DEUTSCHE GESETZEBGB |  § 484
 Bürgerliches Gesetzbuch

[ § 483 < | > § 485 ]

§ 484

Zeigt sich ein Hauptmangel innerhalb der Gewährfrist, so wird vermutet, daß der Mangel schon zu der Zeit vorhanden gewesen sei, zu welcher die Gefahr auf den Käufer übergegangen ist.