ACHTUNG: DAS Copyright liegt bei Mike Brüning !!!!

INHALSTVERZEICHNIS
 

1. EINLEITUNG
2. UMWELTBEWUßTE UNTERNEHMENSFÜHRUNG
2.1 EINSETZEN DES UMWELTGEDANKENS IN BETRIEBEN
2.2 RECHTLICHE VORSCHRIFTEN
2.3 FINANZIELLE MOTIVATION
2.4 SONSTIGE MOTIVATIONSGRÜNDE
3 . FÖRDERGELDER
3.1. ÖFFENTLICHE FÖRDERGELDER
3.2. FINDEN VON FÖRDERMAßNAHMEN
3.3. INSTITUTIONEN
3.3.1 Die Investitionsbank Berlin
3.3.2 Die Deutsche Ausgleichsbank
3.3.3 Die EIB
3.3.4 Sonstige Geldinstitute
3.3.5 Beratungs- und Service-Gesellschaft
3.3.6 Deutsche Bundesstiftung Umwelt
3.4. FÖRDERMAßNAHMEN
3.4.1 Fördermaßnahmen durch den Bund
3.4.2 Fördermaßnahmen durch die EU
3.4.3 Fördermaßnahmen durch den Senat
4. BEISPIELE
4.1. BEISPIEL FÜR DIE UMSETZUNG VON UMWELTMAßNAHMEN
4.2 BEISPIEL ZUR BEANTRAGUNG VON FÖRDERMITTELN
5. SCHLUßWORT
LITERATURLISTE
 
 

1. Einleitung

Umweltschutz spielt eine immer wichtiger werdende Rolle in der heuti-gen Gesellschaft. Alarmierende Berichte, wie zum Beispiel der Bericht des "Club of Rome"  in dem Buch „Die Grenzen des Wachstums“ , welches im Jahr 1972 den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels erhielt, sind in der Bevölkerung auf Interesse gestoßen und Unternehmen waren gefordert, umweltfreundlicher zu produzieren. Was anfangs als lästiges Übel angesehen wurde, hat gerade in Deutschland eine besondere Bedeutung erlangt. Im Bereich des betrieblichen Umweltschutzes ist Deutschland führend und wird von vielen Ländern als Vorbild angese-hen. Aber noch ist das mögliche Potential längst nicht erschöpft. Nur mit einer ständigen Verbesserung, entsprechenden Vorschriften und auch Fördermitteln kann Deutschland diese führende Stellung halten. Die Ge-setze und Verordnungen sind nicht in einem einzigen Gesetz zu finden, sondern über mehrere Gesetze verteilt, die teilweise erst im Zusammen-hang mit anderen Gesetzen sinnvoll werden.
Der Umweltschutz kann in vielen Branchen als die Grundlage für die Erschließung zukunftsträchtiger Märkte gelten . Der Markt für Umweltschutztechnologie gilt als einer der attraktivsten in Europa.
Im Jahre 1998 waren bereits 2,7 Prozent aller in Deutschland Beschäf-tigten in Bereichen mit unmittelbarem Bezug zur Umwelt tätig.
Längst ist Umweltschutz auch Marketing. Firmen zeigen ihr Engament im Bereich Umweltschutz auf Briefbögen, Verpackungen und teilweise auch in Print- und Fernsehwerbung. Dieses kann beispielsweise der Blaue Engel sein oder aber auch die Teilnahme an der EG-Öko-Audit Verordnung oder andere vergleichbare Maßnahmen.
Insbesondere für kleine Unternehmen sind die Kosten für die Umstellung auf die umweltfreundlichere Anlagen kaum noch zu tragen. Unter ande-rem aus diesem Grund haben verschiedene Stellen Förderprogramme aufgelegt, die die finanzielle Last drücken sollen.
Aber trotz der Formalitäten und teilweise sehr hohen Kosten gibt es in Deutschland und auch in der übrigen Welt eine immer größer werdende Anzahl von Unternehmen, die den Umweltschutz aktiv ausüben. Dieses wird mit einigen Beispielen am Ende meiner Hausarbeit gezeigt.
 

2. Umweltbewußte Unternehmensführung

2.1 . Einsetzen des Umweltgedankens in Betrieben

Vor ca. 10 Jahren erlebte der Umweltschutz seinen Höhepunkt in der öffentlichen Diskussion. Das Ozonloch und die drohenden Klimaveränderungen, Waldsterben, Radioaktivität oder Gift in Fisch und Fleisch waren nur einige häufig in den Medien genannte Themen.  Nachdem die Öffentlichkeit sich mit dem Thema Umwelt befaßte, konnte man dieses optimal für Marktetingzwecke verwenden. So hat beispielsweise 1987 die Tengelmann-Gruppe bestimmte umweltschädliche Produkte, wie phosphathaltige Vollwaschmittel, aus dem Sortiment gestrichen. Ein Jahr später verkaufte das Unternehmen auch keine FCKW-haltige Spraydosen mehr.  Sicherlich hatten Unternehmen sich auch vorher schon vereinzelt mit betrieblichem Umweltschutz befaßt, aber Umweltschutz hatte im Allgemeinen den Ruf, Kosten zu verursachen, und dadurch entstanden dem Unternehmen Wettbewerbsnachteile.
In den vergangenen Jahren hat sich die Bevölkerung immer mehr für den Umweltschutz interessiert und es führt an den Unternehmen kaum ein Weg vorbei, umweltfreundlichere Produkte herzustellen und auch schon beim Einkauf bzw. bei der Produktion gewissen Standards zu genügen.
 

