INHALSTVERZEICHNIS
1. EINLEITUNG
2. UMWELTBEWUßTE
UNTERNEHMENSFÜHRUNG
2.1 EINSETZEN DES UMWELTGEDANKENS IN
BETRIEBEN
2.2 RECHTLICHE VORSCHRIFTEN
2.3 FINANZIELLE MOTIVATION
2.4 SONSTIGE MOTIVATIONSGRÜNDE
3 . FÖRDERGELDER
3.1. ÖFFENTLICHE FÖRDERGELDER
3.2. FINDEN VON FÖRDERMAßNAHMEN
3.3. INSTITUTIONEN
3.3.1 Die Investitionsbank Berlin
3.3.2 Die Deutsche Ausgleichsbank
3.3.3 Die EIB
3.3.4 Sonstige Geldinstitute
3.3.5 Beratungs- und Service-Gesellschaft
3.3.6 Deutsche Bundesstiftung Umwelt
3.4. FÖRDERMAßNAHMEN
3.4.1 Fördermaßnahmen
durch den Bund
3.4.2 Fördermaßnahmen
durch die EU
3.4.3 Fördermaßnahmen
durch den Senat
4. BEISPIELE
4.1. BEISPIEL FÜR
DIE UMSETZUNG VON UMWELTMAßNAHMEN
4.2 BEISPIEL ZUR BEANTRAGUNG
VON FÖRDERMITTELN
5. SCHLUßWORT
LITERATURLISTE
Umweltschutz spielt eine immer wichtiger werdende Rolle in der heuti-gen
Gesellschaft. Alarmierende Berichte, wie zum Beispiel der Bericht des "Club
of Rome" in dem Buch „Die Grenzen des Wachstums“ , welches im Jahr
1972 den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels erhielt, sind in der Bevölkerung
auf Interesse gestoßen und Unternehmen waren gefordert, umweltfreundlicher
zu produzieren. Was anfangs als lästiges Übel angesehen wurde,
hat gerade in Deutschland eine besondere Bedeutung erlangt. Im Bereich
des betrieblichen Umweltschutzes ist Deutschland führend und wird
von vielen Ländern als Vorbild angese-hen. Aber noch ist das mögliche
Potential längst nicht erschöpft. Nur mit einer ständigen
Verbesserung, entsprechenden Vorschriften und auch Fördermitteln kann
Deutschland diese führende Stellung halten. Die Ge-setze und Verordnungen
sind nicht in einem einzigen Gesetz zu finden, sondern über mehrere
Gesetze verteilt, die teilweise erst im Zusammen-hang mit anderen Gesetzen
sinnvoll werden.
Der Umweltschutz kann in vielen Branchen als die Grundlage für
die Erschließung zukunftsträchtiger Märkte gelten . Der
Markt für Umweltschutztechnologie gilt als einer der attraktivsten
in Europa.
Im Jahre 1998 waren bereits 2,7 Prozent aller in Deutschland Beschäf-tigten
in Bereichen mit unmittelbarem Bezug zur Umwelt tätig.
Längst ist Umweltschutz auch Marketing. Firmen zeigen ihr Engament
im Bereich Umweltschutz auf Briefbögen, Verpackungen und teilweise
auch in Print- und Fernsehwerbung. Dieses kann beispielsweise der Blaue
Engel sein oder aber auch die Teilnahme an der EG-Öko-Audit Verordnung
oder andere vergleichbare Maßnahmen.
Insbesondere für kleine Unternehmen sind die Kosten für die
Umstellung auf die umweltfreundlichere Anlagen kaum noch zu tragen. Unter
ande-rem aus diesem Grund haben verschiedene Stellen Förderprogramme
aufgelegt, die die finanzielle Last drücken sollen.
Aber trotz der Formalitäten und teilweise sehr hohen Kosten gibt
es in Deutschland und auch in der übrigen Welt eine immer größer
werdende Anzahl von Unternehmen, die den Umweltschutz aktiv ausüben.
Dieses wird mit einigen Beispielen am Ende meiner Hausarbeit gezeigt.
2. Umweltbewußte Unternehmensführung
2.1 . Einsetzen des Umweltgedankens in Betrieben
Vor ca. 10 Jahren erlebte der Umweltschutz seinen Höhepunkt in
der öffentlichen Diskussion. Das Ozonloch und die drohenden Klimaveränderungen,
Waldsterben, Radioaktivität oder Gift in Fisch und Fleisch waren nur
einige häufig in den Medien genannte Themen. Nachdem die Öffentlichkeit
sich mit dem Thema Umwelt befaßte, konnte man dieses optimal für
Marktetingzwecke verwenden. So hat beispielsweise 1987 die Tengelmann-Gruppe
bestimmte umweltschädliche Produkte, wie phosphathaltige Vollwaschmittel,
aus dem Sortiment gestrichen. Ein Jahr später verkaufte das Unternehmen
auch keine FCKW-haltige Spraydosen mehr. Sicherlich hatten Unternehmen
sich auch vorher schon vereinzelt mit betrieblichem Umweltschutz befaßt,
aber Umweltschutz hatte im Allgemeinen den Ruf, Kosten zu verursachen,
und dadurch entstanden dem Unternehmen Wettbewerbsnachteile.
In den vergangenen Jahren hat sich die Bevölkerung immer mehr
für den Umweltschutz interessiert und es führt an den Unternehmen
kaum ein Weg vorbei, umweltfreundlichere Produkte herzustellen und auch
schon beim Einkauf bzw. bei der Produktion gewissen Standards zu genügen.
Die rechtlichen Vorschriften und Verordnungen haben in Deutschland erst
in vergangener Zeit zunehmend an Bedeutung gewonnen.
Lange Zeit hat es kaum Gesetze und Verordnungen für den Umwelt-schutz
gegeben. Erst in den siebziger Jahren kamen immer mehr solcher Gesetze
und Verordnungen zur Verabschiedung. In den achtziger Jahren konnte man
schon einen Anstieg von 25 auf 80 neuer gesetzlicher Rege-lungen verzeichnen.
In diesem Jahrzehnt traten dann mehrere grundlegende Regelungen in Kraft,
so 1991 das Umwelthaftungsgesetz, ein Jahr später das Gesetz zur Zurücknahme
von Verkaufsverpackungen und 1996 das Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Am 14. Oktober 1971 wurde das Umweltprogramm von der damaligen Regierung
verabschiedet und somit der Umweltpolitik der gleiche Rang beigemessen
wie den öffentlichen Aufgaben, der sozialen Sicherheit, der Bildungspolitik
oder der inneren und äußeren Sicherheit.
Weiterhin gibt es für einige Schadstoffe, die häufig vorkommen,
vom Gesetzgeber vorgeschriebene Grenzwerte. Für viele Stoffe hingegen
gibt es solche nicht. Dieses ist insofern schwierig, wenn ein Privathaushalt
ein Unternehmen auf Unterlassung nach § 906 II BGB verklagen möchte,
in dem es heißt: „Das gleiche gilt insoweit, als eine wesentliche
Beein-trächtigung durch eine ortsübliche Benutzung des anderen
Grundstücks herbeigeführt wird und nicht durch Maßnahmen
verhindert werden kann, die Benutzern dieser Art wirtschaftlich zumutbar
sind." Wichtig in die-sem Paragraphen sind die ortsübliche Nutzung
und wesentliche Beeinträchtigung. Wenn ein Gewerbebetrieb also schon
lange Zeit an diesem Standort produziert, wird es schwer sein, auf Unterlassung
zu klagen, wenn es keine Grenzwerte gibt. Die Entscheidung über wesentliche
Be-einträchtigung und ortsüblich sind dann Auslegungssache der
Gerichte.
