Bürgerliches Gesetzbuch |
[ § 2250 | § 2252 ] § 2251 Wer sich während einer Seereise an Bord eines deutschen Schiffes außerhalb eines inländischen Hafens befindet, kann ein Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen nach § 2250 Abs. 3 errichten. |