2.2 Rechtliche Vorschriften

Die rechtlichen Vorschriften und Verordnungen haben in Deutschland erst in vergangener Zeit zunehmend an Bedeutung gewonnen.
Lange Zeit hat es kaum Gesetze und Verordnungen für den Umwelt-schutz gegeben. Erst in den siebziger Jahren kamen immer mehr solcher Gesetze und Verordnungen zur Verabschiedung. In den achtziger Jahren konnte man schon einen Anstieg von 25 auf 80 neuer gesetzlicher Rege-lungen verzeichnen. In diesem Jahrzehnt traten dann mehrere grundlegende Regelungen in Kraft, so 1991 das Umwelthaftungsgesetz, ein Jahr später das Gesetz zur Zurücknahme von Verkaufsverpackungen und 1996 das Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Am 14. Oktober 1971 wurde das Umweltprogramm von der damaligen Regierung verabschiedet und somit der Umweltpolitik der gleiche Rang beigemessen wie den öffentlichen Aufgaben, der sozialen Sicherheit, der Bildungspolitik oder der inneren und äußeren Sicherheit.
Weiterhin gibt es für einige Schadstoffe, die häufig vorkommen, vom Gesetzgeber vorgeschriebene Grenzwerte. Für viele Stoffe hingegen gibt es solche nicht. Dieses ist insofern schwierig, wenn ein Privathaushalt ein Unternehmen auf Unterlassung nach § 906 II BGB verklagen möchte, in dem es heißt: „Das gleiche gilt insoweit, als eine wesentliche Beein-trächtigung durch eine ortsübliche Benutzung des anderen Grundstücks herbeigeführt wird und nicht durch Maßnahmen verhindert werden kann, die Benutzern dieser Art wirtschaftlich zumutbar sind." Wichtig in die-sem Paragraphen sind die ortsübliche Nutzung und wesentliche Beeinträchtigung. Wenn ein Gewerbebetrieb also schon lange Zeit an diesem Standort produziert, wird es schwer sein, auf Unterlassung zu klagen, wenn es keine Grenzwerte gibt. Die Entscheidung über wesentliche Be-einträchtigung und ortsüblich sind dann Auslegungssache der Gerichte.
Aber auch Grenzwerte sind kein Optimum, sondern häufig nur ein Kom-promiß aus dem ökologisch Erforderlichen, dem technisch Möglichen und dem wirtschaftlich Tragbaren.
Das deutsche Umweltrecht wird von mehreren umweltpolitischen Ziel-setzungen geprägt. Die fundamentalen Prinzipientrias sind das Vorsorge,- Verursacher- und das Kooperationsprinzip.  Daneben gibt es weitere Prinzipien, die teils Konkretisierungen, teils Ausnahmen zu den Hauptprinzipien bilden oder nur gebietsspezifische Bedeutung haben. Zu diesen zählen auch u.a. das Gemeinlasten- und Schutzprinzip.  Beim Schutzprinzip ist der Mensch vor Umweltschäden zu schützen, die be-reits eingetreten sind oder deren Eintritt unmittelbar bevorsteht. Der Schutz- und Vorsorgedanke findet sich u.a. im Paragraph 1 des Bundesimmissionschutzgesetzes (BlmSchG) wieder.  Beim Vorsorgeprinzip sollen Umweltbelastungen möglichst im Ansatz verhindert werden.
Das Verursacherprinzip bestimmt, wem Umweltbeeinträchtigungen zu-zurechnen sind und wer für die Beseitigung bzw. Verminderung von Umweltbelastungen in Anspruch genommen werden kann. Dieses Prinzip gilt nicht uneingeschränkt, sondern wird durch das Gemeinlasten-prinzip ergänzt, welches besagt, daß die Kosten auch auf die Allgemeinheit verteilt werden können und somit aus dem Staatshaushalt finanziert werden.
Das Kooperationsziel besagt, daß alle gesellschaftlichen Kräfte mit dazu beitragen sollen, Umweltprobleme zu lösen. Durch diese Regelung kann der Staat vorhandenen Sachverstand nutzen und schon im Vorfeld versu-chen, einen Konsens zu erzielen.  Dieses kann beispielsweise durch die Anhörung von beteiligten Kreisen vor dem Erlaß von Rechtsverordnun-gen erfolgen (z.B. Paragraph 51 BImSchG).
Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 78,4 Millionen DM, weniger als 250 Be-schäftigen; weniger als 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmanteile sind in der Hand von Großunternehmen) ist es schwierig, die auf ihr Unternehmen passenden Vorschriften, Regelungen und Gesetze zu finden, da diese in mehr als 20 einzelnen Umweltgesetzen niedergeschrieben sind. Dieses ist auch mit der Geschichte des Umweltrechts verbunden. Im September 1997 haben acht Mitglieder der "Unabhängigen Sachver-ständigenkommission zum Umweltgesetzbuch" nach fünfjähriger Arbeit der damaligen Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel einen Entwurf übergeben. Dieses Werk hat einen Umfang von 775 Paragraphen, 17 Kapiteln und mehr als 1.260 Seiten.  Der Entwurf ist in englischer und deutscher Sprache im Duncker & Humblot Verlag in Berlin erschie-nen. Im Jahresbericht 1997 des Umweltbundesamtes heißt es dazu : „Ziel des Umweltgesetzbuches ist es, die zentralen umweltrechtlichen Vorschriften zusammen zufassen, zu harmonisieren und zu vereinfachen sowie das Umweltrecht weiterzuentwickeln.“ Weiter heißt es: „Von be-sonderer Bedeutung ist dabei die Ausrichtung am Gedanken eines inte-grierten Umweltschutzes, bei dem mehr als bisher anstelle des Schutzes einzelner Umweltmedien nebeneinander der gleichzeitige Schutz aller Umweltaspekte erfolgt, und zwar unter Berücksichtigung von Wechselwirkungen. Außerdem können die einzelnen Umweltschutzinstrumente besser aufeinander abgestimmt und miteinander verzahnt werden.“
Die Umsetzung der Vorschläge für das Umweltgesetzbuch durch die Po-litik ist nun einen großen Schritt vorwärts gekommen, nachdem die Bun-desregierung die „Richtlinie 96/61/EG des Rates über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung” auf Grund von EU-Bestimmungen bis Oktober 1999 umsetzen muß. Der herrschende mediale (Luft, Wasser, Boden usw.) Ansatz, so die Begründung der Richtlinie, kann zur Verlagerung der Verschmutzung von einem Medium auf ein anderes führen, anstatt die Umwelt insgesamt zu schützen . Die Richtlinie gilt insbesondere für umweltbedeutsame Anlagen. Aufgrund der kurzen zu verbleibenden Zeit ist davon auszugehen, daß anfangs nur ein Allgemeiner Teil verabschiedet wird, der diese Richtlinie umsetzt und später die übrigen Gesetze integriert und angepaßt werden.
Wie viele größere Gesetzesvorhaben gliedert sich der Entwurf in einen Allgemeinen Teil und einen Besonderen Teil. Der Allgemeine Teil mißt nur ein knappes Drittel, sein inhaltliches Gewicht hat gegenüber dem Besonderen Teil dennoch einen höheren Anteil.
Mittlerweile gibt es Firmen, die sich darauf spezialisiert haben, alle für ein Unternehmen relevanten Gesetze und Vorschriften herauszufinden und bei der Umsetzung dieser zu helfen.
Auch auf europäischer Ebene gibt es Gesetze und Vorschriften, die die Umwelt betreffen. „Die Umwelt kennt keine Grenzen" war das Motto der siebziger Jahre, als die Europäische Gemeinschaft - heute Europäische Union - das Gemeinschaftsrecht auf dem Gebiet der Umweltpolitik zu erarbeiten begann.  Im Jahre 1987 wurde der wachsenden Zahl von umweltpolitischen Gesetzen durch die Einheitliche Europäische Akte eine formelle rechtliche Grundlage gegeben.
Im Maastricher EG-Vertrag ist europäische Umweltpolitik beispielsweise im Artikel 130 r Absatz 2 Satz 2 festgehalten, wo es u.a. heißt: „ Die Umweltpolitik der Gemeinschaft zielt unter Berücksichtigung der unter-schiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Regionen der Gemeinschaft auf ein hohes Schutzniveau ab. Sie beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung, auf dem Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen sowie auf dem Verursa-cherprinzip....“
Im Jahre 1992 wird somit offiziell die Konzeption der nachhaltigen Ent-wicklung EU-Recht formuliert. Fünf Jahre später wird in Amsterdam die nachhaltige Entwicklung zu einem der vorrangigen Ziele der Europäi-schen Union erklärt. . Der Begriff der nachhaltigen Entwicklung wurde von der damaligen norwegischen Ministerpräsidentin in dem nach ihr benannten Brundtland-Bericht in die internationale Diskussion gebracht und ist innerhalb sehr kurzer Zeit zu einem Leitbild für Umwelt- und Entwicklungsfragen in Wissenschaft, Politik und Wirtschaft geworden.  Eine nachhaltige Entwicklung soll die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigen, ohne zu riskieren, daß nachfolgende Generationen ihre eigenen Bedürfnisse dann nicht mehr befriedigen können.
Neue europäische Richtlinien orientieren sich oftmals an dem Land, in dem zum Zeitpunkt der Annahme dieser Richtlinie die fortgeschritten-sten Regelungen gelten. Die Rechtsakte der Europäischen Union sind in einigen Bereichen weltweit führend, wie beispielsweise bei der Prüfung und Etikettierung von gefährlichen Chemikalien, der Kontrolle von bio-technologischer Forschung und Produkten sowie der Überwachung gro-ßer Unfälle in der Industrie. Seit 1987 hat der Umweltschutz einen festen Platz im Vertrag der Europäischen Union.  Andererseits entsprachen einige frühere Gesetze u.a. nicht mehr den Anforderungen des modernen Umweltschutzes. Weiterhin mußten die einzelnen Staaten die Richtlinien einführen, überwachen und gegebenenfalls auch Strafen aussprechen. Hierbei kam es aus verschiedenen Gründen, wie zum Beispiel Personal-mangel, häufig zu Problemen. Daher versucht man nun eine bessere Ko-härenz zu erreichen, der Einheitlichkeit, des Geltungsbereiches, der Verwaltung und Durchsetzung der Umweltvorschriften der Union. Hierzu hat man einen Maßnahmenkatalog ergriffen.

