Johannes Moes
Abstract: Der Vortrag auf der GEW Sommerschule auf
Sylt im August 2003 bietet eine Diskussionsgrundlage für die aktuellen
Reformansätze im Bereich der Promotion in Deutschland. Neben Beispielen der
veränderten Hochschulgesetze werden Projekte einer "strukturierten
Promotionsphase" vorgestellt. So kann der scheinbare Konsens in der
deutschen Hochschulpolitik problematisiert werden, der offene praktische und
politische Fragen der Umsetzung einer strukturierten Promotion rhetorisch
umschifft. Dies betrifft nicht nur die soziale Absicherung der Promovierenden,
sondern auch die Verbesserung der Betreuungssituation und die konkrete
Ausgestaltung von Graduiertenzentren und Promotionskollegs.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Anwesende, die sich so
nicht angesprochen fühlen,
ich habe bei den Vorbereitungen lange nach einem Bilderwitz zur
Promotion in Deutschland Ausschau gehalten und keinen gefunden. Für die USA
gibt es eine eigene Internetadresse mit phdcomics.com, und ich nehme dies
gleich als ersten Hinweis auf die Tatsache, dass Promovieren in Deutschland
immer noch zu wenig Aufmerksamkeit genießt, auch wenn ich mich in Bezug auf
entsprechende Bilderwitze gerne von ihnen korrigieren lasse.
Dies soll kein Beitrag
zu einer "Amerikanisierung" der Promotion sein. Es gilt aber, bei
einer Diskussion über Reformnotwendigkeiten aus Sicht der
Wissenschaftsgewerkschaft, sich über den Stand der bundesdeutschen Diskussion
klarzuwerden und darüber, welche Initiativen und Projekte es in diesem Bereich
gegenwärtig gibt. Dies allein zu leisten wäre eine Überforderung für meinen
Beitrag, aber vielleicht kann ich einen Einstieg in die Diskussion liefern.
Zunächst zwei Grafiken über Promotionen und Promovierende in
Deutschland, um von einer gemeinsamen Basis aus zu starten. Danach geht der
Überblick zu den Positionen von Wissenschaftsrat und Hochschulrektorenkonferenz
und zu den die Promotion betreffenden Regelungen im Hochschulrahmen- und den
Landeshochschulgesetzen, bevor ich an Beispielen erklären will, wie offen trotz
aller rhetorischen Einigkeit die Entwicklung noch ist. Was den einen vielleicht
zu kurz ist, so dass sie wichtige Aspekte unterschlagen finden, ist den
anderen, denen die Diskussion altvertraut ist, hoffentlich nicht zu lang. (→)
Worüber reden wir eigentlich? In Deutschland werden jährlich etwa
25.000 Doktortitel vergeben. Im Jahr 2001 waren es 24.796 erfolgreich abgelegte
Doktorprüfungen - dreißig Prozent mehr als noch zehn Jahre zuvor[1].
Zum Vergleich: in den USA waren es im selben Jahr knapp über 40.000, in
Schweden 2.400. Die Grafik zeigt die Entwicklung seit 1970: zwischen 1991 und
2001 hat die Zahl der Promotionen um 30% zugenommen. der Anteil der Frauen hat
sich von 28% auf 35% im Jahr 2001 nicht wesentlich gesteigert, in den USA und
Schweden liegt er jeweils bei über 40 %. Der Anteil der Ausländerinnen und
Ausländer liegt hierzulande mit 8 % auf derselben Höhe wie 1975, in den USA
sind es über 30% und in Schweden ungefähr 13%[2].
Die Unterschiede zwischen den Fächergruppen sind dabei extrem, oft
extremer als die Unterschiede zwischen den Ländern, wie Antonia Kupfer und ich
bei unserem europäischen Ländervergleich gemerkt haben. In Deutschland werden
oft die medizinischen Promotionen aus der Statistik herausgerechnet, weil diese
von immerhin 80% der Studierenden parallel zum ersten Studienabschluss erworben
werden und daher mit den anderen Promotionen nur bedingt vergleichbar sind.
