Gesetz über die Deutsche Bundesbank |
[ § 14 | § 16 ] § 15 Diskont-, Kredit- und Offenmarkt-Politik Zur Beeinflussung des Geldumlaufs und der Kreditgewährung setzt die Deutsche Bundesbank die für ihre Geschäfte jeweils anzuwendenden Zins- und Diskontsätze fest und bestimmt die Grundsätze für ihr Kredit- und Offenmarktgeschäft. |