Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte |
[ § 86 | § 88 ] § 87 Durch die Gebühren der §§ 83 bis 86 wird die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts als Verteidiger entgolten. Hierzu gehört auch die Einlegung von Rechtsmitteln bei dem Gericht desselben Rechtszugs. |