Aber auch Grenzwerte sind kein Optimum, sondern häufig nur ein
Kom-promiß aus dem ökologisch Erforderlichen, dem technisch
Möglichen und dem wirtschaftlich Tragbaren.
Das deutsche Umweltrecht wird von mehreren umweltpolitischen Ziel-setzungen
geprägt. Die fundamentalen Prinzipientrias sind das Vorsorge,- Verursacher-
und das Kooperationsprinzip. Daneben gibt es weitere Prinzipien,
die teils Konkretisierungen, teils Ausnahmen zu den Hauptprinzipien bilden
oder nur gebietsspezifische Bedeutung haben. Zu diesen zählen auch
u.a. das Gemeinlasten- und Schutzprinzip. Beim Schutzprinzip ist
der Mensch vor Umweltschäden zu schützen, die be-reits eingetreten
sind oder deren Eintritt unmittelbar bevorsteht. Der Schutz- und Vorsorgedanke
findet sich u.a. im Paragraph 1 des Bundesimmissionschutzgesetzes (BlmSchG)
wieder. Beim Vorsorgeprinzip sollen Umweltbelastungen möglichst
im Ansatz verhindert werden.
Das Verursacherprinzip bestimmt, wem Umweltbeeinträchtigungen
zu-zurechnen sind und wer für die Beseitigung bzw. Verminderung von
Umweltbelastungen in Anspruch genommen werden kann. Dieses Prinzip gilt
nicht uneingeschränkt, sondern wird durch das Gemeinlasten-prinzip
ergänzt, welches besagt, daß die Kosten auch auf die Allgemeinheit
verteilt werden können und somit aus dem Staatshaushalt finanziert
werden.
Das Kooperationsziel besagt, daß alle gesellschaftlichen Kräfte
mit dazu beitragen sollen, Umweltprobleme zu lösen. Durch diese Regelung
kann der Staat vorhandenen Sachverstand nutzen und schon im Vorfeld versu-chen,
einen Konsens zu erzielen. Dieses kann beispielsweise durch die Anhörung
von beteiligten Kreisen vor dem Erlaß von Rechtsverordnun-gen erfolgen
(z.B. Paragraph 51 BImSchG).
Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (Unternehmen
mit einem Jahresumsatz von unter 78,4 Millionen DM, weniger als 250 Be-schäftigen;
weniger als 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmanteile sind in der Hand
von Großunternehmen) ist es schwierig, die auf ihr Unternehmen passenden
Vorschriften, Regelungen und Gesetze zu finden, da diese in mehr als 20
einzelnen Umweltgesetzen niedergeschrieben sind. Dieses ist auch mit der
Geschichte des Umweltrechts verbunden. Im September 1997 haben acht Mitglieder
der "Unabhängigen Sachver-ständigenkommission zum Umweltgesetzbuch"
nach fünfjähriger Arbeit der damaligen Bundesumweltministerin
Dr. Angela Merkel einen Entwurf übergeben. Dieses Werk hat einen Umfang
von 775 Paragraphen, 17 Kapiteln und mehr als 1.260 Seiten. Der Entwurf
ist in englischer und deutscher Sprache im Duncker & Humblot Verlag
in Berlin erschie-nen. Im Jahresbericht 1997 des Umweltbundesamtes heißt
es dazu : „Ziel des Umweltgesetzbuches ist es, die zentralen umweltrechtlichen
Vorschriften zusammen zufassen, zu harmonisieren und zu vereinfachen sowie
das Umweltrecht weiterzuentwickeln.“ Weiter heißt es: „Von be-sonderer
Bedeutung ist dabei die Ausrichtung am Gedanken eines inte-grierten Umweltschutzes,
bei dem mehr als bisher anstelle des Schutzes einzelner Umweltmedien nebeneinander
der gleichzeitige Schutz aller Umweltaspekte erfolgt, und zwar unter Berücksichtigung
von Wechselwirkungen. Außerdem können die einzelnen Umweltschutzinstrumente
besser aufeinander abgestimmt und miteinander verzahnt werden.“
Die Umsetzung der Vorschläge für das Umweltgesetzbuch durch
die Po-litik ist nun einen großen Schritt vorwärts gekommen,
nachdem die Bun-desregierung die „Richtlinie 96/61/EG des Rates über
die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung” auf
Grund von EU-Bestimmungen bis Oktober 1999 umsetzen muß. Der herrschende
mediale (Luft, Wasser, Boden usw.) Ansatz, so die Begründung der Richtlinie,
kann zur Verlagerung der Verschmutzung von einem Medium auf ein anderes
führen, anstatt die Umwelt insgesamt zu schützen . Die Richtlinie
gilt insbesondere für umweltbedeutsame Anlagen. Aufgrund der kurzen
zu verbleibenden Zeit ist davon auszugehen, daß anfangs nur ein Allgemeiner
Teil verabschiedet wird, der diese Richtlinie umsetzt und später die
übrigen Gesetze integriert und angepaßt werden.
Wie viele größere Gesetzesvorhaben gliedert sich der Entwurf
in einen Allgemeinen Teil und einen Besonderen Teil. Der Allgemeine Teil
mißt nur ein knappes Drittel, sein inhaltliches Gewicht hat gegenüber
dem Besonderen Teil dennoch einen höheren Anteil.
Mittlerweile gibt es Firmen, die sich darauf spezialisiert haben, alle
für ein Unternehmen relevanten Gesetze und Vorschriften herauszufinden
und bei der Umsetzung dieser zu helfen.
Auch auf europäischer Ebene gibt es Gesetze und Vorschriften,
die die Umwelt betreffen. „Die Umwelt kennt keine Grenzen" war das Motto
der siebziger Jahre, als die Europäische Gemeinschaft - heute Europäische
Union - das Gemeinschaftsrecht auf dem Gebiet der Umweltpolitik zu erarbeiten
begann. Im Jahre 1987 wurde der wachsenden Zahl von umweltpolitischen
Gesetzen durch die Einheitliche Europäische Akte eine formelle rechtliche
Grundlage gegeben.
Im Maastricher EG-Vertrag ist europäische Umweltpolitik beispielsweise
im Artikel 130 r Absatz 2 Satz 2 festgehalten, wo es u.a. heißt:
„ Die Umweltpolitik der Gemeinschaft zielt unter Berücksichtigung
der unter-schiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Regionen der Gemeinschaft
auf ein hohes Schutzniveau ab. Sie beruht auf den Grundsätzen der
Vorsorge und Vorbeugung, auf dem Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen
mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen sowie auf dem Verursa-cherprinzip....“
Im Jahre 1992 wird somit offiziell die Konzeption der nachhaltigen
Ent-wicklung EU-Recht formuliert. Fünf Jahre später wird in Amsterdam
die nachhaltige Entwicklung zu einem der vorrangigen Ziele der Europäi-schen
Union erklärt. . Der Begriff der nachhaltigen Entwicklung wurde von
der damaligen norwegischen Ministerpräsidentin in dem nach ihr benannten
Brundtland-Bericht in die internationale Diskussion gebracht und ist innerhalb
sehr kurzer Zeit zu einem Leitbild für Umwelt- und Entwicklungsfragen
in Wissenschaft, Politik und Wirtschaft geworden. Eine nachhaltige
Entwicklung soll die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigen, ohne zu
riskieren, daß nachfolgende Generationen ihre eigenen Bedürfnisse
dann nicht mehr befriedigen können.
