telekom stünden. Die "zentrale Steuerung" des Programmangebots durch ein mehrheitlich im Staatsbesitz befindliches Unternehmen verstieße nach Ansicht der Medienaufseher gegen den Grundsatz der Staatsfreiheit des Rundfunks.
Einheitliche technische Standards dürften nicht von der Telekom "diktiert" werden, so das Papier. Zusätzliche Finanzquellen sollte sich die Telekom durch "freiwillig vereinbarte, überzeugende Leistungen" bei der Programmvermarktung und der Einführung der "Set-Top-Boxen" verschaffen. Eine Umsatzbeteiligung lehnen die Medienkontrolleure ab. Die Regelungen über offenen Zugang und Kundenschutz, die im Bereich der Telekommunikation gelten, müßten auch für Kabelnetze angewandt und konkretisiert werden. (mr)