Aber auch in manchen anderen Fächern gehört die Promotion einfach dazu
(fast 70 % der Diplomandinnen und Diplomanden in der Chemie promovieren auch),
während die sogenannte Promotionsintensität in den Geistes- und
Sozialwissenschaften durchschnittlich eher bei 10 % liegt. Diese Unterschiede
gilt es im Kopf zu behalten, wenn wir über "Promovierende in
Deutschland" reden, deren Situationen durchaus verschieden sind, nicht nur
was die Promotionsbedingungen in ihrem Fach, sondern auch was ihre Stellung als
Promovierende in bzw. außerhalb der Universität angeht. (→)
|
Wiss.Mitarb. |
Projektmitarb. |
Stip. |
Extern |
||||
Zahl |
22.000 befr. Stellen |
23.000 Drittmittel |
4000 Gradkoll |
??? |
||||
Einkommen |
50-100 % BAT IIa |
614 € NaFöG |
verschieden |
|
||||
Betreuung |
verschieden |
verschieden |
verschieden |
verschieden |
||||
Integration |
in Uni |
in Forschung |
wenig |
schlecht |
||||
promfern Tät. |
Lehre / Verw. |
Projektarbeit |
wenig, freiw. |
Lebensunterh. |
||||
Soz. Sich. |
BAT |
BAT |
Stud. / freiw. KV, keine AV/RV |
extern |
||||
Pol. Org. |
Betr.rat / Gew. (als Beschäftigte, nicht als Prom.) |
π |
Thesis ? |
|
||||
Ich habe in der Tabelle versucht, zwischen verschiedenen Situationen zu
unterscheiden, in denen die Promovierenden (außerhalb der Medizin) stecken
können[3]:
sei es als befristet Beschäftigte an der Uni, als MitarbeiterInnen in Forschungsprojekten,
als Stipendiatinnen und Stipendiaten oder als "extern" Promovierende.
Die Zahlen sollen einen Einblick in die Dimensionen geben: da nur die Zahl der
abgelegten Doktorprüfungen als "harter Fakt" zur Verfügung steht,
sind wir auf Spekulationen angewiesen, was die tatsächliche Zahl der Promovierenden
in Deutschland angeht. Wer einfach die Zahl der Abschlüsse mit einer
Durchschnittsdauer von 5 Jahren multipliziert, kommt auch ohne Medizin auf über
80.000 Promovierende. Wir können aber auch addieren: die Zahl der befristet
beschäftigten wissenschaftlichen MitarbeiterInnen an den Hochschulen, die
wissenschaftlichen MitarbeiterInnen in den außeruniversitären
Forschungseinrichtungen, die StipendiatInnen usw. In jedem Posten gibt es eine
Dunkelziffer, und wie viele "externe" Promovierende es gibt, die
entweder durch Kellnern oder unterstützt durch die Familie ihre Promotion
finanzieren, oder sie neben einer angemessen bezahlten akademischen, aber nicht
wissenschaftlichen Erwerbsarbeit anfertigen, wissen wir schon gar nicht. Aber
dem Wissenschaftsrat ist zuzustimmen, wenn er seinen Überlegungen eine
Gesamtzahl im "hohen fünfstelligen Bereich"[4]
zugrundelegt.
Diese vielen Promovierenden sind aber keine "Klasse an sich"
oder gar "für sich", sondern sehr verschieden in ihrer Lage. Die
MitarbeiterInnen an der Hochschule sind in der Regel in die scientific
community und den Alltag des Berufes "Wissenschaft" besser integriert
als StipendiatInnen, so weit diese nicht über gut geölte Graduiertenkollegs
Einstieg in ihre "Szene" haben. Wissenschaftliche MitarbeiterInnen,
die in der Lehre oder Forschung beschäftigt sind, kommen aber vor Überlastung
durch "promotionsferne" Tätigkeiten oft nicht zum Schreiben ihrer
Dissertation, und beenden sie schließlich auf dem sogenannten
"Abschlussstipendium" der Bundesanstalt für Arbeit, faktisch wohl die
größte Fördereinrichtung der Bundesrepublik. Von sozialen Sicherungen dieser
Art können StipendienempfängerInnen ihrerseits nur träumen, für sie ist es ein
individualisiertes Abenteuer, welchen Tarif ihnen ihre Krankenversicherung
anbietet, aber Rente oder Arbeitslosigkeit lassen sich für alle nicht
absichern. Politisch vertreten sind Wissenschaftliche MitarbeiterInnen als
Beschäftigte, sei es über Betriebsrat, Gewerkschaft oder universitäre Gremien,
aber diese vertreten sie nicht als Promovierende, sondern als ArbeitnehmerInnen
oder als "Mittelbau". Promovierenden-Vereinigungen wie die
"Promovierenden-Initiative" oder THESIS sind kleine Organisationen
ohne große Ressourcen.
Was für alle Promovierenden gleich welchen Status ein Glücksspiel
bleibt, ist das Ausmaß und die Qualität ihrer Betreuung. Zumindest anekdotisch
weiß ich von guter und schlechter Betreuung in allen Situationen, denn bislang
fehlen in Deutschland jegliche Anreize zur guten Betreuung, und es gibt keine
strukturelle Grundlage für Mindeststandards in dieser Richtung. In der
Problemanalyse sind sich die hochschulpolitischen Akteure im Übrigen weitgehend
einig, und tatsächlich sind sie dies auch in Bezug auf die grundsätzliche
Richtung der anstehenden Reformen. Dass diese rhetorische Einigkeit einige
offene politische und praktische Fragen überspielt, darauf will ich am Ende
kommen, zunächst aber beginnen mit der Einigkeit über die "Strukturierte
Promotion", die sich in den 1990er Jahren unter den hochschulpolitischen
Akteuren herauskristallisiert hat.
