Der
Verordnungsweg
Logopäden
behandeln Patienten aller gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen.
Für die logopädische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese
sollte nicht älter als 14 Tage sein.
Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung ihrer Krankenkasse, sowie gesetzlich
versicherte Patienten unter 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit.
Die Behandlungen finden nach telefonischer Absprache mit der Logopädin statt.