DEUTSCHE GESETZEBRAO
 Zweiter Abschnitt. Die Zulassung als Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof


§ 164 Besondere Voraussetzung für die Zulassung
§ 165 Wahlausschuß für Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof
§ 166 Vorschlagslisten für die Wahl
§ 167 Prüfung des Wahlausschusses
§ 167a Akteneinsicht
§ 168 Entscheidung des Wahlausschusses
§ 169 Mitteilung des Wahlergebnisses
§ 170 Entscheidung über den Antrag auf Zulassung
§ 171 Ausschließlichkeit der Zulassung