In den 1990er Jahren hat sich die Vorstellung über die Promotionsphase
grundlegend gewandelt, sicherlich auch im Zusammenhang mit der quantitativen
Ausweitung der Promotionszahlen. Das "kontinentaleuropäische" Modell,
in "Einsamkeit und Freiheit" seine Dissertation anzufertigen um dann
von der Gemeinschaft der Wissenschaftler promoviert zu werden erscheint nicht
mehr zeitgemäß. Stattdessen orientiert sich die Diskussion, wie wir es ja auch
aus anderen europäischen Ländern wissen, mehr und mehr am angloamerikanischen
Modell des strukturierten Promotionsstudiums.
Die Graduiertenkollegs der Deutschen Forschungsgemeinschaft bilden seit
ihrer Einführung vor über zehn Jahren den Ausgangspunkt für Überlegungen, wie
die Vereinzelung der PromovendInnen überwunden und die Betreuungssituation
verbessert werden kann. Neben der inhaltlichen Zusammenarbeit an einem mehr
oder weniger verbindenden Thema ist es vor allem der soziale Zusammenhalt unter
den PromovendInnen, der für sie die Situation verbessert. Nicht unerheblich ist
auch die soziale Kontrolle, die unter den BetreuerInnen entsteht, wenn sie in
einer sozialen Situation der Zusammenarbeit und des direkten Vergleichs stehen.
In seinen Empfehlungen seit 1995 befürwortet der Wissenschaftsrat das Modell
Graduiertenkollegs und fordert zunächst, die DFG Förderung stark auszuweiten.
Die Hochschulrektorenkonferenz fordert schon 1996 einen eigenen Status für
DoktorandInnen, wie er in der Novelle des Hochschulrahmengesetzes dann
eingeführt wurde, und eine stärkere Internationalisierung der Ausbildung des
wissenschaftlichen Nachwuchses. Außerdem fordert auch sie Graduiertenkollegs
und Zentren für Doktorandenstudien. Beide Akteure, Wissenschaftsrat und
Hochschulrektorenkonferenz, haben ihre Voten letztes bzw. dieses Jahr erneuert,
nunmehr ist von Promotionskollegs die Rede, weil es nicht um eine reine
Verallgemeinerung der DFG Graduiertenkollegs gehen kann, sondern um eine bunte
Vielfalt, die möglicherweise den Kern künftiger Promotionsstudiengänge bilden.
Promotionskollegs sollen institutionell in größeren Einheiten, den
Graduiertenzentren oder Graduiertenschulen, zusammengefasst werden.
Was die Umsetzung dieser Empfehlungen angeht, hat die Bundesregierung
es in der fünften Novelle des Hochschulrahmengesetzes unternommen, einen
allgemeinen Rahmen für diese Veränderungen abzustecken.
Das Schlachtgebrüll um die Juniorprofessur und das neue Dienstrecht hat
dabei meistens übertönt, dass es ja in der fünften Novelle auch um die Reform
der Promotionsphase ging. Deswegen ans Publikum gleich die Preisfragen:
(1)
Wie
heißen die zwei Paragraphen der 5.HRG Novelle, in denen DoktorandInnen
vorkommen?[5]
Und (2) Welche Änderungen wurden eingeführt (vier Stichworte)?
MitarbeiterInnen des BMBF sind verständlicherweise vom Wettbewerb
ausgeschlossen, alle anderen bitte ich jetzt um Zahlen und Stichworte.
Die Lösung: neu eingefügt wurde der § 21 "Doktorandinnen und
Doktoranden". Er lautet:
(1) Personen, die eine Doktorarbeit anfertigen, werden nach Maßgabe des Landesrechts als Doktorandinnen und Doktoranden der Hochschule eingeschrieben, an der sie promovieren wollen.
(2) Die Hochschulen wirken auf die wissenschaftliche Betreuung ihrer Doktorandinnen und Doktoranden hin.
(3) Die Hochschulen sollen für ihre Doktorandinnen und Doktoranden forschungsorientierte Studien anbieten und ihnen den Erwerb von akademischen Schlüsselqualifikationen ermöglichen.
Die Stichworte hier sind Einschreibung, mit der der einheitliche Status
geschaffen werden soll, forschungsorientierte Studien und die Vermittlung von
Schlüsselqualifikationen. (→)
Der zweite Paragraph des HRG, in dem Doktorandinnen und Doktoranden
erwähnt werden ist (neben dem §36 zur Mitgliedschaft als dritter Erwähnung) der
§ 37 zu "Allgemeinen Grundsätzen der Mitwirkung". Absatz 1
Satz 4 lautet verkürzt:
[...] Das Landesrecht regelt die mitgliedschaftsrechtliche Stellung der Doktorandinnen und Doktoranden [...], die aufgrund ihrer dienstrechtlichen Stellung nicht zur Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer oder der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zählen. [...]