Neue europäische Richtlinien orientieren sich oftmals an dem Land,
in dem zum Zeitpunkt der Annahme dieser Richtlinie die fortgeschritten-sten
Regelungen gelten. Die Rechtsakte der Europäischen Union sind in einigen
Bereichen weltweit führend, wie beispielsweise bei der Prüfung
und Etikettierung von gefährlichen Chemikalien, der Kontrolle von
bio-technologischer Forschung und Produkten sowie der Überwachung
gro-ßer Unfälle in der Industrie. Seit 1987 hat der Umweltschutz
einen festen Platz im Vertrag der Europäischen Union. Andererseits
entsprachen einige frühere Gesetze u.a. nicht mehr den Anforderungen
des modernen Umweltschutzes. Weiterhin mußten die einzelnen Staaten
die Richtlinien einführen, überwachen und gegebenenfalls auch
Strafen aussprechen. Hierbei kam es aus verschiedenen Gründen, wie
zum Beispiel Personal-mangel, häufig zu Problemen. Daher versucht
man nun eine bessere Ko-härenz zu erreichen, der Einheitlichkeit,
des Geltungsbereiches, der Verwaltung und Durchsetzung der Umweltvorschriften
der Union. Hierzu hat man einen Maßnahmenkatalog ergriffen.
2.3 Finanzielle Motivation
Investitionen für den Umweltschutz verursachen teilweise höhere
Kosten als Investitionen, bei denen Umweltgesichtspunkte nicht berücksichtigt
sind. Dieses kann gerade bei mittleren und kleinen Unternehmen, die häufig
unter noch größerem Kostendruck stehen als große Unternehmen,
zu einem Zielkonflikt zwischen kostengünstiger Beschaffung bzw. Herstellung
einerseits und umweltfreundlicher Unternehmensführung andeerseits
führen. Unter anderem ist deshalb das Instrument der Subventio-nen
geschaffen wurden, worauf ich im dritten Kapitel dieser Hausarbeit eingehe.
Um festzustellen, ob sich eine Investition aus betriebswirtschaftlicher
Sicht rentiert, gibt es verschiedene Investitionsrechenverfahren. Grund-sätzlich
unterscheidet man zwischen der isolierten Bewertung
einzelner Investitionen, hierzu zählen die statischen und dynamischen
Verfahren, und der Ermittlung des optimalen Investitions- und Finanzierungsprogramms.
Statische Verfahren sind zeitpunktbezogen, d. h. ein gewisses Jahr wird
als repräsentativ für die gesamte Nutzungsdauer angesehen. Bei
den dy-namischen Verfahren wird der unterschiedliche Zeitpunkt von Ein-
und Auszahlungen berücksichtigt.
Für Umweltschutzinvestitionen wird das dynamische Verfahren als
sinn-voller angesehen, da diese häufig langfristige Auswirkungen haben.
Ein weiterer Kostenaspekt sind die Beiträge für Versicherungen,
insbesondere die Betriebshaftpflicht. Für diese ist vorbeugender Umwelt-schutz
eine Minderung des Haftungsrisikos und Beiträge, die durchaus bei
mittelgroßen Unternehmen mehrere hunderttausend Mark betragen können,
sind durch das verminderte Umweltrisiko preiswerter. Zugleich drängen
Versicherungen auf eine Überprüfung bestehender Verträge
mit dem Ziel, bei einem eventuell erhöhten Haftungsrisiko eine Anpassung
der Beiträge nach oben zu erreichen.
Trotz teilweise erhöhter Kosten können sich Investitionen
für den Umweltschutz schon kurz- oder mittelfristig rechnen, wenn
dadurch bei-spielsweise Energie- oder Verpackungskosten eingespart werden
können.
Unter der Berücksichtigung von rund 1.000 Beispielen aus 100 Unter-nehmen
kommt der Herausgeber des Buches „Kosten senken durch Um-weltmanagement"
zu der Erkenntnis, daß sich rund 2 bis 5 Prozent der Gesamtkosten
eines Unternehmens durch gezieltes Umweltmanagement einsparen ließen.“
Die Kosteneinsparungen durch Umweltschutz können im Laufe der
Zeit durchaus ansteigen. Häufig ist es nicht so, daß in den
ersten Jahren die profitablen Investitionen durchgeführt werden und
in den Folgejahren die weniger profitablen übrig bleiben. Durch immer
neue Erfahrungen, die das Unternehmen macht, lassen sich immer neue Potentiale
finden. Auch eine immer besser werdende Technik steuert dazu bei. Die ansteigenden
Einsparungen sind beispielsweise auch exemplarisch im Buch „Faktor Vier“
wiedergegeben.
Weiterhin wird auch von Verbrauchern ein gewisser Druck ausgeübt,
indem die Nachfrage für umweltfreundliche Produkte stetig zunimmt.
Im öffentlichen Sektor gibt es dazu sogar Verordnungen, auch dieses
ist im dritten Kapitel näher beschrieben.
Interessant hierzu ist auch eine Umfrage, die bei R. Breidenbach ,
nach-zulesen ist. Hiernach sind 37 Prozent der west- und 27 Prozent der
ost-deutschen Bevölkerung bereit, höhere Preise für Produkte
zu bezahlen, die weniger umweltbelastend sind, 29 Prozent im Westen und
40 Prozent im Osten lehnen dieses jedoch ab. Weiterhin zeigen sich 54 Prozent
der Westbefragten darüber betroffen, wie viele umweltschädliche
Produkte noch immer in den Regalen stehen. Bei den Ostdeutschen sind dieses
36 Prozent. 46 Prozent der Gesamtbevölkerung würden keine Produkte
von Firmen kaufen, die in Bezug auf Umweltschutz ins Gerede gekommen sind.
2.4 Sonstige Motivationsgründe
In einer Zeit, in der sich die Produkte immer weniger voneinander unter-scheiden,
sollte man als Unternehmen versuchen, sich zu differenzieren und positiv
nach außen hervorzuheben. Ein intensiver Umweltschutz kann ein positives
Image in der Presse und der Bevölkerung hervorrufen und zu einer möglichen
Gewinnverbesserung führen.
Ein mangelndes Umweltbewußtsein, wie es beispielsweise im Jahre
1995 die Firma Shell gezeigt hatte, nachdem man die Versenkung der Öl-Verladeplattform
„Brent Spar“ mit aller Gewalt durchdrücken wollte, kann sogar zu einem
Vertrauens- und Imageverlust führen, der in diesem Fall in einem Kaufboykott
endete.
Durch eine umweltbewußte Unternehmensführung erfolgt in
der Regel eine Akzeptanzsteigerung bei Nachbarn, Kunden, Lieferanten, Behörden,
Banken, Aktionären ,Versicherungen und Mitarbeitern. Mitarbeiter
zu motivieren ist häufig nicht einfach, der finanzielle Gesichtspunkt
ist wichtig, aber daneben gibt es noch weitere. Die Motivation wird stark
belastet, wenn sie dem Umweltverhalten des Unternehmens zwar äußerlich
loyal, innerlich aber kritisch gegenüberstehen. Andererseits hat die
Erfahrung gezeigt, daß Unternehmen mit einem glaubwürdigen Umweltengagement
über Motivation ihrer Mitarbeiter nicht klagen können.
Wer in seiner Branche zu den Vorreitern im Umweltschutz zählt,
hat bei der Gewinnung von qualifizierten Arbeitskräften in aller Regel
einen Vorteil.