2.3 Finanzielle Motivation
Investitionen für den Umweltschutz verursachen teilweise höhere Kosten als Investitionen, bei denen Umweltgesichtspunkte nicht berücksichtigt sind. Dieses kann gerade bei mittleren und kleinen Unternehmen, die häufig unter noch größerem Kostendruck stehen als große Unternehmen, zu einem Zielkonflikt zwischen kostengünstiger Beschaffung bzw. Herstellung einerseits und umweltfreundlicher Unternehmensführung andeerseits führen. Unter anderem ist deshalb das Instrument der Subventio-nen geschaffen wurden, worauf ich im dritten Kapitel dieser Hausarbeit eingehe.
Um festzustellen, ob sich eine Investition aus betriebswirtschaftlicher Sicht rentiert, gibt es verschiedene Investitionsrechenverfahren. Grund-sätzlich unterscheidet man zwischen der isolierten Bewertung
einzelner Investitionen, hierzu zählen die statischen und dynamischen Verfahren, und der Ermittlung des optimalen Investitions- und Finanzierungsprogramms.
 

Statische Verfahren sind zeitpunktbezogen, d. h. ein gewisses Jahr wird als repräsentativ für die gesamte Nutzungsdauer angesehen. Bei den dy-namischen Verfahren wird der unterschiedliche Zeitpunkt von Ein- und Auszahlungen berücksichtigt.
Für Umweltschutzinvestitionen wird das dynamische Verfahren als sinn-voller angesehen, da diese häufig langfristige Auswirkungen haben.
 

Ein weiterer Kostenaspekt sind die Beiträge für Versicherungen, insbesondere die Betriebshaftpflicht. Für diese ist vorbeugender Umwelt-schutz eine Minderung des Haftungsrisikos und Beiträge, die durchaus bei mittelgroßen Unternehmen mehrere hunderttausend Mark betragen können, sind durch das verminderte Umweltrisiko preiswerter. Zugleich drängen Versicherungen auf eine Überprüfung bestehender Verträge mit dem Ziel, bei einem eventuell erhöhten Haftungsrisiko eine Anpassung der Beiträge nach oben zu erreichen.
Trotz teilweise erhöhter Kosten können sich Investitionen für den Umweltschutz schon kurz- oder mittelfristig rechnen, wenn dadurch bei-spielsweise Energie- oder Verpackungskosten eingespart werden können.
Unter der Berücksichtigung von rund 1.000 Beispielen aus 100 Unter-nehmen kommt der Herausgeber des Buches „Kosten senken durch Um-weltmanagement"  zu der Erkenntnis, daß sich rund 2 bis 5 Prozent der Gesamtkosten eines Unternehmens durch gezieltes Umweltmanagement einsparen ließen.“
Die Kosteneinsparungen durch Umweltschutz können im Laufe der Zeit durchaus ansteigen. Häufig ist es nicht so, daß in den ersten Jahren die profitablen Investitionen durchgeführt werden und in den Folgejahren die weniger profitablen übrig bleiben. Durch immer neue Erfahrungen, die das Unternehmen macht, lassen sich immer neue Potentiale finden. Auch eine immer besser werdende Technik steuert dazu bei. Die ansteigenden Einsparungen sind beispielsweise auch exemplarisch im Buch „Faktor Vier“  wiedergegeben.
Weiterhin wird auch von Verbrauchern ein gewisser Druck ausgeübt, indem die Nachfrage für umweltfreundliche Produkte stetig zunimmt. Im öffentlichen Sektor gibt es dazu sogar Verordnungen, auch dieses ist im dritten Kapitel näher beschrieben.
Interessant hierzu ist auch eine Umfrage, die bei R. Breidenbach , nach-zulesen ist. Hiernach sind 37 Prozent der west- und 27 Prozent der ost-deutschen Bevölkerung bereit, höhere Preise für Produkte zu bezahlen, die weniger umweltbelastend sind, 29 Prozent im Westen und 40 Prozent im Osten lehnen dieses jedoch ab. Weiterhin zeigen sich 54 Prozent der Westbefragten darüber betroffen, wie viele umweltschädliche Produkte noch immer in den Regalen stehen. Bei den Ostdeutschen sind dieses 36 Prozent. 46 Prozent der Gesamtbevölkerung würden keine Produkte von Firmen kaufen, die in Bezug auf Umweltschutz ins Gerede gekommen sind.

2.4 Sonstige Motivationsgründe
In einer Zeit, in der sich die Produkte immer weniger voneinander unter-scheiden, sollte man als Unternehmen versuchen, sich zu differenzieren und positiv nach außen hervorzuheben. Ein intensiver Umweltschutz kann ein positives Image in der Presse und der Bevölkerung hervorrufen und zu einer möglichen Gewinnverbesserung führen.
Ein mangelndes Umweltbewußtsein, wie es beispielsweise im Jahre 1995 die Firma Shell gezeigt hatte, nachdem man die Versenkung der Öl-Verladeplattform „Brent Spar“ mit aller Gewalt durchdrücken wollte, kann sogar zu einem Vertrauens- und Imageverlust führen, der in diesem Fall in einem Kaufboykott endete.
Durch eine umweltbewußte Unternehmensführung erfolgt in der Regel eine Akzeptanzsteigerung bei Nachbarn, Kunden, Lieferanten, Behörden, Banken, Aktionären ,Versicherungen und Mitarbeitern.  Mitarbeiter zu motivieren ist häufig nicht einfach, der finanzielle Gesichtspunkt ist wichtig, aber daneben gibt es noch weitere. Die Motivation wird stark belastet, wenn sie dem Umweltverhalten des Unternehmens zwar äußerlich loyal, innerlich aber kritisch gegenüberstehen. Andererseits hat die Erfahrung gezeigt, daß Unternehmen mit einem glaubwürdigen Umweltengagement über Motivation ihrer Mitarbeiter nicht klagen können.
Wer in seiner Branche zu den Vorreitern im Umweltschutz zählt, hat bei der Gewinnung von qualifizierten Arbeitskräften in aller Regel einen Vorteil.
 

