DEUTSCHE GESETZEESTG
 6. Vereinnahmung und Verausgabung


§ 11
§ 11a Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
§ 11b Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand bei Baudenkmalen