Um als Unternehmen Anforderungen der Umwelt gerecht zu werden, müssen oft große Investitionen getätigt werden. Gerade kleine und mittlere Unternehmen können solche Investitionen nicht ohne finanzielle Unterstützung tätigen. Da der Umweltschutz aber ganz bewußt von staatlichen Institutionen oder von anderen umweltnahen Einrichtungen gefördert werden soll, gibt es die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung und/oder die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 20a, heißt es dazu: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung." Der Ar-tikel 20a ist jedoch nur ein Staatsziel. Einen Anspruch auf Umweltschutz gibt es nur dann, wenn sich dieser aus einem anderen Grundrecht ergibt. Von Bedeutung sind in diesem Zusammenhang dann die Artikel 2, Absatz 2 auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie der Artikel 14 auf Eigentum.
Problematischerweise werden erst später auftretende Umweltkosten, wie zum Beispiel das Absterben von Bäumen, durch den Ausstoß von Schad-stoffen bei der Herstellung eines Gutes, die später durch die Allgemeinheit getragen werden müssen, nicht mit in den Preis für das Produkt, welches der Endverbraucher bezahlt, einbezogen. Wenn Einflüsse des Handelns von Unternehmen auf ihr gesellschaftliches, volkswirtschaftliches bzw. ökologisches Umfeld mit keinem verursachungsgerechten Preis bemessen wird, handelt es sich um nicht (vollständig) internalisierte Effekte, die auch als externe Effekte bezeichnet werden.
Verbesserte Umwelttechnologie hat bei vielen Entscheidungsträgern
noch immer das Image, Kosten zu verursachen und wird somit gleich im Ansatz
zurückgewiesen. Durch Subventionen hingegen kann sich der Einsatz
von Umwelttechnologie bereits mittelfristig rechnen. Teilweise können
verschiedene Fördergelder auch miteinander kombiniert werden. Nur
2,3 % der Subventionen sind explizit auf Umweltziele ausgerichtet.
Auf der anderen Seite werden aber sehr viele Subventionen gezahlt, die
im Widerspruch zum Umweltschutz stehen. Im Wirtschaftsdienst heißt
es dazu: „Der Einsatz von Subventionen in der Marktwirtschaft wird häufig
auch von Vertretern umweltpolitischer Positionen kritisiert. So wird einerseits
auf die umweltschädigenden Wirkungen der deutschen Subventionspolitik
hingewiesen, anderseits wird der mangelnde Einsatz gezielter Subventionen
zum Schutz der Umwelt beklagt."
Auch Wicke weist auf die Probleme der Subventionierung hin und hält
sie im Regelfall für nicht besonders gut. Er schreibt dazu:
„Die Herstellung umweltbeeinträchtigender Produkte bzw. die Anwendung
umweltbeeinträchtigender Produktionsverfahren wird auf Kosten der
All-gemeinheit reduziert. Die Verursacher der sonst ohne Subventionierung
entstehenden Umweltbelastungen werden nicht durch höhere Preise und
eine relative Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit der genannten
Produkte und Produktionsverfahren zur Vermeidung der Verminderung des Schadens
herangezogen."
Der Begriff Subventionen wird von verschiedenen Institutionen unterschiedlich
definiert. Der engste Subventionsbegriff stammt vom Statisti-schen Bundesamt
zur Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Hier versteht
man unter Subventionen: „Zuschüsse, die der Staat im Rahmen der Wirtschafts-
und Sozialpolitik an Unternehmen für laufende Produktionszwecke gewährt,
sei es zur Beeinflussung der Marktpreise oder zur Unterstützung von
Produktion und Einkommen." Die Wirtschaftforschungssinstitute, wie
z.B. ifo-Institut oder das Institut für Weltwirtschaft in Kiel, sehen
Ausgaben als Subventionen an, wenn sie auf bestimmte Wirtschaftszweige
des Unternehmenssektors, wirtschaftspolitische Ziele, Regionen, Produktionsverfahren,
Unternehmensgrößen-klassen oder Unternehmensformen beschränkt
werden und wenn der Begünstigtenkreis der privaten Haushalte und Organisationen
ohne Erwerbszweck eng definiert ist. In dem Buch „Umweltökonomie“
von Lutz Wicke wird es folgendermaßen definiert: „Unter Subventionen
versteht man normalerweise solche Zahlungen oder finanzielle Vergünstigungen
an Gruppen von Unternehmen, die nicht allen Unternehmen in gleicher Weise
gewährt werden."
Grundsätzlich läßt sich nach Wicke die Förderung
in drei Bereiche aufteilen :
3.2. Finden von Fördermaßnahmen
Da Förderprogramme und Richtlinien sich sehr schnell verändern
kön-nen, gibt es kaum käuflich zu erwerbende Literatur speziell
über Förder-maßnahmen im Umweltschutzbereich, die verschiedene
Programme auflistet und die Förderrichtlinien nennt. Die Investitionsbank,
eine Anstalt der LandesbankBank Berlin, gibt die Förderfibel
heraus. Die größte und aktuellste Datenbank
mit Förderprogrammen befindet sich jedoch im weltweiten Internet.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie listet sämtliche
Förderprogramme auf, die in Deutschland zu erhalten sind. Mittels
einer integrierten Suche auf der Homepage kann in einer Förderdatenbank
recherchiert werden. Für die Suche können verschiedene Kriterien
eingegeben werden, wie beispiels-weise wer gefördert werden soll und
von wem die Fördergelder kommen sollen.
Die Ergebnisse mit den entsprechenden Voraussetzungen zur Beantra-gung
der Gelder und anderen wissenswerten Informationen, können an-schließend
ausgedruckt werden.
Weiterhin gibt es eine vom Umweltbundesamt herausgegebene Computer-CD,
die sogenannte Öko-Base. Hier werden u.a. auch Förderpro-gramme
vorgestellt. Die Aktualität wie beim Internet ist jedoch nicht gegeben,
da diese CD nur einmal jährlich erscheint.
Oftmals können Hersteller umwelftreundlicher Anlagen Auskünfte
über Fördermöglichkeiten geben, da diese eng mit den Förderinstituten
zu-sammenarbeiten, und erst Abnehmer in großer Zahl durch die Förderpro-gramme
finden können.
3.3. Institutionen
Banken, wie die Investitionsbank Berlin oder auch die Deutsche Aus-gleichsbank,
arbeiten nach anderen Richtlinien als am Markt orientierte Banken. Die
Zinssätze sind oft günstiger oder es werden Kredite vergeben,
die Unternehmen bei einer normalen Bank nicht zu ähnlichen Kon-ditionen
bekommen hätten. Dieses kann auch eine teilweise Haftunsfrei-stellung
für die Hausbank sein. Die Antragstellung und Prüfung des Vor-habens
erfolgt in aller Regel jedoch bei der Hausbank, die dann bei-spielsweise
Kontakt zur Investitionsbank Berlin aufnimmt. Ein Großteil der Arbeit,
nämlich die Prüfung des Vorhabens, wird somit von der Hausbank
übernommen. Die Förderinstitute gehen in aller Regel davon aus,
wenn die Hausbank ein Vorhaben mitfinanziert, daß dieses Vorha-ben
ausreichend geprüft ist.
3.3.1 Die Investitionsbank Berlin
Die wichtigsten Landesförderprogramme für das Land Berlin
wurden im Jahr 1997 auf die Investitionsbank Berlin (IBB) übertragen.
Sie ist die Funktionsnachfolgerin der 1924 gegründeten Wohnungsfürsorge-Gesellschaft
Berlin, die später den Namen Wohnungsbau-Kreditanstalt Berlin erhielt.