3 . Fördergelder

3.1. Öffentliche Fördergelder

Um als Unternehmen Anforderungen der Umwelt gerecht zu werden, müssen oft große Investitionen getätigt werden. Gerade kleine und mittlere Unternehmen können solche Investitionen nicht ohne finanzielle Unterstützung tätigen. Da der Umweltschutz aber ganz bewußt von staatlichen Institutionen oder von anderen umweltnahen Einrichtungen gefördert werden soll, gibt es die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung und/oder die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 20a, heißt es dazu: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung." Der Ar-tikel 20a ist jedoch nur ein Staatsziel. Einen Anspruch auf Umweltschutz gibt es nur dann, wenn sich dieser aus einem anderen Grundrecht ergibt. Von Bedeutung sind in diesem Zusammenhang dann die Artikel 2, Absatz 2 auf Leben und körperliche Unversehrtheit  sowie der Artikel 14 auf Eigentum.

Problematischerweise werden erst später auftretende Umweltkosten, wie zum Beispiel das Absterben von Bäumen, durch den Ausstoß von Schad-stoffen bei der Herstellung eines Gutes, die später durch die Allgemeinheit getragen werden müssen, nicht mit in den Preis für das Produkt, welches der Endverbraucher bezahlt, einbezogen. Wenn Einflüsse des Handelns von Unternehmen auf ihr gesellschaftliches, volkswirtschaftliches bzw. ökologisches Umfeld mit keinem verursachungsgerechten Preis bemessen wird, handelt es sich um nicht (vollständig) internalisierte Effekte, die auch als externe Effekte bezeichnet werden.

Verbesserte Umwelttechnologie hat bei vielen Entscheidungsträgern noch immer das Image, Kosten zu verursachen und wird somit gleich im Ansatz zurückgewiesen. Durch Subventionen hingegen kann sich der Einsatz von Umwelttechnologie bereits mittelfristig rechnen. Teilweise können verschiedene Fördergelder auch miteinander kombiniert werden. Nur 2,3 % der Subventionen sind explizit auf Umweltziele ausgerichtet.  Auf der anderen Seite werden aber sehr viele Subventionen gezahlt, die im Widerspruch zum Umweltschutz stehen. Im Wirtschaftsdienst heißt es dazu: „Der Einsatz von Subventionen in der Marktwirtschaft wird häufig auch von Vertretern umweltpolitischer Positionen kritisiert. So wird einerseits auf die umweltschädigenden Wirkungen der deutschen Subventionspolitik hingewiesen, anderseits wird der mangelnde Einsatz gezielter Subventionen zum Schutz der Umwelt beklagt."
Auch Wicke weist auf die Probleme der Subventionierung hin und hält sie im Regelfall für nicht besonders gut. Er schreibt dazu:  „Die Herstellung umweltbeeinträchtigender Produkte bzw. die Anwendung umweltbeeinträchtigender Produktionsverfahren wird auf Kosten der All-gemeinheit reduziert. Die Verursacher der sonst ohne Subventionierung entstehenden Umweltbelastungen werden nicht durch höhere Preise und eine relative Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit der genannten Produkte und Produktionsverfahren zur Vermeidung der Verminderung des Schadens herangezogen."
Der Begriff Subventionen wird von verschiedenen Institutionen unterschiedlich definiert. Der engste Subventionsbegriff stammt vom Statisti-schen Bundesamt zur Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Hier versteht man unter Subventionen: „Zuschüsse, die der Staat im Rahmen der Wirtschafts- und Sozialpolitik an Unternehmen für laufende Produktionszwecke gewährt, sei es zur Beeinflussung der Marktpreise oder zur Unterstützung von Produktion und Einkommen."  Die Wirtschaftforschungssinstitute, wie z.B. ifo-Institut oder das Institut für Weltwirtschaft in Kiel, sehen Ausgaben als Subventionen an, wenn sie auf bestimmte Wirtschaftszweige des Unternehmenssektors, wirtschaftspolitische Ziele, Regionen, Produktionsverfahren, Unternehmensgrößen-klassen oder Unternehmensformen beschränkt werden und wenn der Begünstigtenkreis der privaten Haushalte und Organisationen ohne Erwerbszweck eng definiert ist.  In dem Buch „Umweltökonomie“ von Lutz Wicke wird es folgendermaßen definiert: „Unter Subventionen versteht man normalerweise solche Zahlungen oder finanzielle Vergünstigungen an Gruppen von Unternehmen, die nicht allen Unternehmen in gleicher Weise gewährt werden."
Grundsätzlich läßt sich nach Wicke die Förderung in drei Bereiche aufteilen :

Das Fördervolumen für den Umweltbereich hat bei der Deutschen Aus-gleichsbank sehr stark zugenommen.
Ein weiteres Problem bei Fördergeldern stellt der Mißbrauch dar. Wie in fast allen anderen Bereichen können Fördergelder für falsche Zwecke verwandt werden. Gerade in jüngster Zeit ist wieder ein Fall von Veruntreuung bekannt geworden. Ein mehrstelliger Millionenbetrag soll von einer Recyclingfirma veruntreut worden sein. Der Bau einer Anlage zur Gewinnung von Biogas durch diese Firma war das größte privatwirtschaftlich geförderte Umweltprojekt in Berlin.

3.2. Finden von Fördermaßnahmen
Da Förderprogramme und Richtlinien sich sehr schnell verändern kön-nen, gibt es kaum käuflich zu erwerbende Literatur speziell über Förder-maßnahmen im Umweltschutzbereich, die verschiedene Programme auflistet und die Förderrichtlinien nennt. Die Investitionsbank, eine Anstalt der LandesbankBank Berlin, gibt die Förderfibel  heraus. Die größte und aktuellste Datenbank mit Förderprogrammen befindet sich jedoch im weltweiten Internet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie listet sämtliche Förderprogramme auf, die in Deutschland zu erhalten sind. Mittels einer integrierten Suche auf der Homepage  kann in einer Förderdatenbank recherchiert werden. Für die Suche können verschiedene Kriterien eingegeben werden, wie beispiels-weise wer gefördert werden soll und von wem die Fördergelder kommen sollen.
Die Ergebnisse mit den entsprechenden Voraussetzungen zur Beantra-gung der Gelder und anderen wissenswerten Informationen, können an-schließend ausgedruckt werden.
Weiterhin gibt es eine vom Umweltbundesamt herausgegebene Computer-CD, die sogenannte Öko-Base. Hier werden u.a. auch Förderpro-gramme vorgestellt. Die Aktualität wie beim Internet ist jedoch nicht gegeben, da diese CD nur einmal jährlich erscheint.
Oftmals können Hersteller umwelftreundlicher Anlagen Auskünfte über Fördermöglichkeiten geben, da diese eng mit den Förderinstituten zu-sammenarbeiten, und erst Abnehmer in großer Zahl durch die Förderpro-gramme finden können.

3.3. Institutionen
Banken, wie die Investitionsbank Berlin oder auch die Deutsche Aus-gleichsbank, arbeiten nach anderen Richtlinien als am Markt orientierte Banken. Die Zinssätze sind oft günstiger oder es werden Kredite vergeben, die Unternehmen bei einer normalen Bank nicht zu ähnlichen Kon-ditionen bekommen hätten. Dieses kann auch eine teilweise Haftunsfrei-stellung für die Hausbank sein. Die Antragstellung und Prüfung des Vor-habens erfolgt in aller Regel jedoch bei der Hausbank, die dann bei-spielsweise Kontakt zur Investitionsbank Berlin aufnimmt. Ein Großteil der Arbeit, nämlich die Prüfung des Vorhabens, wird somit von der Hausbank übernommen. Die Förderinstitute gehen in aller Regel davon aus, wenn die Hausbank ein Vorhaben mitfinanziert, daß dieses Vorha-ben ausreichend geprüft ist.