Das vierte Stichwort ist also die "mitgliedschaftsrechtliche
Stellung" der DoktorandInnen. (→)
Schon die ersten drei Stichworte sind so vage formuliert, dass die
Länder Anlass genug hätten, in ihren Landeshochschulgesetzen diese Aufgaben zu
präzisieren, das vierte steht wie gehört explizit auf ihrem Aufgabenzettel. Da
interessiert doch, eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten der 5. HRG-Novelle, wie
weit sind die Bundesländer heute mit der Umsetzung dieser Aufgaben?
Schaffen sie einen einheitlichen Status per Immatrikulation? Definieren
sie näher, was forschungsorientierte Studien sein können und welchen Umfang sie
haben sollen? Welche Schlüsselqualifikationen sollen die Hochschulen
vermitteln? Und werden die Promovierenden dem Mittelbau oder den Studierenden
zugeordnet?
Neben ihrer gesetzgeberischen Aufgabe haben die Länder außerdem noch
andere Möglichkeiten, Reformen im Bereich der Promotion in Gang zu setzen: sie
können ihre Hochschulen zur Messung der Leistungen im Promotionsbereich bringen
und Vereinbarungen über die in Zukunft zu erreichenden Ziele schließen, oder
eigene Modellprojekte einrichten.
Ich habe für die GEW begonnen, den Stand in den Ländern zu
recherchieren, bin aber wegen der Sommerpause, die auch so einige der
Ministerien erfasst hat, noch zu keinem vollständigen Ergebnis gekommen.
Trotzdem gebe ich einige Eindrücke und Beispiele wieder.
Das neue Hochschulgesetz von Niedersachsen ist seit Mitte 2002 in
Kraft, das Hochschulgesetz von Rheinland-Pfalz wird nächste Woche, am 1.9.2003,
in Kraft treten. Anpassungen an das neue HRG haben außerdem Bremen, Hamburg,
Mecklenburg-Vorpommern vorgenommen. Ebenso Berlin, allerdings wurden hier zwar
die Juniorprofessur eingeführt, aber Regelungen zur Einschreibung,
forschungsorientierten Studien, Schlüsselqualifikationen und der
mitgliedschaftsrechtlichen Zuordnung fehlen bisher. Brandenburg will
seinerseits die Umsetzung mit Berlin harmonisieren.
Dazu gibt es einige konservativ regierte Länder, die gegen die
Rechtmäßigkeit der 5. HRG-Novelle beim Bundesverfassungsgericht geklagt haben.
Dies sind in erster Linie Bayern, Sachsen und Thüringen: sie klagen gegen die
5. HRG-Novelle und passen vorher ihre LHGs nicht an.
Das für Ende 2003 erwartete Urteil der Verfassungsgerichtes wartet auch
z.B. NRW ab, Baden-Württemberg vollzieht die Anpassung im Laufe des Jahres
2004, rechtzeitig genug innerhalb der Frist, denn bis 2005 müssen die Ländergesetze
dem HRG angepasst werden.
Betrachte wir also die ersten beiden Beispiele näher, was die Umsetzung
der HRG Novelle betrifft.
Niedersachsen hat als erstes Bundesland die Juniorprofessur eingeführt,
und auch im Bereich der Promotion sind Anpassungen vorgenommen worden.
Insgesamt sollen die Hochschulen aber viel Gestaltungsspielraum haben, deswegen
wird nicht viel reguliert. Die Hochschulen sollen laut §9(2) "zur
Ausbildung und Betreuung von Doktorandinnen und Doktoranden Promotionsstudiengänge
anbieten". Mitgliedschaftsrechtlich sind alle Doktorandinnen und
Doktoranden Mitglieder der Universität und gremienrechtlich ausnahmslos dem
Mittelbau zugeordnet. Außerdem sind im Rahmen von Studienkonten und
Verwaltungsgebühren Promotionsstudiengänge gesetzlich von Gebühren ausgenommen.
Unklar erscheint mir, inwieweit der Status der Doktorandinnen und Doktoranden
mit einer Immatrikulation verbunden ist. Im Gesetz lautet der Text:
§
9 Promotion; Doktorandinnen und Doktoranden
(2)
[...] 2Die Hochschulen sollen zur Ausbildung und Betreuung von
Doktorandinnen und Doktoranden Promotionsstudiengänge anbieten.