Dazu heißt es im Internet: „Die IBB ist das Förderinstitut
des Landes Berlin. Sie unterstützt das Land Berlin bei der Erfüllung
öffentlicher Aufgaben. Die Aufgabenschwerpunkte der Investitionsbank
Berlin liegen bei der Wohnungsbauförderung und bei der Förderung
der gewerblichen Wirtschaft. Dazu kommen Förderaufgaben im Bereich
der öffentlichen Infrastruktur, des Umweltschutzes, der Technologie
und der Kultur.
Die Investitionsbank Berlin ist eine organisatorisch und wirtschaftlich
selbständige, nicht rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts,
die als be-sondere Abteilung der Landesbank Berlin geführt wird".
Im Berichtsjahr 1998 wurden fast 100 Förderzusagen für Umweltpro-jekte
mit einer Förderhöhe von 120,2 Millionen DM erteilt.
3.3.2 Die Deutsche Ausgleichsbank
Als „Gründerbank des Bundes" ist die Deutsche Ausgleichsbank (DtA)
eine „Anstalt des öffentlichen Rechts" mit Sitz in Bonn und einer
Nie-derlassung in Berlin. Sie ist Mitglied im Bundesverband Öffentlicher
Banken Deutschlands (VÖB) und in dessen Einlagensicherungsfonds.
Ihren Namen „Deutsche Ausgleichsbank" erhielt sie im Jahr 1986
- und damit verbunden den Auftrag, dort „ausgleichend" zu wirken, wo Unternehmensgründer
und mittelständische Unternehmen im Wettbewerb be-nachteiligt sind.
Die Deutsche Ausgleichsbank fördert seit 1972 be-triebliche Umweltschutzinvestitionen
in den Bereichen Abfallwirtschaft, Abwasserreinigung, Luftreinhaltung und
Energieeinsparung sowie für die Nutzung erneuerbarer Energien. Dem
vorsorgenden, integrierten Umweltschutz wird hierbei eine besondere Bedeutung
zugemessen. Hauptsächlich werden kleine und mittlere Unternehmen und
Freiberufler gefördert. Weiterhin werden Umweltprojekte zwischen privaten
Unternehmen und Kommunen gefördert. Die Deutsche Ausgleichsbank vergibt
ca. 80 Prozent des vom Bund zugesagten Fördervolumens. Im Jahre 1997
gab es annähernd 8.000 Zusagen für Umweltprojekte mit einem Fördervolumen
von 5,3 Milliarden DM. Über 30 Prozent des von der DtA ver-gebenen
Kreditvolumens entfiel auf den Umweltschutzbereich . Weitere Förderbereiche
sind Existenz- und Unternehmensgründung, Technologie, Bildung und
Soziales.
Durch Sparmaßnahmen der jetzigen Regierung soll es einige Verände-rungen
bei der DtA geben. So heißt es im Tagesspiegel : „Die zu 80% in Bundesbesitz
befindliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird einen Anteil
von 40,6% an der bisher dem Bund vollständig gehörenden Deutschen
Ausgleichsbank (DtA) übernehmen.“ Die Einnahmen aus die-ser Transaktion
sind bereits im diesjährigen Haushalt berücksichtigt und betragen
1 Milliarde DM.
3.3.3 Die EIB
Auf Europäischer Ebene gibt es die Europäische Investitionsbank
(EIB), ein Kreditinstitut der Europäischen Union. Ihre Zielsetzung
ist die Um-welt zu schützen und die Lebensqualität zu erhöhen.
Es werden langfri-stige Kredite gewährt, die diese Ziele fördern.
Darlehen für die Umwelt betragen ca. ein Drittel aller EIB-Geschäfte
innerhalb der Union, was einem Umfang von ca. 5,9 Milliarden ECU
im Jahr 1996 entsprach. Eine Grundvoraussetzung für die Vergabe von
Darlehen ist die Einhaltung des europäischen und einzelstaatlichen
Rechts .
3.3.4 Sonstige Geldinstitute
In den vergangenen Jahren hat das Umweltschutzengagement der deut-schen
Kreditinstitute zugenommen. Von über 167 Finanzdienstleistern aus
über 30 Staaten, die die UNEP-Erklärung zu „Umwelt und
Banken“ und „Umwelt und Versicherungswirtschaft“ bislang unterzeichnet
haben, führt Deutschland mit insgesamt 33 Unterzeichnern weltweit
an.
Auch Kreditinstitute, wie beispielsweise die Deutsche Bank, haben erkannt,
daß Umweltrisiken auch Umsatz- und Ertragsrisiken bedeuten und die
Kreditwürdigkeit der Unternehmen gefährden können. Ein durch
Umweltverschmutzung negativ in die Medien geratenes Unternehmen hat in
aller Regel Probleme, seine Produkte in gleichem Maß zu verkaufen,
wie es vor dem negativen Erscheinen in den Medien der Fall war. Dieses
bedeutet für Banken ein großes Risiko, wenn das mitfinanzierte
Unternehmen bei seinen Planungen umweltrelevante Sachverhalte unzu-reichend
berücksichtigt hat. So hat beispielsweise die Deutsche Bank
eine Homepage im Internet eingerichtet, auf der u.a. nach Subventionsmöglichkeiten
für den Umweltbereich recheriert und anschließend Kontakt
zu einem Berater aufgenommen werden kann. Die Rechere im Internet ist kostenlos,
will man jedoch weitere Informationen über das Programm erhalten,
muß eine Gebühr von 50,- DM bezahlt werden.
In den Vereinigten Staaten sind Kreditinstitute seit Mitte der achtziger
Jahre für die Umwelthavarien ihrer Kreditnehmer mitverantwortlich.
Die amerikanischen Gerichte geben den Geldgebern eine Mitverantwortung
für die Verwendung der Gelder. Daraus resultierte, daß die US-amerikanischen
Banken begannen, das Analyseverfahren der Kreditwürdigkeit ihrer Kunden
durch spezielle Prüfverfahren im Umweltschutz zu ergänzen.
Im Sinne der Globalisierung werden sich Banken sicherlich in naher Zukunft
solcher Mitverantwortung auch bewußt werden müssen.
3.3.5 Beratungs- und Service-Gesellschaft
Die Beratungs- und Service-Gesellschaft (B.&S.U.) ist ein Beratungs-
und Managementunternehmen u.a. für den Bereich Umwelt. Die Gesell-schaft
ist bundes- und europaweit tätig und betreut über 500 Projekte
mit einem Volumen von ca. 65 Millionen DM. Der Hauptsitz ist in Berlin.
Es werden öffentliche Auftraggeber ebenso wie private Unternehmen
bei der Durchführung von Projekten beraten. Durch eine enge Kooperation
mit Verwaltung Banken und Wirtschaftsunternehmen schließt die B.&S.U.
die Lücke zwischen politischen Leitlinien und projektbezogener Praxis,
zwischen staatlichen Stellen und Unternehmen.
3.3.6 Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Die Deutsche Stiftung Umwelt ist eine von mehreren Stiftungen in Deutschland,
die den Umweltschutz als vorrangiges Ziel erklärt hat. Sie fördert
Projekte aus den Bereichen Umwelttechnik, Umweltforschung und -vorsorge,
Umweltkommunikation sowie Umwelt und Kulturgüter.
Um von der Stiftung Fördergelder zu erhalten, müssen gewisse
Voraus-setzungen erfüllt sein. Hierzu gehört, daß das Vorhaben
sich von der gegenwärtigen Technik unterscheidet und später für
einen breit angelegten Markt zu marktwirtschaftlichen Konditionen produziert
werden kann und daß durch dieses Vorhaben die Umwelt entlastet wird.