3.3.1 Die Investitionsbank Berlin

Die wichtigsten Landesförderprogramme für das Land Berlin wurden im Jahr 1997 auf die Investitionsbank Berlin (IBB) übertragen. Sie ist die Funktionsnachfolgerin der 1924 gegründeten Wohnungsfürsorge-Gesellschaft Berlin, die später den Namen Wohnungsbau-Kreditanstalt Berlin erhielt.
Dazu heißt es im Internet:  „Die IBB ist das Förderinstitut des Landes Berlin. Sie unterstützt das Land Berlin bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Die Aufgabenschwerpunkte der Investitionsbank Berlin liegen bei der Wohnungsbauförderung und bei der Förderung der gewerblichen Wirtschaft. Dazu kommen Förderaufgaben im Bereich der öffentlichen Infrastruktur, des Umweltschutzes, der Technologie und der Kultur.
Die Investitionsbank Berlin ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbständige, nicht rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts, die als be-sondere Abteilung der Landesbank Berlin geführt wird".
Im Berichtsjahr 1998 wurden fast 100 Förderzusagen für Umweltpro-jekte mit einer Förderhöhe von 120,2 Millionen DM erteilt.

3.3.2 Die Deutsche Ausgleichsbank
Als „Gründerbank des Bundes" ist die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) eine „Anstalt des öffentlichen Rechts" mit Sitz in Bonn und einer Nie-derlassung in Berlin. Sie ist Mitglied im Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) und in dessen Einlagensicherungsfonds.
Ihren Namen „Deutsche Ausgleichsbank" erhielt sie  im Jahr 1986 - und damit verbunden den Auftrag, dort „ausgleichend" zu wirken, wo Unternehmensgründer und mittelständische Unternehmen im Wettbewerb be-nachteiligt sind.  Die Deutsche Ausgleichsbank fördert seit 1972 be-triebliche Umweltschutzinvestitionen in den Bereichen Abfallwirtschaft, Abwasserreinigung, Luftreinhaltung und Energieeinsparung sowie für die Nutzung erneuerbarer Energien. Dem vorsorgenden, integrierten Umweltschutz wird hierbei eine besondere Bedeutung zugemessen. Hauptsächlich werden kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler gefördert. Weiterhin werden Umweltprojekte zwischen privaten Unternehmen und Kommunen gefördert. Die Deutsche Ausgleichsbank vergibt ca. 80 Prozent des vom Bund zugesagten Fördervolumens. Im Jahre 1997 gab es annähernd 8.000 Zusagen für Umweltprojekte mit einem Fördervolumen von 5,3 Milliarden DM. Über 30 Prozent des von der DtA ver-gebenen Kreditvolumens entfiel auf den Umweltschutzbereich . Weitere Förderbereiche sind Existenz- und Unternehmensgründung, Technologie, Bildung und Soziales.
Durch Sparmaßnahmen der jetzigen Regierung soll es einige Verände-rungen bei der DtA geben. So heißt es im Tagesspiegel : „Die zu 80% in Bundesbesitz befindliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird einen Anteil von 40,6% an der bisher dem Bund vollständig gehörenden Deutschen Ausgleichsbank (DtA) übernehmen.“ Die Einnahmen aus die-ser Transaktion sind bereits im diesjährigen Haushalt berücksichtigt und betragen 1 Milliarde DM.

3.3.3 Die EIB
Auf Europäischer Ebene gibt es die Europäische Investitionsbank (EIB), ein Kreditinstitut der Europäischen Union. Ihre Zielsetzung ist die Um-welt zu schützen und die Lebensqualität zu erhöhen. Es werden langfri-stige Kredite gewährt, die diese Ziele fördern. Darlehen für die Umwelt betragen ca. ein Drittel aller EIB-Geschäfte innerhalb der Union, was einem Umfang von ca. 5,9 Milliarden ECU  im Jahr 1996 entsprach. Eine Grundvoraussetzung für die Vergabe von Darlehen ist die Einhaltung des europäischen und einzelstaatlichen Rechts .

3.3.4 Sonstige Geldinstitute
In den vergangenen Jahren hat das Umweltschutzengagement der deut-schen Kreditinstitute zugenommen. Von über 167 Finanzdienstleistern aus über 30 Staaten, die die UNEP-Erklärung  zu „Umwelt und Banken“ und „Umwelt und Versicherungswirtschaft“ bislang unterzeichnet haben, führt Deutschland mit insgesamt 33 Unterzeichnern weltweit an.
Auch Kreditinstitute, wie beispielsweise die Deutsche Bank, haben erkannt, daß Umweltrisiken auch Umsatz- und Ertragsrisiken bedeuten und die Kreditwürdigkeit der Unternehmen gefährden können. Ein durch Umweltverschmutzung negativ in die Medien geratenes Unternehmen hat in aller Regel Probleme, seine Produkte in gleichem Maß zu verkaufen, wie es vor dem negativen Erscheinen in den Medien der Fall war. Dieses bedeutet für Banken ein großes Risiko, wenn das mitfinanzierte Unternehmen bei seinen Planungen umweltrelevante Sachverhalte unzu-reichend berücksichtigt hat.  So hat beispielsweise die Deutsche Bank eine Homepage  im Internet eingerichtet, auf der u.a. nach Subventionsmöglichkeiten für den Umweltbereich recheriert  und anschließend Kontakt zu einem Berater aufgenommen werden kann. Die Rechere im Internet ist kostenlos, will man jedoch weitere Informationen über das Programm erhalten, muß eine Gebühr von 50,- DM bezahlt werden.
In den Vereinigten Staaten sind Kreditinstitute seit Mitte der achtziger Jahre für die Umwelthavarien ihrer Kreditnehmer mitverantwortlich. Die amerikanischen Gerichte geben den Geldgebern eine Mitverantwortung für die Verwendung der Gelder. Daraus resultierte, daß die US-amerikanischen Banken begannen, das Analyseverfahren der Kreditwürdigkeit ihrer Kunden durch spezielle Prüfverfahren im Umweltschutz zu ergänzen.  Im Sinne der Globalisierung werden sich Banken sicherlich in naher Zukunft solcher Mitverantwortung auch bewußt werden müssen.

3.3.5 Beratungs- und Service-Gesellschaft
Die Beratungs- und Service-Gesellschaft (B.&S.U.) ist ein Beratungs- und Managementunternehmen u.a. für den Bereich Umwelt. Die Gesell-schaft ist bundes- und europaweit tätig und betreut über 500 Projekte mit einem Volumen von ca. 65 Millionen DM. Der Hauptsitz ist in Berlin. Es werden öffentliche Auftraggeber ebenso wie private Unternehmen bei der Durchführung von Projekten beraten. Durch eine enge Kooperation mit Verwaltung Banken und Wirtschaftsunternehmen schließt die B.&S.U. die Lücke zwischen politischen Leitlinien und projektbezogener Praxis, zwischen staatlichen Stellen und Unternehmen.