§
16 Mitgliedschaft und Mitwirkung
(1)
Mitglieder der Hochschule sind die an der Hochschule nicht nur vorübergehend
oder gastweise hauptberuflich Tätigen, die eingeschriebenen Studierenden sowie
die Doktorandinnen und Doktoranden.
(2)[...]
3Je eine Mitgliedergruppe bilden für ihre Vertretung in den nach
Gruppen zusammengesetzten Organen und Gremien: [...]
2.
die wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die
Lehrkräfte für besondere Aufgaben sowie die Doktorandinnen und Doktoranden
(Mitarbeitergruppe), [...]
Das Hochschulgesetz von Rheinland-Pfalz tritt zum 1.9.2003 in Kraft, es
führt das Universitäts- und das Fachhochschulgesetz zusammen und setzt die
vierte, fünfte und sechste HRG-Novelle um. Für den Bereich der Promotion gilt:
die Universitäten sollen laut §34 für ihre DoktorandInnen forschungsorientierte
Studien und die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen anbieten; von
regelrechten Studiengängen ist aber nicht die Rede. DoktorandInnen werden an
ihrer Hochschule eingeschrieben, allerdings nicht, wenn sie außerdem als
wissenschaftliche MitarbeiterInnen Mitglied der Universität sind oder wenn sie
wegen einer außeruniversitären Berufstätigkeit auf die Einschreibung
verzichten. In der Kategorie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter wird für DoktorandInnen ein privatrechtliches Dienstverhältnis
ermöglicht, das befristet auf sechs Jahre den Beschäftigten ermöglichen soll,
den überwiegenden Teil der Arbeitszeit auf die Promotion zu verwenden.
Von ihrer mitgliedschaftsrechtlichen Stellung werden die Promovierenden
aufgespalten: eingeschriebene DoktorandInnen und diejenigen, die in einem
Beschäftigungsverhältnis überwiegend mit der Anfertigung ihrer Promotion
beschäftigt sind werden der Statusgruppe der Studierenden, die anderen
wissenschaftlichen MitarbeiterInnen dem Mittelbau zugerechnet.
Im Original lautet der Gesetzestext:
§ 34 Doktorandinnen und Doktoranden
(1) Personen, die eine Doktorarbeit anfertigen, werden als Doktorandinnen und Doktoranden der Universität eingeschrieben, wenn sie nicht bereits aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Mitglied der Universität sind oder wegen einer Berufstätigkeit außerhalb der Universität auf die Einschreibung verzichten. Eingeschriebene Doktorandinnen und Doktoranden haben auch die Rechte und Pflichten Studierender.
(3) Die Universitäten sollen für ihre Doktorandinnen und Doktoranden forschungsorientierte Studien anbieten und ihnen den Erwerb von akademischen Schlüsselqualifikationen ermöglichen.
§ 37 Allgemeine Grundsätze der Mitwirkung
(2) Für die Vertretung in den Gremien bilden [...]
2. die Studierenden, die gemäß § 34 Abs. 1 eingeschriebenen Doktorandinnen und Doktoranden ohne Beschäftigungsverhältnis an der Hochschule sowie diejenigen Doktorandinnen und Doktoranden, denen die überwiegende Arbeitszeit zur Promotion zur Verfügung steht [...]
eine Gruppe.
§ 56
(5): Wissenschaftliche MitarbeiterInnen auf max. 6 Jahre befristet im privatrechtlichen Dienstverhältnis, wenn ihnen ein Drittel (bzw. der überwiegende Teil) der Arbeitzeit für die (Vorbereitung der) Promotion zur Verfügung steht.
Graduiertenkollegs der DFG gibt es seit 1990. Sie haben heute einen
nicht unerheblichen Umfang und fördern mehr StipendiatInnen als die
Gemeinschaft der Begabtenförderwerke. Durch die erwähnte soziale Bindung
innerhalb eines Kollegs und das Seminarprogramm sowie durch die relativ gute
materielle Ausstattung haben die Graduiertenkollegs eine Art Vorbildfunktion
für die Reform der Promotionsphase gehabt. Dennoch wurde auch die Förderung der
Graduiertenkollegs durch die DFG seit längerem diskutiert.