In den vergangenen Jahren sind über 2.000 Projekte mit einer Fördersumme
von über 1 Milliarde DM gefördert wurden.
3.4.1 Fördermaßnahmen
durch den Bund
Das Kürzel ERP steht für eines der erfolgreichsten Wirtschaftsprogram-me
der Nachkriegszeit. Das „European Recovery Program“ zum Wiederaufbau Europas,
das der damalige US-Außenminister George C. Marshall im Sommer 1947
verkündete, ging als Marshall Plan in die Ge-schichte ein. Seit 1996
befindet sich das ERP-Sondervermögen in der Verantwortung der Bundesregierung.
Als Hauptleihinstitut stellt die DtA Banken und Sparkassen daraus Mittel
als sogenannte Refinanzierungs-mittel zur Verfügung.
Auch beim ERP-Programm möchte die jetzige Regierung Kürzungen
durchführen. Das Kreditvolumen soll von 13 Milliarden DM auf 11 Milliarden
DM pro Jahr verringert werden.
Das ehemals wichtigste Subventionsinstrument in Deutschland sind Son-derabschreibungen
nach Paragraph 7d Einkommensteuergesetz (EStG). Der Bund bietet gewerblichen
Unternehmen, freiberuflich Tätigen und Landwirten im Rahmen des Einkommensteuergesetzes
die Möglichkeit einer erhöhten Abschreibung für Wirtschaftsgüter,
die dem Umweltschutz dienen. Um die erhöhte Abschreibung in Anspruch
nehmen zu können, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt
sein. Wichtig ist insbesondere, daß sich der Betrieb im Inland befindet
und die Investition unmittelbar und zu mehr als 70 Prozent dem Umweltschutz
dient. Weitere Einzelheiten regelt der Paragraph 7d EStG.
Bereits im ersten Jahr kann eine Abschreibung von maximal 60 Prozent
erfolgen. Hieraus resultiert, daß der Gewinn des Unternehmens sinkt
und weniger Steuern zu bezahlen sind. In den Folgejahren ist die Abschrei-bung
dann aber entsprechend kleiner. Der Staat „schenkt" dem Unter-nehmen keine
Steuern, sondern es kommt nur zu einer Verlagerung. Die Inanspruchnahme
dieses Paragraphen sollte gut geprüft werden, da sie nicht immer von
Vorteil ist.
Die Vergünstigung nach Paragraph 7d muß bei den Bescheinigungsbehörden
des Landes beantragt werden. In der Regel sind dieses Gewerbe-ausichtsämter,
Wasserwirtschaftsämter oder die Regierungspräsidien. Zur Beantragung
sind die Antragsvordrucke auf Erteilung der Bescheinigung nach Paragraph
7 d Abs. 2 Nr. 2 EStG notwendig. Die Förderung nach Paragraph
7d Einkommensteuergesetz ist im Jahre 1991 ausgelau-fen und kann heute
nur noch in Ausnahmefällen (z.B. wenn die Anlage noch eine Restlaufzeit
hat oder bei Korrekturen früherer Abschlüsse) angewandt werden.
Die öffentliche Hand tritt als großer Nachfrager von Produkten
auf. Über die Sachinvestition von Bund, Ländern und Gemeinden
wird jährlich über ca. 170 Milliarden umweltrelevantes Beschaffungsvolumen
entschieden. Diese sehr große nachgefragte Menge hat eine bedeutende
Rolle bei den Herstellern. Die ersten Ansätze in die Beschaffung umwelt-freundlicher
Produkte wurde 1984 durch die Novellierung der Verdin-gungsordnung für
Leistungen gestellt. Danach sind die Beschaffungs-stellen verpflichtet,
Marktsichtungen anzustellen, um den behördlichen Bedarf umweltfreundlich
zu decken. In der Regel sind dieses Produkte mit dem „Blauen Engel" versehen
. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Broschüren, die über
die umweltfreundliche Beschaffung beraten. Unter anderem sind dieses Hefte
des Umweltbundesamtes und der Stiftung Warentest.
3.4.2 Fördermaßnahmen
durch die EU
In einer Publikation der Europäischen Union heißt
es dazu: „Verschiedene Arten von Finanzierungsinstrumenten sind entweder
eigens für die Umsetzung von direkt durch die Union finanzierten Projekten
geschaffen worden, oder die Anwendungsbereiche bestehender Finanzierungsin-strumente
wurden um die Umweltdimension erweitert, so zum Beispiel bei den Strukturfonds
der Gemeinschaft, deren Mittel im Rahmen der bilateralen Vereinbarungen
mit der Europäischen Kommission von den Mitgliedsstaaten verwaltet
werden.“
Strukturfonds sind beispielsweise der Europäische Sozialfonds
oder der Europäische Fonds für regionale Entwicklung. Seit 1994
gehören Um-weltbelange zu den anerkannten Zielen der verschiedenen
Fonds. Die Strukturfonds haben das Ziel, den Zusammenhalt innerhalb der
Union zu stärken und ärmere Regionen zu unterstützen. Für
den Zeitraum von 1994 bis 1999 waren die Fonds mit 140 Milliarden Ecu ausgestattet.
Aus Mitteln dieser Fonds hat man u.a. Bildungsmaßnahmen im Umwelt-schutz
und Projekte, die Umwelt und regionale Entwicklung miteinander verbinden,
unterstützt.
Die weiteren Finanzierungsinstrumente beziehen sich allgemein auf den
Bereich Umwelt, wie beispielsweise das LIFE-Programm oder sind Gemeinschaftsprogramme
für bestimmte Sektoren (Energie, Forschung und Entwicklung oder Umweltaktionen
in Drittländern) oder Regionen.
3.4.3 Fördermaßnahmen durch den Senat
Ein in Berlin bereits etabliertes Förderprogramm , was seit 1989
existiert und von der EU finanziell unterstützt wird, ist das Umweltförderprogramm
(UFP). Dazu heißt es auf der Homepage von B.&S.U.: „Das UFP unterstützt
die Belange des Umweltschutzes und orientiert sich zugleich an regionalökonomischen
Notwendigkeiten Berlins. Das Programm dient der Förderung des ökologischen
Umbaus der gewerblichen Wirtschaft. Hierdurch soll die Umwelt entlastet,
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt und damit auch
zur Sicherung von Arbeitsplätzen beigetragen werden.“
Das Förderprogramm wurde auf die Initiative der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie ins Leben gerufen.
Mit diesem Programm gelang es erstmalig, ein Umweltprogramm innerhalb der
Wirtschaftsförderung EFRE (Europäischer Fonds für Regionale
Entwicklung) der EU zu realisieren.
Die Fördersätze liegen innerhalb Berlins zwischen 43 und
50 Prozent, je nach Zielgebiet.
Ein weiteres Programm ist die Zukunftsinitiative Ökologisches
Wirtschaften (ZÖW), die den Standort Berlin für die Umwelttechnik
ausbau-en, unternehmerisches Handeln enger mit dem Umweltschutz verknüpfen,
den ökologischen Strukturwandel beschleunigen und die Lebens- und
Umweltqualität Berlins steigern soll.
Daneben gibt es noch das Förderprogramm „Gemeinschaftsinitiative
Kleine und Mittlere Unternehmen“. Im Rahmen dieses Programmes wird die
erstmalige Durchführung eines Öko-Audits für kleine und
mittlere Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes gefördert. Im vergangenen
Jahr hat die Investitionsbank Berlin sieben Unternehmen gefördert.