3.3.6 Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Die Deutsche Stiftung Umwelt ist eine von mehreren Stiftungen in Deutschland, die den Umweltschutz als vorrangiges Ziel erklärt hat. Sie fördert Projekte aus den Bereichen Umwelttechnik, Umweltforschung und -vorsorge, Umweltkommunikation sowie Umwelt und Kulturgüter.
Um von der Stiftung Fördergelder zu erhalten, müssen gewisse Voraus-setzungen erfüllt sein. Hierzu gehört, daß das Vorhaben sich von der gegenwärtigen Technik unterscheidet und später für einen breit angelegten Markt zu marktwirtschaftlichen Konditionen produziert werden kann und daß durch dieses Vorhaben die Umwelt entlastet wird.
In den vergangenen Jahren sind über 2.000 Projekte mit einer Fördersumme von über 1 Milliarde DM gefördert wurden.

3.4. Fördermaßnahmen

3.4.1 Fördermaßnahmen durch den Bund
Das Kürzel ERP steht für eines der erfolgreichsten Wirtschaftsprogram-me der Nachkriegszeit. Das „European Recovery Program“ zum Wiederaufbau Europas, das der damalige US-Außenminister George C. Marshall im Sommer 1947 verkündete, ging als Marshall Plan in die Ge-schichte ein. Seit 1996 befindet sich das ERP-Sondervermögen in der Verantwortung der Bundesregierung. Als Hauptleihinstitut stellt die DtA Banken und Sparkassen daraus Mittel als sogenannte Refinanzierungs-mittel zur Verfügung.
Auch beim ERP-Programm möchte die jetzige Regierung Kürzungen durchführen. Das Kreditvolumen soll von 13 Milliarden DM auf 11 Milliarden DM pro Jahr verringert werden.
Das ehemals wichtigste Subventionsinstrument in Deutschland sind Son-derabschreibungen nach Paragraph 7d Einkommensteuergesetz (EStG). Der Bund bietet gewerblichen Unternehmen, freiberuflich Tätigen und Landwirten im Rahmen des Einkommensteuergesetzes die Möglichkeit einer erhöhten Abschreibung für Wirtschaftsgüter, die dem Umweltschutz dienen. Um die erhöhte Abschreibung in Anspruch nehmen zu können, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. Wichtig ist insbesondere, daß sich der Betrieb im Inland befindet und die Investition unmittelbar und zu mehr als 70 Prozent dem Umweltschutz dient. Weitere Einzelheiten regelt der Paragraph 7d EStG.
Bereits im ersten Jahr kann eine Abschreibung von maximal 60 Prozent erfolgen. Hieraus resultiert, daß der Gewinn des Unternehmens sinkt und weniger Steuern zu bezahlen sind. In den Folgejahren ist die Abschrei-bung dann aber entsprechend kleiner. Der Staat „schenkt" dem Unter-nehmen keine Steuern, sondern es kommt nur zu einer Verlagerung. Die Inanspruchnahme dieses Paragraphen sollte gut geprüft werden, da sie nicht immer von Vorteil ist.
Die Vergünstigung nach Paragraph 7d muß bei den Bescheinigungsbehörden des Landes beantragt werden. In der Regel sind dieses Gewerbe-ausichtsämter, Wasserwirtschaftsämter oder die Regierungspräsidien. Zur Beantragung sind die Antragsvordrucke auf Erteilung der Bescheinigung nach Paragraph 7 d Abs. 2 Nr. 2 EStG notwendig.  Die Förderung nach Paragraph 7d Einkommensteuergesetz ist im Jahre 1991 ausgelau-fen und kann heute nur noch in Ausnahmefällen (z.B. wenn die Anlage noch eine Restlaufzeit hat oder bei Korrekturen früherer Abschlüsse) angewandt werden.
Die öffentliche Hand tritt als großer Nachfrager von Produkten auf. Über die Sachinvestition von Bund, Ländern und Gemeinden wird jährlich über ca. 170 Milliarden umweltrelevantes Beschaffungsvolumen entschieden. Diese sehr große nachgefragte Menge hat eine bedeutende Rolle bei den Herstellern. Die ersten Ansätze in die Beschaffung umwelt-freundlicher Produkte wurde 1984 durch die Novellierung der Verdin-gungsordnung für Leistungen gestellt. Danach sind die Beschaffungs-stellen verpflichtet, Marktsichtungen anzustellen, um den behördlichen Bedarf umweltfreundlich zu decken. In der Regel sind dieses Produkte mit dem „Blauen Engel" versehen . Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Broschüren, die über die umweltfreundliche Beschaffung beraten. Unter anderem sind dieses Hefte des Umweltbundesamtes und der Stiftung Warentest.

3.4.2 Fördermaßnahmen durch die EU
In einer Publikation der Europäischen Union  heißt es dazu: „Verschiedene Arten von Finanzierungsinstrumenten sind entweder eigens für die Umsetzung von direkt durch die Union finanzierten Projekten geschaffen worden, oder die Anwendungsbereiche bestehender Finanzierungsin-strumente wurden um die Umweltdimension erweitert, so zum Beispiel bei den Strukturfonds der Gemeinschaft, deren Mittel im Rahmen der bilateralen Vereinbarungen mit der Europäischen Kommission von den Mitgliedsstaaten verwaltet werden.“
Strukturfonds sind beispielsweise der Europäische Sozialfonds oder der Europäische Fonds für regionale Entwicklung. Seit 1994 gehören Um-weltbelange zu den anerkannten Zielen der verschiedenen Fonds. Die Strukturfonds haben das Ziel, den Zusammenhalt innerhalb der Union zu stärken und ärmere Regionen zu unterstützen. Für den Zeitraum von 1994 bis 1999 waren die Fonds mit 140 Milliarden Ecu ausgestattet. Aus Mitteln dieser Fonds hat man u.a. Bildungsmaßnahmen im Umwelt-schutz und Projekte, die Umwelt und regionale Entwicklung miteinander verbinden, unterstützt.
Die weiteren Finanzierungsinstrumente beziehen sich allgemein auf den Bereich Umwelt, wie beispielsweise das LIFE-Programm  oder sind Gemeinschaftsprogramme für bestimmte Sektoren (Energie, Forschung und Entwicklung oder Umweltaktionen in Drittländern) oder Regionen.
 

3.4.3 Fördermaßnahmen durch den Senat

Ein in Berlin bereits etabliertes Förderprogramm , was seit 1989 existiert und von der EU finanziell unterstützt wird, ist das Umweltförderprogramm (UFP). Dazu heißt es auf der Homepage von B.&S.U.: „Das UFP unterstützt die Belange des Umweltschutzes und orientiert sich zugleich an regionalökonomischen Notwendigkeiten Berlins. Das Programm dient der Förderung des ökologischen Umbaus der gewerblichen Wirtschaft. Hierdurch soll die Umwelt entlastet, Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt und damit auch zur Sicherung von Arbeitsplätzen beigetragen werden.“
Das Förderprogramm wurde auf die Initiative der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie ins Leben gerufen. Mit diesem Programm gelang es erstmalig, ein Umweltprogramm innerhalb der Wirtschaftsförderung EFRE (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung) der EU zu realisieren.
Die Fördersätze liegen innerhalb Berlins zwischen 43 und 50 Prozent, je nach Zielgebiet.
Ein weiteres Programm ist die Zukunftsinitiative Ökologisches Wirtschaften  (ZÖW), die den Standort Berlin für die Umwelttechnik ausbau-en, unternehmerisches Handeln enger mit dem Umweltschutz verknüpfen, den ökologischen Strukturwandel beschleunigen und die Lebens- und Umweltqualität Berlins steigern soll.
Daneben gibt es noch das Förderprogramm „Gemeinschaftsinitiative Kleine und Mittlere Unternehmen“. Im Rahmen dieses Programmes wird die erstmalige Durchführung eines Öko-Audits für kleine und mittlere Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes gefördert. Im vergangenen Jahr hat die Investitionsbank Berlin sieben Unternehmen gefördert.
 