Einen Hinweis, in welche Richtung sich die Struktur der Promotionsphase
ändert, liefert auch die Neufassung der Förderbedingungen für
Graduiertenkollegs durch die DFG[6],
die vor einigen Monaten in Kraft trat. In der Folge werden künftige
Graduiertenkollegs kleiner: sie sollen weniger ProfessorInnen und
PromovendInnen sowie Postdocs umfassen. Damit werden sie nicht nur leichter zu
organisieren, sondern erlauben auch eine genauere Themenorientierung. Weil es
sich - das betrifft in erster Linie die Natur- und Ingenieurwissenschaften -
wegen der Konkurrenz mit Angeboten aus der "freien" Wirtschaft
teilweise als schwierig erwiesen hat, geeignete Promovierende für bestimmte
Kollegs zu rekrutieren, ist nunmehr eine flexiblere Handhabung der
Stipendiengelder erlaubt: die Stipendien können in bestimmten Fächern erhöht
oder sogar als Stellen ausgeschrieben werden. Weil sich eine Handhabung von
drei mal drei Jahren als unpraktisch erwiesen hat, werden Graduiertenkollegs
künftig für maximal zweimal 4,5 Jahre bewilligt - was nichts an der
Stipendienvergabe auf drei Jahre ändert. Die finanzielle Förderung wird
außerdem umfassender und schließt Unterstützung für Publikationen sowie
Lehraufträge ein, die beteiligten ProfessorInnen Freisemester an ihrer
Hochschule ermöglichen, weil das Engagement für ein Graduiertenkolleg
gewöhnlich nicht im Lehrdeputat abgegolten wird.
Während die Gesetzgebungsprozesse der Länder teilweise verzögert
verlaufen, möchte ich noch drei Beispiele erwähnen, in denen die
Landesregierungen Projekte zur strukturierten Promotion aufgelegt haben, sowie
die "research schools" der Max Planck Gesellschaft.
Nordrhein-Westfalen hat bislang sechs so genannte graduate schools
als ständige Einrichtungen gegründet, in denen jährlich etwa 20 Doktorandinnen
und Doktoranden aufgenommen werden, bei einer Promotionsdauer von drei Jahren,
die strikt erreicht werden soll, macht dies also 60 DoktorandInnen pro graduate
school. Die bestehenden graduate schools sind alle in den Natur- und Ingenieurwissenschaften angesiedelt,
was bei der nächsten Ausschreibungsrunde durch sozial- und
geisteswissenschaftliche Einrichtungen ergänzt werden soll, nur ist aufgrund
mangelnder Finanzierung momentan nicht klar, wann dies sein kann. Die
Stipendien können bis zu einer Höhe von 1790 € ausbezahlt werden, um in diesen
Fächern konkurrenzfähig zu sein.
Ähnlich ausgerichtet, wenn anscheinend auch kleiner, sind die graduate
schools in Niedersachsen, von denen es bislang 10 mit insgesamt 108
Stipendien gibt, neun von zehn finden sich wieder in den Natur- und
Ingenieurwissenschaften. Und Bayerns Minister Zehetmair hat die Ausschreibung
von gleichfalls zehn "Internationalen Doktorandenkollegs” im Rahmen des
"Exzellenznetzwerks Bayern" angekündigt. Die DoktorandInnen dort
sollen mit Stellen ausgestattet werden, um die nötigen Exzellenzen anzuziehen.
Ähnlich den Projekten der Länder sind auch die 28 International Max
Planck Research Schools. Sie sind keine ständigen Einrichtungen, werden aber
immerhin für maximal 12 Jahre eingerichtet. Sie werden in Zusammenarbeit von
einzelnen Max Planck Instituten mit kooperierenden Universitäten durchgeführt.
Bei allen Projekten wird viel Wert auf den Internationalisierungsaspekt
gelegt: in NRW sind bisher über 30% der DoktorandInnen ohne deutschen Pass, in
Niedersachsen und den "research schools" sollen es 50% sein, nur in
Bayern "begnügt" man sich in der Planung mit 20%.
Zuletzt erscheint mir ein weiteres Programm zur Förderung
strukturierter Promotion erwähnenswert, nämlich das aus Mitteln des BMBF
finanzierte Programm "Promovieren an Hochschulen in Deutschland", das
gemeinsam von DAAD und DFG durchgeführt wird. In mehreren Ausschreibungsrunden
wurden insgesamt 42 “Internationale Promotionsprogramme” (IPP) gefördert, die
neben einer Strukturierung der Promotion besonders auf eine
Internationalisierung Wert legen. Mit unterschiedlichen Konzepten und Ansätzen
geht es um die Entwicklung eines gemeinsamen Begleitcurriculums für die
PromovendInnen und eine gemeinsame Betreuung. Verschiedentlich gibt es
fremdsprachliche, meist englischsprachige Veranstaltungen, darüber hinaus kann
die Dissertation auf Englisch geschrieben und die Disputation in Englisch
abgehalten werden.
Im Unterschied zu den Graduiertenkollegs und den Programmen der Länder
umfasst die Förderung keine Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts der
Promovierenden, weder Stellen noch Stipendien werden hier bereitgestellt, sie
müssen ggf. über die üblichen Institutionen beantragt werden. Zu einer
eingehenderen Darstellung auch nur ausgewählter Projekte des PHD-Programms
fehlt hier die Zeit, bei Interesse können diese auf der entsprechenden Website[7]
abgerufen werden.