4.1. Beispiel für
die Umsetzung von Umweltmaßnahmen
Bespiele für eine umweltbewußte Unternehmensführung
gibt es sehr viele. Dieses zeigt schon die jährlich ansteigende Zahl
von veröffent-lichten Umweltberichten. Eines meiner Beispiele ist
die Berliner Traditionsfirma Herlitz PBS AG. Sie ist ein führender
Hersteller für Papier-, Büro- und Schreibwaren. Durch eine Vielzahl
von Umweltschutzmaßnahmen spart das Unternehmen über 2,8 Millionen
Mark ein.
In Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Berlin wurden
Energieanalysen in den Berliner und Brandenburger Standorten durchge-führt.
Daraufhin hat man eine Anlage zur Spannunksabsenkung bei Leuchtstofflampen
installiert, die die Netzspannung von 230 auf 185 Volt senkt. Der jährliche
Energiebedarf ist um ca. ein Viertel gesunken, die Energiekosten um 275.000
DM/Jahr. Zusätzlich mußten die Lampen weniger häufig gewechselt
werden, was eine weitere Einsparung von 100.000 DM/je Jahr bedeutet. Die
Investitionen betrugen ca. 400.000 DM. Dieses Beispiel ist sicherlich nicht
der Regelfall, aber es soll zeigen, daß sich durch eine bewußte
Focussierung auf Umweltprobleme, welches in diesem Beispiel mit Hilfe der
Technischen Universität geschehen ist, Investitionen für die
Umwelt bereits nach sehr kurzer Zeit rechnen.
Die Firma Märkisches Landbrot GmbH hat Mittel aus dem Zweiten
Umweltförderprogramm bekommen, um damit ein Blockkraftheitzwerk zu
bauen, Solarenergie zur Wärme- und Stromerzeugung zu nutzen und andere
umweltentlastende Maßnahmen durchzuführen. Durch die Umgestaltung
im Betrieb werden jährlich 1,2 MWh Primärenergie eingespart,
die Emissionen stark verringert und die Abwasserbelastung reduziert. Der
Förderzeitraum betrug fast 2 Jahre und lag im Zielgebiet 2. Die Förderung
betrug über 3 Millionen DM, 68 Prozent der Kosten wurden durch Förderprogramme
finanziert.
Fördergelder gehen aber nicht nur in das produzierende Gewerbe,
son-dern werden auch für Dienstleistungsunternehmen zur Verfügung
ge-stellt. So hat beispielsweise die Firma Pinguin Textilpflege Servicege-sellschaft
Fördergelder aus dem Dritten Umweltförderprogramm dafür
erhalten, daß die Technik auf umweltverträglichere Kohlenwasserstofflösemittel
zur Reinigung umgestellt wurde. Weiterhin wird nun die Abwärme genutzt;
das Wasser befindet sich in einer Kreislaufführung und kann so mehrmals
verwendet werden und es wurde eine Kooperation mit Textilpflegebetrieben
ohne Reinigungsmaschinen eingegangen. Durch dieses Maßnahmen wird
u.a. jährlich ca. 1 Tonne Perchlorethylen eingespart, die Primärenergie
verringert und ca. 200 Kubikmetern Trinkwasser eingespart. Auch die Kohlen-
und Schwefeldioxid-Emissionen wurden verringert.
4.2 Beispiel zur Beantragung von Fördermitteln
Förderziel:
Um kleinen und mittleren Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes bei
der vollständigen und erfolgreichen Durchführung eines
EG-Öko-Audits zu unterstützen, stehen Fördermittel des Landes
Berlin und der Europäischen Union zur Verfügung.
Voraussetzungen:
Sehr viele Förderprogramme kommen nur für bestimmte Gruppen
in Be-tracht. Häufig sind dieses kleine und mittlere Unternehmen.
Darunter versteht man Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 78,4 Millionen
DM, weniger als 250 Beschäftigen; weniger als 25 Prozent des Kapitals
oder der Stimmanteile sind in der Hand von Großunternehmen und der
Standort, an dem die Maßnahme durchgeführt werden soll, liegt
im Ziel-1 oder Ziel-2-Gebiet. Zum Ziel-1- Gebiet zählen
die östlichen Stadtbezirke Berlins und West-Staaken. Zum Ziel-2- Gebiet
gehören 80 Prozent des Westteils der Stadt. Ein Rechtsanspruch auf
die Förderung besteht nicht.
Antragstellung und Förderhöhe:
Die Antragstellung muß grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme
erfolgen. Die maximale Förderhöhe beträgt 50 Prozent der
als förderfähig anerkannten Kosten. Dieses Programm ist mit anderen
Förderungen kombinierbar, der Höchstsatz von 50 Prozent darf
jedoch nicht überschritten werden. Das Programm läuft bis zum
31. Dezember 1999.
Vor dem eigentlichen Antrag sollte eine Vorhabensskizze im Umfang von
nicht mehr als 5 Seiten bei der Investitionsbank Berlin eingereicht werden.
Dieses Papier sollte nach Angaben der Bank folgenden Inhalt haben :
Nach erfolgreicher Prüfung und positiver Einschätzung
werden dann die eigentlichen Unterlagen versandt. Bei der Antragstellung
wird das Un-ternehmen von zwei Firmen beraten. Die kaufmännische und
allgemeine Beratung übernimmt die Investitionsbank Berlin, die fachliche
Beratung erfolgt durch die B.&S.U. Beratungs- und Servicegesellschaft
Umwelt mbH. Diese Beratungsleistungen sind kostenlos. Anschließend
wird im Förderausschuß, in dem auch die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, Technologie und Umweltschutz vertreten ist, die Entscheidung
getroffen, ob das Vorhaben gefördert werden soll.
Eine Aufzählung sämtlicher Fördermaßnahmen kann
im Rahmen dieser Hausarbeit nicht vollständig und abschließend
sein. Fördermöglichkeiten können sich schnell verändern,
und es gibt in aller Regel keinen Rechtsan-spruch auf diese. Weiterhin
habe ich versucht, eine grobe regionale Unter-gliederung zu schaffen, indem
ich in Fördermöglichkeiten der EU, des Bundes und speziell auf
Berlin bezogen unterteilt habe. Dabei ist aber immer zu bedenken, daß
teilweise auch EU-Fördergelder in nationale oder städtebezogene
Maßnahmen einfließen können.
Jeder kann etwas für unsere Umwelt tun. Insbesondere könnte
meiner Ansicht nach der Staat durch sein Einkaufsverhalten noch mehr Akzente
setzen und bewußt umweltfreundlichere Produkte beziehen. Leider passiert
dieses häufig aus Kostenaspekten nicht. Ich habe in meiner Hausar-beit
ganz bewußt nur wenige Bespiele exemplarisch dargestellt, da mehr
im Rahmen einer Hausarbeit nicht zu bewältigen ist. Aber die notwendigen
Detailinformationen sind sehr gut über die angegebenen Adressen, wie
zum Beispiel die Datenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Technologie, im Internet nachzulesen.
Es ist wichtig, daß gerade für kleine und mittlere Unternehmen,
die nicht die Möglichkeit haben, teure und zeitintensive Rechererchen
zu führen, trotzdem die Möglichkeit gegeben wird, schnell und
ohne großen büro-kratischen Aufwand Subventionen zu bekommen.
Ein großer Schritt ist meiner Meinung nach durch die oben genannten
Datenbank geschehen.