 
 

4. Beispiele

4.1. Beispiel für die Umsetzung von Umweltmaßnahmen
Bespiele für eine umweltbewußte Unternehmensführung gibt es sehr viele. Dieses zeigt schon die jährlich ansteigende Zahl von veröffent-lichten Umweltberichten. Eines meiner Beispiele ist die Berliner Traditionsfirma Herlitz PBS AG. Sie ist ein führender Hersteller für Papier-, Büro- und Schreibwaren. Durch eine Vielzahl von Umweltschutzmaßnahmen spart das Unternehmen über 2,8 Millionen Mark ein.
In Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Berlin wurden Energieanalysen in den Berliner und Brandenburger Standorten durchge-führt. Daraufhin hat man eine Anlage zur Spannunksabsenkung bei Leuchtstofflampen installiert, die die Netzspannung von 230 auf 185 Volt senkt. Der jährliche Energiebedarf ist um ca. ein Viertel gesunken, die Energiekosten um 275.000 DM/Jahr. Zusätzlich mußten die Lampen weniger häufig gewechselt werden, was eine weitere Einsparung von 100.000 DM/je Jahr bedeutet. Die Investitionen betrugen ca. 400.000 DM. Dieses Beispiel ist sicherlich nicht der Regelfall, aber es soll zeigen, daß sich durch eine bewußte Focussierung auf Umweltprobleme, welches in diesem Beispiel mit Hilfe der Technischen Universität geschehen ist, Investitionen für die Umwelt bereits nach sehr kurzer Zeit rechnen.
Die Firma Märkisches Landbrot GmbH hat Mittel aus dem Zweiten Umweltförderprogramm bekommen, um damit ein Blockkraftheitzwerk zu bauen, Solarenergie zur Wärme- und Stromerzeugung zu nutzen und andere umweltentlastende Maßnahmen durchzuführen. Durch die Umgestaltung im Betrieb werden jährlich 1,2 MWh Primärenergie eingespart, die Emissionen stark verringert und die Abwasserbelastung reduziert. Der Förderzeitraum betrug fast 2 Jahre und lag im Zielgebiet 2. Die Förderung betrug über 3 Millionen DM, 68 Prozent der Kosten wurden durch Förderprogramme finanziert.
Fördergelder gehen aber nicht nur in das produzierende Gewerbe, son-dern werden auch für Dienstleistungsunternehmen zur Verfügung ge-stellt. So hat beispielsweise die Firma Pinguin Textilpflege Servicege-sellschaft Fördergelder aus dem Dritten Umweltförderprogramm dafür erhalten, daß die Technik auf umweltverträglichere Kohlenwasserstofflösemittel zur Reinigung umgestellt wurde. Weiterhin wird nun die Abwärme genutzt; das Wasser befindet sich in einer Kreislaufführung und kann so mehrmals verwendet werden und es wurde eine Kooperation mit Textilpflegebetrieben ohne Reinigungsmaschinen eingegangen. Durch dieses Maßnahmen wird u.a. jährlich ca. 1 Tonne Perchlorethylen eingespart, die Primärenergie verringert und ca. 200 Kubikmetern Trinkwasser eingespart. Auch die Kohlen- und Schwefeldioxid-Emissionen wurden verringert.

4.2 Beispiel zur Beantragung von Fördermitteln

Förderziel:
Um kleinen und mittleren Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes bei der vollständigen und erfolgreichen Durchführung  eines EG-Öko-Audits zu unterstützen, stehen Fördermittel des Landes Berlin und der Europäischen Union zur Verfügung.
Voraussetzungen:
Sehr viele Förderprogramme kommen nur für bestimmte Gruppen in Be-tracht. Häufig sind dieses kleine und mittlere Unternehmen. Darunter versteht man Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 78,4 Millionen DM, weniger als 250 Beschäftigen; weniger als 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmanteile sind in der Hand von Großunternehmen und der Standort, an dem die Maßnahme durchgeführt werden soll, liegt im   Ziel-1 oder Ziel-2-Gebiet. Zum Ziel-1- Gebiet zählen die östlichen Stadtbezirke Berlins und West-Staaken. Zum Ziel-2- Gebiet gehören 80 Prozent des Westteils der Stadt. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Antragstellung und Förderhöhe:
Die Antragstellung muß grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Die maximale Förderhöhe beträgt 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten. Dieses Programm ist mit anderen Förderungen kombinierbar, der Höchstsatz von 50 Prozent darf jedoch nicht überschritten werden. Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 1999.
Vor dem eigentlichen Antrag sollte eine Vorhabensskizze im Umfang von nicht mehr als 5 Seiten bei der Investitionsbank Berlin eingereicht werden.
Dieses Papier sollte nach Angaben der Bank folgenden Inhalt haben :


Nach erfolgreicher Prüfung und positiver Einschätzung werden dann die eigentlichen Unterlagen versandt. Bei der Antragstellung wird das Un-ternehmen von zwei Firmen beraten. Die kaufmännische und allgemeine Beratung übernimmt die Investitionsbank Berlin, die fachliche Beratung erfolgt durch die B.&S.U. Beratungs- und Servicegesellschaft Umwelt mbH. Diese Beratungsleistungen sind kostenlos. Anschließend wird im Förderausschuß, in dem auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Technologie und Umweltschutz vertreten ist, die Entscheidung getroffen, ob das Vorhaben gefördert werden soll.
 