Zum Abschluss möchte ich lediglich zwei Aspekte thematisieren, wo die
scheinbare Einigkeit unter den hochschulpolitischen Akteuren über die Menge der
ungelösten Fragen hinwegtäuscht, die teilweise von großer politischer Tragweite
sind. Was eine graduate school oder ein Graduiertenzentrum oder
Graduiertenschule sein kann, ist für die deutsche Diskussion bisher völlig unklar.
Aufgrund der Erfahrung mit den Graduiertenkollegs der DFG sind Profil und
Organisation von Promotionskollegs relativ eindeutiger geklärt, auch wenn die
Forderung nach einem flächendeckenden Ausbau dieser Struktur sicherlich neue
Fragen aufwerfen wird. Wenn aber Graduiertenzentren als übergreifende Struktur
hinzukommen, muss das Verhältnis von Promotionskolleg und Graduiertenzentrum
neu justiert werden: wie und von wem werden neue Promovierende ausgewählt,
welche Angebote werden auf der Ebene des Kollegs und welche vom
Graduiertenzentrum gemacht? Wenn es, wie der Wissenschaftsrat empfiehlt, pro
größerer Universität mehrere Zentren geben soll, was wäre dann eine adäquate
Größe? Wie soll sich diese Struktur zu der (Entscheidungs-) Struktur der
Fachbereiche / Fakultäten verhalten? Wenn die vielen Wissenschaftlichen
MitarbeiterInnen an den Universitäten ebenfalls in diese Struktur integriert
werden sollen, muss die Frage der Stellenausschreibung und -besetzung in
Zusammenarbeit von Fachbereichen / Lehrstühlen und Promotionskollegs /
Graduiertenzentren geklärt werden. Zum einen wird es sicherlich weitere
Modellprojekte geben (müssen), in denen Erfahrungen gesammelt werden können,
auf der anderen Seite müssen diese Fragen auch in einer verbindlichen
Diskussion geklärt werden, bevor es zu einem völligen Wildwuchs neuer
Strukturen kommt.
Einigkeit besteht auch darüber, dass die Betreuung der Promovierenden
von ihrer mehr oder weniger zufälligen Qualität (die öfter schlecht als gut
ist) in eine mehr institutionalisierte, standardisierte Form gebracht werden
soll. Was aber soll eine gute Betreuung auszeichnen, und wie kommen wir von den
in einigen Fächern sehr beharrlichen Promotionskulturen zu diesen neuen
Verhältnissen? Ein erster Ansatz kann es sein, die Ansprüche an die Betreuung
und die jeweiligen Rechte und Pflichten explizit zu machen. Nicht nur in
Schweden, den Niederlanden und anderen Ländern, sondern auch in einigen
Projekten des PHD-Programms oder bei den Stipendien der Böckler Stiftung findet
sich dafür das Werkzeug der "Promotionsvereinbarungen", die zwischen
den einzelnen PromovendInnen, ihren BetreuerInnen und der Einrichtung getroffen
werden, an der die Promotion angesiedelt ist. Für die Wirksamkeit diese
Instrumentes ist es zunächst wichtig, dass die Vereinbarung nicht nur in der
durch ein klares Machtgefälle gekennzeichneten Beziehung zwischen
"Doktorvater" und DoktorandIn getroffen wird, sondern die Einrichtung
als dritte und möglicherweise ausgleichende Seite ebenfalls in Verantwortung
tritt. Außerdem müssen die getroffenen Vereinbarungen in regelmäßigen Abständen
überprüft und ggf. angepasst werden. Diskussion und Erprobungen werden
entscheiden müssen, wie viel standardisierte und wie viel individualisierte
Elemente in solch eine Vereinbarung hineingehören, und ob es im Falle von
Wissenschaftlichen MitarbeiterInnen mit dem Arbeitsvertrag verbunden werden
sollte.
Um eine bessere Betreuung zu stimulieren, muss in den immer mehr
verbreiteten Budgetierungsprojekten einer leistungsorientierten Mittelvergabe
der Erfolg solcher Bemühungen gratifiziert werden. Unklar ist, inwieweit
lediglich die absolute Zahl der Promotionen an einer Einrichtung gezählt und
bewertet werden sollten, oder inwieweit dieser Erfolg differenziert werden sollte.
Als Kriterien dafür bieten sich die Geschlechterrelation in Abhängigkeit zum
Zahlenverhältnis bei den Studienabschlüssen, die Zahl der nichtdeutschen
PromovendInnen, Zahl der Abschlüsse innerhalb der vereinbarten Zeit oder auch
der berufliche Erfolg der AbsolventInnen an. Des weiteren stellt sich praktisch
die Frage, ob mögliche Gratifikationen an die BetreuerInnen als Person oder an
die betreuende Einrichtung gehen sollen.