Weiterhin habe ich versucht darzustellen, daß Umweltschutz nicht
nur für die Umwelt von Vorteil sein kann, sondern durchaus dem Unternehmen
ein positives Image verleihen kann. Mitarbeiter sind häufig stolz
und leichter zu motivieren, wenn sie in einem umweltfreundlichen Unternehmen
arbeiten. Auch Kunden werden zunehmend mehr Produkte bevorzugen, die den
Umweltanforderungen standhalten. So hat bei-spielsweise im Jahr 1995 die
Protestaktion von Greenpeace dazu beige-tragen, daß Shell einen Umsatzrückgang
zu verzeichnen hatte, nachdem lange Zeit an der Versenkung der Öl-Verladeplattform
„Brent Spar“ festgehalten wurde.
Dabei gibt es sowohl die Anforderungen, die gesetzlich gefordert werden
als, auch freiwillige Maßnahmen, die das Unternehmen besonders hervorheben.
Weiterhin wäre es wünschenswert, wenn die von vielen Entscheidungsträgern
in der Wirtschaft beklagte sehr große Bürokratie bei der Beantragung
von Fördergeldern abnehmen würde, da dieses ein großes
Investitionshemmnis darstellt. Die durch die Fördermittel erwünschten
Verände-rungen können nur dann eintreten, wenn die Beantragung
möglichst einfach und schnell erfolgt.
Da Fördergelder in aller Regel auch Steuergelder sind, sollte
besser über die Verwendung von diesen Geldern berichtet werden. Die
Berichterstattung kann mit dazu beitragen, daß ein geringer Mißbrauch
mit Fördergeldern betrieben wird und häufiger Umweltvorhaben
durchgeführt werden.
Baum, Heinz-Georg; Coenenberg, Adolf G.; Günther, Edeltraut, (Herausgeber), Betriebliche Umweltökonomie in Fällen, Band I: Anwendung betriebswirtschaftlicher Instrumente, , R.Oldenbourg Verlag München, Wien, 1999
Beck, Michael (Herausgeber), Umweltrecht für Nichtjuristen, Vogel Buchverlag, Würzburg, 1994
Beck, Ralf, Umweltaufgabe und Investitionsplanung, Betriebswirt-schaftliche Wirkungsbeurteilung einer Umweltgesamtabgabe, Duisbur-ger Betriebswirtschaftliche Schriften Band 19, Erich Schmidt Verlag, 1999
Breidenbach, Raphael Umweltschutz in der betrieblichen Praxis, Er-folgsfaktoren zukunftsorientierten Umweltmanagements, Ökologie - Gesellschaft - Ökonomie, Gabler Verlag, Wiesbaden, 1999
Gege, Maximilian (Herausgeber), Kosten senken durch Umweltmana-gement 1000 Erfolgsbeispiele aus 100 Unternehmen, Verlag Franz Vahlen München, 1997
Hopfmann, Jürgen; Winter, Georg, Zukunftsstandort Deutschland, Das Programm der umweltbewußten Unternehmer, Droemer Knaur, Mün-chen, 1997
Kloepfer, Michal unter der Mitarbeit von Meßerschmidt, Klaus, Um-weltrecht, Beck, München, 1989
Meadows, Dennis; Meadows, Donnella; Zahn, Erich; Milling, Peter, Die Grenzen des Wachstums, Bericht des Club of Rome zur Lage der Menschheit, Deutsche Verlags-Anstalt Stuttgart, 1972
Weizsäcker von, Ernst Ulrich; Lovins, Amory B., Lovins, L. Hunter, München Faktor Vier, doppelter Wohlstand - halbierter Naturverbrauch, Droemersche Verlagsanstalt Th. Knaur Nachf., München, 1997
Wicke, Lutz unter Mitarbeit von Lieselotte Blenk, Umweltökonomie, Eine praxisorientierte Einführung, 4.überarbeitete, erweiterte und aktua-lisierte Auflage, Verlag Franz Vahlen München, 1993
Winter, Georg (Herausgeber), Das umweltbewußte Unternehmen, Die
Zukunft beginnt heute, , 6., völlig überarbeitete und erweiterte
Auflage, Verlag Franz Vahlen München, 1998
Weitere Informationsquellen:
B.&S.U., Umweltschutz und New Public Management, Informations-broschüre
der B.&S.U. zu beziehen über:
B.&.S.U. - Berlin, Alt-Moabit 105, 10559 Berlin
Der Tagesspiegel, Ausgabe Nr. 16 732 vom 25. Juni 1999
Der Tagesspiegel, Ausgabe Nr. 16 738 vom 01. Juli 1999
Deutsche Ausgleichsbank, DtA-Förderreport 1998, zu beziehen über: Deutsche Ausgleichsbank, 53170 Bonn
Deutsche Ausgleichsbank, DtA-Produktreport, Daten und Fakten zu den
einzelnen Produkten der DtA im Jahr 1998, zu beziehen über:
Deutsche Ausgleichsbank, 53170 Bonn
Europäische Kommission, Umwelt und Wirtschaftsentwicklung in Eu-ropa
miteinander verbinden, Informationsbroschüre von der Europäi-schen
Kommission, zu beziehen über:
Generaldirektion X, Task Force „Vorrangige Informationsaktionen“ Bü-ro
6/47, Rue de la Loi 57, 1040 Brüssel, Belgien
Europäische Union, Die Europäische Union und die Umwelt, Europa in Bewegung, Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaft, Luxemburg 1997
Informationsschrift der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Informationsmappe über Diensleistungsgesellschaften und Einzelbetriebe, zu beziehen über:
Investitionsbank Berlin, Förderfibel 98, 8. Auflage, Ein Ratgeber für Existenzgründer, Selbständige und Unternehmer, zu beziehen über: Investitionsbank Berlin, Bundesallee 210, 10719 Berlin
Investitionsbank Berlin, Förderprogramme Umweltschutz, Eine Über-sicht
über die Hilfen für kleine und mittlere Unternehmen in Berlin,
Stand: 02/1998, zu beziehen über:
Investitionsbank Berlin, Abteilung IX, Wirtschaftsförderung, 10702
Berlin
Investitionsbank Berlin, Wir fördern Zukunft - Tätigkeitsbericht 1998, herausgegeben von der Investitionsbank Berlin, zu beziehen über: Investitionsbank Berlin, Bundesallee 210, 10719 Berlin
Umweltbundesamt, Bessere Umwelt, Umdenken - Handeln - Überleben-
Heft 3/1997, 7. Jahrgang, Sonderauflage für das Umweltbundesamt, zu
beziehen über:
Bessere Umwelt Verlagsgesellschaft mbH, Sedanstraße 14, 81667
München
Umweltbundesamt, Jahresbericht 1997 vom Umweltbundesamt, zu be-ziehen über: Umweltbundesamt, Postfach 33 00 22, 14191 Berlin
Wirtschaftsdienst, Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, Institut
für Wirt-schaftsforschung, Ausgabe III/1997
Internet
BMWI: http://www.bmwi.de/foerderung v. 20.06.1999
Deutsche Ausgleichsbank: http://www.dta.de/companyline/index.html
v. 08.05.1999
Deutsche Bank: http://www.eco-select.de v.20.06.1999
InvestitionsBank Berlin: http://www.investitionsbank.de/rahmen/frde.htm
v. 06.04.1999
Tengelmann: http://www.tengelmann.de/deutsch/umweltschutz/
meilensteine.htm v. 16.5.99
Umweltakademie Fresenius: http://www.uaf.de/isarch02.html#ivu
v. 20.3.1998
Umweltstiftung: http://www.umweltstiftung.de/index.htm
v. 20.06.1999