5. Schlußwort
 

Eine Aufzählung sämtlicher Fördermaßnahmen kann im Rahmen dieser Hausarbeit nicht vollständig und abschließend sein. Fördermöglichkeiten können sich schnell verändern, und es gibt in aller Regel keinen Rechtsan-spruch auf diese. Weiterhin habe ich versucht, eine grobe regionale Unter-gliederung zu schaffen, indem ich in Fördermöglichkeiten der EU, des Bundes und speziell auf Berlin bezogen unterteilt habe. Dabei ist aber immer zu bedenken, daß teilweise auch EU-Fördergelder in nationale oder städtebezogene Maßnahmen einfließen können.
Jeder kann etwas für unsere Umwelt tun. Insbesondere könnte meiner Ansicht nach der Staat durch sein Einkaufsverhalten noch mehr Akzente setzen und bewußt umweltfreundlichere Produkte beziehen. Leider passiert dieses häufig aus Kostenaspekten nicht. Ich habe in meiner Hausar-beit ganz bewußt nur wenige Bespiele exemplarisch dargestellt, da mehr im Rahmen einer Hausarbeit nicht zu bewältigen ist. Aber die notwendigen Detailinformationen sind sehr gut über die angegebenen Adressen, wie zum Beispiel die Datenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, im Internet nachzulesen.
Es ist wichtig, daß gerade für kleine und mittlere Unternehmen, die nicht die Möglichkeit haben, teure und zeitintensive Rechererchen zu führen, trotzdem die Möglichkeit gegeben wird, schnell und ohne großen büro-kratischen Aufwand Subventionen zu bekommen. Ein großer Schritt ist meiner Meinung nach durch die oben genannten Datenbank geschehen.
Weiterhin habe ich versucht darzustellen, daß Umweltschutz nicht nur für die Umwelt von Vorteil sein kann, sondern durchaus dem Unternehmen ein positives Image verleihen kann. Mitarbeiter sind häufig stolz und leichter zu motivieren, wenn sie in einem umweltfreundlichen Unternehmen arbeiten. Auch Kunden werden zunehmend mehr Produkte bevorzugen, die den Umweltanforderungen standhalten. So hat bei-spielsweise im Jahr 1995 die Protestaktion von Greenpeace dazu beige-tragen, daß Shell einen Umsatzrückgang zu verzeichnen hatte, nachdem lange Zeit an der Versenkung der Öl-Verladeplattform „Brent Spar“ festgehalten wurde.
Dabei gibt es sowohl die Anforderungen, die gesetzlich gefordert werden als, auch freiwillige Maßnahmen, die das Unternehmen besonders hervorheben.
Weiterhin wäre es wünschenswert, wenn die von vielen Entscheidungsträgern in der Wirtschaft beklagte sehr große Bürokratie bei der Beantragung von Fördergeldern abnehmen würde, da dieses ein großes Investitionshemmnis darstellt. Die durch die Fördermittel erwünschten Verände-rungen können nur dann eintreten, wenn die Beantragung möglichst einfach und schnell erfolgt.
Da Fördergelder in aller Regel auch Steuergelder sind, sollte besser über die Verwendung von diesen Geldern berichtet werden. Die Berichterstattung kann mit dazu beitragen, daß ein geringer Mißbrauch mit Fördergeldern betrieben wird und häufiger Umweltvorhaben durchgeführt werden.
 
 
 

Literaturverzeichnis
 

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Beck, Michael (Herausgeber), Umweltrecht für Nichtjuristen, Vogel Buchverlag, Würzburg, 1994

Beck, Ralf, Umweltaufgabe und Investitionsplanung, Betriebswirt-schaftliche Wirkungsbeurteilung einer Umweltgesamtabgabe, Duisbur-ger Betriebswirtschaftliche Schriften Band 19, Erich Schmidt Verlag, 1999

Breidenbach, Raphael Umweltschutz in der betrieblichen Praxis, Er-folgsfaktoren zukunftsorientierten Umweltmanagements, Ökologie - Gesellschaft - Ökonomie, Gabler Verlag, Wiesbaden, 1999

Gege, Maximilian (Herausgeber),  Kosten senken durch Umweltmana-gement 1000 Erfolgsbeispiele aus 100 Unternehmen, Verlag Franz Vahlen München, 1997

Hopfmann, Jürgen; Winter, Georg, Zukunftsstandort Deutschland,  Das Programm der umweltbewußten Unternehmer, Droemer Knaur, Mün-chen, 1997

Kloepfer, Michal unter der Mitarbeit von Meßerschmidt, Klaus, Um-weltrecht, Beck, München, 1989

Meadows, Dennis; Meadows, Donnella; Zahn, Erich; Milling, Peter, Die Grenzen des Wachstums, Bericht des Club of Rome zur Lage der Menschheit, Deutsche Verlags-Anstalt Stuttgart, 1972

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Wicke, Lutz unter Mitarbeit von Lieselotte Blenk, Umweltökonomie, Eine praxisorientierte Einführung, 4.überarbeitete, erweiterte und aktua-lisierte Auflage, Verlag Franz Vahlen München, 1993

Winter, Georg (Herausgeber), Das umweltbewußte Unternehmen, Die Zukunft beginnt heute, , 6., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Verlag Franz Vahlen München, 1998
 
 

Weitere Informationsquellen:

B.&S.U., Umweltschutz und New Public Management, Informations-broschüre der B.&S.U. zu beziehen über:
B.&.S.U. - Berlin, Alt-Moabit 105, 10559 Berlin

Der Tagesspiegel, Ausgabe Nr. 16 732 vom 25. Juni 1999

Der Tagesspiegel, Ausgabe Nr. 16 738  vom 01. Juli 1999

Deutsche Ausgleichsbank, DtA-Förderreport 1998, zu beziehen über: Deutsche Ausgleichsbank, 53170 Bonn

Deutsche Ausgleichsbank, DtA-Produktreport, Daten und Fakten zu den einzelnen Produkten der DtA im Jahr 1998, zu beziehen über:
Deutsche Ausgleichsbank, 53170 Bonn

Europäische Kommission, Umwelt und Wirtschaftsentwicklung in Eu-ropa miteinander verbinden, Informationsbroschüre von der Europäi-schen Kommission,  zu beziehen über:
Generaldirektion X, Task Force „Vorrangige Informationsaktionen“ Bü-ro 6/47, Rue de la Loi 57, 1040 Brüssel, Belgien

Europäische Union, Die Europäische Union und die Umwelt, Europa in Bewegung, Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaft, Luxemburg 1997

Informationsschrift der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Informationsmappe über Diensleistungsgesellschaften und Einzelbetriebe, zu beziehen über:

Investitionsbank Berlin, Förderfibel 98, 8. Auflage, Ein Ratgeber für Existenzgründer, Selbständige und Unternehmer, zu beziehen über: Investitionsbank Berlin, Bundesallee 210, 10719 Berlin

Investitionsbank Berlin, Förderprogramme Umweltschutz, Eine Über-sicht über die Hilfen für kleine und mittlere Unternehmen in Berlin, Stand: 02/1998, zu beziehen über:
Investitionsbank Berlin, Abteilung IX, Wirtschaftsförderung, 10702 Berlin

Investitionsbank Berlin, Wir fördern Zukunft - Tätigkeitsbericht 1998, herausgegeben von der Investitionsbank Berlin, zu beziehen über: Investitionsbank Berlin, Bundesallee 210, 10719 Berlin

Umweltbundesamt, Bessere Umwelt, Umdenken - Handeln - Überleben- Heft 3/1997, 7. Jahrgang, Sonderauflage für das Umweltbundesamt, zu beziehen über:
Bessere Umwelt Verlagsgesellschaft mbH, Sedanstraße 14, 81667  München

Umweltbundesamt, Jahresbericht 1997 vom Umweltbundesamt, zu be-ziehen über: Umweltbundesamt, Postfach 33 00 22, 14191 Berlin

Wirtschaftsdienst, Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, Institut für Wirt-schaftsforschung, Ausgabe III/1997
 
 
 

Internet
BMWI:    http://www.bmwi.de/foerderung v. 20.06.1999
Deutsche Ausgleichsbank: http://www.dta.de/companyline/index.html
   v. 08.05.1999
Deutsche Bank:   http://www.eco-select.de v.20.06.1999
InvestitionsBank Berlin: http://www.investitionsbank.de/rahmen/frde.htm  v. 06.04.1999
Tengelmann:    http://www.tengelmann.de/deutsch/umweltschutz/
meilensteine.htm  v. 16.5.99

Umweltakademie Fresenius: http://www.uaf.de/isarch02.html#ivu
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v. 20.06.1999