§ 19 Durchführende Behörde. § 20 Besondere Ermächtigung für den Spannungs- oder Verteidigungsfall. § 21 Mitwirkung anderer Behörden. § 22 Überwachungsmaßnahmen. § 23 Probenahme. § 24 Duldungs- und Mitwirkungspflicht. § 25 Kosten.