Für eine umfassende und flächendeckende Reform der Promotionsphase in
Deutschland ist eine Diskussion über diese und andere Fragen unerlässlich. Aus
unserer vergleichenden Studie wissen wir, dass Deutschland unter seinen
Nachbarländern eher der Nachzügler in diesem Bereich ist.
Für eine bessere Strukturierung der Promotion ist es wichtig, zügig für
alle PromovendInnen Promotionskollegs und Graduiertenzentren einzurichten, wie
es Wissenschaftsrat und Hochschulrektorenkonferenz vorgeschlagen haben. Dabei
wird es auch darauf ankommen, bei aller zu begrüßenden Vielfalt einer
Stratifizierung solcher Einrichtungen in "Promotionsbedingungen erster und
zweiter Klasse" zu verhindern.
Was ich als besondere Herausforderung der deutschen Situation empfinde,
ist der ausgesprochen hohe Anteil der Wissenschaftlichen MitarbeiterInnen unter
den DoktorandInnen. Es wird darum gehen müssen, diesen verbesserte Bedingungen
für ihre Promotion zu bieten. Dazu wird auch eine klare Begrenzung der
promotionsfernen Tätigkeiten und die Bereitstellung eines ausreichenden Anteils
der Arbeitszeit für die Promotion nötig sein. Hier sehe ich eine Chance in den
Diskussionen um einen Tarifvertrag Wissenschaft, eine entsprechende
Personalkategorie für Qualifizierungsstellen zu schaffen.
Bei allen Maßnahmen gilt, das die Doktorandinnen und Doktoranden
zunächst erst einmal sichtbar gemacht werden müssen, bevor ihre Lage verbessert
werden kann. Der im neuen HRG vorgeschriebene einheitliche Status ist ein
erster Schritt dahin. Dazu muss zunächst einmal eine genauere Erfassung in
zahlenmäßiger Hinsicht kommen, die entsprechenden Grundlagen dafür müssen an
Universitäten, in den Ländern und im Bund geschaffen werden. Damit die
DoktorandInnen als eigene Gruppe an ihrer Universität sichtbar werden können,
müssen sie in den Gremien einheitlich vertreten werden und insofern dem
Mittelbau zugeordnet werden. Und auch außerhalb der akademischen Gremien gibt
es eine gesteigerte Notwendigkeit, dass sich DoktorandInnen politisch selbst
organisieren, sei es innerhalb der einschlägigen Gewerkschaften, sei es in
eigenen Promovierenden-Vereinigungen.
Die Promotionsphase wird, das erkennen wir auch in anderen Ländern,
strukturell immer im Doppelcharakter eines produktiven Spannungsverhältnis
gebunden sein: es ist eine Zeit der Qualifizierung, die der eigenen Karriere
innerhalb oder auch außerhalb der Wissenschaft dienen soll. Dabei bedürfen die
DoktorandInnen innerhalb ihrer Einrichtung spezieller Angebote, um ihre
Promotion optimal betreiben zu können. Gleichzeitig tragen die DoktorandInnen
einen beträchtlichen Anteil der Forschung und in Teilen auch der Lehre, oft
legen sie mit ihren Arbeiten die Grundlage für den Erkenntnisfortschritt in den
Wissenschaften. Diese immanenten und unaufhebbaren Züge der Promotionen sich
als sich ausschließende Gegensätze oder gegenüberliegende Pole auf einem
Kontinuum vorzustellen wäre meines Erachtens ein Fehler: am Vorbild anderer
Länder in Skandinavien oder den Niederlanden sehen wir, dass gleichzeitig die
Bedingungen der eigenen Qualifizierung wie auch der wissenschaftlichen Arbeit
verbessert werden können und müssen. Diese Erkenntnis für die deutschen
Reformen zu beherzigen wäre eine wichtige Erkenntnis für deren Erfolg. Vielen
Dank.
[1] Allerdings kamen die neuen Bundesländer erst ab 1993 zur Statistik hinzu.
[2] Zahl für 1999
[3] Anregungen gaben eine ähnliche Tabelle, die ich mit einer AG von StipendiatInnen der Böckler Stiftung Ende 2002 angefertigt habe, und eine ähnliche Aufstellung von Nina v. Stebut in ihrem Beitrag zu einer Tagung der Boell Stiftung zur "Zukunft der Graduiertenausbildung".
[4] Wissenschaftsrat 2002:7
[5] In der Diskussion wurde zu Recht darauf hingewiesen, das in diesem Zusammenhang auch die äußerst problematische Festlegung von "Promotionszeiten" genannt werden müsste, die für die Berechnung der Befristung einer Qualifikationsphase (§57b) bzw. bei den Einstellungsvoraussetzungen für die Juniorprofessur (§47) eine Rolle spielen.
[6] http://www.dfg.de/forschungsfoerderung/formulare/download/1_30ea.pdf